Hallo!
Ich bin Deutsche, verheiratet mit einem türkischen Staatsbürger.
Bald müssen wir wieder zur Ausländerbehörde um seine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. (das wird die erste Verlängerung sein) Er hat nur eine Aufenthaltserlaubnis von 9 Monaten bekommen, da sein Pass nur solange noch gültig war (den wir jetzt auch bald verlängern werden). Deswegen heißt es auch bald schon wieder 'Ausländerbehörde'
Jedoch fragen wir uns, ob die Verlängerung abgelehnt werden kann, da wir beide momentan arbeitssuchend sind und ALG II bekommen. Ist es wichtig für die Verlängerung oder nicht? Wir sind ein bißchen beunruhigt deswegen und hoffen, dass uns hier jemand Auskunft geben kann. Was passiert wenn ich oder er bis zur Beantragung der Verlängerung immernoch keinen Job gefunden haben?
Desweiteren war er nicht beim Intergrationskurs (er hat eine TeilnahmeBERECHTIGUNG bekommen, also nicht verpflichtung. und dort steht dies:
auf dem Schreiben, dass wir für die Teilnahme bekommen haben, ist bestätigt, dass er die Berechtigung hat, diesen Intergrationskurs innerhalb von zwei Jahren ablegen zu können. (Die Teilnahmeberechtigung ist gültig bis zum 11.09.2008)
In den dafür vorgegebenen Kästchen zwecks Teilnahmeverpflichtung ist weder angekreuzt, dass eine Teilnahmeverpflichtung nach §44 a Abs. 1 Nr 1
AufenthG, noch nach § 44 a Abs. 1 Nr 2
AufenthG besteht.
Er hat immer zuhause gelernt und sein Deutsch ist auch schon im fortgeschrittenen Stadium, er kann sich mündlich und schriftlich problemslos und fast fehlerfrei verständigen. Werden wir deswegen probleme bekommen, weil er nicht am intergrationskurs teilgenommen hat ? (wie gesagt, TEILNAHMEBERECHTIGUNG haben wir, 2 jahre zeit.. und er kann jetzt gut deutsch )
Ja.. ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen und sagen wie es ist bei unserer Situation und ob wir uns Sorgen machen müssen oder nicht?
Danke im Voraus!