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Freundin aus Brasilien (Gelesen: 9.024 mal)
Tino11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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28.02.2007 um 12:43:34
 
Hallo zusammen,

ich habe mich in eine super hübsche und nette Brasilianerin verliebt, die monentan in Deutschland zu Besuch ist.
Gut ist, daß es ihr mit mir genauso geht.
Schlecht ist eben, daß sie nicht aus Deutschland stammt und Ende April wieder das Land verlassen muss. weinend
Ich würde sie am liebsten gar nicht mehr gehen lassen, jedoch bin ich realistisch genug um zu wissen, daß es für eine Hochzeit zu früh ist. Ich würde sie auf jeden Fall heiraten wollen, wenn es sich mit uns so weiter entwickelt wie es momentan läuft, aber das kann halt nur die Zeit zeigen und die ist begrenzt...

Hat jemand von Euch Erfahrungen, oder Tips wie man eine solche Ausreise hinauszögern kann?
Gibt es LEGALE Möglichkeiten, daß sie hier in Deutschland bleiben kann?
Ich kenne bisher eben nur Heiraten.
Ich möchte natürlich nichts machen, was uns später vom Staat negativ angerechnet, und auf eine später hoffentlich folgende Aufenthaltsgenemigung negative Folgen haben könnte.
Wo kann man sich denn über das Thema genau informieren?
Was gilt es zu beachten?

Bitte um Eure Hilfe.

Gruss Tino
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.02.2007 um 12:57:01
 
Au-Pair oder Sprachkurs.
Au-Pair dürfte nicht so einfach zu machen sein (insb. wenn sie schon hier ist)
Standard für "einfach mal so hierbleiben" ist der Sprachkurs.
Dabei muss es sich allerdings um einen Intensivsprachkurs handeln und die kosten Geld. Zusätzlich muss während des Aufenthalts der LU gesichert sein.

Falls sie die Hochschulreife besitzt, käme auch ein "studienvorbereitender Sprachkurs" in Fage.

REIN THEORETISCH kommen noch andere Aufenthaltsmöglichkeiten in Frage (zB Arbeit, Selbständigkeit), aber da liegt die Latte extremst hoch. Oder hat sie vielleicht eine entsprechende Ingenieursausbildung?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 28.02.2007 um 13:04:36
 
Tino11 schrieb am 28.02.2007 um 12:43:34:
Ich würde sie auf jeden Fall heiraten wollen, wenn es sich mit uns so weiter entwickelt wie es momentan läuft, aber das kann halt nur die Zeit zeigen und die ist begrenzt... 


Ich erinnere mal daran, dass Brasilien ein Positiv- (=Anhang II zu EG VO 539/ 2001) Staat ist , und es durchaus möglich ist, sich visumfrei  besuchsweise zwecks Kennenlernen hier aufzuhalten . Eben halt nur max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, aber immerhin Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Tino11
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Antwort #3 - 28.02.2007 um 13:05:26
 
so ein Intensivsprachkurs hört sich doch toll an! Smiley
Zumal es ja ohnehin nur von Vorteil wäre, wenn sie irgendwann mal gut deutsch spricht!
Das ist sicherlich auch mal von Vorteil bei der Ausländerbehörde!
Was kostet denn so ein Sprachkurs so in etwa?
Wie lange dauert er in der Regel?

Vielen Dank für die Antwort!

Tino
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inge
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Antwort #4 - 28.02.2007 um 13:15:52
 
Zitat:
Was kostet denn so ein Sprachkurs so in etwa?
Wie lange dauert er in der Regel?

Das dürfte jeweils stark schwanken, nach Anbieter, Region, eigenen Wünschen, ...

Ich schätze mind. 300-400 Euro (mind. 18 Wochenstunden müssen's ja sein) wird man wohl rechnen müssen. Das Ganze dann meist für 3-6 Monate. Zzgl natürlich noch die laufenden Lebenshaltungskosten. Ausl. Studenten müssen zB normalerweise den BAFöG Höchstsatz (585,- pro Monat) * 12 als eigene Mittel vorweisen können, die dann ggfs. auf einem Sperrkonto liegen und pro Monat darf nur 1/12 abgehoben werden.
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Tino11
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Antwort #5 - 28.02.2007 um 14:00:55
 
300-400 € im Monat, oder für den ganzen Kurs? Letzteres ginge doch noch!  Smiley
Sie ist keine Studentin.
Leben würde sie bei mir, oder ihrer Tante ein paar Ortschaften weiter.
Für die Lebenshaltungskosten würde ich aufkommen.
Geht das so, wie ich mir das gerade vorstelle? hä?

Gruss Tino
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inge
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Antwort #6 - 28.02.2007 um 14:13:06
 
Üblicherweise PRO Monat! Billig sind solche Kurse nämlich nicht gerade.
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Antwort #7 - 28.02.2007 um 15:17:55
 
Pro Monat:
Mal als Beispiel:
Am Sprachenzentrum der TU Braunschweig kostet ein Intensivsprachkurs mit 30h/Woche 1395 EUR/Vierteljahr plus Unterrichtsmaterial.
Da 18h/Woche ausreichen, damit der Kurs anerkannt wird, dürfte ein entsprechender Kurs etwa 2/3 davon kosten.
Oder noch anders argumentiert: beim Integrationskurs bezahlt der Kursteilnehmer 1 EUR, der Staat 2,05 EUR pro Stunde, 100 Stunden kosten also auch dort 305 EUR. Und die Qualität der Intensivsprachkurse dürfte in der Regel deutlich höher als die der Integrationskurse sein, schon allein aufgrund geringerer Kursstärke.
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Tino11
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Antwort #8 - 28.02.2007 um 16:11:39
 
Zitat von Inge:
REIN THEORETISCH kommen noch andere Aufenthaltsmöglichkeiten in Frage (zB Arbeit, Selbständigkeit), aber da liegt die Latte extremst hoch. Oder hat sie vielleicht eine entsprechende Ingenieursausbildung?

dazu ne Frage:
Reicht es wenn sie ne Arbeitsstelle in Deutschland haben würde?
Die könnte ich ihr denke ich besorgen! Smiley
Wenn ja, was müssten für Voraussetzungen erfüllt werden?

Ach ja, von der Möglichkeit den Aufenthalt durch eine Verlobung zu verlängern hat auch in diesem Forum noch nie jemand was gehört? hä?

Gruss Tino
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Antwort #9 - 28.02.2007 um 16:41:47
 
Zitat:
Reicht es wenn sie ne Arbeitsstelle in Deutschland haben würde?
Die könnte ich ihr denke ich besorgen! Smiley
Wenn ja, was müssten für Voraussetzungen erfüllt werden?

Klar, wenn deine Freundin aufgrund ihrer extrem hohen Qualifikation die einzige ist die diese Arbeit verrichten könnte und es in D und der EU keinen gibt der das stattdessen machen könnte Zwinkernd

Das war es was Inge gemeint hat, theoretisch besteht diese Möglichkeit, ist aber nicht für Normalsterbliche gedacht.

Zitat:
Ach ja, von der Möglichkeit den Aufenthalt durch eine Verlobung zu verlängern hat auch in diesem Forum noch nie jemand was gehört? hä?

Die Idee hat man bestimmt schon gehört, allerdings ist eine Verlobung kein Grund den Aufenthalt zu verlängern, eine unmittelbar bevorstehende Hochzeit allerdings schon.

Du siehst, es bleiben nicht allzuviele Optionen:
1. Heirat
2. Studium/Sprachkurs, das Visum dazu müsste allerdings aus Brasilien beantragt werden

Ansonsten könntet ihr auch für 3 Moante Abschied nehmen, bis sie wieder für 3 Monate hierher darf.


Gruß,

maki
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Tino11
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Antwort #10 - 28.02.2007 um 17:07:05
 
...und diese Info´s sind garantiert richtig?  hä?

Ne Bekannte hat mir erzählt, daß es Bekannte von ihr so gemacht hätten und es wunderbar funktioniert hat (mit der Verlobung).

Und was ist, wenn wir sagen, wir wollten heiraten (was ja auch der Wahrheit entspricht wenn alles so weiterläuft, denn ich liebe sie wirklich sehr) was muß dann gemacht werden?
Welche Unterlagen sind nötig?
Und was passiert, wenn wir in ein paar Monaten merken, daß das mit den Hochzeitsplänen doch keine so gute Idee war und es dann lässt?

Gruss Tino
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Zeppelin
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Antwort #11 - 28.02.2007 um 17:11:46
 
Tino11 schrieb am 28.02.2007 um 16:11:39:
dazu ne Frage:
Reicht es wenn sie ne Arbeitsstelle in Deutschland haben würde?
Die könnte ich ihr denke ich besorgen! Smiley
Wenn ja, was müssten für Voraussetzungen erfüllt werden?

Ach ja, von der Möglichkeit den Aufenthalt durch eine Verlobung zu verlängern hat auch in diesem Forum noch nie jemand was gehört? hä?

Gruss Tino

Junge Junge,
Dich muss es ja mächtig erwischt haben.  Smiley
Aber so einfach ist das mit dem Verhältnis von Verliebtsein und Recht eben nicht. (siehe auch meine Vorschreiber)
Ob eine zwischenzeitliche Ausreise in ein Nicht-Schengen-Staat finanziellund organisatorisch leichter zu schultern wäre, als ein Intensivsprachkurs, wage ich mal zu bezweifeln.
Die (fragile) Option Au-Pair kann man da schon eher mal in Betracht ziehen. Prüfen, ob das eine Möglichkeit wäre.

PS: Wenn ihr Euch mit einer Heirat doch nicht so sicher seid, lasst besser die Finger davon, bis das geklärt ist.

Z.
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Antwort #12 - 28.02.2007 um 17:21:16
 
Aus jetziger Sicht sind wir uns beide sicher, nur bin ich realistisch genug um zu sagen, daß man sich erst richtig kennen lernen sollte, bevor man an eine Hochzeit denkt.
Am Anfang hängt der Himmel immer voller Geigen (jedoch hing er noch nie so voll wie bei ihr)  Smiley  Aber ob es wirklich für den Rest des Lebens passen könnte, zeigt erst die Zeit. ... und die ist leider auf drei Monate begrenzt  unentschlossen
Ich finde sie sollte auch Deutschland etwas kennen lernen können, damit sie sich darüber im Klaren ist was sie macht und wo sie da zu leben gedenkt. Aber das nach drei Monaten???
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Antwort #13 - 28.02.2007 um 17:30:19
 
Zitat:
Ne Bekannte hat mir erzählt, daß es Bekannte von ihr so gemacht hätten und es wunderbar funktioniert hat (mit der Verlobung).

Und ich kenne einen, der eine Bruder hat, dessen Chef jemanden gesehen hat, bei dem das auch geklappt hat ...

Das einzige WAS mit "Verlobung" (meist) klappt:
Man beantragt ein NATIONALES Visum zur Eheschliessung (in D) bei der dt. Botschaft im Ausland. Man geht zum Standesamt und macht alles klar, dummerweise (! nicht durch eigene Schuld !) funzt irgendwas nicht wie erwartet (zB braucht OLG länger als normal) und der Termin liegt außerhalb der drei Monate. Dann geht man zur ABH und bittet freundlich um Verlängerung dieses nationalen Visums - was üblicherweise auch gemacht wird.

Zitat:
Und was ist, wenn wir sagen, wir wollten heiraten (was ja auch der Wahrheit entspricht wenn alles so weiterläuft, denn ich liebe sie wirklich sehr) was muß dann gemacht werden?
Welche Unterlagen sind nötig?

Fragst du dein zuständiges Standesamt.
Zitat:
Und was passiert, wenn wir in ein paar Monaten merken, daß das mit den Hochzeitsplänen doch keine so gute Idee war und es dann lässt?

Der "Trick" wird bei dir allerdings nicht funktionieren. Einen Anspruch auf Duldung gibts nur wenn die Eheschließung UNMITTELBAR bevorsteht. D.h. es müssen zumindest schon alle Dokumente eingereicht und OK sein. Viele ABHs verlangen auch einen in Kürze stattfindenden Termin zur Heirat!

Eine "Probezeit", "Kennenlernphase" etc ist vom Gesetz nicht vorgesehen, das ist nämlich dein Privatvergnügen. Es steht dir natürlich frei, das nächste Jahr in Brasilien zu verbringen, wenn du sie erst noch länger kennenlernen möchtest.
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Antwort #14 - 28.02.2007 um 17:30:24
 
Tino11 schrieb am 28.02.2007 um 16:11:39:
Ach ja, von der Möglichkeit den Aufenthalt durch eine Verlobung zu verlängern hat auch in diesem Forum noch nie jemand was gehört? 


Nö, weils diese Möglichkeit im AufenthG nicht gibt Zwinkernd

Zitat:
Ansonsten könntet ihr auch für 3 Moante Abschied nehmen, bis sie wieder für 3 Monate hierher darf.


Siehe Antwort 2 Zwinkernd

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