Zitat:Wäre es denn nicht möglich, ebenfalls den dazugehörigen Bucheintrag zu kaufen, oder ist das systematisch ausgeschlossen?
Sicher durchaus auch denkbar, aber die Hemmschwelle wäre höher, möglicherweise werden die Bücher von einem Dritten überwacht, ich weiß es nicht. Evtl. wird auch dabei besch.....
Insgesamt denke ich, dass eine Urkunde leichter zu fälschen sein dürfte als ein kompletter Fake-Eintrag, bei dem evtl sogar noch weitere Unterschriften mitzufälschen wären.
Nehmen wir mal ein Bespiel:
der klassische schleichende Familiennachzug,
- eine Ehe zwischen zwei Inländern (aus einem Problemstaat) existiert, sie wollen beide dort wech,
- dann wird eine vorübergehende Scheidung produziert, einer der beiden ehelicht dort einen Deutschen,
- das Spiel Visum
FZF,
AE nach § 28 dann eigenständiges Aufenthaltsrecht relativ kurz danach Scheidung läuft normal, ohne dass da etwas mitbekommen wird. Wenn der Ehegatte des deutschen ganz sicher gehen will, wartet er die
NE nach § 28 II ab.
- dann ehelicht er wieder die erste Frau.....
Das einzige was für diesen Weg zu faken wäre, wäre der Nachweis einer Auflösung der Vorehe.
Wenn dann statt der im Geburtseintrag vermerkten Vorehe ein ledig eingetragen ist und die Eheschließung mit dem deutschen Partner bei einem anderen als dem ausl. Wohnsitzstandesamt oder vielleicht sogar noch in DK stattfindet.....
Noch einfacher dürfte es sein wenn ein (late registry) neuer Geburtseintrag erstellt wird, weil man es früher "vergessen" hat ....
Ich will jetzt hier keine Anleitungen liefern, aber mit der nötigen Kreativität kann man urkundlich alles "beweisen"
Grüße
Ronny