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800,- USD für Einreisevisum nach Deutschland?!?! (Gelesen: 2.431 mal)
Shahpur
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23.02.2007 um 09:36:17
 
hi all,

ich bin deutscher staatsbürger afghanischer Herkunft und wollte meine Frau nach deutschland holen. Bind dipl. Informatiker und habe einen unbefristeten Vertrag bei einem IT Unternehmen in München.

Vor ein paar Tagen war meine Frau mit allen Unterlagen in der deutschen Botschaft in Kabul. Die Unterlagen waren alle komplett, jedoch wurde ihr vom afghanischen Sachbearbeiter (der selber kein wort deutsch kann) mitgeteilt, daß man für das Visum 500-800 USD zahlen muss "abhängig vom Fall". Nachdem meine Frau sagte, daß sie sowas zum ersten mal hört, meinte er es wäre eine neue Regelung die es erst seit zwei Monaten gibt.

also ich verstehe das nicht, entweder die unterlagen STIMMEN und man hat das RECHT auf ein visum, oder eben nicht. Wie kann es da eine abstufung geben bei den gebühren "von 500 bis 800 USD" ist doch völlig abwegig.

Als deutscher habe ich das recht meine Frau zu holen, und soll dann für den Visumsstempel mal eben 800 USD locker machen? Stimmt diese aussage des Mitarbeiters, oder will der sich nur einen kleinen Nebenverdienst besorgen, nachdem er meine Unterlagen gesehen hat? ALLE meine bekannte und verwandten die Ihre frauen geholt haben, haben eine bearbeitungsgebühr von maximal 50 USD gezahlt.
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ronny
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Antwort #1 - 23.02.2007 um 09:46:05
 
Hallo

wenn nicht die inhaltliche Überprüfung der Urkunden gemeint ist:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135418051;revpost=yes;start...

dann dürfte es sich um ein Missverständnis handeln.

Aber bei Urkunden aus Afghanistan tippe ich auf die Urkundenprüfung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 23.02.2007 um 09:49:52
 
Botschaft per Fax (auf deutsch) benachrichtigen. Die Kosten für ein Visum sind weltweit bei den deutschen Botschaften gleich und stehen in der AufenthV.
In einigen Ländern versuchen die einheimischen Bediensteten, die Kunden abzuzocken. Solche Vorgänge sind unbedingt und sofort der Botschaft zu melden. Man wird zwar nix beweisen können, da Aussage gegen Aussage steht, aber die Botschaft wird zumindest sensibilisiert.

Einige Botschaften haben extra Warnhinweise auf ihrer Webseite, dass das Visum einen Betrag x kostet und andere Kosten NICHT anfallen.

Etwas anderes (!!) ist allerdings eine evtl erforderliche inhaltliche Prüfung von Urkunden, wenn die Botschaft keine Legalisationen mehr macht. Dann wird das ganze an einen einheimischen Vertrauensanwalt übergeben und da sind die Kosten in der Tat nicht so genau abzuschätzen.
Vielleicht hat deine Frau das mißverstanden und es geht um die inhaltliche Prüfung?
Guckst du hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/d...
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Antwort #3 - 23.02.2007 um 09:49:52
 
Hallo Shahpur,

also mit dem USD 50,- liegst du völlig richtig. Falls die USD 800,- wirklich nur für die Erteilung des Visums verlangt werden, handelt es sich wahrscheinlich um ein "Extra-Taschengeld" für den fordernden Sachbearbeiter ...

Das einzige, was entsprechend teuer werden könnte, ist ein Anzahlung wegen Echtheitsprüfung der vorgelegten Urkunden. So etwas könnte evtl. nötig werden, wenn Ihr nicht in Deutschland geheiratet habt, und die deutsche Botschaft die Unterlagen von einem Vertrauensanwalt auf Echtheit prüfen lassen will. Dann wären die USD 800,- aber nur ein Vorschuß, und zuviel gezahltes Geld würde später nach vorliegender Rechnung wieder erstattet.

Falls der Sachbearbeiter also weiter auf dem Betrag bestehen sollte, würde ich einen schriftlichen Beleg fordern - mit Stempel des Konsulates - für was das Geld gezahlt werden soll. So habt ihr später noch eine Chance, zuviel gezahltes Geld wieder zurück zu fordern.
Falls der Sachbearbeiter darauf nicht eingehen will, würde ich versuchen, von Deutschland aus den zuständigen Konsul oder einen deutschen Vertreter in der Botschaft anzurufen und den Sachverhalt klären lassen.

Gruß,
Tom
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Shahpur
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Antwort #4 - 23.02.2007 um 09:51:35
 
hi,

alle urkunden sind ja deutsch, außer meiner hochzeitsurkunde. Und auch die habe ich schon von der afghanischen botschaft in berlin bestätigen lassen. D.h. auch die heiratsurkunde gibt es in konsularisch bestätigter form in deutsch.

das diese sachen überprüft werden ist ja standard, aber das geschieht doch indem mit den behörden in deutschland kommuniziert wird.

kann mir nicht vorstellen das so eine kommunikation so teuer ist.

btw: außerdem wollen sie einen "anwalt" schicken, der sich "in der gegend" umhört ob wir tatsächlich geheiratet haben. was soll das denn? ich habe ich kabul nur "standesamtlich" geheiratet, also mit entsprechenden zeugen aus beiden familien im standesamt. die haben garnicht das recht hier so herumzuspitzeln, und irgendwelche jungs auf der strasse nach meine hochzeit zu fragen.

fühle mich mal wieder unrechtmäßig verdächtigt, aber sowas ist man als afghane ja gewohnt.

trotzdem danke für die info Zwinkernd

ronny schrieb am 23.02.2007 um 09:46:05:
Hallo

wenn nicht die inhaltliche Überprüfung der Urkunden gemeint ist:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135418051;revpost=yes;start...

dann dürfte es sich um ein Missverständnis handeln.

Aber bei Urkunden aus Afghanistan tippe ich auf die Urkundenprüfung Zwinkernd

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Ronny Zwinkernd


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Antwort #5 - 23.02.2007 um 09:54:35
 
danke für die info. ich glaube tatsächlich gelesen zu haben, daß die botschaft keine legalisationen mehr machen darf. dann dürfte das wohl der grund sein. na hurra, letztes jahr durften sie das anscheinend noch. wieder mal 800 USD für den gulli.

werde alles nochmal überprüfen, und wenn das mit der fehlenden legalisationsmöglichkeiten der botschaft zutrifft, dann auch keinen ärger verursachen und brav zahlen;)

inge schrieb am 23.02.2007 um 09:49:52:
Botschaft per Fax (auf deutsch) benachrichtigen. Die Kosten für ein Visum sind weltweit bei den deutschen Botschaften gleich und stehen in der AufenthV.
In einigen Ländern versuchen die einheimischen Bediensteten, die Kunden abzuzocken. Solche Vorgänge sind unbedingt und sofort der Botschaft zu melden. Man wird zwar nix beweisen können, da Aussage gegen Aussage steht, aber die Botschaft wird zumindest sensibilisiert.

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Antwort #6 - 23.02.2007 um 09:59:33
 
Hi Shahpur,

keine Angst - oft fallen die Kosten für die inhaltliche Prüfung der Urkunden niedriger aus als ursprünglich angesetzt, dann bekommt Ihr wieder Geld zurück.

Ich musste EUR 400,- anzahlen, die Prüfung kostete aber nur EUR 150,- so dass ich den Rest wieder zurück erstattet bekam.
Das kann bei Euch auch sein, z.B. wenn deine Frau immer in der Hauptstadt gelebt hat, wo auch das Konsulat ist, und wenn Ihr dort geheiratet habt.

Gruß,
Tom
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Antwort #7 - 23.02.2007 um 09:59:38
 
Zitat:
btw: außerdem wollen sie einen "anwalt" schicken, der sich "in der gegend" umhört ob wir tatsächlich geheiratet haben. was soll das denn?

Also Ukrundenprüfung!

Eine ausländische Urkunde, die in Deutschland verwendet werden soll (also zB eure Heiratsurkunde), MUSS durch die deutsche Botschaft im Herkunftsland der Urkunde lagalisiert werden (Botschaft sagt: "Ja, dies ist eine korrekte Heiratsurkunde aus X").
In einigen Ländern sind aber viele Urkunden gefälscht. Deswegen wird dann häufig die Lagalisation eingestellt. Als Ersatz prüft dann ein Anwalt im Auftrag der Botschaft, ob der Inhalt der Ukrunde korrekt ist (zB Geburtsort, Name, Heirat hat stattgefunden etc).

Zitat:
alle urkunden sind ja deutsch, außer meiner hochzeitsurkunde. Und auch die habe ich schon von der afghanischen botschaft in berlin bestätigen lassen

Wenn eine ausl. Urkunde im deutschen Rechtsraum Gütligkeit entfalten soll, dann MUSS dies von einer dt. Botschaft im Ausland gemacht werden (Legalisation/Überprüfung) !!!

Zitat:
fühle mich mal wieder unrechtmäßig verdächtigt, aber sowas ist man als afghane ja gewohnt.

Sorry, aber in deiner alten Heimat sind "Urkunden" nun mal das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind und in D ist eine Urkunde nunmal ein extrem wichtiges Dokument und da sagt man nicht einfach "na, wird schion stimmen".

Das Problem hast du übrigens nicht alleine, sondern es gibt noch jede Menge anderer Länder, wo das Verfahren genauso kompliziert wird.
Es gibt sogar Länder, da wurde sogar die inhaltliche Überprüfung eingstellt! Stell dir mal vor, was DAS für die Betroffenen bedeutet!
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Antwort #8 - 23.02.2007 um 10:04:25
 
@ Inge:
Zitat:
Es gibt sogar Länder, da wurde sogar die inhaltliche Überprüfung eingstellt! Stell dir mal vor, was DAS für die Betroffenen bedeutet!


Gibt es eine Übersicht der Länder, wo auch die inhaltliche Prüfung komplett eingestellt wurde?
Mich würde auch interessieren: Was kann man dann als Betroffener überhaupt noch machen, um die Echtheit der Dokumente bestätigt zu bekomen - gar nix?

Gruß,
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Antwort #9 - 23.02.2007 um 10:13:21
 
inge schrieb am 23.02.2007 um 09:59:38:
Also Ukrundenprüfung!

Eine ausländische Urkunde, die in Deutschland verwendet werden soll (also zB eure Heiratsurkunde), MUSS durch die deutsche Botschaft im Herkunftsland der Urkunde lagalisiert werden (Botschaft sagt: "Ja, dies ist eine korrekte Heiratsurkunde aus X").

Sorry, aber in deiner alten Heimat sind "Urkunden" nun mal das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind und in D ist eine Urkunde nunmal ein extrem wichtiges Dokument und da sagt man nicht einfach "na, wird schion stimmen".


ach so, das die deutsche botschaft in kabul das übernehmen MUSS war mir nicht klar. deswegen hatte ich das ja auch in berlin bestätigen lassen.

das es viele fälschungen gibt, stimmt natürlich auch deswegen verstehe ich die prüfung, aber bei mir müsste ja dann nur EINE urkunde legalisiert werden weil der rest deutsche urkunden sind die man einfach über unserer behörde in deutschland abfragen kann.

aber für die verzweifelten menschen die einen ausweg aus ihrer misere suchen sind wahrscheinlich auch die fälschungen das papier wert auf dem sie gedruckt wurden. mir fällt es auch schwer über soetwas abfällig zu reden, weil ich viele schicksale kenne Griesgrämig
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Antwort #10 - 23.02.2007 um 10:41:33
 
Zitat:
EINE urkunde legalisiert

Wobei bei der inhaltlichen Prüfung ggfs. auch geprüft werden muss, ob die Ehe nach dem Heimatrecht überhaupt gültig geschlossen wurde und wegen der deutschen Gesetze muss ggfs. auch das Geburtsdatum bzw. die Geb.Urk. deiner Frau geprüft werden, denn falls sie zB 14 Jahre alt wäre, wäre es keine Ehe die in D unter dem Schutz des Art 6 GG steht. Außerdem müsste evtl noch geprüft werden, ob deine Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung auch tatsächlich ledig war.
Also doch u.U. einiges was geprüft werden muss, wenn es wirklich kaum Papiere gibt, die zuverlässig sind. Und gerade in Kriegsgebieten sind natürlich häufig auch Sekundär-Urkunden (zB Akte des Krankenhauses in dem deine Frau geboren wurde) nicht mehr verfügbar, so dass eine Prüfung mal einfacher und mal sehr schwer ist.
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Antwort #11 - 23.02.2007 um 10:50:21
 
Zitat:
Gibt es eine Übersicht der Länder, wo auch die inhaltliche Prüfung komplett eingestellt wurde?


Jow,

haben wir in den FAQ eingebaut:

Problemstaaten
Einschränkungen der inhaltlichen Überprüfung bei den Staaten mit Fussnoten Zwinkernd

Zur Frage was wäre wenn gibts hier einen Thread such mal über ZPO oder freie Beweiswürdigung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #12 - 23.02.2007 um 10:51:16
 
inge schrieb am 23.02.2007 um 10:41:33:
Wobei bei der inhaltlichen Prüfung ggfs. auch geprüft werden muss, ob die Ehe nach dem Heimatrecht überhaupt gültig geschlossen wurde und wegen der deutschen Gesetze muss ggfs. auch das Geburtsdatum bzw. die Geb.Urk. deiner Frau geprüft werden, denn falls sie zB 14 Jahre alt wäre, wäre es keine Ehe die in D unter dem Schutz des Art 6 GG steht. Außerdem müsste evtl noch geprüft werden, ob deine Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung auch tatsächlich ledig war.
Also doch u.U. einiges was geprüft werden muss, wenn es wirklich kaum Papiere gibt, die zuverlässig sind. Und gerade in Kriegsgebieten sind natürlich häufig auch Sekundär-Urkunden (zB Akte des Krankenhauses in dem deine Frau geboren wurde) nicht mehr verfügbar, so dass eine Prüfung mal einfacher und mal sehr schwer ist.


ich gehe davon aus, daß alle dokumente gültig sind, weil ich erst letztes jahr geheiratet habe und da haben die behörden schon einigermaßen funktioniert. aber bei den anderen sachen hast du natürlich recht, daß müssen die überprüfen. die ledigkeitsüberprüfung findet aber schon vor der eheschließung statt und nicht erst wenn man ein visum beantragt.
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