Hallo,
Ich hatte im Jahr 2004 einen Termin beim Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung. Mein Verlobter konnte leider nicht mitkommen, weil er nicht nach Deutschland kommen durfte. Dann wurden mich gleich diverse Fragen gestellt. Nach unseren Geburtsdaten, wie wir uns kennen gelernt haben, ob Rechts- oder Linkshänder, Augenfarbe, Schuhgröße, was wir zusammen unternommen haben usw.
Dann gab es noch einige Gespräche zwischen mir, der Standesbeamten und meiner Anwältin. Und fast 3 Monate später wurde mein Verlobter im Ausland im deutschen Generalkonsulat vom Konsul befragt.
Danach telefonierten wir miteinander. Ich fragte, was ihn der Konsul gefragt hat.
Ob das sein richtiger Name ist. Wann er zum ersten Mal nach Spanien kam. Wie wir uns kennengelernt haben. Wo er arbeitet. Wo er wohnt. Eigentlich keine persönlichen Fragen, wie z.B. nach Augen- und Haarfarbe, Schuhgröße, Rechts- oder Linkshänder etc.
Nach einiger Zeit erhielt ich eine Ablehnung der Mitwirkung an der Eheschließung von der Beamtin.
Ich ging gleich zusammen mit der Rechtsanwältin zur Standesbeamten, um zu wissen, warum sie es abgelehnt hatte.
Sie sagte, dass der Konsul angeblich geschrieben hätte, dass mein Verlobter fast nichts beantworten konnte oder wollte. Angeblich hätte er ein anderes Jahr genannt, an dem wir uns kennenlernten. Und er hätte nicht gewusst, wo er wohnt und arbeitet. Die Standesbeamtin wollte uns das Dokument aber nicht zeigen. Daraufhin fragte ich meinen Verlobten deswegen. Er sagte, er hätte alle Fragen beantwortet. Z.B. die nach der Arbeit. Der Konsul sagte noch, er kenne das Restaurant, wo mein Verlobter arbeitet, es liegt ja nur wenige Minuten vom Konsulat entfernt. Überhaupt hat er sich nicht viel Mühe gemacht. Er sagte er hätte für solche Dinge keine Zeit und das wäre nicht seine Aufgabe. Der hat auch ganz schön über die Standesbeamtin abgelästert, was die überhaupt von ihm will, sie soll uns doch einfach verheiraten und nicht solche blöden Befragungen durchführen. Der Konsul benutzte auch nur einen alt aussehenden Zettel, auf den er alles schrieb und mein Verlobter musste noch nicht mal unterschreiben.
Es kam zum Streit zwischen mir und meinen Verlobten. Ich wollte den Zettel von der Befragung sehen. Die Rechtsanwältin hat versucht ihn vom Standesamt oder vom Konsulat zu bekommen. Keine Chance.
Mein Verlobter ist mehrmals beim Konsul in der Kanzlei gewesen und deswegen mit ihm gesprochen. Der Konsul ist nur ehrenamtlich tätig und ist hauptsächlich Rechtsanwalt in Spanien. er kommt nur 1-2 mal pro Woche für wenige Stunden ins Konsulat, wenn überhaupt. Er meinte, in der Kanzlei wäre das Papier nicht. Er hätte auch nie ans Standesamt geschrieben, dass mein Verlobter nicht wusste, wo er wohnt oder arbeitet. Die ganzen Angaben, die mir die Standesbeamtin vorhielt, hätte er nie geschrieben.
Als mein Verlobter endlich im Generalkonsulat mit dem Konsul sprechen konnte (War sehr schwierig, weil er ja nur selten da ist und dann immer beschäftigt.), durchsuchte er vor den Augen meines Verlobten die ganzen Unterlagen des Konsulats. Der Zettel ist dort nicht mehr auffindbar, in der Kanzlei hätte er auch schon gesucht, dort ist er auch nicht.
War die Befragung überhaut rechtens? Ohne Unterschrift? Mit größtenteils ganz unterschiedlichen Fragen?
Mittlerweile ist diese Standesbeamtin nicht mehr im Standesamt tätig und ich habe die Rechtsanwältin gewechselt.
Gestern sprach ich zusammen mit der neuen Anwältin beim Standesamt vor, wie es nun weitergeht. Sie sagte u.A., dass das Standesamt immer beiden Partnern haargenau die gleichen Fragen stellt.
Nachgeschaut hat sie allerdings nicht.
Wie kommen wir nun an das fragliche Dokument ran? Wenn die Anwältin einen Antrag auf Akteneinsicht stellt? Ist das Dokument dann auch dabei, oder gibt das Standesamt nur bestimmte Dinge heraus?
Ich bitte um Hilfe! Danke im Vorraus.
LG Blackcat