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Erteilung des Visums zur Eheschliessung-Wann? (Gelesen: 926 mal)
cath_gio_eli
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Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erteilung des Visums zur Eheschliessung-Wann?
20.02.2007 um 19:21:21
 
Hallo,

mein ägyptischer Verlobter hat am 14.Januar den Visumsantrag auf Eheschliessung bei der deutschen Botschaft in Kairo gestellt.
Alle notwendigen Dokumente für die Eheschliessung wurden Ende November beim Standesamt hier in Deutschland eingereicht.
Allerdings gab es da ein paar Unklarheiten bezüglich der Ledigkeitsbescheinigung, da mein Verlobter christlichen Glaubens ist wurde eine Ledigkeitsbesch. von seiner Kirche benötigt, dies habe ich auch eingereicht, allerdings wurde noch eine zweite von der Stadt benötigt,die Standesbeamtin sagte jedoch sie würde das trotzdem so zum Olg schicken mit dem Hinweis, dass wenn mein verlobter nach Deutschland einreisen sollte, er eine eidesstattliche Erklärung abgibt, das würde ihr reichen.
Leider hat es jedoch dem Olg nicht gereicht, sie schickten nach Wochen die Papiere wieder zurück und forderten eine eidesstattliche Erklärung von meinem Verlobten, gestempelt und beglaubigt vom Notar in Kairo.
Dies hat natürlich auch wieder zeit gekostet, um hier das ganze zu verkürzen, mein Verlobter hat insgesamt folgende Ledigkeitsbesch. eingereicht, die kirchliche, Zivilregisterauszug,eidesstattliche Erklärung seiner Familienangehörigen die als Zeugen versichern, dass mein Verlobter nie verheiratet war plus die eidesstattliche Versicherung seinerseits.
Alle Papiere habe ich komplett gestern letzten Montag abgegeben mit der Hoffnung, dass nun alles schnell geht!
Von der ABH wurde ich schon Mitte Januar gerufen zur Befragung, es hiess dann sie würden sich bald melden, als es dann so ein Wirr warr gab mit den Papieren für die Eheschliessung, schrieb ich an die ABH, ob die Visumserteilung davon abhängig gemacht, wann OLG seine Zustimmung gibt.
Bekam auch die Antwort, dass die ABH sich mit dem Standesamt und dem OLg in Verbindung setzt und das Visum erteilen, nachdem OLG uns von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses befreit.
Nun geht das ganze schon so lang und wir werden langsam ungeduldig Traurig zumal ich schwanger bin und unser Baby in 10 Wochen auf die Welt kommen soll, hoffe so sehr dass das ales schnell klappt und mein Verlobter schon bald hier sein kann.
Habt Ihr eine Idee wie es jetzt von Statten geht, wird nochmal eine ´Befragung stattfinden?
Setzt sich die ABH wirklich noch mit dem Standesamt in Verbindung oder mit dem OLG, da ich gelesen, es wäre eigentlich nicht der Fall.

Für Antworten danke ich schon im Voraus
LG
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Mick
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Antwort #1 - 20.02.2007 um 19:25:55
 
cath_gio_eli schrieb am 20.02.2007 um 19:21:21:
Habt Ihr eine Idee wie es jetzt von Statten geht, wird nochmal eine ´Befragung stattfinden?

Hi,
eine zweite Befragung ist äußerst selten. Ggf. um
Widersprüche aufzuklären. Würde ich mal nicht von
ausgehen.

Zitat:
Setzt sich die ABH wirklich noch mit dem Standesamt in Verbindung oder mit dem OLG, da ich gelesen, es wäre eigentlich nicht der Fall.

Ein Eheschließungsvisum soll nur erteilt werden, wenn
die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Für die ABH
ist der richtige Ansprechpartner für die Klärung dieser
Frage das Standesamt (seltener direkt OLG).

Vielleicht fragst Du einfach nochmal bei der ABH nach,
wobei der "letzte Montag" natürlich noch nicht lange
her ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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