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Mit Permanentvisum kann man Ausländer heiraten? (Gelesen: 1.555 mal)
castro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: brasilianer
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit Permanentvisum kann man Ausländer heiraten?
31.01.2007 um 11:20:16
 
Guten Tag,
Ich heiße Ana Carolina, bin studentin und Brasilianerin.
Ich bin mit einem Deutsch noch verheiratet aber unsere Ehe geht überhaupt nicht mehr.Ich habe das Niederlassungserlaubnis für Deutschland. Ich bin in einem Brasilianer verliebt und wir wollten unsere Familie in Deutschland gründen.
Ich wollte wissen, ob man mit dem  Niederlassungserlaubnis mit einem Ausländer heiraten und kinder haben kann oder ob man zuerst die Staatsbürgerschaft beantragen muss oder soll.Er ist auch in Deutschland und studiert hier aber das Studium Dauert auch nicht mehr so lange und danach muss er dann zurück nach Brasilien gehen.
Können Sie mir bitte helfen??????
Vielen Dank
Ana Carolina
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.01.2007 um 11:24:13
 
Staatsbürgerschaft und Niederlassungserlaubnis sind keine Vorraussetzungen fürs Heiraten oder gar Kinder kriegen Zwinkernd
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 31.01.2007 um 11:27:16
 
Hallo Ana Carolina,

nein, Du musst nicht erst Deutsche sein, um einen Ausländer heiraten und mit ihm Kinder haben zu können. Näheres zum Ehegatten- bzw. Familiennachzug ist in den §§ 29 und 30 AufenthG geregelt - insbesondere müssen die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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inge
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Antwort #3 - 31.01.2007 um 11:28:37
 
Heiraten darfst du (sobald du geschieden bist und das wird wohl noch mind. 1 Jahr dauern)
Damit er hier mit dir zusammen leben darf (NACH seinem Studium, denn bis dahin hat er ja noch eine AE), muss euer Lebensunterhalt gesichert sein.
Er hätte nach seinem Studium die Möglichkeit seine AE für ein Jahr zu verlängern und einen angemessenen Job zu finden. Dann wäre sein Aufenthalt aus eigener Kraft sicher und LU wäre dann zusätzlich auch kein Problem.

Einbürgerung dürfte für dich momentan auch schwierig werden denke ich. Jedenfalls kannst du dich wohl nicht mehr nach §9 einbürgern lassen, wenn die familiäre Gemeinschaft mit einem Deutschen nicht mehr besteht.
Gffs. besteht ein Anspruch nach §10 (8 Jahre Aufenthalt, Studium wird nicht immer voll angrechnet) und theoretisch klannst du auch nach §8 eingebürgert werden (Ermessen und eher sehr selten)
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 31.01.2007 um 11:28:52
 
Noch ein Nachtrag -

hinsichtlich der Papiere, die für eine Heirat in Deutschland benötigt werden, bitte beim Standesamt nachfragen!

=schweitzer=
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inge
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Antwort #5 - 31.01.2007 um 11:31:06
 
Zitat:
bitte beim Standesamt nachfragen

Antwort: "Erstmal Scheidungsurteil und dann kommen sie bitte nochmal wieder" ...
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 31.01.2007 um 11:54:23
 
inge schrieb am 31.01.2007 um 11:31:06:
Antwort: "Erstmal Scheidungsurteil und dann kommen sie bitte nochmal wieder" ...


Und dann noch (weil ein Brasilianer eine Brasilianerin heiraten soll):

Lassen Sie die Scheidung im Heimatstaat anerkennen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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