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Russisches Recht wegen Unterschrift von Kindsvater (Gelesen: 15.503 mal)
Luckyluke
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30.01.2007 um 10:34:09
 
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ich bin Deutscher und habe eine russische Freundin (Vielleicht wird ja mehr daraus, ich besuchte sie schon ein paar mal in Rus.) die mit ihrem 12-jährigen Sohn in Russland lebt. Jetzt will ich beide mit Schengen-Besuchsvisum nach D. einladen. Laut Botschaft benötigen wir für den Sohn eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des leiblichen Vaters. Meine Freundin hat seit 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu dem Vater. Sie hat auch seine Adresse nicht. Sie sagt auch dass sie nie die Unterschrift von ihm bekommen würde. Sie will auch keinen Kontakt zu ihrem EX-Mann. Vor ca. 5 Jahren hatte sie schon einmal das alleinige Sorgerecht in Rus. beantragt, dass sie aber nicht 100%ig bekam. Nur für Kindergarten und jetzt Schule benötigt sie keine Unterschrift von Vater.
Wer hat Tipps?
Wer kennt sich mit russischem Familienrecht aus?
In dieser Sache ist meine Freundin sehr pessimistisch.

Ich hoffe auf brauchbare Tipps

Rudi
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Antwort #1 - 30.01.2007 um 10:54:11
 
Solange deine Freundin nicht das alleinige Sorgerecht hat, liegt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei ihr UND dem Vater. Ob der erreichbar ist, oder sich kümmert ist erstmal zweitrangig. Da sie das Kind also nicht ohne Zustimmung des Vaters nach D mitnehmen kann, will die Botschaft diese Erlaubnis sehen.

Abhilfen:
- Erneut vor russ. Gericht um das alleinige Sorgerecht kämpfen (weil Vater nicht erreichbar, etc).
- Vater ausfindig machen und gegen Zahlung von xxx Euro zur Unterschrift überreden.

Ohne Erlaubnis bzw. alleiniges Sorgerecht wird's nicht gehen. Das ist keine russische Eigenheit, sondern eigentlich bei allen "zivilisierten" Ländern so, da es ja um die Rechte BEIDER Eltern geht. Da hilft dann halt nur der Gang durch die jeweiligen nationalen Instanzen.
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Mikael321
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Antwort #2 - 30.01.2007 um 11:00:55
 
Luckyluke schrieb am 30.01.2007 um 10:34:09:
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ich bin Deutscher und habe eine russische Freundin (Vielleicht wird ja mehr daraus, ich besuchte sie schon ein paar mal in Rus.) die mit ihrem 12-jährigen Sohn in Russland lebt. Jetzt will ich beide mit Schengen-Besuchsvisum nach D. einladen. Laut Botschaft benötigen wir für den Sohn eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des leiblichen Vaters. Meine Freundin hat seit 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu dem Vater. Sie hat auch seine Adresse nicht. Sie sagt auch dass sie nie die Unterschrift von ihm bekommen würde. Sie will auch keinen Kontakt zu ihrem EX-Mann. Vor ca. 5 Jahren hatte sie schon einmal das alleinige Sorgerecht in Rus. beantragt, dass sie aber nicht 100%ig bekam. Nur für Kindergarten und jetzt Schule benötigt sie keine Unterschrift von Vater.
Wer hat Tipps?
Wer kennt sich mit russischem Familienrecht aus?
In dieser Sache ist meine Freundin sehr pessimistisch.Ich hoffe auf brauchbare Tipps


Leider teile ich die Auffassung deiner Freundin. Die Erlaubniss des Vaters, ist nämlich noch die einfache Sache. Sollte es irgendwann mal mehr sein, brauchst du eine gerichtliche Entscheidung, wenn du das Kind nach Deutschland holen willst.  Da aber die Russischen Gerichte seit einiger Zeit angehalten sind, russische Kinder im Land zu behalten wird das wirklich schwer. Ohne Einverständniss des Vaters oder hilfe eines SEHR SEHR guten Anwalts ( und damit auch SEHR teuer) läuft da nichts.

Meist wollen die Daddys, die sich nicht um ihre Kinder gekümmert haben und auch keinen Unterhalt geblecht haben, in dem Fall eine hohe ABLÖSE vom Ausländer haben. Im fünfstelligen Bereich ist üblich.

Solltes du an der weiterführung der beziehung interresiert sein, würde ich erst die Sache mit dem Sorgerecht angehen. Sonst kann das für euch, eine ganz schlimme Erfahrung werden. Das die Mama ihr Kind in Russland läß, kannst du meist vergessen. Außerdem würde mich als Mann solch eine Entscheidung, (das Kind bei der Oma bleibt z.b) recht nachdenklich machen.

Sorry for the bad news Griesgrämig


MIchael

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Mikael321
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Antwort #3 - 30.01.2007 um 11:03:45
 
inge schrieb am 30.01.2007 um 10:54:11:
Vater ausfindig machen und gegen Zahlung von xxx Euro zur Unterschrift überreden.


Du warst schneller. Smiley Aber du hast mindestens 2 mal X zuwenig gemacht.


Michael
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Zeppelin
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Antwort #4 - 30.01.2007 um 11:14:39
 
Meinen Vorschreibern ist leider nichts hinzuzufügen.
Etwas ausführlichere Auskünfte über die rechtliche Situation in RUS kannst Du evtl. von den Stammusern des http://www.aktuell.ru/forum/index.php bekommen.
Dort tauschen sich deutschsprachige Leute aus, die vor Ort Leben und z.T. von der selben Situation betroffen sind, sowie sich recht gut mit dem Russischen Recht auskennen.

Grüße,
Zeppelin
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Luckyluke
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Antwort #5 - 30.01.2007 um 13:22:36
 
Vielen Dank für eure Beiträge.
die Antworten decken sich mit meinem bisherigem "Wissen". Dann werde ich mich auf die Suche nach "sehr gutem Anwalt" in Rus. machen, bzw. ich werde mit Freundin nochmal sprechen ob sie nicht doch den Kontakt zum Vater des Kindes suchen will.

Rudi
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Antwort #6 - 30.01.2007 um 14:18:36
 
Mikael321 schrieb am 30.01.2007 um 11:00:55:
Meist wollen die Daddys, die sich nicht um ihre Kinder gekümmert haben und auch keinen Unterhalt geblecht haben


Verfolgt die Staatsanwaltschaft dort keine Unterhaltspflichtverletzungen?

Gruß, ULF
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Antwort #7 - 30.01.2007 um 14:28:10
 
Zitat:
Verfolgt die Staatsanwaltschaft dort keine Unterhaltspflichtverletzungen?

Erinnert mich an eine Dokumentation über Rückholoperationen für geklaute Nobelkarossen.
In einem Fall hat man die Zusammenarbeit mit den russischen Behörden dann gleich von vornherein gecancelt, da der Richter (oder war's der Staatsanwalt?) eben gerade selbst eine der geklauten Karossen fuhr.

Und da es nicht unüblich ist, dass Russen (oder Ukrainer oder andere Ex-SUs) schwarz nach BAT-Tarif entlohnt werden dürfte es schwierig sein, Geld einzuklagen. Im Einzelfall sicher möglich, aber grundsätzlich wahrscheinlich eher schwierig.

*) BAT = Bar Auf Tatze
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Antwort #8 - 30.01.2007 um 14:29:10
 
ulf schrieb am 30.01.2007 um 14:18:36:
Verfolgt die Staatsanwaltschaft dort keine Unterhaltspflichtverletzungen?

Gruß, ULF

Sorry, es ist nicht böse gemeint,
aber auf welchem Planeten lebst Du?
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Antwort #9 - 30.01.2007 um 14:32:12
 
Zeppelin schrieb am 30.01.2007 um 14:29:10:
aber auf welchem Planeten lebst Du?


Ich habe niemals behauptet, daß so etwas dort immer und in jedem Fall effektiv verfolgt würde. Weiß gar nicht, ob man das vom D-Planeten behaupten dürfte.

Gruß, ULF
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Antwort #10 - 30.01.2007 um 14:43:13
 
back to the roots, sonst

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Antwort #11 - 31.01.2007 um 12:00:43
 
fons schrieb am 30.01.2007 um 14:43:13:
back to the roots, sonst

geschlossen

Wir sind durchaus beim Thema, auch wenn dies nicht unbedingt Eure 'Baustelle' ist.
Bis auf Weiteres vertage ich meinerseits die Debatte ins Russland-Forum http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=5484

MfG
Zeppelin
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Antwort #12 - 31.01.2007 um 13:19:46
 
Hallo Rudi,

also wenn es Euch erst mal nur darum geht, dass sich deine Liebste hier etwas umschauen kann, dann weiß sie ja vielleicht eine nette Schwester oder andere Verwandte bzw. Freundin, wo der 12-jährige Sohnemann für 8-12 Wochen (länger bekommt ihr wohl kaum ein Schengenvisum) in Rußland bleiben könnte.
Dann könnte dich deine Freundin ja evtl. alleine besuchen?

Viele Grüße und viel Glück,
Tom
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Antwort #13 - 31.01.2007 um 13:27:57
 
Ich habe den gleichen Fall im Bekanntenkreis. Die beiden sind aber schon verheiratet.  Mit dem Vater des Kindes, hat man sich jetzt (DEZ. 06) auf 10.000 US$ ABLÖSE fürs Kind geeinigt. Der Vater hat auch noratiell bestätigt, das er dem Wegzug aus Russland zustimmt, und beim Notar das Geld auch erhalten. Und jetzt kommt es :

FVZ Visum abgelehnt, weil ABH eine Gerichtliche Sorgerechtsentscheidung haben will ! Notar reicht denen nicht !!!

Laut Auskunft meines Freundes (vom russischen Anwalt), dauert es bis zum Termin Monate -> Jahre. Außerdem kann das Gericht auch gegen den Wunsch entscheiden. (Es gibt wohl auch die Anweisung, russ. Kinder im Land zu halten)

Der Kindesvater hat auch schon Wind von der Sache bekommen, und hat sich gestern gemeldet ! Seine Aussage war: Die erste Rate habe ich ja jetzt bekommen, aber bei Gericht will ich mehr sehen. (Nochmal 10.000 US$)

Er hat sich nie ums Kind gekümmert, nach der Scheidung. Er hat nie Unterhalt gezahlt.

Frage jetzt : Kann die ABH das echt verlangen ? ( Die kennen den Fall auch so, wie ich geschrieben habe) Ist das nicht eine unzumutbare Härte ? Oder gibt es eine Regelung, das es aufjedenfall eines gerichtlichen Urteils bedarf, obwohl ja einigkeit besteht ??


Michael
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Antwort #14 - 31.01.2007 um 13:48:55
 
Hallo,

also nach reinem Menschenverstand kann man nicht davon ausgehen, dass ein Sorgerecht noch wahrgenommen werden kann bzw. will, wenn Mann dem Wegzug des Kindes ins Ausland zugestimmt hat  Zwinkernd
So würde ich in Michael's Beispiel vor der ABH argumentieren - leider hat sich der ganze Fall hier schon sehr verzwickt entwickelt, so dass man u.U. nur noch mit Anwaltshilfe weiter kommt ...

Grüße,
Tom
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