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"Traditionelle Heirat" (Gelesen: 6.513 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 30.01.2007 um 22:18:10
 
Hi Inge,

die Beweise wird er selbst liefern (lassen), in dem ein Visumantrag seiner EX mit den Kindern auftaucht !  Zwinkernd  Augenrollen
Die Kinder müssten ja folglich die Leiblichen sein  usw. usw. usw.  Zwinkernd Augenrollen

DC
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Antwort #16 - 30.01.2007 um 23:33:46
 
Dann weis' mal nach, dass die Ehe noch besteht, wenn nicht mal nachweisbar ist, dass sie bestanden hat. Und was passiert, wenn er als Jetzt-Deutscher die Kinder anerkennt? Außerdem schert es keinen, ob die Kinder leiblich (=biologisch seine) sind - nur ehelich wär evtl schlecht.
"Vater ist, wer sich dazu bekennnt" steht ja wohl im Gesetz. Ob leiblich oder nicht ist dann egal. Erst kein Vater, dann deutscher Vater. Homecoming als Deutsche (?) und die Mutter kann dann auch gleich mit. Egal ob verheiratet oder nicht. Oder früher oder überhaupt.

Meine Meinung: SIE (Posterin) hat verloren, die ABH hat verloren, der Gesetzgeber hat verloren. Rate mal wer gewinnt.

Sorry, ich bin Realist. Würde ich auf der zuständigen ABH arbeiten und die Posterin käme zu mir, machte ich ein Kreuz in die Akte und das war's dann. Hörensagen, Vermutungen, nix genaues. Da kümmerte ich mich doch lieber um Sachen die noch zu ändern sind.
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Ariya
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Antwort #17 - 31.01.2007 um 09:03:42
 
Danke für die vielen Antworten!

Auf Eure Frage, wie lange ich das schon weiß: Als wir uns kennenlernten hat er mir erzählt, dass er mit seiner Frau "auseinander" ist, weil er bereits 8 Jahre in Deutschland ist und dadurch die Ehe quasi nicht mehr besteht. Er hat mir auch erzählt, dass es kein Scheidungsurteil gibt, weil es sich um eine traditionelle Heirat gehandelt hat, die nirgends urkundlich festgehalten ist. Ich werde weder beweisen können, dass er verheiratet "war" noch, dass er noch verheiratet ist, da sämtliche Freunde und Familienangehörige unter Garantie zu ihm halten werden und mir nicht irgend etwas gegen ihn in die Hand geben werden.

Nur nach einem Jahr Ehe komme ich immer mehr dahinter, was bei seinen Besuchen in Nigeria abläuft und seine Ehe mit Ehefrau Nummer 1 sehr wohl noch besteht und wahrscheinlich auch noch weitere Kinder gezeugt wurden (werden).

Abgesehen von der Tatsache, dass es in Nigeria Polygamie gibt und dass ich meinen Mann liebe (sonst hätte ich ihn wohl kaum geheiratet), frage ich mich doch, ob es für ihn so einfach ist, seine 1. Frau und sämtliche Kinder nach Deutschland zu holen. Zur Zeit bin ich eigentlich die Alleinverdienerin, also finanziell hätte er von sich aus keine Möglichkeit. Muss er sein Anliegen den deutschen Behörden nicht plausibel machen? Ist es so einfach, irgendwelche Familienangehörigen (er kann ja wohl kaum zugeben, dass es seine Frau und seine Kinder sind) nachziehen zu lassen? Oder kann er das ohne weitere Probleme, wenn wir uns trennen und er vorgibt, diese Frau erst nach unserer Scheidung kennengelernt zu haben und sie zufälligerweise schon 4 oder 5 Kinder hat, die er dann adoptiert?

Viele Fragen, ich weiß! Aber ich bin auch ziemlich verwirrt weinend Sein Verhalten mir gegenüber lässt eigentlich nicht auf solche Absichten schließen, aber man hat ja schon Pferde vor der Apotheke... Na, Ihr wisst schon!
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Antwort #18 - 31.01.2007 um 09:13:54
 
Zitat:
frage ich mich doch, ob es für ihn so einfach ist, seine 1. Frau und sämtliche Kinder nach Deutschland zu holen. Zur Zeit bin ich eigentlich die Alleinverdienerin, also finanziell hätte er von sich aus keine Möglichkeit.

Dein Mann ist Deutscher! Für den Familiennachzug zu Deutschen ist das Einkommen egal.

Zitat:
(er kann ja wohl kaum zugeben, dass es seine Frau und seine Kinder sind) nachziehen zu lassen?

Natürlioch kann er zugeben, dass es seine Kinder sind. Mit der Ehefrau gäb's natürlich Probleme, aber verheiratet sein und mit anderen Frauen Kindern zeugen interessiert Vater Staat nicht - das ist Sache der Eheleute.

Zitat:
weil er bereits 8 Jahre in Deutschland ist
[...]
Nur nach einem Jahr Ehe komme ich immer mehr dahinter

Wenn er 8 Jahre rechtmäßig in D war (nicht illegal, mit Duldung etc) dann ist seine Einbürgerung wohl von seiner deutschen Ehefrau unabhängig.

Zitat:
Abgesehen von der Tatsache, dass es in Nigeria Polygamie gibt und dass ich meinen Mann liebe

Na wenn's dich nicht stört ...
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Antwort #19 - 31.01.2007 um 09:46:20
 
Wenn er 8 Jahre rechtmäßig in D war (nicht illegal, mit Duldung etc) dann ist seine Einbürgerung wohl von seiner deutschen Ehefrau unabhängig.

Stimmt! Die Einbürgerung hätte er auch schon vorher beantragen können, dafür hätte er mich nicht heiraten müssen. Dieses Argument spricht dann aber eigentlich zu seinen Gunsten und nicht gegen ihn. Also war es eine Heirat aus Liebe und nicht, weil er Deutscher werden wollte!?

Na wenn's dich nicht stört ... [/quote]

Wo, bitte schön, hast Du herausgelesen, dass es mich nicht stört?? Hätte ich dan diesen Thread eröffnet? Wohl kaum! Ich wollte damit nur sagen, dass es von seiner Seite aus wahrscheinlich ziemlich normal ist, was er mit "seinen beiden Ehefrauen" veranstaltet. Für Deutsche ist das schwer nachvollziehbar, da wir vollkommen anders aufgewachsen sind. Verstand und Gefühl sind nun einmal zwei verschiedene Paar Schuhe!
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Antwort #20 - 31.01.2007 um 10:13:11
 
Zitat:
Also war es eine Heirat aus Liebe und nicht, weil er Deutscher werden wollte

Keine Ahnung warum er dich geheiratet hat. Wenn er allerdings einen verfestigten Aufenthalt und einen guten Job hatte und ansonsten die Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllte, dann war die Einbürgerung möglicherweise kein Grund für die Heirat.

Zitat:
Abgesehen von der Tatsache, dass es in Nigeria Polygamie gibt und dass ich meinen Mann liebe

Zitat:
Wo, bitte schön, hast Du herausgelesen, dass es mich nicht stört??

Na wenn's mich betreffen würde, ich weiblich wäre und mein Mann ab und zu mal in seine Heimat jettet um sein Ex (oder auch nicht Ex) zu beglücken und nebenbei noch Kinder zu zeugen, wäre meine Toleranz für andere Kulturen zumindest nur noch rein akademisch und ich würde ihn so schnell vor die Tür setzen wie's geht. Wenn ich überdies als Alleinverdiener für sein Vergnügen bezahlen würde, wäre ich sogar noch ein bißchen mehr angep...t.

Jedenfalls ist mir momentan nicht so ganz klar, was du eigentlich willst. Geht es nur darum, ob es deinem Ehemann möglich wäre seine Zweitfamilie nach D zu holen und weiterhin mit dir verheiratet zu sein?
Aus ausländerrechtlicher Sicht wäre zumindest das Nachholen der Kinder unter gewissen Umständen problemlos.
Bei seiner Ex (oder nicht Ex) ist es etwas schwieriger, wobei es auch ein BVerfG Urteil gibt nach dem eine Zweitfrau (islamischer Kulturkreis) eine AE erhielt. Das BVerfG hatte hier "Familie" etwas weiter ausgelegt. Der Fall war allerdings etwas anders gelagert und trifft hier wahrscheinlich nicht zu.
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Antwort #21 - 31.01.2007 um 10:53:50
 
Na wenn's mich betreffen würde, ich weiblich wäre und mein Mann ab und zu mal in seine Heimat jettet um sein Ex (oder auch nicht Ex) zu beglücken und nebenbei noch Kinder zu zeugen, wäre meine Toleranz für andere Kulturen zumindest nur noch rein akademisch und ich würde ihn so schnell vor die Tür setzen wie's geht.
Schön für Dich, dass Du so rationell, ohne Gefühlsduselei denken und agieren kannst! Wie ich schon sagte, es sind von meiner Seite aus Vermutungen oder besser gesagt, weibliche Intuition!

Wenn ich überdies als Alleinverdiener für sein Vergnügen bezahlen würde, wäre ich sogar noch ein bißchen mehr angep...t.
Genau das empfinde ich momentan! Das ist der Grund, warum ich hier gepostet habe.


Jedenfalls ist mir momentan nicht so ganz klar, was du eigentlich willst. Geht es nur darum, ob es deinem Ehemann möglich wäre seine Zweitfamilie nach D zu holen und weiterhin mit dir verheiratet zu sein?

Exakt! Sollten wir weiterhin verheiratet bleiben, kann er dann als mein deutscher Ehemann ohne mein Wissen bzw. Einwilligung seine Kinder oder noch besser seine 1. Frau nach Deutschland holen?



Aus ausländerrechtlicher Sicht wäre zumindest das Nachholen der Kinder unter gewissen Umständen problemlos.
Bei seiner Ex (oder nicht Ex) ist es etwas schwieriger, wobei es auch ein BVerfG Urteil gibt nach dem eine Zweitfrau (islamischer Kulturkreis)
Er ist Christ, nicht Moslem.

eine AE erhielt. Das BVerfG hatte hier "Familie" etwas weiter ausgelegt. Der Fall war allerdings etwas anders gelagert und trifft hier wahrscheinlich nicht zu. [/quote]
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Antwort #22 - 31.01.2007 um 10:59:42
 
Ariya,

warst du denn schon mal bei ihm in seiner Heimat?

An deiner Stelle würde ich das machen und mir Gewissheit verschaffen, macht ja keinen Sinn rein aufgrund von Intuition Entscheidungen zu treffen.

Das hat aber alles nichts mit dem Aufenthaltsgesetz zu tun Zwinkernd
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Ariya
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Antwort #23 - 31.01.2007 um 11:11:48
 
Hallo Maki,

Nein, ich war noch nicht mit ihm da, leider! Aber selbst, wenn ich alles mit eigenen Augen sehe, gibt es keine Garantie, dass mir seine "Ex-Frau" vorgestellt wird oder vielleicht als "Schwester" untergejubelt wird  Schockiert/Erstaunt

Ich habe ihn einmal gefragt, ob seine Kinder wissen, dass er in Deutschland geheiratet hat. Daraufhin meinte er, dass seine Kinder noch zu klein seien, um das zu verstehen und dass er ihnen das später erzählen wird.
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Antwort #24 - 31.01.2007 um 11:13:55
 
Zitat:
Schön für Dich, dass Du so rationell, ohne Gefühlsduselei denken und agieren kannst

Im Gegenteil wäre meinerseits da ziemlich viel Gefühl im Spiel. Aber es würden halt die negativen Gefühle überwiegen ... evtl.

Zitat:
Er ist Christ, nicht Moslem.

Würde aber keine Rolle spielen. In dem Urteil ging's nur darum, dass diese Beziehung zwar keine "Ehe" in deutschem Sinne ist, aber zumindest ein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden kann.
(war allerdings kein BVerfG Urteil, sondern nur OVG)
Die Sachlage war aber komplett anders, da die "Dreier-Ehe" auch schon längere Zeit in D gelebt wurde und da wohl eher so ne Art "Bestandsschutz" festgestellt wurde.

Ich weiß nicht, ob er die älteren Kinder jetzt durch eine Vaterschaftsanerkennung "eindeutschen" könnte, da er zum Zeitpunkt der Geburt ja selbst noch nicht deutsch war? Wenn allerdings jetzt noch ein Kind geboren würde, könnte das deutsch sein/werden (durch Anerkennung).
Dieses Kind könnte dann auf jeden Fall nach D. Dadurch bekäme auch die Mutter eine AE (dazu muss sie nicht mit deinem Mann verheiratet sein). Das wiederum könnte auch den anderen Kindern den Nachzug ermöglichen, selbst wenn die nicht deutsch wären.
Grundsätzlich müsste in dem Fall aber der LU für die anderen Kindern gesichert sein.

Deine Einwilligung oder Mitwirkung wäre nicht nötig. Nur für einen Nachzug von ausländischen Kindern zu einer ausl. Mutter in D bräuchte er natürlich entsprechende finanzielle Mittel.
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Antwort #25 - 31.01.2007 um 11:26:20
 
WOOOWW! Ich hätte nicht gedacht, dass es so easy ist, Ausländer nach Deutschland zu holen, nur weil jemand Deutsche/r ist.

Bis jetzt habe ich nur bemerkt, dass es außerordentlich kompliziert ist: Mit Einladungsschreiben und Nachweis, dass man genug verdient, um den "Besuch" zu finanzieren und dass auch gesichert sein muss, dass dieser Besuch nach Visumsablauf wieder ausreist.

Etwas verwirrend, dass ein eingebürgerter Ausländer munter Kinder in die Welt setzen kann (am besten noch mit verschiedenen Damen) und diese dann alle mit ihren/seinen Kindern zu sich nach Deutschland holen kann. Nee, jetzt werde ich irrational. Ich glaube, da würde der deutsche Gesetzgeber dann doch einen Riegel vorschieben.

Aber wie Ihr vielleicht merkt, bin ich in der Tat etwas durcheinander und kriege meine Gefühle und Gedanken nicht so richtig auf die Reihe.

Trotzdem noch einmal vielen Dank für alle Antworten!
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Antwort #26 - 31.01.2007 um 11:32:41
 
Zitat:
WOOOWW! Ich hätte nicht gedacht, dass es so easy ist, Ausländer nach Deutschland zu holen, nur weil jemand Deutsche/r ist.

Es ist nicht einfach!
In diesem Fall geht es darum das ein Deutscher staatsbürger seine leiblichen und minderjährigen Kinder nach D holt, dir wird wohl einleuchten das das das Recht eines jeden deutschen sein sollte.

Zitat:
Bis jetzt habe ich nur bemerkt, dass es außerordentlich kompliziert ist: Mit Einladungsschreiben und Nachweis, dass man genug verdient, um den "Besuch" zu finanzieren und dass auch gesichert sein muss, dass dieser Besuch nach Visumsablauf wieder ausreist.

"Besuch" ist wieder etwas ganz anderes als der hier geschilderte Fall.

Zitat:
Etwas verwirrend, dass ein eingebürgerter Ausländer munter Kinder in die Welt setzen kann (am besten noch mit verschiedenen Damen) und diese dann alle mit ihren/seinen Kindern zu sich nach Deutschland holen kann. Nee, jetzt werde ich irrational. Ich glaube, da würde der deutsche Gesetzgeber dann doch einen Riegel vorschieben.

Da bist du nicht irrational, das ist so.
Deutscher ist man durch die staatsbürgerschaft, zumindest vor dem Gesetz.

Die Kinder eines deutschen sind im normalfall auch deutsch, hier wohl eher nicht, da er wahrscheinlich noch nicht deutsch war als die Kinder zur Welt gekommen sind.
Jedenfalls hat ein deutsches Kind ein Recht darauf nach D zu kommen.
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Antwort #27 - 31.01.2007 um 11:42:52
 
Zitat:
dass ein eingebürgerter Ausländer munter Kinder in die Welt setzen kann

Einen eingebürgerten Ausländer nennt man gemeinhin "Deutscher". Und als solcher genießt er denselben Schutz durch das deutsche GG wie ein Deutscher, der schon seit Karl dem Großen hier sein Unwesen treibt (ich zB, aber KdG kann man mit etwas Arbeit wohl in ziemlich jedem Stammbaum finden).

Und wenn ein Deutscher Vater eines Kindes wird, dann ist dieses Kind halt (auch) deutsch und hat demzufolge das Recht in D zu leben.
Da dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen Deutschen das Recht zusteht mit diesem in D zusammenzuleben und man hier keine rein finanziellen Erwägungen dagegen stehen lassen darf, könnte die Mutter kommen.
Grundsätzlich stehen natürlich auch Ausländer unter dem Schutz des GG, so dass die ausländischen minderjährigen Kinder einer ausländischen Mutter ebenfalls nach D dürfen (wenn Lebensunterhalt gesichert ist und andere Voraussetzungen erfüllt sind).

Das hat dann alles nix damit zu tun, ob der Vater vorher mal Niegerianer, Schwede oder Marsianer war. Deutsch ist Deutsch. Ein "Deutscher 2. Klasse" ist bislang noch nicht eingführt.

Zitat:
Mit Einladungsschreiben und Nachweis, dass man genug verdient, um den "Besuch" zu finanzieren

Besuch und Familie sind halt was anderes. Wobei Familie hier auf minderjährige Kinder und ihre Eltern abzielt.

Zitat:
Ich glaube, da würde der deutsche Gesetzgeber dann doch einen Riegel vorschieben

Das ist nur bei "Scheinvaterschaften" geplant. Wer als Deutscher  der biologische Vater eines Kindes ist und diese Vaterschaft anerkennt kann so viele Kinder zeugen und nach D holen (inkl. Mutter) wie er lustig ist.
Zwar gibt es Überlegungen, das auch bei deutschen an den gesicherten LU zu koppeln (nicht beim Kind, das ist ja deutsch!), aber Jehova wird das wahrscheinlich nicht zulassen.

Na jedenfalls: DU kannst gar nix machen! Evtl. würde ich es mir sogar verkneifen, mit "Vermutungen" und "weiblicher Inuition" bei der ABH aufzutreten ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #28 - 31.01.2007 um 13:57:04
 
Ein paar kurze Anmerkungen, da die Wellen hier doch sehr hoch schlagen:

Ich kann mir vorstellen, dass die Situation für dich, Akiya, schwer zu ertragen ist. Dir wäre es nun lieb, die Gesetze ließen das prinzipiell nicht zu. Zu den rechtlichen Dingen wurde hier ja schon einiges gesagt. Unabhängig von deinem Fall gibt es diverse andere, ohne bösen Willen, in denen Gesetze die Dinge erschweren.

Ersteinmal: Es ist gut, dass es keine Staatsbürgerschaft 1. und 2. Klasse gibt!

Der Staat versucht zu kontrollieren, dass man das Recht des Familiennachzugs nicht mißbraucht, deswegen kann er aber nicht den Nachzug von deutschen Kindern zu deutschen Eltern verbieten.

So wie ich den Fall lese, liegt hier auch kein Missbrauch vor (er hat dich nicht geheiratet, um deutscher zu werden). Du hast damit - leider - ein ähnliches Problem wie eine deutsche Frau, deren deutscher Ehemann mit anderen deutschen Frauen Beziehungen und Kinder hat. Dagegen kann dich das Ausländerrecht nicht schützen. Im Gegensatz, es ist - rechtlich gesehen - gut, dass er für seine Kinder zu sorgen hat und das dann auch in Deutschland tun kann.

Die Beziehung zwischen dir, ihm und seiner ersten Frau ist Privatsache, da mischt sich der Staat nicht ein, solange eure Ehe nicht unter falschen Angaben zu Stande gekommen ist. Ob du in dieser Situation weiter mit ihm leben willst oder nicht, musst du wohl selbst entscheiden, das hängt ja von eurer Beziehung ab.

Ich hoffe, dass du in dieser schwierigen Situation deinen Weg findest. Ich persönlich würde dir auf jeden Fall empfehlen, zunächst einmal mit ihm darüber zu sprechen und wenn möglich auch seine Familie zu besuchen und dir ein Bild zu machen. Du solltest dabei herausfinden, ob dir etwas vorgespielt wird, oder ob ihr euch arrangiert (wie auch immer - geht mich nichts an).

Viele Grüße und alles Gute
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