Hallo,
vielleicht erinnert sich noch jemand daran, dass ich um den 6.9.06 herum hier um Rat nachgefragt hatte, was die
FZF hinsichtlich des Sohnes meines nigerianischen Ehemannes zu uns nach Deutschland betraf. Ich habe mich damals sehr gut beraten gefühlt. Danke nochmals.
Wir hatten konkret bei den Ämtern noch nichts unternommen.
Dafür flog mein Mann am Jahresende nach Hause, um entsprechende Schritte in die Wege zu leiten.
Leider ergeben sich erstmal neue Anlässe für Fragen.
Da die Herkunftsfamilie meine Mannes ursprünglich einen islamischen Namen aufgrund der ursprünglichen Religionszugehörigkeit hatte, den er selbstverständlich auch hat und unter dem wie beide hier angemeldet sind (nach der Ehe ich ja auch), kommt jetzt durch die Ä N D E R U N G des islamischen NACHNAMENS der gesamten Familie aufgrund Konvertierung zum protestantischen Glauben (vor etlichen Jahren) ein Problem auf uns zu.
Denke ich.
Denn es ist zwar in Nigeria nicht unüblich, verschiedene Namen zu haben und mein Mann hat auch (wie üblich) einen Yoruba-Vornamen sowie einen islam. und christlichen dazu. Genauso hat die Familie eine Yoruba-Familien-Nachnamen. Den sie jetzt wieder annimmt.
Diese Entscheidung liegt u.a. darin begründet, dass es in N. ziemliche Probleme zwischen islamisch und christlich orientierten Gruppen gibt. (Ist hier sicher nicht unbekannt). Dadurch, dass die Familie sich zum Protestantischen Glauben BEKENNT und den auch leben will, geraten sie ins Schwierigkeiten. Oder besser:
Weil sie NICHT islamisch sich "verhalten" usw. usw.
Für u n s ist diese Frage jetzt eine zweigeteilte.
1) Wie kann mein Mann am besten diesen Namens-Änderungs-Vorgang hier bei den Ämtern dokumentieren...
Schließlich steht er NATÜRLICH hinter der Entscheidung seiner Herkunftsfamilie.
Aber -- h i e r in D. ist er unter dem früheren islam. Namen eingetragen..
Was für Probleme kommen denn da auf uns zu???
Bzw. welche Papiere braucht er, um das alles KORREKT belegen zu können?
2) Der Nachzug seines Sohnes zu uns ----
Die Beantragung dieses Vorganges...
Kann die nicht erst angegangen werden, wenn diese Namensänderung beendet ist??? Aber -- wie viel Zeit kann dadurch verloren gehen??
Bin ziemlich ratlos.
Bitte helft mir. Wir möchten natürlich alles richtig machen u n d unnötige (=teure und zeitaufwändige) Hin- und Hersendungen von ggf. nicht ausreichenden Belegen verhindern.
Vielen Dank
ourson