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Freund Togolese und wohnhaft in Ägypten und wir wo (Gelesen: 1.728 mal)
agnabia
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Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freund Togolese und wohnhaft in Ägypten und wir wo
31.01.2007 um 18:29:07
 
Liebe Leute,
ich habe wirklich schon eine ganze Menge gelesen, aber irgendwie scheint die Lage bei uns noch komplizierter zu sein. Mein Freund bekommt kein Touristenvisum für Deutschland, weil er STudent in Ägypten ist und damit finanziell nicht genug abgesichert oder warum auch immer (haben es mit einer Einladung meiner FAmilie versucht, reicht nicht). Wir überlegen schon seit längerem, zu heiraten. Nun aber: wir würden gerne nach deutschem Recht heiraten, er ist aber wohnhaft in Ägypten, gebürtig aber Togolese. Ich habe gelesen, wenn man deutsch heiraten will in Ägypten, muss man ägyptisch heiraten, und es dann hier legalisieren lassen. Wir wollen aber auf keinen Fall ägyptisch heiraten. WIe geht nun der komplett deutsche Heiratsweg? (noch ein Nachtrag: meine Eltern sind gegen die eheschließung, ich selbst studentin - wir wollen gar keine dauerhafte aufenthaltsgenehmigung, da er dort noch fertig studiert, nur halt die möglichkeit, dass er in den semesterferien auch herkommen kann. wie wird das mit unterhaltsnachweisen gehen? ich kann ihn hier finanzieren, aber ich bin halt vom status studentin.)
Weiß jemand, wie schwierig es ist, Dokumente aus dem Togo in Deutschland anerkannt zu bekommen? (also unsicheres Urkundenwesen oder nicht?)
so, das war wohl etwas wirr,
danke für jegliche unterstützung!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.01.2007 um 18:33:12
 
Hallo,

schau erstmal in die FAQ, und in die beim Personenstandsrecht (Thema: Hinweise zum PStR) oben aufgehängten Themen, da wird einiges zu finden sein.

Togo ist einer der sog. Problemstaaten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.02.2007 um 15:29:46
 
agnabia schrieb am 31.01.2007 um 18:29:07:
Wir wollen aber auf keinen Fall ägyptisch heiraten. WIe geht nun der komplett deutsche Heiratsweg? (noch ein Nachtrag: meine Eltern sind gegen die eheschließung, ich selbst studentin - wir wollen gar keine dauerhafte aufenthaltsgenehmigung, da er dort noch fertig studiert, nur halt die möglichkeit, dass er in den semesterferien auch herkommen kann. wie wird das mit unterhaltsnachweisen gehen? ich kann ihn hier finanzieren, aber ich bin halt vom status studentin.)


Mit Besuchsvisa wird es auch schwierig, ggf. doch die Aufenthaltserlaubnis nehmen und darauf achten, daß er nie mehr als 6 Monate am Stück wegbleibt...

Für ein Heiratsvisum braucht man i.d. R. allerdings einen Finanzierungsnachweis...

Gruß, ULF
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Adele
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Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ich deutsch, mein Mann Tunesier
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Antwort #3 - 13.02.2007 um 06:43:04
 
Nur, damit er in den Semesterferien hierher kommen kann - heiraten? Vielleicht sollte man vor einer Ehesschließung doch noch mal dessen Bedeutung überdenken.
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Am Ende wird alles gut. Und ist es nicht gut, ist es auch nicht das Ende.
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.02.2007 um 07:57:29
 
Hallo,

Du hattest ja nach Eheschließung gefragt, wobei ich Deinen Vorbehalt durchaus teile Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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ronbonchauvi58  
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