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Heirat in Dänemark (Gelesen: 5.864 mal)
adora
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.02.2007 um 10:12:36
 
Eine Freundin von mir (sie ist Deutsche) hat vor kurzem in Dänemark ihren nigerianischen Freund geheiratet. Gibt es hier jemanden, der das auch in der letzten Zeit gemacht hat? Wäre für "Erfahrungsberichte" bezügl. Verhalten der ABH (z.B. wegen Erteilung der AE) dankbar, gerne auch per PN.
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maki
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Antwort #1 - 28.02.2007 um 10:26:33
 
Was hatte denn der Freund für einen Aufenthaltstitel?
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inge
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Antwort #2 - 28.02.2007 um 10:27:19
 
Verhalten der ABHs: Unterschiedlich (von zügige Erteilung AE, bis Abschiebungsandrohung ...)

Mehr Infos?
Wer, was, wann, wo, warum ... ?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.02.2007 um 18:10:37
 
maki schrieb am 28.02.2007 um 10:26:33:
Was hatte denn der Freund für einen Aufenthaltstitel?


Anders gefragt: Hatte er einen Aufenthaltstitel? Duldung (ist kein Aufenthaltstitel) macht in dem Zusammenhang Probleme, weil sowohl Einreise nach DK als auch Rückkehr nach D damit unzulässig sind. Auch bedürfte die Trauung in DK dann wohl einer besonderen Ausnahmegenehmigung des dortigen Staatsamtes.

Gruß, ULF
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adora
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Antwort #4 - 02.03.2007 um 11:09:03
 
Ohne gültigen Aufenthaltstitel irgendeiner Art (auf die Gefahr hin, dass ich jetzt angefeindet werde oder gar keine Tipps mehr bekomme...bzw., ich war's ja nicht selbst Zwinkernd )
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maki
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laie!


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Antwort #5 - 02.03.2007 um 11:13:24
 
Siehe Ulfs posting, das dürfte wohl Ärger mit der ABH geben, denn zumindest die Wiedereinreise nach D dürfte illegal erfolgt sein.

Zitat:
Ohne gültigen Aufenthaltstitel irgendeiner Art

Meinst Du weder geduldet noch sonst irgendeinen Aufetnhaltstitlel?
Komplett illegal?
Würde mich wundern wenn die Ehe überhaupt gültig ist... wie sollen die denn dort geheiratet haben?
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.03.2007 um 11:49:32
 
Folgende Fragen müssten erst mal beantwortet werden:

Seit wann ist der Ausländer im Bundesgebiet ?
Was hat er hier für Verfahren betrieben ?
Ist er tatsächlich komplett illegal ?
Warum hat deine Freundin ihn in Dänemark geheiratet ?

Infos sind notwendig, um den Sachverhalt wenigstens einigermaßen zu analysieren.

Proll
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adora
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.03.2007 um 12:07:25
 
Danke, dass ihr weiterhin freundlich bleibt Smiley Die Papiere, mit denen er nach Dänemark eingereist ist, waren meines Wissens gefälscht, die ABH hier weiß natürlich, dass er schon seit langem (wie lange weiß ich nicht genau, sagen wir mal ca. ein Jahr) illegal hier war. Ursprünglich war er Asylbewerber, wurde natürlich abgelehnt und hat sich dann einen Anwalt genommen, dann das übliche Verfahren.Nach ungefähr einem Jahr war es dann abgeschlossen, er wurde entgültig zur Ausreise verpflichtet.

Was mich in erster Linie interessieren würde, ist, ob er mit einem wirklich guten Anwalt Chancen hätte, ohne vorherige Ausreise in Deutschland bleiben zu dürfen. Meine Freundin (die ihn leider erst kennengelernt hat, als das Verfahren schon abgeschlossen war) hat ihn in Dänemark geheiratet, weil es in Deutschland natürlich völlig unmöglich gewesen wäre, auch mit "krummen Touren" irgendeiner Art.

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Lutz
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Antwort #8 - 02.03.2007 um 12:12:48
 
Das bedeutet er hat bei der Heirat in Dänemark gefälschte Papiere vorgelegt und die Ehe wurde aufgrund dieser Dokumente geschlossen? 

Oder ist er "nur" mit gefälschten Dokumenten eingereist und musste aber vor dem dortigen Standesbeamten keinen Ausweis/Pass/Aufebthaltstitel nachweisen?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #9 - 02.03.2007 um 12:12:58
 
Hallo,

wenn die ABH die Entscheidung des OVG NRW vom 06.09.2006 - 18 B 1682/ 06 kennt, sieht es für das Bleiberecht düster aus, da das Gericht festgestellt hat, dass die Eheschließung in Dänemark dann zu einer Nichtehe führt, wenn sich der Betreffende dort nicht rechtmäßig aufgehalten hat und keine Ausnahmegenehmigung des dänischen Staatsamtes vorweisen kann.

In diesem Fall, so das Gericht wurde die Ortsform der Eheschließung nicht eingehalten, die Ehe ist somit nicht wirksam zustandegekommen .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 02.03.2007 um 12:17:19
 
Wenn du mich fragen würdest, gäbe ich dir in Anbetracht der Sachverhaltsschilderung folgenden Rat:

Der Ausländer soll unter Vorlage eines Flugtickets bei der Ausländerbehörde vorsprechen und kurzfristig freiwillig ausreisen.
Danach soll er sich an die dt. Botschaft in Nigeria wenden und ein Visum zur beabsichtigten Eheschließung beantragen.
Danach Wiedereinreise und Eheschließung, die hier durch deine Freundin zeitgleich vorbereitet wird.

Du wirst fragen, warum Eheschließung, die sind doch verheiratet.

In Dänemark kann offensichtlich nur einer heiraten, wenn er sich dort rechtmäßig aufhält. Du schreibst, er ist hier illegal (damit wahrscheinlich auch in Dänemark) und hat dort gefälschte Papiere vorgelegt. Ich würde mal sagen, dass eine rechtsgültige Ehe nicht zustandegekommen sein dürfte.
Genaues kann aber erst nach eingehender Prüfung, bei dem das dänische Standesamt beteiligt werden muss, gesagt werden.

Wenn die ABH das alles rauskriegt (und das ist nicht schwer) läuft der Nigerianer Gefahr, ausgewiesen und abgeschoben zu werden, dann hätte er Einreisesperren und könnte nicht mehr nach hier kommen.
Deshalb besser in die Offensive gehen und der ABH Pass und Ticket vorlegen.
Und: wer sich liebt, schafft die Trennungszeit !!

Proll

Ergänzung: Da waren andere schon wieder schneller !
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Antwort #11 - 02.03.2007 um 16:12:14
 
Danke für die netten, ausführlichen Antworten!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 02.03.2007 um 17:53:17
 
ronny schrieb am 02.03.2007 um 12:12:58:
wenn die ABH die Entscheidung des OVG NRW vom 06.09.2006 - 18 B 1682/ 06 kennt, sieht es für das Bleiberecht düster aus, da das Gericht festgestellt hat, dass die Eheschließung in Dänemark dann zu einer Nichtehe führt, wenn sich der Betreffende dort nicht rechtmäßig aufgehalten hat und keine Ausnahmegenehmigung des dänischen Staatsamtes vorweisen kann.

In diesem Fall, so das Gericht wurde die Ortsform der Eheschließung nicht eingehalten, die Ehe ist somit nicht wirksam zustandegekommen .


Wenn einer der beiden zu Euch kommt unhd einen dritten heiraten will, dann seht Ihr also kein Problem, weil das in DK gar keine Eheschließung gewesen sein soll?

Gruß, ULF
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Antwort #13 - 02.03.2007 um 17:54:59
 
Ich meine, dass ein Gericht die Ehe erst für unwirksam erklären muss. Vorher entfaltet sie jedoch schon keinen ausländerrechtlichen Schutz ... AFAIK
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Antwort #14 - 02.03.2007 um 17:55:29
 
adora schrieb am 02.03.2007 um 11:09:03:
Ohne gültigen Aufenthaltstitel irgendeiner Art (auf die Gefahr hin, dass ich jetzt angefeindet werde oder gar keine Tipps mehr bekomme...bzw., ich war's ja nicht selbst Zwinkernd )


Wenn so etwas in Planung wäre, dann müßte hier zugemacht werden, weil es hochgradig faul ist.

Wenn schon Sachen verquer gelaufen sind und man sich ab sofort auf den Boden der Rechtsordnung stellen will, dann darf auch beraten werden. Meist läuft es aber auf eine Aufarbeitung des Vergangenen hinaus.

Gruß, ULF
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