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Freundin aus Brasilien (Gelesen: 8.918 mal)
Tino11
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Antwort #30 - 02.03.2007 um 08:59:56
 
Hallo Zeppelin,

ich wohne in BW im Landkreis Waldshut (Plz. 79780).
Kennst Du da jemanden?
Wäre ja super! Smiley

Gruss Tino
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Zeppelin
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Antwort #31 - 02.03.2007 um 09:18:05
 
Tino11 schrieb am 02.03.2007 um 08:59:56:
Kennst Du da jemanden?

Tut mir leid, in dieser Gegend kenne ich leider niemanden mit solchen Kenntnissen.  Auch niemanden, der so auf die Schnelle mal dort hin fahren könnte.
Hast Du vielleicht Kontakte zu eine FH oder Uni, wo evtl. jemand aufzutreiben ist, der / die portugisisch kann oder besser noch, landeskundig in Brasilien ist?

Oder kennt Deine Freundin jemanden, der als Sprachmittker fungieren könnte? Muss ja kein beeidigter Dolmetscher sein. Nur jemand der ihr übersetzen kann, welche Sachen sie sich beschaffen muss und was für Dokumente sie ggf. beim Standesamt unterschreiben muss.

Grz.
Zeppelin
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Tino11
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Antwort #32 - 02.03.2007 um 09:23:52
 
Ja klar! Wenn das niemand sein muss, der vereidigt ist, nehmen wir doch einfach ihre Tante die auch aus Brasilien kommt und schon 15 Jahre in D. lebt  Laut lachend
Bei ihr wohnt sie ja auch.

Trotzdem danke!

Gruss Tino
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Tino11
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Antwort #33 - 02.03.2007 um 12:29:23
 
Noch ne Frage:

Wie sieht´s denn aus wenn wir dann beide vor dem Standesbeamten "ja" gesagt haben?
Wie geht´s dann weiter?
Kann sie ab dann automatisch in D. bleiben? Oder besteht danach immernoch die Gefahr eines "Rausschmisses"?
Wenn ja, was müssen wir beachten?

Gruss Tino
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Zeppelin
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Antwort #34 - 02.03.2007 um 13:07:37
 
Tino11 schrieb am 02.03.2007 um 12:29:23:
Noch ne Frage:

Wie sieht´s denn aus wenn wir dann beide vor dem Standesbeamten "ja" gesagt haben?
Wie geht´s dann weiter?
Kann sie ab dann automatisch in D. bleiben? Oder besteht danach immernoch die Gefahr eines "Rausschmisses"?
Wenn ja, was müssen wir beachten?

Gruss Tino

Ab diesem "Ja" durchaus. Die Heiratsabsicht ist ja offenkundig erst nach ihrer Einreise entstanden- was auch belegbar ist
?


Aber die bürokratischen Klippen liegen davor - siehe dazu die vorigen Beiträge; insbesondere den von Ronny.
Ich hab irgendwie den Eindruck, Du glaubtest mal einfach so beim Standesamt vorbeischauen zu können und dabei auch gleich getraut zu werden.

Vergiss es! (falls ich mich nicht im Irrtum befinde.)
Vorher wird geprüft, ob Ihr überhaupt heiraten dürft.
Sobald aber eine von D als rechtsgültig anerkannte Eheschließung vorliegt, hat Deine Liebste ein Anrecht auf eine AE nach §28 / 1 AufenthG - zumindest auf eine Fiktionsbescheinigung.

Z.
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Tino11
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Antwort #35 - 02.03.2007 um 13:46:16
 
Das es bis zum "ja" noch ein rechter Weg ist, kann ich mir schon denken. Bis das mit der Ehefähigkeitsbescheinigung usw. geregelt ist...
Aber ich hoffe daß, wenn wir diese Hürde genommen haben, wir doch eigentlich alles erfüllt haben?
Es ist fakt, daß sie nach D. kam um ihre Tante zu besuchen. (Der Rückflug ist ja auch schon gebucht.) Aber wie sollte man das belegen? unentschlossen

Zur Geschichte: Sie hat erst ne Freundin in der Schweiz besucht. Dort war sie 2,5 Monate. Danach wollte sie die letzten Tage noch "kurz ihre Tante besuchen" und hat dabei mich kennen gelernt.
Sie ist am 24.1. das erste Mal nach D. eingereist und hat wegen uns ihren eigentlichen Flug welcher für den 12.2. gebucht war auf den 23.4. umgebucht.
Ich bin 30 und sie ist 20 Jahre alt.

Wie sieht´s aus? Könnte es da irgendeinen Grund geben sie nach Brasilien zurück zu schicken?

Danke!

Tino
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Zeppelin
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Antwort #36 - 02.03.2007 um 14:19:16
 
Tino11 schrieb am 02.03.2007 um 13:46:16:
Aber wie sollte man das belegen? unentschlossen

Z.B. durch Zeugen, die die Entstehung der jungen Liebe mitverfolgen konnten, durch Fotos von gemeinsamen Unternehmungen, dadurch, dass die Dokumente für die Eheschließung erst nach ihrer Einreise beantragt / ausgestellt wurden...
Auch über die Umbuchung des Fluges dürfte es Belege geben. Aus ihrem Pass dürfte anhand der Stempel hervorgehen, wan sie von wo nach Wo gereist ist...
Tino11 schrieb am 02.03.2007 um 13:46:16:
Zur Geschichte: Sie hat erst ne Freundin in der Schweiz besucht. Dort war sie 2,5 Monate. Danach wollte sie die letzten Tage noch "kurz ihre Tante besuchen" und hat dabei mich kennen gelernt.
Sie ist am 24.1. das erste Mal nach D. eingereist und hat wegen uns ihren eigentlichen Flug welcher für den 12.2. gebucht war auf den 23.4. umgebucht.
Ich bin 30 und sie ist 20 Jahre alt.

Wie sieht´s aus? Könnte es da irgendeinen Grund geben sie nach Brasilien zurück zu schicken?

Danke!

Tino

Da Ihr die Möglichkeit habt, gemeinsam beim Standesamt vorstellig zu werden, könnt ihr dort auch einen Eindruck von Eurer Gemeinsamkeit hinterlassen.
Die zehn Jahre Altersunterschied dürften dabei nicht hindern. Wäre ich der Standesbeamte oder der SB bei OLG würde ich da zwar mal etwas nachhaken, aber das wäre es dann auch schon - falls mir keine hahnebüchne Geschichte aufgetischt werden würde.
Lassma, bei uns ist der Unterschied noch deutlich größer, aber wir haben halt dazu nichts weiter sagen können, als dass unsere Eltern sich bei unserer Entstehung nicht gegenseitig kannten, also dies auch nicht terminlich koordinieren konnten...  Laut lachend - und dies auch lieber jeweils zwischen Ma und Pa ganz privat ...
Die Ergbnisse waren ja dann auch leibhaftig präsent.  Smiley
Damit war das Thema erledigt.

Grundsätzlich kann ich Euch nur raten, alle weiteren Schritte möglichst gemeinsam zu unternehmen. Vermutlich habt ihr schon mal Ringe getauscht. Auch der Kaufbeleg dafür ist ein Hinweis. etc. etc.

Aber am meisten dürfte der persönliche Eindruck von Euch zählen.

Es sprengt aber den Rahmen des Forums, hier alles weitere auseinderzuklamüsern, was hier schon an x anderen Stellen geschrieben wurde.

Viel Glück,
Zeppelin

PS: Ich hoffe, dass die Idylle nicht nur von kuzer Dauer ist.
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Tino11
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Antwort #37 - 02.03.2007 um 14:32:11
 
Vielen, vielen, vielen Dank!

Ihre Tante konnte es ja fast jeden Tag miterleben wie wir zu einander sind. Und Belege dürfte es in dem Fall auch genügend geben...

Daß sie es ist und die Idylle bestehen bleibt wünsche ich mir auch! Denn wenn sie es nicht ist, dann wird´s wohl nie jemand sein  unentschlossen

Lieben Gruss

Tino

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #38 - 17.03.2007 um 12:05:38
 
Besuch doch mal folgende Seite, da tausen sich Deutsche und Brasilianer(innen) über ihre praktischen Erfahrungen aus, die in D oder BR geheiratet haben oder dies wollen:
http://brasil-web.de/forum/search.php?s=b7a89b45c3a96fc7532b97624115ea5a&searchi...
In diesem Forum kannst du allerdings auch lesen, was in vielen, sehr vielen Fällen nach der Heirat passiert.
Sie werden z.B. die Frage stellen, wer eigentlich das Ticket bezahlt hat und warum es in der Schweiz nicht geklappt, einen Mann zum Heiraten zu finden etc
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #39 - 22.03.2007 um 16:30:52
 
ronny schrieb am 01.03.2007 um 09:41:11:
Eher nicht Zwinkernd



Kommt darauf an, ob es ein deutsches Standesamt ist. Wenn Ihr Euch sicher seid, könnt Ihr auch woanders in Europa heiraten. Eigentlich sollte es dazu nach Rückkehr nach dann auch gleich eine AE geben, uneigentlich hängt das jedoch stark von der ABH ab, ob sie die AE auch gleich und freiwillig erteilen möchte.

Auf weitere Punkte wird Ronny ggf. noch hinweisen, ggf. darauf, ob er die Rückkehr vom ausländischen Standesamt nach D als unerlaubte Einreise würde ansehen wollen.

Gruß, ULF
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #40 - 22.03.2007 um 17:58:01
 
Zitat:
ob er die Rückkehr vom ausländischen Standesamt nach D als unerlaubte Einreise würde ansehen wollen.


Wenn es ausserhalb des Schengen-Raums läge und die Einreise nach den erlaubten max. 90 Tagen läge, wäre ein Visum erforderlich , oder ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 22.03.2007 um 18:25:23
 
ronny schrieb am 22.03.2007 um 17:58:01:
Wenn es ausserhalb des Schengen-Raums läge und die Einreise nach den erlaubten max. 90 Tagen läge, wäre ein Visum erforderlich , oder ?


In dem Fall würde ja zumindest der Aufenthalt beim Standesamt abgezogen...

Gruß, ULF
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