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Mietvertrag nicht gefunden (Gelesen: 2.901 mal)
istnur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mietvertrag nicht gefunden
29.01.2007 um 17:52:26
 
Hallo alle zusammen,
mein Mann hat morgen bei der Ausländerbehörde einen Termin, die von uns einige Unterlagen verlangt hatte für die Verlängerung seiner Aufenthalterlaubnis( was ich immer noch nicht verstehe, da ich deutsche Staatsbürgerin bin-trotzdem macht es mit Angst) . Die Beamtin wollte die Lohnabrechnung, den Arbeitsvertrag und den Mietvertrag. Nun ja ich kann den Mietvertrag nicht finden weinend Wir wohnen noch in der selben Wohnung, von der sie schon eine Kopie des Mietvertrags haben. Dass sich die Miethöhe erhöht hat( durch die NK), weise ich durch den Kontoauszug nach. Wozu denn noch der Mietvertrag? Die Größe der Wohnung kann sich ja nicht ändern. Kann es Probleme geben, wenn ich den Vertrag nicht finde? Auch wenn sie die Kopie haben? Ich suche verzweifelt weiter...

LG
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 29.01.2007 um 17:56:51
 
Erstmalige Verlängerung? Erste AE 1 Jahr?

"Normal" ist so:
I. LU und Wohnung nachgewiesen: 2 Jahre
II. LU und/oder Wohnung nicht nachgewiesen: 1 Jahr

Nach I. und in zwei 2 Jahren:
III. LU und Wohung nachgewiesen, Ehe besteht noch, keinen Mist gebaut -> Niederlassungserlaubnis.

Ergebnis: Locker bleiben!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 29.01.2007 um 17:56:59
 
Wer Ordnung hält ist bloß zu faul zu suchen.

Einfach beim Vermieter nachfragen und eine Zweitschrift (Kopie) vom Mietvertrag geben lassen (hoffentlich findet der Vermieter den Mietvetrag).
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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istnur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.01.2007 um 18:04:19
 
Es ist die erste Verlängerung. Er hatte eine 1 jährige Aufenthaltserlaubnis, die er bekam, als ich noch türkische Staatsbürgering war.Mittlerweile bin ich deutsche Staatsbürgerin (lange Geschichte- eine Frage dazu in diesem Forum gabs schon von mir ).
Bei mir ist die Faulheit nicht das Problem, sondern die Unordnung... Traurig
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 29.01.2007 um 18:11:23
 
Da Du
1. dt. Staatsangehörige bist und es sich
2. um eine befristete Verlängerung handelt
ist die Vorlage des Mietvertrages und der Lohnabrechnungen etc. eigentlich nicht mehr erforderlich, da ein Anspruch besteht. Vielleicht bemisst die ABH jedoch die AE-Laufzeit (1-3 Jahre) an der Einkommenssituation.
Auf jeden Fall ist der Kontoauszug ausreichend. Nimm aber sicherheitshalber Deinen Perso mit, falls man Deine Einbürgerung (im PC) noch nicht bemerkt hat.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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istnur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 29.01.2007 um 18:20:44
 
Also bemerkt müsste die Beamtin das schon, da sie meine Personalausweisnummer sich notiert hat. Trotzdem verlangt sie diese Unterlagen, denn der Lohn meines Mannes sei zu wenig. Sie müsse anhand des Mietvertrags und einer weiteren Lohnabrechung berechnen, ob unser Lebensunterhalt gesichert sei. Wenn ich an morgen denke, kriege ich schon wieder Panikzustände...Ich hab mir von dem Ausländergesetz Abschnitt 6 ausgedruckt, damit ich wenigstens weiß, wo nach sie sich richten werden.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #6 - 29.01.2007 um 18:49:14
 
Zitat:
Wenn ich an morgen denke, kriege ich schon wieder Panikzustände

KEINE PANIK

[offtopic]
Ähnlich wie bei "Hitchhikers's Guide To The Galaxy" sollte man das vielleicht auf den "Umschlag" des Forums drucken? Die Farbe stimmt ja schon fast ... Zwinkernd
[/offtopic]
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istnur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 30.01.2007 um 01:52:26
 
Kommt es eigentlich bei der Beamtin blöd an , wenn ich sie fragen würde, ob sie denn nicht meinem Mann die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 verlängern müsse, ohne diese Forderungen, die sie an uns gestellt hat? ich will mich nicht unbeliebt machen- hab sowieso dem mietvertrag nicht gefunden,den sie haben will Traurig
LG nuray
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guel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.01.2007 um 10:41:48
 
Hallo,

erst mal "keep cool"

Die Beamtin wird dich nicht fressen, falls du Mietvertrag nicht findest/gefunden hast, sag ihr dass ihr nicht umgezogen seit (eine Anmeldung müsste da ja vorliegen). Kontoauszug, dort steht der aktuelle Betrag den ihr ja für die Wohnung bezahlt und vielleicht kannst du ja Mietvertrag später vorlegen.
Und der Ton macht die Musik, wenn du Sie höfflich fragst, ob nach §28 kein Anspruch drauf bestehen würde, wird Sie dir schon antworten, und wenn dir die Antwort nicht gefällt, sachlich bleiben.

So dann mal viel Glück....

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