Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
dringende Hilfe !! (Gelesen: 9.625 mal)
Trister
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag dringende Hilfe !!
20.02.2007 um 15:43:59
 
Hallo  !!!

Ich brauch dringende Beratung !!

Meine Frau spielt mit dem Gedanken, dass sie von mir scheiden lassen will. vor der Heirat ware ich Student mit Aufenthaltsbewilligung, danach änderet sich zur Aufenthaltserlaubnis. wir sind fast eineinhalb jahr verheiratet und haben ein kind. Ich bin immer noch Student und arbeite als Basis.

Meine Frau hat die Niederlassungserlaubnis und beide aus niht EU.

Die Frage ist welche Status werde ich behalten,Im Fall einer Trennung ??

vielen danke für jede Antworte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #1 - 20.02.2007 um 15:54:03
 
Da Du kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hast, dürfte es in

Zukunft die wieder die AE als Student sein.



DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #2 - 20.02.2007 um 15:57:13
 
Trister schrieb am 20.02.2007 um 15:43:59:
..und haben ein kind.


Vielleicht auch mehr  als Studenten AE ??

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Trister
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #3 - 20.02.2007 um 16:02:49
 
Ich habe nicht verstanden was du mit Student-AE gemeint hast.

Jetzt welche Aufenthalt im Fall der Scheidung  werde ich haben:

Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbewilligung ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #4 - 20.02.2007 um 16:03:51
 
Zitat:
Vielleicht auch mehr  als Studenten AE ??



WC = Wohl kaum  Laut lachend

da LU offensichtlich nicht gesichert. Selbst die AE als Student könnte darunter leiden !? Zwinkernd

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #5 - 20.02.2007 um 16:04:49
 
Trister schrieb am 20.02.2007 um 16:02:49:
Aufenthaltsbewilligung ?



die gibt es nicht mehr seit dem 01.01.2005


Guckst Du jetzt hier:  § 16 AufenthG


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #6 - 20.02.2007 um 16:09:11
 
Zitat:
da LU offensichtlich nicht gesichert. Selbst die AE als Student könnte darunter leiden !?


Jau, hast Recht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #7 - 20.02.2007 um 16:11:30
 
Hallo Trister -

die Aufenthaltsbewilligung gibt es seit 01.01.2005 (Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes) nicht mehr. Du würdest jetzt, wenn die entsprechenden Bedingungen wie damals bei der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung noch erfüllt sind, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG erhalten. - Dieser Titel ist praktisch an die Stelle der früheren Aufenthaltsbewilligung für Studenten getreten.

Interessant wäre vielleicht noch, ob Du auch das Sorgerecht über Euer gemeinsames Kind hast - wenn das so ist und bleibt, wäre eventuell auch ein Aufenthaltstitel zur Ausübung des Sorgerechts möglich.

=schweitzer=


Edit: Für den ersten Teil meiner Antwort war DC schneller ...
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #8 - 20.02.2007 um 16:16:25
 
Hallo Trister,

zwei Fragen:

1. hatte Deine Frau die NE bereits bei Geburt des Kindes ?

2. seit wann lebt sie in DE ? mit welchen Aufenthaltstiteln.

Evtl. hat das Kind ja die deutsche StAng ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #9 - 20.02.2007 um 16:19:02
 
ronny schrieb am 20.02.2007 um 16:16:25:
Evtl. hat das Kind ja die deutsche StAng ?




Jepp, das könnte tatsächlich sein, aber warum wird das verschwiegen ?


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #10 - 20.02.2007 um 16:36:28
 
Mir hat hier im Forum mal einer gesagt:

"Uns bleibt hier nichts als - und so ist es gedacht - den Sach-
verhalt als gegeben hinzunehmen.  "

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Trister
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #11 - 20.02.2007 um 17:02:38
 
Danke an alle!!

Das kind ist kein Deutsches Kind, da es 1 Monat früher geboren ist.

Zusätzliche Information von mir: wir haben in 2004 hier in Deutschland bei der Konsulate geheiratet, nach
8 Monaten haben wir bei dem Standesamt nochmal geheiratet, da wir bei der Behörde anmelden wollen.(warum? damit wir der Stress bei der übersetzung und Anerkennung wermeiden wollen {in Deutschland und in Heimatland} ).

Übrigens,das Kind ist erst 5 Monaten

Eingentlich möchte ich von meiner Frau nicht scheiden lassen, aber wenn das Schiksal so ist dann....

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #12 - 20.02.2007 um 17:05:45
 
Zitat:
"Uns bleibt hier nichts als - und so ist es gedacht - den Sach- 
verhalt als gegeben hinzunehmen.  "


Ich sehe aber da noch Klärungsbedarf weil eben nicht im Sachverhalt erkennbar, ob die § 4 Abs. 3 StAG - Voraussetzungen vorliegen oder eben nicht.

Und eine seriöse Auskunft zum weiteren Schicksal setzt eben auch den vollständigen Hintergrund voraus Zwinkernd

Oder willst Du bestreiten, dass die Frage des LU zweitrangig ist, wenn das Kind Deutscher sein sollte ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #13 - 20.02.2007 um 17:10:04
 
Sorry Ronny,

das ist meinem - zum dem Ausgangsthread unsachlichen - Beitrag falsch rübergekommen:

ich sage auch immer, dass immer nochmal nachgehakt und ermittelt werden muss. Da sind wir völlig konform !

Du zitierst nicht mich, sondern die Person, die nicht meiner Auffassung war !

DIR gebe ich völlig Recht. Echt jetzt.  Smiley

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dringende Hilfe !!
Antwort #14 - 20.02.2007 um 17:12:09
 
ronny schrieb am 20.02.2007 um 17:05:45:
Oder willst Du bestreiten, dass die Frage des LU zweitrangig ist, wenn das Kind Deutscher sein sollte ?




Hi Ronny,

wie er schon selbst sagte ist das Kind nicht deutsch !
Dann greift § 5 AufenthG .

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema