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Namensänderung - wegen Religionswechsel (Nigeria) (Gelesen: 3.238 mal)
ourson
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.02.2007 um 12:11:10
 
Hallo,

vielleicht erinnert sich noch jemand daran, dass ich um den 6.9.06 herum hier um Rat nachgefragt hatte, was die FZF hinsichtlich des Sohnes meines nigerianischen Ehemannes zu uns nach Deutschland betraf. Ich habe mich damals sehr gut beraten gefühlt. Danke nochmals.

Wir hatten konkret bei den Ämtern noch nichts unternommen.
Dafür flog mein Mann am Jahresende nach Hause, um entsprechende Schritte in die Wege zu leiten.

Leider ergeben sich erstmal neue Anlässe für Fragen.

Da die Herkunftsfamilie meine Mannes ursprünglich einen islamischen Namen aufgrund der ursprünglichen Religionszugehörigkeit hatte, den er selbstverständlich auch hat und unter dem wie beide hier angemeldet sind (nach der Ehe ich ja auch), kommt jetzt durch die  Ä N D E R U N G  des islamischen NACHNAMENS der gesamten Familie aufgrund Konvertierung zum protestantischen Glauben (vor etlichen Jahren) ein Problem auf uns zu.
Denke ich.
Denn es ist zwar in Nigeria nicht unüblich, verschiedene Namen zu haben und mein Mann hat auch (wie üblich) einen Yoruba-Vornamen sowie einen islam. und christlichen dazu. Genauso hat die Familie eine Yoruba-Familien-Nachnamen. Den sie jetzt wieder annimmt.

Diese Entscheidung liegt u.a. darin begründet, dass es in N. ziemliche Probleme zwischen islamisch und christlich orientierten Gruppen gibt. (Ist hier sicher nicht unbekannt). Dadurch, dass die Familie sich zum Protestantischen Glauben BEKENNT und den auch leben will, geraten sie ins Schwierigkeiten. Oder besser:
Weil sie NICHT islamisch sich "verhalten" usw. usw.

Für  u n s   ist diese Frage jetzt eine zweigeteilte.

1) Wie kann mein Mann am besten diesen Namens-Änderungs-Vorgang hier bei den Ämtern dokumentieren...
Schließlich steht er  NATÜRLICH hinter der Entscheidung seiner Herkunftsfamilie.
Aber --  h i e r  in D. ist er unter dem früheren islam. Namen eingetragen..
Was für Probleme kommen denn da auf uns zu???
Bzw. welche Papiere braucht er, um das alles KORREKT belegen zu können?

2) Der Nachzug seines Sohnes zu uns ----
Die Beantragung dieses Vorganges...
Kann die nicht erst angegangen werden, wenn diese Namensänderung beendet ist???  Aber -- wie viel Zeit kann dadurch verloren gehen??

Bin ziemlich ratlos.

Bitte helft mir. Wir möchten natürlich alles richtig machen  u n d  unnötige (=teure und zeitaufwändige) Hin- und Hersendungen von ggf. nicht ausreichenden Belegen verhindern.

Vielen Dank
ourson
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ourson
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.02.2007 um 19:32:56
 
Hallo ...

bin mir jetzt nicht sicher, was der Grund sein könnte, dass gar niemand sich hier meldet... hä? Ist das Thema irgendwie off topic.. oder konnte ich die Situation nicht richtig erklären''?

Bitte um Fragen. Ggf. als PN .
Danke.

LG
ourson
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 21.02.2007 um 22:06:48
 
In den meisten Gegenden dieser Erde ist es nun mal nicht gerade normal, seinen kompletten Namen wie die Automarke nach Belieben zu wechseln und deshalb ist es m.E. auch nicht so schnell möglich einen Experten zu diesen Thema zu finden.
Aber irgendeiner wird schon eine kompetente Antwort geben können.

Also bitte nicht ungeduldig werden.  
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ourson
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.02.2007 um 08:33:24
 
Vielen Dank für Aufmunterung... es ist keine Frage von Stunden Augenrollen
Bin mir klar, dass das nicht alltäglich ist.
Aber ich denke doch, es ist besser, mich erst mal hier über die erforderlichen Schritte zu informieren, bevor ich / wir bei der hiesigen Ausländerbehörde anmarschieren.  unentschlossen

Danke jedenfalls.

Gruß

ourson
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.02.2007 um 08:45:32
 
Also komplette Namensänderungen (bis auf das Geburtsdatum und den -ort) habe ich auch schon bei Serben erlebt. AUch in Deutschland können Namen unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
Am Besten sprichts du mal mit einem Personenstandsrechtlicher eurer Gemeidneverwaltung, die für Namensänderungen zuständig sind (meistens wohl die Standesämter) oder mit der freundlichen ABH.

Proll
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Noahpapa
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Antwort #5 - 22.02.2007 um 09:23:07
 
Eine kopl. Namensänderung sieht bei uns in Ghana (fast wie Nigeria nur kleiner) so aus: Vorstellung beim höchsten Gericht, ein Affidavit wird geleistet, eine Zeitungsannonce geschaltet, dann wird vom Gericht die Änderung bestätigt.
2. Teil: Die neuen Dokumente müssen jetzt natürlich wieder bei den entsprechenden Behörden (nachdem diese den innerstaatlichen Begl.weg durchlaufen haben) vorgelegt werden.
Falls der Sohn deines Mannes noch keine Anträge bei den Koll. der DB in Lagos abgegeben hat, denke ich es ist besser erst den Namen zu ändern. Erst dann Anträge stellen. Ich persönlich sehe es nicht gerne, wenn ein und die gleiche Person  in einem laufenden Verfahren eine andere Identität annimmt. Und ich bin in Ghana und kann es nachvollziehen.  Durchgedreht (Schmunzel grad über die Koll. in D : "Aber das ist doch ein ganz anderer???")  hä? Akte schnell weg  Traurig upppps das ist viiiiiiel Arbeit.   Zwinkernd Soll Kollege machen.
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ronny
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Antwort #6 - 22.02.2007 um 09:51:13
 
Wenn man sich bei einer solchen Namensänderung nicht immer so unsicher wäre, weil evtl.doch die Identität gewechselt wird, oder neue verwandtschaftliche Beziehungen "aufgebaut" werden. Da kann auch die Unterschiebung eines Kindes hinterstecken ....

Will damit sagen:

Eine durch Urkunden und Nachweise belegbare (Vorher-Nachher ist nachvollziehbar) und dem dortigen Recht entsprechende Namensänderung ggf. noch mit dem erforderlichen echten Gerichtsbeschluß und den Urkunden erklärbare Namensänderung wird sicher akzeptiert.

Aber dann sollte das auch im Visumverfahren bereits angesprochen und im Urkundenprüfungsverfahren gleich mitgeprüft werden. Misstrauisch würde ich hingegen , wenn diese Änderung irgendwo nicht nachvollziehbar ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ourson
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Antwort #7 - 22.02.2007 um 10:29:51
 
Danke für die plötzlichen Antworten Smiley

@Proll:
Habe gerade einen Tel.Termin zwecks Treffen mit der sehr freundlichen Standesbeamtin, die damals unsere Trauung bearbeitete... werde berichten....

@Noahpapa:
Wie du andeutest...
Es ist sicherlich nicht so förderlich auf der sicherlich freundlichen ABH mit unklaren Unterlagen bzw. Fragen anzukommen Zwinkernd
Der Sohn meines Mannes hat noch nicht / bzw. für ihn wurde noch nicht das Nachzugsverfahren angegangen. So dass die NAMENsänderung wirklich besser als erstes geklärt sein muss. War auch meine Vermutung.

@Ronny:

Wenn man sich bei einer solchen Namensänderung nicht immer so unsicher wäre, weil evtl.doch die Identität gewechselt wird, oder neue verwandtschaftliche Beziehungen "aufgebaut" werden. Da kann auch die Unterschiebung eines Kindes hinterstecken ....


hmm, ich verstehe sehr gut, was du meinst, und das ist sicherlich auch eines der Grund-Probleme, das unser Vorhaben beinhaltet. Wie soll dieser Gedanke NICHT aufkommen.. bzw. gründlich geklärt und ausgeräumt werden???

Eine durch Urkunden und Nachweise belegbare (Vorher-Nachher ist nachvollziehbar) und dem dortigen Recht entsprechende Namensänderung ggf. noch mit dem erforderlichen echten Gerichtsbeschluß und den Urkunden erklärbare Namensänderung wird sicher akzeptiert.

ok. Das werde ich meinem Mann mal miteilen.
Hoffe, dass das alles entsprechend dann in Nigeria RICHTIG gemacht wird...

Danke erst mal euch allen.
Lasse es euch wissen, wie es weiter geht.
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