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"Traditionelle Heirat" (Gelesen: 6.514 mal)
Ariya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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30.01.2007 um 16:25:27
 
Hallo!

Ich bin neu hier und hoffe, dass jemand von den Forenteilnehmern mir weiterhelfen kann.

Mein Mann ist Nigerianer und seit 4 Monaten besitzt er sowohl die deutsche als auch die nigerianische Staatsangehörigkeit. Weil die Behörden in Nigeria zur Zeit keine Anträge auf Ausbürgerung bearbeiten ist dies möglich gewesen. Wie sich jetzt herausstellte, ist mein Mann in Nigeria weiterhin traditionell verheiratet, sprich es gibt keine Papiere vom Standesamt oder Kirche, die diese Heirat belegen. Aus dieser Ehe sind 4 Kinder im Alter von 12 bis 6 hervorgegangen.

Ich habe nun 2 Fragen:

1. Kann mein Mann seine Frau und seine Kinder nach Deutschland holen?

2. Gilt er nicht eigentlich nach deutschem Recht als Bigamist und unsere Ehe daher für ungültig?

3. Kann ich unsere Ehe annulieren lassen, da sie unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde?

Da keine Unterlagen über seine Heirat existieren wird mir der Beweis schwer fallen. Aber ich denke, dadurch wird es ihm auch schwer fallen, seine 1. Frau und seine Kinder nach Deutschland zu holen.

Ich bin für jeden konstruktiven Beitrag dankbar!

LG
Ariya
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.01.2007 um 16:31:14
 
Zitat:
3. Kann ich unsere Ehe annulieren lassen, da sie unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde?


Eine gegen das Eheverbot der Doppelehe geschlossene Ehe ist zumindest vom Grundsatz her aufhebbar.

Was allerdings auch für die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage falscher Angaben gelten dürfte Zwinkernd

Wie lange ist Dir denn diese Tatsache bekannt ?

Grüe
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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inge
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Antwort #2 - 30.01.2007 um 16:33:26
 
- die alte Ehe ist gültig wenn sie ein einer "ortsüblichen" Form geschlossen wurde!

Falls die alte Ehe aus Nigeria gültig ist:
- Einbürgerung wg. Ehe mit Deutschen.
- Ehe möglicherweise eine "Nicht-Ehe".
- Einbürgerung möglicherweise ungültig, bzw. mit unwahren Angaben erschlichen. Rücknahme möglich!

Nachtrag:
"Deutschfutsch" hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060524_2bvr066904.html
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« Zuletzt geändert: 30.01.2007 um 16:47:38 von inge »  

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Ulf
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Antwort #3 - 30.01.2007 um 16:49:05
 
inge schrieb am 30.01.2007 um 16:33:26:
- die alte Ehe ist gültig wenn sie ein einer "ortsüblichen" Form geschlossen wurde!


Sie müßte mindestens von den niegerianischen Behörden als gültig anerkannt sein.

In der Türkei beispielsweise ist vielerorts die religiöse Eheschließung gleichermaßen ortsüblich wie ungültig...

Gruß, ULF
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.01.2007 um 17:01:47
 
Ariya schrieb am 30.01.2007 um 16:25:27:
Mein Mann ist Nigerianer und seit 4 Monaten besitzt er sowohl die deutsche als auch die nigerianische Staatsangehörigkeit. Weil die Behörden in Nigeria zur Zeit keine Anträge auf Ausbürgerung bearbeiten ist dies möglich gewesen. Wie sich jetzt herausstellte, ist mein Mann in Nigeria weiterhin traditionell verheiratet, sprich es gibt keine Papiere vom Standesamt oder Kirche, die diese Heirat belegen. Aus dieser Ehe sind 4 Kinder im Alter von 12 bis 6 hervorgegangen.

Ich habe nun 2 Fragen:

1. Kann mein Mann seine Frau und seine Kinder nach Deutschland holen?

2. Gilt er nicht eigentlich nach deutschem Recht als Bigamist und unsere Ehe daher für ungültig?

3. Kann ich unsere Ehe annulieren lassen, da sie unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde?



Hi,

so wie ich es lese, bist Du nicht sehr erfreut über diese Neuigkeiten !?

Natürlich solltest Du alles umgehend den entsprechenden Behörden mitteilen und dafür sorgen, dass der gesamte Schwindel auffliegt und die bereits erlangten Titel oder Einbürgerung zurückgenommen werden. Bei Bekanntwerden wird hier sicherlich keiner mehr einreisen ! Ich zumindest würde das verhindern ! Zwinkernd

Manchmal ist es unglaublich, was sich manche Ausländer für den kompletten Umzug nach D so alles einfallen lassen !  Ärgerlich


DC
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inge
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Antwort #5 - 30.01.2007 um 17:08:40
 
Wobei folgendes wohl eher 'normal' ist:
- Trennung von deutscher Frau
- standesamtliche Heirat der 'ersten' Frau. Ggfs. Ehegattenadoption der Kinder, bzw. Vaterschaftsanerkennung (?)
- Nachzug der 'ersten' (richtigen) Frau mitsamt den Kindern.

Selbst WENN die alte Ehe gültig wäre, dürfte der Nachweis allerdings wohl schwerfallen.

Zitat:
Ich zumindest würde das verhindern

DC: Oder du würdest die Sinnlosigkeit (wg. Beweisproblematik) einsehen, die Faust in der Tasche ballen und die Dinge geschehen lassen.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 30.01.2007 um 17:11:00
 
inge schrieb am 30.01.2007 um 17:08:40:
DC: Oder du würdest die Sinnlosigkeit (wg. Beweisproblematik) einsehen, die Faust in der Tasche ballen und die Dinge geschehen lassen.


Hi Inge,

könnte natürlich auch passieren, aber das wird mir seeeeehr schwer fallen !  Zwinkernd


DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.01.2007 um 17:12:26
 
Ariya schrieb am 30.01.2007 um 16:25:27:
3. Kann ich unsere Ehe annulieren lassen, da sie unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde?

Da keine Unterlagen über seine Heirat existieren wird mir der Beweis schwer fallen.


Wann hast Du denn davon erfahren?

Gruß, ULF
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Antwort #8 - 30.01.2007 um 17:16:50
 
Zitat:
Wobei folgendes wohl eher 'normal' ist:
- Trennung von deutscher Frau
- standesamtliche Heirat der 'ersten' Frau. Ggfs. Ehegattenadoption der Kinder, bzw. Vaterschaftsanerkennung (?)
- Nachzug der 'ersten' (richtigen) Frau mitsamt den Kindern.


Was dann allgemein als "schleichender Familiennachzug" bekannt ist Zwinkernd
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Antwort #9 - 30.01.2007 um 18:00:04
 
inge schrieb am 30.01.2007 um 17:08:40:
Wobei folgendes wohl eher 'normal' ist:
- Trennung von deutscher Frau
- standesamtliche Heirat der 'ersten' Frau. Ggfs. Ehegattenadoption der Kinder, bzw. Vaterschaftsanerkennung (?)
- Nachzug der 'ersten' (richtigen) Frau mitsamt den Kindern.

Selbst WENN die alte Ehe gültig wäre, dürfte der Nachweis allerdings wohl schwerfallen.

DC: Oder du würdest die Sinnlosigkeit (wg. Beweisproblematik) einsehen, die Faust in der Tasche ballen und die Dinge geschehen lassen.


Wenn du 'ne ABH hast, der der Sachverhalt bekannt ist und die auf Zak ist .... wohl eher kaum.

Proll
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Antwort #10 - 30.01.2007 um 18:03:48
 
Etwas "wissen" und etwas "beweisen können" sind aber meist zwei Paar Stiefel.

Außerdem weiß ich nicht, was "Zak" damit zu tun hat Zwinkernd
Und es heißt: "Zak, der auf der ABH ist" und nicht "die ABH, die auf Zak ist"  Laut lachend
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DonCamillo
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Antwort #11 - 30.01.2007 um 18:04:56
 
Zitat:
Wenn du 'ne ABH hast, der der Sachverhalt bekannt ist und die auf Zak ist .... wohl eher kaum.



Jau, bei mir z.B. hätte er ein großes Problem an der Backe ! Zwinkernd

Aber mal ernsthaft, ich denke, viele ABH's machen sehr gute und "zakkige" Arbeit. Wenn Du ihnen das erzählst, werden die sich sicher darum kümmern !

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DonCamillo
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Antwort #12 - 30.01.2007 um 18:06:17
 
inge schrieb am 30.01.2007 um 18:03:48:
Außerdem weiß ich nicht, was "Zak" damit zu tun hat Zwinkernd


kann ja noch kommen  Laut lachend Laut lachend Zwinkernd



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 30.01.2007 um 18:13:48
 
Warum beschleicht mich das Gefühl, dass man Mitarbeiter einer ABH für dumm und faul hält ?
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Antwort #14 - 30.01.2007 um 18:25:14
 
Ist Kampf gegen Windmühlen clever?
Schon mal von der 90/10 (oder 80/20) Problematik gehört?

anyway ... geht irgendwie offtopic

Bleibt die ursprüngliche Frage an die Posterin:

WOHER weißt du das? Kannst du irgendwelche Beweise oder Zeugen bringen?
Ohne Beweise würde man das evtl. auch als Verleumdung von Seiten der enttäuschten Ehefrau (bzw. zukünftigen Ex-Frau) abtun müssen.
Bescheid sagen, kannst du der ABH. Die können dann ggfs die Augen offen halten. Ohne konkrete Beweise sind der ABH aber die Hände gebunden!
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