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Visumserteilung zur Familienzusammenführung (Gelesen: 12.288 mal)
Mick
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Antwort #30 - 18.02.2007 um 12:35:19
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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hge2001
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Antwort #31 - 18.02.2007 um 14:54:46
 
Um mal was praktisches einzuwerfen...

Hier können Sie vielleicht geholfen werden:

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Asyl/Downloads/EEBriefe/2006/ea-info-10...

Stichwort PTU  Physikalisch-Technische Urkundenuntersuchungen.

Vielleicht können die ja auch heiratsurkunden aus Gambia  begutachten.

hge
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ronny
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Antwort #32 - 18.02.2007 um 17:37:19
 
Zitat:
Vielleicht können die ja auch heiratsurkunden aus Gambia  begutachten.


Das haben wir schon oft erfolglos versucht, weil die Untersuchungsstellen kein echtes Vergleichsmaterial haben Zwinkernd

Dazu kommt, dass wenn etwas faul ist die ausgestellte Urkunde durchaus äußerlich echt ist. Aber sich dann als inhaltlich falsch herausstellt (weil der Ursprungseintrag abweichend ist), oder eine Totalfälschung ist (will sagen die Eheschließung gab es nicht)...

Das erkennt man nur an dem direkten Verleich mit dem Buch in welches die Beurkundng eingetragen wird, niemals allein mit einer Urkunde Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #33 - 19.02.2007 um 06:27:10
 
ronny schrieb am 18.02.2007 um 17:37:19:
Das haben wir schon oft erfolglos versucht, weil die Untersuchungsstellen kein echtes Vergleichsmaterial haben Zwinkernd
Ronny Zwinkernd


.... dann frage ich mich, warum es die PTU überhaupt gibt, wenn es aussichtlos ist? man sollte die doch erst mal machen lassen, bevor man sagt, es bringt sowieso nix..

hge
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ronny
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Antwort #34 - 19.02.2007 um 07:25:46
 
Zitat:
man sollte die doch erst mal machen lassen, bevor man sagt, es bringt sowieso nix..


Hi,

und was mache ich dannmit einem (zu bezahlenden) Prüfbericht in dem steht:

Wir haben keine Anhaltspunkte für eine Fälschung entdeckt? Aber bei der nachträglich danndoch vorgenommenen inhaltlichen Kontrolle stellt sich so ein Ding als gekaufte Komplettfälschung heraus (allerdings auf "echtem" Papier, mit echtem Dienstsiegel).

Das Problem ist, dass die PTU selbst eine deutsche Urkunde nicht zweifelsfrei als echt oder falsch identifizieren kann. Erst wenn ich anhand des Vergleichs mit dem Ursprungseintrag erkenne, dass was faul ist , macht eine PT-Prüfung Sinn. Etwa wenn der Standesbeamte behauptet: Diese Urkunde habe ich nicht erstellt und unterschrieben.....

Bei ausländischen Urkunden, so meine Erfahrung, ist das Hauptproblem die "Empfänglichkeit" der Beamten, will sagen es ist im Ausland leichter, eine Komplettfälschung vom Standesbeamten zu kaufen, als eine echte Urkunde zu verfälschen. Oder mal eben einen echten Feuchtsiegelabdruchk auf eine selbsterstellte Urkunde zu drücken und die Unterschrift dazu kaufen.

Personenstandsurkunden sind eben nur Schreibmaschinenbuchstaben auf einem 80 oder 100 g Papier mit einem Feuchtsiegelabdruck, mehr nicht. Sie werden (leider) nicht auf Sicherheitspapier gedruckt, was immense Kosten verursachen würde, aber eben schon eine Fälschungshürde darstellen könnte.

Bei Pässen macht es allerdings durchaus Sinn, diese bei der PTU überprüfen zu lassen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #35 - 19.02.2007 um 08:54:59
 
ronny schrieb am 18.02.2007 um 17:37:19:
Das erkennt man nur an dem direkten Verleich mit dem Buch in welches die Beurkundng eingetragen wird, niemals allein mit einer Urkunde Zwinkernd


Hm, durchaus verständlich - auch Deine nachfolgenden Argumente - aber ich frage mich (mangels ausreichender Kenntnis der Materie), wie zuverlässig dann die entsprechden Bücher sind, in die die Beurkundungen eingetragen werden (in solch einem Land).
Wäre es denn nicht möglich, ebenfalls den dazugehörigen Bucheintrag zu kaufen, oder ist das systematisch ausgeschlossen?

Grüße,
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ronny
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Antwort #36 - 19.02.2007 um 09:28:39
 
Zitat:
Wäre es denn nicht möglich, ebenfalls den dazugehörigen Bucheintrag zu kaufen, oder ist das systematisch ausgeschlossen?


Sicher durchaus auch denkbar, aber die Hemmschwelle wäre höher, möglicherweise werden die Bücher von einem Dritten überwacht, ich weiß es nicht. Evtl. wird auch dabei besch.....

Insgesamt denke ich, dass eine Urkunde leichter zu fälschen sein dürfte als ein kompletter Fake-Eintrag, bei dem evtl sogar noch weitere Unterschriften mitzufälschen wären.

Nehmen wir mal ein Bespiel:

der klassische schleichende Familiennachzug,

- eine Ehe zwischen zwei Inländern (aus einem Problemstaat) existiert, sie wollen beide dort wech,

- dann wird eine vorübergehende Scheidung produziert, einer der beiden ehelicht dort einen Deutschen,

- das Spiel Visum FZF, AE nach § 28 dann eigenständiges Aufenthaltsrecht relativ kurz danach Scheidung läuft normal, ohne dass da etwas mitbekommen wird. Wenn der Ehegatte des deutschen ganz sicher gehen will, wartet er die NE nach § 28 II ab.

- dann ehelicht er wieder die erste Frau.....

Das einzige was für diesen Weg zu faken wäre, wäre der Nachweis einer Auflösung der Vorehe.

Wenn dann statt der im Geburtseintrag vermerkten Vorehe ein ledig eingetragen ist und die Eheschließung mit dem deutschen Partner bei einem anderen als dem ausl. Wohnsitzstandesamt oder vielleicht sogar noch in DK stattfindet.....

Noch einfacher dürfte es sein wenn ein (late registry) neuer Geburtseintrag erstellt wird, weil man es früher "vergessen" hat ....

Ich will jetzt hier keine Anleitungen liefern, aber mit der nötigen Kreativität kann man urkundlich alles "beweisen" Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #37 - 19.02.2007 um 09:48:47
 
ronny schrieb am 19.02.2007 um 09:28:39:
Ich will jetzt hier keine Anleitungen liefern, aber mit der nötigen Kreativität kann man urkundlich alles "beweisen" Zwinkernd

Dank Dir für die Erläuterungen. Auf so eine Konstruktion war ich gar nicht gekommen, aber das ist natürlich durchaus denkbar.

Meine Frage hatte folgenden Hintersinn, der nun aber ebenfalls beantwortet wäre.
Ich fragte mich, ob es als letzte Möglichkeit zur Lösung des Ausgangsproblems denkbar wäre, das Fehlen einer Legalistionsmöglichkeit durch Botschaft bzw. Vertrauensanwalt ersatzweise privat von einem Anwalt, Notar oder so, vornehmen zu lassen, der von den Deutschen Behörden anerkannt ist.
Aber wenn man auch den Personenstandsregistern misstrauen müsste, fällt dies wohl auch aus.

Grüße,
Zeppelin
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Antwort #38 - 19.02.2007 um 09:51:48
 
ronny schrieb am 19.02.2007 um 07:25:46:
Hi,

und was mache ich dannmit einem (zu bezahlenden) Prüfbericht in dem steht:

Wir haben keine Anhaltspunkte für eine Fälschung entdeckt? Zwinkernd



... aber genau das steht ja auch so auf der Stellungnahme der Botschaft, wenn sie die Urkundenprüfung gemacht hat. Die Stellungnahme der Botschaft endet damt: 'wir überlassen es Ihrer behörde, die Echtheit der Urkunde festzustellen'.

Daher sehe ich rein formal keinen Unterschied zu dem, was die PTU an Ergebnis liefert.

Zur Heiratsurkunde aus Gambia: Natürlich gebe ich ronny recht bezüglich der Fälschungen auf Original-papier.
Aber sollte bei einer freien Beweiswürdigung nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden?
Wenn es sich herausstellt, dass die Urkunde rein technisch schon falsch ist, kann die ABH doch leichten Gewissens ablehnen.
In anderen Fall bleibt es weiter die Aufgabe der ABH,das inhaltliche zu bewerten.

Es wäre doch fataler, wenn die ABH dem Visum zustimmt und sich später herausstellt, dass die Heiratsurkunde rein technisch schon falsch war!

hge


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« Zuletzt geändert: 19.02.2007 um 10:06:46 von hge2001 »  
 
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Antwort #39 - 19.02.2007 um 11:39:20
 
hge2001 schrieb am 19.02.2007 um 09:51:48:
... aber genau das steht ja auch so auf der Stellungnahme der Botschaft, wenn sie die Urkundenprüfung gemacht hat. Die Stellungnahme der Botschaft endet damt: 'wir überlassen es Ihrer behörde, die Echtheit der Urkunde festzustellen'.

aber doch nur bei den Urkunden, bei denen keine Faelschung festgestellt wurde. In den anderen Pruefberichten steht dann was anderes  Zwinkernd
Ausserdem ist die Pruefung doch nur eine Entscheidungshilfe fuer das StA und somit ist es deren Sache die Echtheit fuer sich festzustellen. Das ist natuerlich mit einem positiven Pruefbericht wesentlich einfacher als ganz ohne, denn dann stehst du auf einmal so da wie im Ausgangsfall.

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Antwort #40 - 19.02.2007 um 12:02:59
 
Zitat:
aber doch nur bei den Urkunden, bei denen keine Faelschung festgestellt wurde. In den anderen Pruefberichten steht dann was anderes  Zwinkernd



das wird bei der PTU doch genau so sein... oder?


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Antwort #41 - 19.02.2007 um 14:00:00
 
hge2001 schrieb am 19.02.2007 um 12:02:59:
das wird bei der PTU doch genau so sein... oder?


hge

es hilft doch niemandem, wenn nur die Echtheit, nicht aber die inhaltlicher Richtigkeit geprueft wird. In dem Land wo ich bin, findest du jede Menge gefaelschte Urkunden auf technisch echtem Sicherheitspapier des hiesigen Zentralstandesamtes. Alleine 2006 sind dort ca 5000 Blatt dieses Sicherheitspapieres verschwunden, was bedeutet, dass nun ca 5000 gefaelschte Urkunden im Umlauf sind.
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Antwort #42 - 19.02.2007 um 14:07:29
 
Zitat:
findest du jede Menge gefaelschte Urkunden auf technisch echtem Sicherheitspapier des hiesigen Zentralstandesamtes


Hinzu kommt, dass 99 % der Staaten (wir eingeschlossen) kein spezielles Sicherheitspapier für die normale "FeldWaldundWiesen-Personenstandsurkunde" verwenden, sondern schlichtes DIN 19307 Papier ohne Wasserzeichen etc pp ....
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Antwort #43 - 19.02.2007 um 14:19:20
 
Zeppelin schrieb am 19.02.2007 um 09:48:47:
Aber wenn man auch den Personenstandsregistern misstrauen müsste, fällt dies wohl auch aus.



Wenn es denn diese überhaupt gibt. Des weiteren habe ich hier vor Ort Fälle mit Siegeln auf "echtem Papier mit Wasserzeichen" vom Obersten Gericht. Dummerweise kann sich der Beamte der es angeblich unterschriebn hat nicht an den Fall erinnern und ausserdem ist das auch nicht seine Unterschrift.  Ärgerlich
Erklärung dazu: Ein freundlcher Gerichtsdiener hat sich ein kleines Taschengeld dazuverdient. Wie gesagt es gibt Länder wo jemand für etwas Geld fast jede Gerichtsentscheidung oder jedes Original Doc. kaufen kann.   weinend
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Antwort #44 - 20.02.2007 um 14:11:13
 
Zitat:
In dem Land wo ich bin, findest du jede Menge gefaelschte Urkunden auf technisch echtem Sicherheitspapier des hiesigen Zentralstandesamtes. Alleine 2006 sind dort ca 5000 Blatt dieses Sicherheitspapieres verschwunden, was bedeutet, dass nun ca 5000 gefaelschte Urkunden im Umlauf sind.


Fortlaufende Nummern waren noch nicht aufgedruckt?

Gruß, ULF
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