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Visumserteilung zur Familienzusammenführung (Gelesen: 12.287 mal)
Ritama
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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16.02.2007 um 14:06:21
 
Hallo, alle zusammen. Bin ein Newbie, hoffe aber auf Hilfe!

Mein zukünftiger Mann ist Gambier und ich werde ihn in Gambia heiraten. Problem ist, dass die deutsche Auslandsvertretung keine Urkunden mehr legalisiert oder auf Echtheit überprüft. Die Urkundenüberprüfung ist eingestellt worden.
ABH in Hamburg verlangt eine Überprüfung, sonst wird die Ehe nicht anerkannt, was zur Folge hat, dass kein Visum erteilt werden kann. Wurde mir von der Botschaft auch bestätigt. Eine Überprüfung im Wege der Amtshilfe ist auch eingestellt worden. Ist dies zulässig? Auf diese Weise habe ich keine Möglichkeit mit meinem Mann und seinem Sohn hier zu leben. Die Botschaft gab an, dass alles bei den innerdeutschen Behörden liege, manchmal würde eine gambische Heiratusurkunde anerkannt, dann wieder nicht. Überprüfungen würden nicht mehr durchgeführt! Ist dieses Willkürprinzip zulässig? Art. 3 GG sag ich nur. Auf meine Frage nach einer Verfahrensregelung oder Verwaltungsanordnung in so einem Fall habe ich von der Botschaft sowie der ABH keine Antwort erhalten. Wer kann mir helfen? Wo kann ich weiteres erfahren? Weiß jetzt wirklich nicht mehr weiter. Vielen Dank im Voraus! Ritama
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.02.2007 um 14:59:28
 
Ritama schrieb am 16.02.2007 um 14:06:21:
Auf meine Frage nach einer Verfahrensregelung oder Verwaltungsanordnung in so einem Fall habe ich von der Botschaft sowie der ABH keine Antwort erhalten. Wer kann mir helfen? Wo kann ich weiteres erfahren?


Beim auswärtigen Amt.
Vetrauensanwälte sind in Gambia nicht tätig?


Gruß, ULF
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.02.2007 um 15:07:50
 
Zitat:
Art. 3 GG sag ich nur.

Alle Länder, in denen Korruption die Regel und zuverlässige Dokumente die Ausnahme sind, werden offensichtlich gleich behandelt.

Zitat:
Wo kann ich weiteres erfahren?

Ggfs mal direkt beim Ausw.Amt nachfragen?
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.02.2007 um 15:31:07
 
in Gambia gibt es keine deutsche Botschaft, die diese Pruefung durchfuehren koennte. Gambia wird durch die Botschaft im Senegal vertreten. Da Urkunden aus Gambia nicht mehr legalisiert werden koennen/duerfen, sind sie fuer den innerdeutschen Urkundenverkehr nicht mehr verwendbar. Ist die Legalisation in einem Land aufgehoben kann die Urkundenpruefung als Ersatz angeboten werden, muss aber nicht. Erkennen die innerdeutschen Behoerden die dortigen Urkunden nicht an, besteht fuer den Urkundeninhaber kaum eine Chance nach Deutschland zu kommen, ausser ueber einen abgelehnten Visumantrag nach Klage bein VG Berlin.
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hge2001
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Antwort #4 - 16.02.2007 um 15:33:52
 
inge schrieb am 16.02.2007 um 15:07:50:
Alle Länder, in denen Korruption die Regel und zuverlässige Dokumente die Ausnahme sind, werden offensichtlich gleich behandelt.

Ggfs mal direkt beim Ausw.Amt nachfragen?


wenn ich das richtig sehe, ist die Botschaft in Dakar zuständig für Gambia.

ich würde die direkt mal anmailen:

http://www.dakar.diplo.de/Vertretung/dakar/de/Startseite.html
(dann über Kontakt)

Leider ist bezügl Legalisation nur Senegal erwähnt:
http://www.dakar.diplo.de/Vertretung/dakar/de/04/Konsularischer__Service/Urkunde...

allerdings mit folgender 'lustiger' bemerkung:
Zitat:
Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Urkundenüberprüfungen haben nur eine äußerst
geringe Fälschungsquote ergeben, da die Echtheit senegalesischer Urkunden in der
überwiegenden Zahl der Fälle unproblematisch ist.


sind die senegalesischen Urkunden vielleicht doch nicht so schlecht, wie das AA es gerne hätte ?   Smiley

hge

ps: sorry ernas, da haben wir uns 'überschnitten'
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.02.2007 um 15:36:24
 
hge2001 schrieb am 16.02.2007 um 15:33:52:
wenn ich das richtig sehe, ist die Botschaft in Dakar zuständig für Gambia.

ich würde die direkt mal anmailen:

http://www.dakar.diplo.de/Vertretung/dakar/de/Startseite.html
(dann über Kontakt)

Leider ist bezügl Legalisation nur Senegal erwähnt:
http://www.dakar.diplo.de/Vertretung/dakar/de/04/Konsularischer__Service/Urkunde...

allerdings mit folgender 'lustiger' bemerkung:

sind die senegalesischen Urkunden vielleicht doch nicht so schlecht, wie das AA es gerne hätte ?   Smiley

hge


hi hge, es geht im vorliegenden Fall ja um Urkunden aus Gambia und nicht aus dem Senegal, und das AA ist in diesen Faellen nur die Behoerde mit der Aussenwirkung
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hge2001
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Antwort #6 - 16.02.2007 um 15:42:12
 
Zitat:
hi hge, es geht im vorliegenden Fall ja um Urkunden aus Gambia und nicht aus dem Senegal, und das AA ist in diesen Faellen nur die Behoerde mit der Aussenwirkung


ernas, ja hatte ich verstanden. sollte nur eine Zusatzbemerkung sein, die mir gerade so auffiel. Und es könnte ja sein, dass wegen der lokalen Nähe zum Senegal in Gambia das gleiche für die urkunden gilt wie für den Senegal. Klarheit kann nur eine Anfrage bei der Botschaft bringen.


hge
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Ernas
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Antwort #7 - 16.02.2007 um 15:49:06
 
hge2001 schrieb am 16.02.2007 um 15:42:12:
ernas, ja hatte ich verstanden. sollte nur eine Zusatzbemerkung sein, die mir gerade so auffiel. Und es könnte ja sein, dass wegen der lokalen Nähe zum Senegal in Gambia das gleiche für die urkunden gilt wie für den Senegal. Klarheit kann nur eine Anfrage bei der Botschaft bringen.


hge

die Botschaft hatte Ritama ja bereits bestaetigt, dass es keine Legalisation und keine Pruefung mehr gibt. Der trend laest sich uebrigens auch in anderen Laendern vorstellen.
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hge2001
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Antwort #8 - 16.02.2007 um 16:10:29
 
Zitat:
die Botschaft hatte Ritama ja bereits bestaetigt, dass es keine Legalisation und keine Pruefung mehr gibt.


oh sorry... ja jetzt sehe ich es auch.

Für den Fall muss es doch ein Verfahrensweise geben. Es wird ja nicht das erste mal sein, dass (z.b. wegen Krieg) Urkunden nicht geprüft werden können.

Heisst dies:
Ablehnung des Visums oder
Entscheidung über Visum je nach Aktenlage oder .... ???

hge
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maki
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Antwort #9 - 16.02.2007 um 16:21:57
 
Zitat:
Heisst dies:
Ablehnung des Visums oder
Entscheidung über Visum je nach Aktenlage oder .... ???

Siehe Post #3 von Ernas Zwinkernd
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hge2001
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Antwort #10 - 16.02.2007 um 16:42:49
 
maki schrieb am 16.02.2007 um 16:21:57:
Siehe Post #3 von Ernas Zwinkernd


dieses Post hatte ich wohl bemerkt.

Wenn jedoch so verfahren wird, dass die zuständige Stelle ohne Urkundenprüfung auskommen muss, ist doch leicht Willkür im Spiel. (Positiv oder Negativ)

Ausserdem, falls das Visum abgelehnt wird und es zur Klage kommt:
Das VG hat doch auch wegen fehlender Urkundenprüfung keine andere Entscheidungsgrundlage.

Es fällt mir hier schwer vorzustellen, dass auf Grund von Einflüssen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ein FZ-Visum auf Dauer versagt bleiben kann.

hge


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Antwort #11 - 17.02.2007 um 06:59:59
 
hge2001 schrieb am 16.02.2007 um 16:10:29:
Für den Fall muss es doch ein Verfahrensweise geben. Es wird ja nicht das erste mal sein, dass (z.b. wegen Krieg) Urkunden nicht geprüft werden können.

es gibt nur die Legalisation. In der Ausnahme, die Urkundenpruefung. Wird diese zu teuer oder durch andere Umstaende unmoeglich, dann gibt es nichts mehr. Die Tendenz geht im Augenblick auch in anderen Laendern die ich gut kenne, in diese Richtung.

Zitat:
Heisst dies:
Ablehnung des Visums oder
Entscheidung über Visum je nach Aktenlage oder .... ???

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Antwort #12 - 17.02.2007 um 07:04:59
 
hge2001 schrieb am 16.02.2007 um 16:42:49:
Wenn jedoch so verfahren wird, dass die zuständige Stelle ohne Urkundenprüfung auskommen muss, ist doch leicht Willkür im Spiel. (Positiv oder Negativ)

sehe ich nicht so, es wird nur kein Visum zwecks Eheschliessung mehr geben und die FZ wird nahezu austerben mit Angehoerigen aus diesen Laendern.

Zitat:
Ausserdem, falls das Visum abgelehnt wird und es zur Klage kommt:
Das VG hat doch auch wegen fehlender Urkundenprüfung keine andere Entscheidungsgrundlage.

richtig, also ist die Klage abzulehnen

Zitat:
Es fällt mir hier schwer vorzustellen, dass auf Grund von Einflüssen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ein FZ-Visum auf Dauer versagt bleiben kann.

weder der Antragsteller noch der deutsche Staat haben die Umstaende zu vertreten.
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Aguinaldo
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Antwort #13 - 17.02.2007 um 09:27:53
 
Zitat:
richtig, also ist die Klage abzulehnen

weder der Antragsteller noch der deutsche Staat haben die Umstaende zu vertreten.

Aber gilt denn nicht auch im Ausländerrecht grundsätzlich der Amtsaufklärungsgrundsatz? Und hat dann nicht die Behörde die darlegungs- und beweislast, wenn nicht bewiesen werden kann, ob die Heiratsurkunde nun echt ist oder nicht?
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Antwort #14 - 17.02.2007 um 11:16:38
 
Aguinaldo schrieb am 17.02.2007 um 09:27:53:
Aber gilt denn nicht auch im Ausländerrecht grundsätzlich der Amtsaufklärungsgrundsatz? Und hat dann nicht die Behörde die darlegungs- und beweislast, wenn nicht bewiesen werden kann, ob die Heiratsurkunde nun echt ist oder nicht?


es ist doch so, dass der Antragsteller Identitaet und Personenstand bei Antragstellung nachweisen muss. Wenn ihn sein eigenes Land dabei nicht unterstuetzt, z.B. desolates Urkundenwesen, dann ist es sein Problem und nicht das Problem eines anderen Staates.
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