Zitat:Ne Bekannte hat mir erzählt, daß es Bekannte von ihr so gemacht hätten und es wunderbar funktioniert hat (mit der Verlobung).
Und ich kenne einen, der eine Bruder hat, dessen Chef jemanden gesehen hat, bei dem das auch geklappt hat ...
Das einzige WAS mit "Verlobung" (meist) klappt:
Man beantragt ein NATIONALES Visum zur Eheschliessung (in D) bei der dt. Botschaft im Ausland. Man geht zum Standesamt und macht alles klar, dummerweise (! nicht durch eigene Schuld !) funzt irgendwas nicht wie erwartet (zB braucht OLG länger als normal) und der Termin liegt außerhalb der drei Monate. Dann geht man zur
ABH und bittet freundlich um Verlängerung dieses nationalen Visums - was üblicherweise auch gemacht wird.
Zitat:Und was ist, wenn wir sagen, wir wollten heiraten (was ja auch der Wahrheit entspricht wenn alles so weiterläuft, denn ich liebe sie wirklich sehr) was muß dann gemacht werden?
Welche Unterlagen sind nötig?
Fragst du dein zuständiges Standesamt.
Zitat:Und was passiert, wenn wir in ein paar Monaten merken, daß das mit den Hochzeitsplänen doch keine so gute Idee war und es dann lässt?
Der "Trick" wird bei dir allerdings nicht funktionieren. Einen Anspruch auf Duldung gibts nur wenn die Eheschließung UNMITTELBAR bevorsteht. D.h. es müssen zumindest schon alle Dokumente eingereicht und OK sein. Viele ABHs verlangen auch einen in Kürze stattfindenden Termin zur Heirat!
Eine "Probezeit", "Kennenlernphase" etc ist vom Gesetz nicht vorgesehen, das ist nämlich dein Privatvergnügen. Es steht dir natürlich frei, das nächste Jahr in Brasilien zu verbringen, wenn du sie erst noch länger kennenlernen möchtest.