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familienzusammenführung (Gelesen: 3.083 mal)
lule
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsche
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15.02.2007 um 11:24:34
 
salam und hallo!! ich hab in algerien am 28.11.06 geheiratet,mein hat dan den antrag zur familienzusammenführung im dezember bei der deutschen botschaft eingereicht.die befragung war am 07.02.07,seit dem datum war ich nochmal zur befragung(die 2.)ich musste auch mein mutterpass vorbei bringen,und auch meine tickets wan ich genau eingereist bin in algerien,da ich meine tickets nicht mehr hatte,da ich bei der einreise mein koffer verloren habe,bzw. die fluggesellschaft,hab ich meiner sachbeabeiterin die bestättigung und die quittung von den tickets vorbeigebracht,und auch ein schein von der flug gesellschaft das mein gepäckt verloren ist.bis dahin war ja alles schön und gut.. sie sgte mir das sie es jetzt prüft und es wohl bald zur endscheidung kommen wird.nun warte man und warte,ich hab dan mal heute bei ihr angerufen,um zu fragen ob schon was von ihrer seite endschieden wurde,aber ich bekamm nur die antwort,das sie eine e-mail zur botschaft geschickt hat um irgendwas an zufordern( was sie wollte konnte sie mir nicht sagen).darauf hin hab ich bei der botschaft angerufen,die von nix wusste,es ist nix eingegangen bei denen,auch sonst gibs von meiner ABH,keine stellungnahme,nicht bei den fachdienste( was immerdas auch ist) auch nix von visaplus. also hab ich diesmal beim guppenleiter angerufen,und ihm die sachlage zu schieldern,er sagte mir nur das die befragung ja noch von der botschaft aus gewertet werden müsse,was ja nicht zu trifft,das wird doch von der ABH getan,was ich ihn auch sagte,als antwort bekamm ich nur zu hören das er dazu nix sagen könne...ich hab das gefühl das ich ziemlich vera... werde.. wie läuft das ganze eigentlich ab? und was kann ich tun,das die endlich mal zum punkt kommen??? vielen vielen danke schon mal.liebe grüsse von lule!!
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 15.02.2007 um 11:42:42
 
Zitat:
und was kann ich tun


Zuerst einmal bitte etwas mehr Geduld haben. Deine Befragung ist gerade einmal eine Woche her und natürlich müssen die Ergebnisse ausgewertet werden etc. -

So schnell schießen die Preussen nun mal nicht ...  Zwinkernd

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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angiesaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.02.2007 um 14:35:24
 
Hallo Lule,

bei uns (auch FZV dt. Botschaft Algier) dauerte es ab den Befragungen (erst meine dann seine 4 Wochen später) noch mal insgesamt ca. einen guten monat bis zum "ok". Hat dein Mann schon die Fingerabdrücke abgegeben? Das ist glaub ich Standard und die Prüfung dauert ein paar Wochen. Bei uns hat mein Mann bei seiner Befragung die Fingerabdrücke gleich abgegeben, so waren zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Insgesamt vergingen bei uns zwischen jeder "Etappe" ca gut 4 Wochen "Bearbeitungs- und Prüfzeit. Aber es ging letzten Endes alles gut. Wir konnten dann auch selber einen Einreisetermin "aussuchen" für den dann passend das Visum ausgestellt wurde.
Wir haben nie gedrängelt, weiß nicht, ob man durch Nachfragen etwas hätte beschleunigen können oder ob sich das eher nachteilig ausgewirkt hätte.

Alles Gute. Nicht zu viele Sorgen machen!!!  Smiley.
Angie
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Minusch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 15.02.2007 um 20:26:25
 
Hallo lule,

war Dein Mann schon mal in Deutschland? Wo lebst Du?

Sicherlich ist das Warten für Dich schlimm, aber Du solltest bedenken, dass auch die Mitarbeiter bei den beteiligten Behörden (ABH, Botschaft usw.) bestimmt nicht nur Deine Sache bearbeiten müssen. Also nicht ungeduldig werden, dauernde Nachfragen bingen auch nur wenig und beschleunigen die Bearbeitung mit Sicherheit nicht.

viele Grüße
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lule
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsche
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Antwort #4 - 17.02.2007 um 13:42:44
 
salam und hallo! ich leb in niedersachsen,und ja mein mann war schon mal in deutschland,da er abgeschoben werden sollte,ist er freiwillig ausgereisst,aber das scheint den ABH nicht zu interessieren,denen scheint meine schwangerschaft mehr zu interessieren,da ich heute post bekommen hab,und sie jetzt wissen will,wie meine schwangerschaft festgestellt wurde,da meine frauenärztin in meinen mutterpass,eine untersuchung nachgetragen hat,als ich in algerien war,da die schwangerschaft dort festgestellt wurde,ich zwar meiner ärztin die befunde gegeben hab,die dan nachgertagen wurden,ich die papiere für nicht so wichtig abgetan hab und  sie weggeschmißen hab.ich frag mich was deine mit den anderen zu tun hat? gruß lule
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.02.2007 um 16:24:47
 
Hallo Lule,

wenn dein Mann bereits einmal in Deutschland war, hat er eine Vorgeschichte, die die ABH nicht unberücksichtigt lassen kann, die du bisher aber auch noch nicht zumindest in groben Zügen mitgeteilt hast.
Wichtig bei bei der Beurteilung einer Einreise sind immer auch
- wie lange war er in Deutschland
- welchen Aufenthaltszweck hat er hier verfolgt
- ist er schon mal straffällig geworden
- hat er falsche Personalen benutzt
Nach Beantwortung dieser Fragen kann man ggfs. das Vorgehen der ABH besser beurteilen.

Proll
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lule
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.02.2007 um 17:16:44
 
hallo! mein mann war 5jahre in deutschland,er hat hir gearbeitet,als sich die lage in algerien enspannte,wurde ihm mitgeteilt das er abgeschoben wird,also ist er dan freiwillig ausgereist.straffällig war er nie! weder er noch ich wurden befragt,wegen seinem aufenthalt in deutschland.er hatte auch keine falschen personalien angegeben,wir haben uns kennengelernt,anfang januar 06 ende april ist er ausgereist,und im september bin ich nach algerien,dort haben wir im november geheiratet.gruß lule
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.02.2007 um 17:23:35
 
lule schrieb am 17.02.2007 um 17:16:44:
...,er hat hir gearbeitet,als sich die lage in algerien enspannte,wurde ihm mitgeteilt das er abgeschoben wird,...


Ist er als Asylbewerber nach Deutschland eingereist und hat hier mit Duldung gearbeitet, oder ist er mit einem Arbeitsvisum eingereist und nach Verlust der Arbeit dann wieder ausgereist ?
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« Zuletzt geändert: 17.02.2007 um 20:33:31 von ronny »  
 
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lule
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Antwort #8 - 17.02.2007 um 17:28:09
 
er war in potsdam, erst als asylant,dan hatte er  befristeter aufenthalt bekommen.immer so für 1jahr zum schluss dan nur noch für 3 monate...,wie man das genau nennt,keine ahnung...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 17.02.2007 um 17:42:32
 
Wie du meinen Fragen entnehmen konntest, hatte ich mir das schon gedacht.

Er ist wahrscheinlich abgelehnter Asylbewerber gewesen, der wegen eines Abschiebungshindernisses nicht abgeschoben werden konnte.
Meiner Erfahrung nach, benutzen algerische Asylbewerber jedoch fast immer falsche Personalien. Frag doch noch mal nach, ob er zu diesem Personenkreis gehörte.

Normalerweise können abgelehnte Asylbewerber, wenn sie einen Pass hätten, bei Entstehen der Ausreisepflicht, das Bundesgebiet verlassen. Das wäre deren Pflicht ! Ich vermute jetzt mal, dass er keinen Pass hatte, oder ihn nicht vorgelegt hat. Dann wäre es aber seine Pflicht gewesen, bei der Passersatzpapierbeschaffung (PEP) mitzuwirken. Da vermute ich mal, dass er nicht mitgewirkt hat, sonst hätte er, so vermute ich mal, keine längerfristige Duldung  erhalten. Wenn ein Algerier eine sogenannte Freiwilligkeitserklärung unterschreibt, erhält er ein PEP und könnte ausreisen.

Bitte teile mir mit, wenn ich mit meinen Vermutungen falsch liege.

Unter den oben geschlderten Umständen, wäre die Skepsis der ABH allerdings vollauf nachzuvollziehen.

Proll
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lule
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Antwort #10 - 17.02.2007 um 17:56:57
 
also,mein mann hatte zwar keine mehr gültigen pass.aber seinen identitskarte,er gehört nicht zu den personenkeis mit falschen namen und so,ich weiß mitlerweile auch das viele algerier das so machen.er hat in frankreich,ein papier zum ausreisen bekommen,bei der botschaft.ich hatte auch mal in potsdam bei der ABH angerufen,und gefragt wie das mit einer einreisesperre ist,liegt nicht vor,sagte man mir.aber er war mit sein richtigen namen dort gemeldet.aber was hat das alles jetzt nun mit meiner schwangerschaft zutun,wo die ABH hir,wirklich alles darüber wissen will,oder wie lange ich in algerien war? auch wen ich nicht schwanger wäre,würd ich doch mein mann bei mir haben wollen,ich versteh nicht ganz was das alles soll.gruß lule
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 17.02.2007 um 18:44:17
 
Mit der Schwangerschaft hat das natürlich nichts zu tun ! Aber bei der Bewertung des Gesamtfalles spielt das bei einer Entscheidung mit eine Rolle. Man kann jetzt nicht einfach sagen, was in der Vergangenheit war bleibt unberücksichtigt.

Ein Anspruch auf Einreise besteht eigentlich nur, wenn er das Kind anerkannt hat und das Kind geboren ist. Vorher steht es im Ermessen der Behörde, die Einreise zu genehmigen. Und bei der Eremssensausübung spielt das jetzt neu hinzugetretene eine Rolle.

Proll
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #12 - 18.02.2007 um 12:39:39
 
Hi,
im Ausgangspost steht, dass Lule geheiratet hat. Die
Schwangerschaft ist insofern völlig unerheblich, allen-
falls dient sie als "Nachweis" dafür, dass keine Schein-
ehe vorliegt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 18.02.2007 um 13:01:12
 
Richtig, hatte ich vergessen.

Ändert aber nichts an der Sache, dass die ABH hier gründlich prüft, insbesondere auch im Hinblick, dass Lules Mann in Frankreich ein Ausreisepapier erhielt. Die ABH wird sich -sicherlich zu Recht - fragen, wieso Frankreich, wenn wir in Deutschland auch algerische Konsulate und eine Botschaft haben, die sowas erledigen können ?

Was ich damit sagen möchte ist, dass es über die Eheschließung hinaus, die sicherlich bei Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch erwirken kann, viele klärungsbedürfte Fragen im vorliegenden Fall auftauchen. Der Sachverhalt wurde leider nicht von Anfang an so dargestellt, wie es vielleicht nötig gewesen wäre.
Die Klärung der Fragen braucht deshalb Zeit.

Und, Lule, vom 07.02.07 bis jetzt, ist noch nicht viel Zeit aus Behördensicht vergangen. Dass du dies mit anderen Augen, nämlich denen einer Ehefrau, die auf ihren Mann wartet, siehst, ist verständlich.

Aber hier könnte ich nur sagen: Geduld !

Gruß vom
Proll
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