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Scheidung - Gibt es Möglichkeiten dass er bleiben (Gelesen: 2.230 mal)
Ivy
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Auch das geht vorbei...


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung - Gibt es Möglichkeiten dass er bleiben
29.01.2007 um 12:39:01
 
Hallöchen ihr hier,
ich habe ein grosses Problem und suche verzweifelt nach einer Lösung.
Ich bin seit drei Jahren mit einem Afrikaner (Togo) zusammen und vor einem Jahr haben wir geheiratet.
Wir haben uns in der Schweiz kennengelernt und verliebt und vor der Hochzeit nicht zusammengelebt (naiv und blöd, ich weiss...)
Wir heirateten und er kam vor vier monaten endlich nach Deutschland.
Allerdings habe ich festgestellt, dass es einfach nicht passt und mich vor zwei Monaten getrennt.
Habe mich einfach nur auf mein Gefühl verlassen bei der Heirat und habe mich geirrt.
Jedoch ist er ein toller Mann, gesetzestreu und lernt sehr um der deutschen Sprache besser mächtig zu werden. Er gibt sich sehr grosse Mühe!!!
Bei einer Scheidung würde er seinen Aufenthalt verlieren und müsste zurück nach Togo, das hat er wirklich nicht verdient.
Was für Möglichkeiten gibt es, dass er trotzdem hierbleiben kann?
Wir können keinesfalls noch zwei Jahre zusammenleben... Griesgrämig
Bitte helft mir, in der Forensuche habe ich nichts gefunden über dieses Thema...
Liebe Grüße
Ivy
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Zkai
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i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung - Gibt es Möglichkeiten dass er blei
Antwort #1 - 29.01.2007 um 13:05:38
 
Ivy schrieb am 29.01.2007 um 12:39:01:
.
Allerdings habe ich festgestellt, dass es einfach nicht passt und mich vor zwei Monaten getrennt.


Hier hat er schon sein Aufenthaltsrecht verloren, da die eheliche Lebensgemeintschaft nicht mehr besteht (die durch die AE geschützt wird).

Sobald es bekannt wird, wird er zur Ausreise aufgefordert werden. Dies müsste auch der ABH bekannt gegeben werden (vorrangig durch deinen Noch-Ehemann)

Wenn du natürlich jetzt aus menschlich nachvollziehbaren Gründen das nicht angeben solltest oder sogar falsche Angaben, gegenüber der ABH machst, machst du dich strafbar.

Das war dann wohl der negative Teil. Positiv hab ich dagegen wenig zu bieten in deinem Fall.

Was hat er denn in der Schweiz für einen Aufenthalt gehabt?

Grüße



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Toppy
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Ich liebe euch doch alle


Beiträge: 242

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.01.2007 um 13:15:25
 
Moin,
Ich gehe mal davon aus , dass dein Mann aufgrund §28 (1) 1. des deutschen AufenthG seinen Aufenthaltstitel hat. Sollte, so wie du schreibst, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr bestehen entfällt auch die Berechtigung unabhängig ob auf dem Papier noch verheiratet oder nicht. Ihr seid verpflichtet, dieses der ABH zu melden. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht steht ihm erst nach zwei Jahren ehelicher Gemeinschaft zu.
Ergo: Er ist zur Ausreise verpflichtet.
Sorry, aber so ist es, sei er auch noch so ein guter Mensch. 
Weitere Hinweise unter dem Motto: Wie geht es trotzdem?? nee, die wirst du hier nicht finden. Bedenke bitte auch, dass Beihilfe zum unrechtmäßgen Verbleib eine Straftat ist. Ich kann dich gefühlsmäßig gut verstehen, denn meine Partnerin ist auch Afrikanerin, dennoch ist die rechtliche Situation so wie gesagt.

schönen Tach dennoch,

-Toppy-
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.01.2007 um 13:32:07
 
Hi,

da die AE zur Herstellung und Wahrung der familiären LG mit einer dt. Staatsangehörigen erteilt wurde, gilt sie auch nur für diese. Wird die ehel. LG
aufgelöst, so endet auch die AE und je nach bisheriger Aufenthaltsdauer
(mehr als 2 Jahre) muss der ausl. Ehegatte wieder ausreisen.
Schau mal:  § 28 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG
                  § 31 AufenthG i.V.m. § 5 AufenthG

Möglichkeiten für den weiteren Verbleib gibt es sicher viele, nur keine legale !


DC
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palmero
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Heirate o. heirate nicht;
beides wirst du bereuen


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.01.2007 um 14:36:47
 
Zitat:
Hi,



Möglichkeiten für den weiteren Verbleib gibt es sicher viele, nur keine legale !


DC


Ist es nicht legal den Ehepartner auf Trennungsunterhalt  zu verklagen, um wenigstens bis zur Scheidung in D bleiben zu können? Meine Frau macht das gerade, mit sehr großem Erfolg.  
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inge
Gold Member
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #5 - 29.01.2007 um 14:42:16
 
Unterhalt läßt sich auch aus dem Ausland einklgen. Zumindest kann die ABH das so feststellen.
Hat auch eigentlich nix mit der AE zu tun und interessiert die ABH nicht wirklich.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.01.2007 um 14:45:26
 
palmero schrieb am 29.01.2007 um 14:36:47:
Ist es nicht legal den Ehepartner auf Trennungsunterhalt  zu verklagen, um wenigstens bis zur Scheidung in D bleiben zu können? Meine Frau macht das gerade, mit sehr großem Erfolg.  


Hi,

zu klagen ist grundsätzlich legal. In diesem Fall steht ihm kein weiteres Aufenthaltsrecht zu, und darum geht es hier.
Klagen auf Unterhalt sind zivilrechtliche Klagen, die hier verwaltungsrechtlich keine direkte Relevanz haben.

Wir sollten hier keine Möglichkeiten konstruieren oder kommentieren.  Zwinkernd


DC
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Ivy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
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Auch das geht vorbei...


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung - Gibt es Möglichkeiten dass er blei
Antwort #7 - 29.01.2007 um 23:20:36
 
Danke für eure Antworten,
ich dachte mir schon, dass es da keine Möglichkeit gibt.
In der Schweiz war er Asylant, Unterhalt werde ich keínen leisten müssen, da ich noch in der Ausbildung bin, bzw. erst letztes Jahr angefangen habe.
Nun denn, trotzdem vielen Dank.
Ich wusste nicht dass man das sofort melden muss, ich dachte, bis der Aufenthaltstitel erneuert werden muss, dürfte er hierbleiben.
Und dass wir uns strafbar gemacht haben auch nicht... Oh weia.
Werde jetzt alles in die Wege leiten. Vielen Dank nochmal
Lg
Ivy
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Mick
i4a-team
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung - Gibt es Möglichkeiten dass er blei
Antwort #8 - 30.01.2007 um 21:14:19
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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