Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Scheidung... Dringend Rat (Gelesen: 3.970 mal)
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung... Dringend Rat
Antwort #15 - 22.02.2007 um 15:45:25
 
Zitat:
Er hatte 5 Monate gearbeitet die musste er abbrechen . Und ne neue Arbeit auch. 


Also hat er keine dem Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 vergleichbare Rechtsposition erworben:

Zitat:
Artikel 6

(1) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 7 über den freien Zugang der Familienangehörigen zur Beschäftigung hat der türkische Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, in diesem Mitgliedstaat


- nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung Anspruch auf Erneuerung seiner Arbeitserlaubnis bei dem gleichen Arbeitgeber, wenn er über einen Arbeitsplatz verfügt;



Dann dürfte der § 31 AufenthG zur Anwendung kommen.

Die dafür erforderliche Zeit des ehelichen Zusammenlebens ist ebenfalls nicht erfüllt, d.h. die bestehende AE wird nicht verlängert werden (können), da der Aufenthaltsgrund nicht mehr vorliegt.

Zitat:
Wenn er oder sie die Scheidung hier in Deutschland einreicht muss er trotzdem Deutschland verlassen. Wird das nicht Gerichtlich geklärt? Wie kann er es Gerichtlich klären wenn er nicht mehr in Deutschland lebt???


Ein Aufenthaltszweck ist durch das Scheidungsverfahren nicht gegeben, das geht auch von der Türkei aus.

Melden muß er sich bei der für ihn zuständigen ABH, also dort wo er jetzt wohnt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
nadine34
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung... Dringend Rat
Antwort #16 - 22.02.2007 um 16:01:18
 
wenn er sich jetzt wo anders anmeldet braucht er die abmeldebescheinigung???

Das ist ja komplieziert.

danke nadin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janey
Expertin
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung... Dringend Rat
Antwort #17 - 22.02.2007 um 16:05:54
 
nadine34 schrieb am 22.02.2007 um 16:01:18:
wenn er sich jetzt wo anders anmeldet braucht er die abmeldebescheinigung???


Nein, die benötigt er nicht. Er sollte nur, sofern es sich um eine andere Stadt handelt, sagen, dass er nach unbekannt abgemeldet ist.
Erfolgt die Anmeldung in der gleichen Stadt, sieht die Meldebörde im PC, dass er abgemeldet ist.
Zum Seitenanfang
  

Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
IP gespeichert
 
nadine34
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung... Dringend Rat
Antwort #18 - 22.02.2007 um 16:40:51
 
okay hab gerade mit ihm gesprochen. Morgen hat er ein Termin mit einem Anwalt. Mal sehen was dabei rauskommen wird. Ich denke nicht viel. Aber ein Versuch ist es immer wert.

Bis bald

nadin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung... Dringend Rat
Antwort #19 - 22.02.2007 um 17:07:23
 
Zitat:
Mal sehen was dabei rauskommen wird

Bitte zutreffendes ankreuzen:
o Anwalt hilft gar nix, da Gesetzeslage eindeutig
o Anwalt kostet Geld
o Wenn man Pech hat, sagt der Anwalt "Los klagen wir" und dann kostet's noch mehr Geld
o alles drei

Anmeldung/Ummeldung ist übrigens Pflicht auch für Deutsche, hätte er also schon lange tun müssen, als er eine neue Wohnung bezogen hat.

BTW, was hast du eigentlich für Aktien in dem Fall?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung... Dringend Rat
Antwort #20 - 23.02.2007 um 12:34:02
 
Zitat:
Andere Möglichkeiten sind mir hier nicht ersichtlich. BTW eine Abschiebung erfolgt immer erst, wenn eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt !


Und er sollte es nicht darauf ankommen lassen, weil er sonst große Schwierigkeiten haben wird, auch nur für zwei Tage nach D zu kommen.

Wäre seine Frau statt nach TR ans andere Ende von D ziehen, ohne ihn regelmäßig zu besuchen, käme es aufs Gleiche heraus.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema