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Aufenthaltsrecht (Gelesen: 2.091 mal)
Ratlose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsrecht
21.02.2007 um 21:36:50
 
hallo!

mein freund ist iraker und seit 2,5 jahren mit einer deutschen frau verheiratet. seit einem halben jahr sind wir jetzt ein paar. sie lebt auch ein stück von uns weg, so dass sie im prinzip aus seinem handlungsradius ist.

trotzdem möchte ich, dass er sich von ihr scheiden lässt, so schnell wie möglich. er sagt aber, dass ich akzeptieren soll, dass er die 3 jahre ehe mit ihr "rum" kriegen möchte, wegen seiner  unbefristeten aufenthaltserlaubnis. einmal habe ich ihn vor die wahl gestellt, sich von ihr zu trennen oder er würde mich verlieren. lieber hätte er auf mich verzichtet, wie sich rausstellte. scheinbar ist für ihn nichts wichtiger als diese beknackte aufenthaltsgenehmigung.

nun habe ich aber gehört, dass es reicht, wenn man 2 jahre verheiratet war und nicht mehr 3 jahre vonnöten sind. er aber traut dem frieden nicht und meint, bayern hätte seine "eigenen gesetze" und eh könnte jede sachbearbeiterin nach gutdünken entscheiden.

wie kann ich ihm glaubhaft machen, dass er sich ohne bedenken jetzt schon von ihr scheiden lassen kann? ich nehme an, dass das mit den 2 jahren richtig ist?
ich weiss nicht so recht, ob das was er sagt alles nur faule ausreden sind oder was ich davon halten soll.

ich hoffe ihr könnt mir ein stück helfen. ich bin sehr verzweifelt und kenne mich bisher mit ausländerrecht auch leider nicht weiter aus.

danke schonmal für eure antworten!
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.02.2007 um 21:46:34
 
Hallo Ratlose,

1. Dein Freund verstößt seit einem halben Jahr gegen das Gesetz, da er verpflichtet ist, der ABH die Trennung mitzuteilen.

2. Ausländerrecht ist Bundesrecht. Und da Bayern zur Bundesrepublik gehört, wird es auch dort angewandt.

3. Lies mal hier. Das sollte Dir weiterhelfen
--> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1170851957

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Ratlose
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.02.2007 um 21:48:23
 
mönsch, jetzt jag mir nicht so einen schrecken ein! sollte ich mein posting jetzt besser löschen? trotzdem danke für die schnelle antwort, werde mal nachlesen...
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 21.02.2007 um 21:49:58
 
Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht nach zwei
Jahren, siehe auch in der FAQ unter Definitionen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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tatzi5
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Kämpfe um dein Recht,
wenn du Recht hast !


Beiträge: 248
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #4 - 22.02.2007 um 04:20:44
 
Ratlose schrieb am 21.02.2007 um 21:48:23:
mein freund ist iraker und seit 2,5 jahren mit einer deutschen frau verheiratet. seit einem halben jahr sind wir jetzt ein paar. ...
scheinbar ist für ihn nichts wichtiger als diese beknackte aufenthaltsgenehmigung.


mach Dir mal bitte persönliche Gedanken dazu ...
ggf. geht es Dir bald oder später genauso....

Ratlose schrieb am 21.02.2007 um 21:48:23:
mönsch, jetzt jag mir nicht so einen schrecken ein! sollte ich mein posting jetzt besser löschen? trotzdem danke für die schnelle antwort, werde mal nachlesen...


bitte, zum Glück geht das löschen dann nicht mehr...

desweiteren kann ich nur folgendem Beitrag voll zustimmen....

Janey schrieb am 21.02.2007 um 21:46:34:
Hallo Ratlose,

1. Dein Freund verstößt seit einem halben Jahr gegen das Gesetz, da er verpflichtet ist, der ABH die Trennung mitzuteilen.

2. Ausländerrecht ist Bundesrecht. Und da Bayern zur Bundesrepublik gehört, wird es auch dort angewandt.

3. Lies mal hier. Das sollte Dir weiterhelfen
--> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1170851957

Gruß, J.  Zwinkernd





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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.02.2007 um 10:18:42
 
Janey schrieb am 21.02.2007 um 21:46:34:
1. Dein Freund verstößt seit einem halben Jahr gegen das Gesetz, da er verpflichtet ist, der ABH die Trennung mitzuteilen.


Wir wissen nicht, ob er die Trennung bereits faktisch (oder nur innerlich) vollzogen hat bzw. plant.

Gruß, ULF
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.02.2007 um 10:48:29
 
Doch Ulf,

wissen wir, denn:

Ratlose schrieb am 21.02.2007 um 21:36:50:
mein freund ist iraker und seit 2,5 jahren mit einer deutschen frau verheiratet. seit einem halben jahr sind wir jetzt ein paar. sie lebt auch ein stück von uns weg, so dass sie im prinzip aus seinem handlungsradius ist.


proll
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.02.2007 um 10:52:16
 
Zitat:
wissen wir, denn:


Wenn er nicht pendelt, sondern nur noch bei seiner Freundin lebt, hätte er sich in der Tat abmelden müssen. In dem Fall gibt es auch nach 3 Jahren legal weder NE noch Einbürgerung.

Gruß, ULF
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