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Freundin aus Brasilien (Gelesen: 9.031 mal)
Tino11
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28.02.2007 um 12:43:34
 
Hallo zusammen,

ich habe mich in eine super hübsche und nette Brasilianerin verliebt, die monentan in Deutschland zu Besuch ist.
Gut ist, daß es ihr mit mir genauso geht.
Schlecht ist eben, daß sie nicht aus Deutschland stammt und Ende April wieder das Land verlassen muss. weinend
Ich würde sie am liebsten gar nicht mehr gehen lassen, jedoch bin ich realistisch genug um zu wissen, daß es für eine Hochzeit zu früh ist. Ich würde sie auf jeden Fall heiraten wollen, wenn es sich mit uns so weiter entwickelt wie es momentan läuft, aber das kann halt nur die Zeit zeigen und die ist begrenzt...

Hat jemand von Euch Erfahrungen, oder Tips wie man eine solche Ausreise hinauszögern kann?
Gibt es LEGALE Möglichkeiten, daß sie hier in Deutschland bleiben kann?
Ich kenne bisher eben nur Heiraten.
Ich möchte natürlich nichts machen, was uns später vom Staat negativ angerechnet, und auf eine später hoffentlich folgende Aufenthaltsgenemigung negative Folgen haben könnte.
Wo kann man sich denn über das Thema genau informieren?
Was gilt es zu beachten?

Bitte um Eure Hilfe.

Gruss Tino
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Antwort #1 - 28.02.2007 um 12:57:01
 
Au-Pair oder Sprachkurs.
Au-Pair dürfte nicht so einfach zu machen sein (insb. wenn sie schon hier ist)
Standard für "einfach mal so hierbleiben" ist der Sprachkurs.
Dabei muss es sich allerdings um einen Intensivsprachkurs handeln und die kosten Geld. Zusätzlich muss während des Aufenthalts der LU gesichert sein.

Falls sie die Hochschulreife besitzt, käme auch ein "studienvorbereitender Sprachkurs" in Fage.

REIN THEORETISCH kommen noch andere Aufenthaltsmöglichkeiten in Frage (zB Arbeit, Selbständigkeit), aber da liegt die Latte extremst hoch. Oder hat sie vielleicht eine entsprechende Ingenieursausbildung?
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Antwort #2 - 28.02.2007 um 13:04:36
 
Tino11 schrieb am 28.02.2007 um 12:43:34:
Ich würde sie auf jeden Fall heiraten wollen, wenn es sich mit uns so weiter entwickelt wie es momentan läuft, aber das kann halt nur die Zeit zeigen und die ist begrenzt... 


Ich erinnere mal daran, dass Brasilien ein Positiv- (=Anhang II zu EG VO 539/ 2001) Staat ist , und es durchaus möglich ist, sich visumfrei  besuchsweise zwecks Kennenlernen hier aufzuhalten . Eben halt nur max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, aber immerhin Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 28.02.2007 um 13:05:26
 
so ein Intensivsprachkurs hört sich doch toll an! Smiley
Zumal es ja ohnehin nur von Vorteil wäre, wenn sie irgendwann mal gut deutsch spricht!
Das ist sicherlich auch mal von Vorteil bei der Ausländerbehörde!
Was kostet denn so ein Sprachkurs so in etwa?
Wie lange dauert er in der Regel?

Vielen Dank für die Antwort!

Tino
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Antwort #4 - 28.02.2007 um 13:15:52
 
Zitat:
Was kostet denn so ein Sprachkurs so in etwa?
Wie lange dauert er in der Regel?

Das dürfte jeweils stark schwanken, nach Anbieter, Region, eigenen Wünschen, ...

Ich schätze mind. 300-400 Euro (mind. 18 Wochenstunden müssen's ja sein) wird man wohl rechnen müssen. Das Ganze dann meist für 3-6 Monate. Zzgl natürlich noch die laufenden Lebenshaltungskosten. Ausl. Studenten müssen zB normalerweise den BAFöG Höchstsatz (585,- pro Monat) * 12 als eigene Mittel vorweisen können, die dann ggfs. auf einem Sperrkonto liegen und pro Monat darf nur 1/12 abgehoben werden.
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Antwort #5 - 28.02.2007 um 14:00:55
 
300-400 € im Monat, oder für den ganzen Kurs? Letzteres ginge doch noch!  Smiley
Sie ist keine Studentin.
Leben würde sie bei mir, oder ihrer Tante ein paar Ortschaften weiter.
Für die Lebenshaltungskosten würde ich aufkommen.
Geht das so, wie ich mir das gerade vorstelle? hä?

Gruss Tino
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Antwort #6 - 28.02.2007 um 14:13:06
 
Üblicherweise PRO Monat! Billig sind solche Kurse nämlich nicht gerade.
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Antwort #7 - 28.02.2007 um 15:17:55
 
Pro Monat:
Mal als Beispiel:
Am Sprachenzentrum der TU Braunschweig kostet ein Intensivsprachkurs mit 30h/Woche 1395 EUR/Vierteljahr plus Unterrichtsmaterial.
Da 18h/Woche ausreichen, damit der Kurs anerkannt wird, dürfte ein entsprechender Kurs etwa 2/3 davon kosten.
Oder noch anders argumentiert: beim Integrationskurs bezahlt der Kursteilnehmer 1 EUR, der Staat 2,05 EUR pro Stunde, 100 Stunden kosten also auch dort 305 EUR. Und die Qualität der Intensivsprachkurse dürfte in der Regel deutlich höher als die der Integrationskurse sein, schon allein aufgrund geringerer Kursstärke.
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Antwort #8 - 28.02.2007 um 16:11:39
 
Zitat von Inge:
REIN THEORETISCH kommen noch andere Aufenthaltsmöglichkeiten in Frage (zB Arbeit, Selbständigkeit), aber da liegt die Latte extremst hoch. Oder hat sie vielleicht eine entsprechende Ingenieursausbildung?

dazu ne Frage:
Reicht es wenn sie ne Arbeitsstelle in Deutschland haben würde?
Die könnte ich ihr denke ich besorgen! Smiley
Wenn ja, was müssten für Voraussetzungen erfüllt werden?

Ach ja, von der Möglichkeit den Aufenthalt durch eine Verlobung zu verlängern hat auch in diesem Forum noch nie jemand was gehört? hä?

Gruss Tino
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Antwort #9 - 28.02.2007 um 16:41:47
 
Zitat:
Reicht es wenn sie ne Arbeitsstelle in Deutschland haben würde?
Die könnte ich ihr denke ich besorgen! Smiley
Wenn ja, was müssten für Voraussetzungen erfüllt werden?

Klar, wenn deine Freundin aufgrund ihrer extrem hohen Qualifikation die einzige ist die diese Arbeit verrichten könnte und es in D und der EU keinen gibt der das stattdessen machen könnte Zwinkernd

Das war es was Inge gemeint hat, theoretisch besteht diese Möglichkeit, ist aber nicht für Normalsterbliche gedacht.

Zitat:
Ach ja, von der Möglichkeit den Aufenthalt durch eine Verlobung zu verlängern hat auch in diesem Forum noch nie jemand was gehört? hä?

Die Idee hat man bestimmt schon gehört, allerdings ist eine Verlobung kein Grund den Aufenthalt zu verlängern, eine unmittelbar bevorstehende Hochzeit allerdings schon.

Du siehst, es bleiben nicht allzuviele Optionen:
1. Heirat
2. Studium/Sprachkurs, das Visum dazu müsste allerdings aus Brasilien beantragt werden

Ansonsten könntet ihr auch für 3 Moante Abschied nehmen, bis sie wieder für 3 Monate hierher darf.


Gruß,

maki
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Antwort #10 - 28.02.2007 um 17:07:05
 
...und diese Info´s sind garantiert richtig?  hä?

Ne Bekannte hat mir erzählt, daß es Bekannte von ihr so gemacht hätten und es wunderbar funktioniert hat (mit der Verlobung).

Und was ist, wenn wir sagen, wir wollten heiraten (was ja auch der Wahrheit entspricht wenn alles so weiterläuft, denn ich liebe sie wirklich sehr) was muß dann gemacht werden?
Welche Unterlagen sind nötig?
Und was passiert, wenn wir in ein paar Monaten merken, daß das mit den Hochzeitsplänen doch keine so gute Idee war und es dann lässt?

Gruss Tino
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Antwort #11 - 28.02.2007 um 17:11:46
 
Tino11 schrieb am 28.02.2007 um 16:11:39:
dazu ne Frage:
Reicht es wenn sie ne Arbeitsstelle in Deutschland haben würde?
Die könnte ich ihr denke ich besorgen! Smiley
Wenn ja, was müssten für Voraussetzungen erfüllt werden?

Ach ja, von der Möglichkeit den Aufenthalt durch eine Verlobung zu verlängern hat auch in diesem Forum noch nie jemand was gehört? hä?

Gruss Tino

Junge Junge,
Dich muss es ja mächtig erwischt haben.  Smiley
Aber so einfach ist das mit dem Verhältnis von Verliebtsein und Recht eben nicht. (siehe auch meine Vorschreiber)
Ob eine zwischenzeitliche Ausreise in ein Nicht-Schengen-Staat finanziellund organisatorisch leichter zu schultern wäre, als ein Intensivsprachkurs, wage ich mal zu bezweifeln.
Die (fragile) Option Au-Pair kann man da schon eher mal in Betracht ziehen. Prüfen, ob das eine Möglichkeit wäre.

PS: Wenn ihr Euch mit einer Heirat doch nicht so sicher seid, lasst besser die Finger davon, bis das geklärt ist.

Z.
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Antwort #12 - 28.02.2007 um 17:21:16
 
Aus jetziger Sicht sind wir uns beide sicher, nur bin ich realistisch genug um zu sagen, daß man sich erst richtig kennen lernen sollte, bevor man an eine Hochzeit denkt.
Am Anfang hängt der Himmel immer voller Geigen (jedoch hing er noch nie so voll wie bei ihr)  Smiley  Aber ob es wirklich für den Rest des Lebens passen könnte, zeigt erst die Zeit. ... und die ist leider auf drei Monate begrenzt  unentschlossen
Ich finde sie sollte auch Deutschland etwas kennen lernen können, damit sie sich darüber im Klaren ist was sie macht und wo sie da zu leben gedenkt. Aber das nach drei Monaten???
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Antwort #13 - 28.02.2007 um 17:30:19
 
Zitat:
Ne Bekannte hat mir erzählt, daß es Bekannte von ihr so gemacht hätten und es wunderbar funktioniert hat (mit der Verlobung).

Und ich kenne einen, der eine Bruder hat, dessen Chef jemanden gesehen hat, bei dem das auch geklappt hat ...

Das einzige WAS mit "Verlobung" (meist) klappt:
Man beantragt ein NATIONALES Visum zur Eheschliessung (in D) bei der dt. Botschaft im Ausland. Man geht zum Standesamt und macht alles klar, dummerweise (! nicht durch eigene Schuld !) funzt irgendwas nicht wie erwartet (zB braucht OLG länger als normal) und der Termin liegt außerhalb der drei Monate. Dann geht man zur ABH und bittet freundlich um Verlängerung dieses nationalen Visums - was üblicherweise auch gemacht wird.

Zitat:
Und was ist, wenn wir sagen, wir wollten heiraten (was ja auch der Wahrheit entspricht wenn alles so weiterläuft, denn ich liebe sie wirklich sehr) was muß dann gemacht werden?
Welche Unterlagen sind nötig?

Fragst du dein zuständiges Standesamt.
Zitat:
Und was passiert, wenn wir in ein paar Monaten merken, daß das mit den Hochzeitsplänen doch keine so gute Idee war und es dann lässt?

Der "Trick" wird bei dir allerdings nicht funktionieren. Einen Anspruch auf Duldung gibts nur wenn die Eheschließung UNMITTELBAR bevorsteht. D.h. es müssen zumindest schon alle Dokumente eingereicht und OK sein. Viele ABHs verlangen auch einen in Kürze stattfindenden Termin zur Heirat!

Eine "Probezeit", "Kennenlernphase" etc ist vom Gesetz nicht vorgesehen, das ist nämlich dein Privatvergnügen. Es steht dir natürlich frei, das nächste Jahr in Brasilien zu verbringen, wenn du sie erst noch länger kennenlernen möchtest.
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Antwort #14 - 28.02.2007 um 17:30:24
 
Tino11 schrieb am 28.02.2007 um 16:11:39:
Ach ja, von der Möglichkeit den Aufenthalt durch eine Verlobung zu verlängern hat auch in diesem Forum noch nie jemand was gehört? 


Nö, weils diese Möglichkeit im AufenthG nicht gibt Zwinkernd

Zitat:
Ansonsten könntet ihr auch für 3 Moante Abschied nehmen, bis sie wieder für 3 Monate hierher darf.


Siehe Antwort 2 Zwinkernd

Grüße
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Antwort #15 - 28.02.2007 um 17:45:40
 
Tino11 schrieb am 28.02.2007 um 17:07:05:
Und was ist, wenn wir sagen, wir wollten heiraten (was ja auch der Wahrheit entspricht wenn alles so weiterläuft, denn ich liebe sie wirklich sehr) was muß dann gemacht werden?
Welche Unterlagen sind nötig?
Und was passiert, wenn wir in ein paar Monaten merken, daß das mit den Hochzeitsplänen doch keine so gute Idee war und es dann lässt?


Heiraten, vor Ablauf ihres 90-Tage-Zeitraums. Wäre in der Tat recht spontan und ggf. leichter im europäischen Ausland als in d zu bewerkstelligen.

Deutsche Standesämter brauchen meist recht viele Unterlagen.

Solltet Ihr schnell heiraten, dann könnt Ihr es aber nicht wg. 'war keine gute Idee' rückgängig machen, allenfalls wg. Zerrüttung später gerichtlich beenden lassen.

Gruß, ULF
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Antwort #16 - 28.02.2007 um 17:57:07
 
Zitat:
Wäre in der Tat recht spontan und ggf. leichter im europäischen Ausland als in d zu bewerkstelligen.


Dann aber sehr schnell, bevor der § 39 AufenthV geändert wird Zwinkernd

Siehe unten bei Gesetzesänderungen Zwinkernd

Grüße
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Antwort #17 - 01.03.2007 um 09:14:55
 
Guten Morgen!

Wenn´s halt nicht anders geht:
Was brauchen wir alles für ne Hochzeit? Smiley
Wo müssen wir welchen Antrag stellen, was müssen wir beachten?
Sie muss am 23.4. wieder abfliegen, bis wann muss ich dann was erledigt haben, damit sie nicht nach Hause fliegen muss?
Reicht es wenn ich Mitte April mit ihr auf´s Standesamt gehe?

Danke für die Infos.

Gruss Tino
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Antwort #18 - 01.03.2007 um 09:41:11
 
Tino11 schrieb am 01.03.2007 um 09:14:55:
Reicht es wenn ich Mitte April mit ihr auf´s Standesamt gehe? 


Eher nicht Zwinkernd

Schau mal hier:

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187093/Brasilien.pdf

und hier : FAQ

sowie hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729;revpost=yes;start...

Stichwort: Befreiung von der Beibringung des EFZ, Länderliste der OLG,...

Grüße
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Antwort #19 - 01.03.2007 um 09:41:34
 
Zitat:
Reicht es wenn ich Mitte April mit ihr auf´s Standesamt gehe?

Wie bereits erwähnt wird dieser "Trick" zur Aufenthaltsverlängerung voraussichtlich nicht funktionieren.

Zum Standesamt gehen und Ehewunsch kundtun. Dort wird man dir sagen, welche Dokumente ihr braucht.
Anhaltspunkt:
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/land_B/brasilien...
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Antwort #20 - 01.03.2007 um 09:44:27
 
Tino11 schrieb am 01.03.2007 um 09:14:55:
Reicht es wenn ich Mitte April mit ihr auf´s Standesamt gehe?

Ihr solltet ambesten sofort und gemeinsam zum zuständigen Standesamt Deines Wohnsitzes gehen.
Dort werdet Ihr genau beraten, was in Eurer persönlichen Konstellation alles benötigt wird und in welcher Form (Urkunden, Übersetzungen, Beglaubigungen etc.)
Evtl. solltet Ihr einen Übersetzer Eures Vertrauens mitnehmen, falls sie noch nicht gut genug deutsch versteht und Du nicht so gut portugiesisch sprichst.

Ob es zu schaffen ist, die nötigen Dokumente aus Brasilien zu beschaffen, bevor sie wieder ausreisen müsste, mag ich nicht beurteilen.

Zeppelin

Edit: Ronny und Inge war'n mal wieder schneller.  Zwinkernd
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Antwort #21 - 01.03.2007 um 11:46:42
 
An Inge:
dabei soll es sich nun um keinen Trick mehr handeln, sondern um eine feste Absicht! Smiley
Der deutsche Staat lässt uns ja offensichtlich fast keine andere Wahl... Ärgerlich
Wie sieht´s mit ner Hochzeit in Brasilien aus?
Wird die in Deutschland ohne Probleme anerkannt?
Gibt es dort das gleiche Theater, bis man verheiratet ist?

Danke Euch für die vielen Infos!

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Antwort #22 - 01.03.2007 um 12:02:48
 
Zitat:
Wie sieht´s mit ner Hochzeit in Brasilien aus?

http://www.brasilia.diplo.de/Vertretung/brasilia/de/04/Konsularischer__Service/E...
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Antwort #23 - 01.03.2007 um 16:51:44
 
Aber wenn feste Hochzeitsabsichten bestehen und ein Termin stehen würde, könnte man doch ein Visum oder so für die Zeit bis zur Hochzeit beim zuständigen Amt stellen. Oder?
Wie hoch sind denn erfahrungsgemäß die Aussichten auf Erfolg?
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Antwort #24 - 01.03.2007 um 17:07:14
 
Zitat:
Aber wenn feste Hochzeitsabsichten bestehen und ein Termin stehen würde

Für eine "feste" Absicht kannst du dir ausländerrechtlich nicht mal ne Frikadelle kaufen ... !!

Zitat:
Schengen- oder nationale Visa sind erst zu erteilen, wenn der Eheschließung keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und sie un-mittelbar bevorsteht. Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zu-ständigen Standesamt sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Wenn du erst Mitte April zum Standesamt gehst, werden die Papiere nicht rechtzeitig fertig sein (Befreiung EFZ OLG) und die Eheschliessung steht möglicherweise nicht "unmittelbar" bevor.
Gehst du früher hin und alle Papiere sind fertig bevor sie ausreisen muss und du läßt dir einen Termin für August geben, wird der Standesbeamte möglicherweise misstrauisch aber auch dann steht die Eheschließung nicht "unmittelbar" bevor und da sie ja jederzeit wieder visumfrei einreisen kann, gäbe es keinen Grund, warum sie nicht pünktlich ausreisen sollte.
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Antwort #25 - 01.03.2007 um 17:13:06
 
ganz schön schwierig, das Ganze!  unentschlossen

Und so?:
Ich nehme sie nächste, oder übernächste Woche mit auf´s Standesamt.
Wir sagen, wir wollen im März heiraten.
Der Standesbeamte sagt welche Papiere er benötigt und wir beantragen sie gleich, müssen aber warten bis sie da sind.
Wie sieht´s dann aus?
Muss sie für diese Papiere evtl. extra nach Brasilien fliegen, oder kann man alles von Deutschland aus regeln?

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Antwort #26 - 01.03.2007 um 17:16:00
 
Tino11 schrieb am 01.03.2007 um 16:51:44:
...könnte man doch ein Visum oder so für die Zeit bis zur Hochzeit beim zuständigen Amt stellen. Oder?
Wie hoch sind denn erfahrungsgemäß die Aussichten auf Erfolg?
Sorry Tino11,
aber liest und verstehst Du überhaupt, was man Dir hier schon geschrieben hat?

Wart Ihr, wie empfohlen, schon beim Standesamt? Da wird man Dir auch sagen, dass die Eheschließung "unmittelbar" bevor steht, wenn das OLG-Verfahren durch ist, und was man dafür braucht.

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Antwort #27 - 01.03.2007 um 17:18:09
 
Zitat:
wir beantragen sie gleich, müssen aber warten bis sie da sind

Solange die Papiere nicht beim Standesamt sind, sieht's auf jeden Fall schlecht aus! Ansonsten könnte man sich durch "trödeln" ja lecker den Aufenthalt verlängern ...

Ob sie die Papiere über Verwandte in Brasilien beschaffen kann, sollte SIE vielleicht klären. Zuerst müsst ihr aber beim Standesamt klären, welche Papiere sie braucht etc.

Zitat:
ganz schön schwierig, das Ganze!

Jammerlappen Zwinkernd
Deine Freundin kann visumsfrei reisen. Die meisten Forumsmitglieder hatten nicht so viel Glück. Und wenn dann auch noch Vorehen, Kinder und Problemstaaten im Spiel sind, DANN darf man "kompliziert" sagen.
Dein Fall ist eher was zum Zurücklehen ...
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Antwort #28 - 01.03.2007 um 17:23:09
 
okay! Dann reiße ich mich jetzt mal zusammen und freue mich daß es nicht nocht schlimmer ist  Zwinkernd
Ich hatte bisher noch nie etwas mit dem ganzen Thema zu tun und als totales Greenhorn versteht man zunächst erst mal nur Bahnhof  unentschlossen

Aber vielen Dank für die vielen Ratschläge und die Geduld (Zeppelin)  Zwinkernd !

Macht weiter so!

Danke!

Gruss Tino
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Zeppelin
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Antwort #29 - 01.03.2007 um 17:38:20
 
Tino11 schrieb am 01.03.2007 um 17:23:09:
okay! Dann reiße ich mich jetzt mal zusammen und freue mich daß es nicht nocht schlimmer ist  Zwinkernd
Ich hatte bisher noch nie etwas mit dem ganzen Thema zu tun und als totales Greenhorn versteht man zunächst erst mal nur Bahnhof  unentschlossen

Aber vielen Dank für die vielen Ratschläge und die Geduld (Zeppelin)  Zwinkernd !

Keine Ursache.
Wenn Du angegeben hättest, wo Du wohnst, hätte ich Dir evtl. sogar schon längst eine Sprachmittlerin vermitteln können (noncommerziell), aber fachlich wie privat sehr kundig).
Fakt ist, dass Euer "Zeitfenster" mehr als eng ist. Also hurtig hurtig oder geduldig und Reisekosten...

Z.
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Tino11
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Antwort #30 - 02.03.2007 um 08:59:56
 
Hallo Zeppelin,

ich wohne in BW im Landkreis Waldshut (Plz. 79780).
Kennst Du da jemanden?
Wäre ja super! Smiley

Gruss Tino
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Antwort #31 - 02.03.2007 um 09:18:05
 
Tino11 schrieb am 02.03.2007 um 08:59:56:
Kennst Du da jemanden?

Tut mir leid, in dieser Gegend kenne ich leider niemanden mit solchen Kenntnissen.  Auch niemanden, der so auf die Schnelle mal dort hin fahren könnte.
Hast Du vielleicht Kontakte zu eine FH oder Uni, wo evtl. jemand aufzutreiben ist, der / die portugisisch kann oder besser noch, landeskundig in Brasilien ist?

Oder kennt Deine Freundin jemanden, der als Sprachmittker fungieren könnte? Muss ja kein beeidigter Dolmetscher sein. Nur jemand der ihr übersetzen kann, welche Sachen sie sich beschaffen muss und was für Dokumente sie ggf. beim Standesamt unterschreiben muss.

Grz.
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Antwort #32 - 02.03.2007 um 09:23:52
 
Ja klar! Wenn das niemand sein muss, der vereidigt ist, nehmen wir doch einfach ihre Tante die auch aus Brasilien kommt und schon 15 Jahre in D. lebt  Laut lachend
Bei ihr wohnt sie ja auch.

Trotzdem danke!

Gruss Tino
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Antwort #33 - 02.03.2007 um 12:29:23
 
Noch ne Frage:

Wie sieht´s denn aus wenn wir dann beide vor dem Standesbeamten "ja" gesagt haben?
Wie geht´s dann weiter?
Kann sie ab dann automatisch in D. bleiben? Oder besteht danach immernoch die Gefahr eines "Rausschmisses"?
Wenn ja, was müssen wir beachten?

Gruss Tino
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Antwort #34 - 02.03.2007 um 13:07:37
 
Tino11 schrieb am 02.03.2007 um 12:29:23:
Noch ne Frage:

Wie sieht´s denn aus wenn wir dann beide vor dem Standesbeamten "ja" gesagt haben?
Wie geht´s dann weiter?
Kann sie ab dann automatisch in D. bleiben? Oder besteht danach immernoch die Gefahr eines "Rausschmisses"?
Wenn ja, was müssen wir beachten?

Gruss Tino

Ab diesem "Ja" durchaus. Die Heiratsabsicht ist ja offenkundig erst nach ihrer Einreise entstanden- was auch belegbar ist
?


Aber die bürokratischen Klippen liegen davor - siehe dazu die vorigen Beiträge; insbesondere den von Ronny.
Ich hab irgendwie den Eindruck, Du glaubtest mal einfach so beim Standesamt vorbeischauen zu können und dabei auch gleich getraut zu werden.

Vergiss es! (falls ich mich nicht im Irrtum befinde.)
Vorher wird geprüft, ob Ihr überhaupt heiraten dürft.
Sobald aber eine von D als rechtsgültig anerkannte Eheschließung vorliegt, hat Deine Liebste ein Anrecht auf eine AE nach §28 / 1 AufenthG - zumindest auf eine Fiktionsbescheinigung.

Z.
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Antwort #35 - 02.03.2007 um 13:46:16
 
Das es bis zum "ja" noch ein rechter Weg ist, kann ich mir schon denken. Bis das mit der Ehefähigkeitsbescheinigung usw. geregelt ist...
Aber ich hoffe daß, wenn wir diese Hürde genommen haben, wir doch eigentlich alles erfüllt haben?
Es ist fakt, daß sie nach D. kam um ihre Tante zu besuchen. (Der Rückflug ist ja auch schon gebucht.) Aber wie sollte man das belegen? unentschlossen

Zur Geschichte: Sie hat erst ne Freundin in der Schweiz besucht. Dort war sie 2,5 Monate. Danach wollte sie die letzten Tage noch "kurz ihre Tante besuchen" und hat dabei mich kennen gelernt.
Sie ist am 24.1. das erste Mal nach D. eingereist und hat wegen uns ihren eigentlichen Flug welcher für den 12.2. gebucht war auf den 23.4. umgebucht.
Ich bin 30 und sie ist 20 Jahre alt.

Wie sieht´s aus? Könnte es da irgendeinen Grund geben sie nach Brasilien zurück zu schicken?

Danke!

Tino
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Antwort #36 - 02.03.2007 um 14:19:16
 
Tino11 schrieb am 02.03.2007 um 13:46:16:
Aber wie sollte man das belegen? unentschlossen

Z.B. durch Zeugen, die die Entstehung der jungen Liebe mitverfolgen konnten, durch Fotos von gemeinsamen Unternehmungen, dadurch, dass die Dokumente für die Eheschließung erst nach ihrer Einreise beantragt / ausgestellt wurden...
Auch über die Umbuchung des Fluges dürfte es Belege geben. Aus ihrem Pass dürfte anhand der Stempel hervorgehen, wan sie von wo nach Wo gereist ist...
Tino11 schrieb am 02.03.2007 um 13:46:16:
Zur Geschichte: Sie hat erst ne Freundin in der Schweiz besucht. Dort war sie 2,5 Monate. Danach wollte sie die letzten Tage noch "kurz ihre Tante besuchen" und hat dabei mich kennen gelernt.
Sie ist am 24.1. das erste Mal nach D. eingereist und hat wegen uns ihren eigentlichen Flug welcher für den 12.2. gebucht war auf den 23.4. umgebucht.
Ich bin 30 und sie ist 20 Jahre alt.

Wie sieht´s aus? Könnte es da irgendeinen Grund geben sie nach Brasilien zurück zu schicken?

Danke!

Tino

Da Ihr die Möglichkeit habt, gemeinsam beim Standesamt vorstellig zu werden, könnt ihr dort auch einen Eindruck von Eurer Gemeinsamkeit hinterlassen.
Die zehn Jahre Altersunterschied dürften dabei nicht hindern. Wäre ich der Standesbeamte oder der SB bei OLG würde ich da zwar mal etwas nachhaken, aber das wäre es dann auch schon - falls mir keine hahnebüchne Geschichte aufgetischt werden würde.
Lassma, bei uns ist der Unterschied noch deutlich größer, aber wir haben halt dazu nichts weiter sagen können, als dass unsere Eltern sich bei unserer Entstehung nicht gegenseitig kannten, also dies auch nicht terminlich koordinieren konnten...  Laut lachend - und dies auch lieber jeweils zwischen Ma und Pa ganz privat ...
Die Ergbnisse waren ja dann auch leibhaftig präsent.  Smiley
Damit war das Thema erledigt.

Grundsätzlich kann ich Euch nur raten, alle weiteren Schritte möglichst gemeinsam zu unternehmen. Vermutlich habt ihr schon mal Ringe getauscht. Auch der Kaufbeleg dafür ist ein Hinweis. etc. etc.

Aber am meisten dürfte der persönliche Eindruck von Euch zählen.

Es sprengt aber den Rahmen des Forums, hier alles weitere auseinderzuklamüsern, was hier schon an x anderen Stellen geschrieben wurde.

Viel Glück,
Zeppelin

PS: Ich hoffe, dass die Idylle nicht nur von kuzer Dauer ist.
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Antwort #37 - 02.03.2007 um 14:32:11
 
Vielen, vielen, vielen Dank!

Ihre Tante konnte es ja fast jeden Tag miterleben wie wir zu einander sind. Und Belege dürfte es in dem Fall auch genügend geben...

Daß sie es ist und die Idylle bestehen bleibt wünsche ich mir auch! Denn wenn sie es nicht ist, dann wird´s wohl nie jemand sein  unentschlossen

Lieben Gruss

Tino

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Antwort #38 - 17.03.2007 um 12:05:38
 
Besuch doch mal folgende Seite, da tausen sich Deutsche und Brasilianer(innen) über ihre praktischen Erfahrungen aus, die in D oder BR geheiratet haben oder dies wollen:
http://brasil-web.de/forum/search.php?s=b7a89b45c3a96fc7532b97624115ea5a&searchi...
In diesem Forum kannst du allerdings auch lesen, was in vielen, sehr vielen Fällen nach der Heirat passiert.
Sie werden z.B. die Frage stellen, wer eigentlich das Ticket bezahlt hat und warum es in der Schweiz nicht geklappt, einen Mann zum Heiraten zu finden etc
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Antwort #39 - 22.03.2007 um 16:30:52
 
ronny schrieb am 01.03.2007 um 09:41:11:
Eher nicht Zwinkernd



Kommt darauf an, ob es ein deutsches Standesamt ist. Wenn Ihr Euch sicher seid, könnt Ihr auch woanders in Europa heiraten. Eigentlich sollte es dazu nach Rückkehr nach dann auch gleich eine AE geben, uneigentlich hängt das jedoch stark von der ABH ab, ob sie die AE auch gleich und freiwillig erteilen möchte.

Auf weitere Punkte wird Ronny ggf. noch hinweisen, ggf. darauf, ob er die Rückkehr vom ausländischen Standesamt nach D als unerlaubte Einreise würde ansehen wollen.

Gruß, ULF
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Antwort #40 - 22.03.2007 um 17:58:01
 
Zitat:
ob er die Rückkehr vom ausländischen Standesamt nach D als unerlaubte Einreise würde ansehen wollen.


Wenn es ausserhalb des Schengen-Raums läge und die Einreise nach den erlaubten max. 90 Tagen läge, wäre ein Visum erforderlich , oder ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #41 - 22.03.2007 um 18:25:23
 
ronny schrieb am 22.03.2007 um 17:58:01:
Wenn es ausserhalb des Schengen-Raums läge und die Einreise nach den erlaubten max. 90 Tagen läge, wäre ein Visum erforderlich , oder ?


In dem Fall würde ja zumindest der Aufenthalt beim Standesamt abgezogen...

Gruß, ULF
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