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Nachzug der Eltern/Schwiegereltern (Gelesen: 1.547 mal)
cowboy
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I love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachzug der Eltern/Schwiegereltern
01.02.2007 um 06:08:38
 
Hallo!

Ich (deutsch) lebe seit 3 Jahren in den USA und bin mit einer Chinesin verheiratet. Wir wuerden gerne innerhalb von ein paar Jahren nach Deutschland umziehen.

Die chinesischen Eltern meiner Frau (beide 75 Jahre) wohnen bei uns und es kommt nur ein Umzug in Frage, wenn sie auch in Deutschland bei uns wohnen koennen. Ist dies moeglich?

(In Amerika kann man fuer auslaendische Eltern eine Greencard beantragen, sofern man selbst eine Greencard haelt oder die amerikanische Staatsbuergerschaft hat.)

Meine Frau ist in der IT-Industrie beschaeftigt und koennte, so denke ich, per Familiennachzug oder auch per Zuwanderungsgesetz fuer Hochqualifizierte nach Deutschland einreisen. Ich selbst bin Wissenschaftler.

Danke!

Michael
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Mick
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Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 01.02.2007 um 07:19:12
 
Hi,
eine FZF mit ihren Eltern ginge nur über § 36 AufenthG.
Da hängen die Glocken recht hoch.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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zizu
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Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.02.2007 um 07:19:19
 
Hallo,

ein Nachzug deiner Schwiegereltern dürfte problematisch werden, da das Aufenthaltsgesetz grundsätzlich nur einen Nachzug von minderjährigen ledigen Kindern oder Ehegatten vorsieht. "Sonstige" Familienangehörige dürfen nur kommen, wenn es zur Vermeidung einer "außergewöhnlichen Härte" erforderlich ist (§ 36 AufenthG). Ihr müsstet also im Visumsverfahren entsprechende Gründe vortragen. Daneben müsste auch der Lebensunterhalt gesichert sein (einschließlich einer Krankenversicherung).
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gomezdavila
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The law is an ass. (Charles
Dickens)


Beiträge: 53
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.02.2007 um 18:05:30
 
Nach ständiger Rechtsprechung schon zum ganz alten Ausländerrecht vor 1991 stellt es keine besondere und damit erst recht keine außergewöhnliche Härte dar, wenn erwachsene Familienmitglieder allein im Ausland verbleiben.  Man spricht von Begegnungsgemeinschaft, die auch durch Briefe, Telefonate und gelegentliche Besuche aufrechterhalten werden kann.  Ich sehe da leider keine seriöse Möglichkeit.

Die Sicherung des Lebensunterhalts dürfte wohl nicht problematisch sein, wohl aber die Krankenversicherung.

Solche Fälle klappen nach meinen Erfahrungen so gut wie nie, allenfalls zB bei einem erwachsenen blinden Sohn, der von den hier lebenden Eltern versorgt wird, und in einer Behindertenwerkstatt arbeitet. Oder pflegebedürftige, geistig verwirrte und alleinstehende ukrainische Mutter lebt bei einziger Tochter in D.
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Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
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