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Ausbürgerung aus Thailand (Gelesen: 4.710 mal)
HK1957
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Thai/Deutsch
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29.01.2007 um 12:32:58
 
Meine (Thai) Gattin ist im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft und wollte sich aus der thailändischen ausbürgern lassen Die Hürden die damit verbunden sind, sind eine absolute Zumutung und kaum nachvollziehbar. Da wird von vorne herein bei der Botschaft von mindestens 3-4 Jahren Bearbeitungszeit gesprochen (ich kenne mittlerweile welche, die seit über 10 Jahren mit der Ausbürgerung beschäftigt sind) und zur Kostenfrage bekommt man auch keine Antwort außer Der, das man das schon irgendwann erfahren wird  usw. usw. Das Ganze ist eine reine Schikane da der thailändische Staat eigentlich gar nicht gewillt ist seine Bürger auszubürgern.

Meine Gattin arbeitet als Verwaltungsangestellte benutzt ihren alten Pass eh nicht mehr (bereits abgelaufen) und verhält sich auch ansonsten sehr korrekt hier.

Was soll/kann ich tun, damit Sie nicht irgendwann Schwierigkeiten bekommt da in meinen/unseren Augen die Ausbürgerung einfach nicht zumutbar ist?
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Mikael321
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 29.01.2007 um 13:24:33
 
HK1957 schrieb am 29.01.2007 um 12:32:58:
Meine (Thai) Gattin ist im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft und wollte sich aus der thailändischen ausbürgern lassen Die Hürden die damit verbunden sind, sind eine absolute Zumutung und kaum nachvollziehbar. Da wird von vorne herein bei der Botschaft von mindestens 3-4 Jahren Bearbeitungszeit gesprochen (ich kenne mittlerweile welche, die seit über 10 Jahren mit der Ausbürgerung beschäftigt sind) und zur Kostenfrage bekommt man auch keine Antwort außer Der, das man das schon irgendwann erfahren wird  usw. usw. Das Ganze ist eine reine Schikane da der thailändische Staat eigentlich gar nicht gewillt ist seine Bürger auszubürgern. Meine Gattin arbeitet als Verwaltungsangestellte benutzt ihren alten Pass eh nicht mehr (bereits abgelaufen) und verhält sich auch ansonsten sehr korrekt hier. Was soll/kann ich tun, damit Sie nicht irgendwann Schwierigkeiten bekommt da in meinen/unseren Augen die Ausbürgerung einfach nicht zumutbar ist?

Als Doppelstaatler hat sie bestimmt unterschreiben müßen, das sie sich darum bemüht, sich ausbürgern zu lassen. Die Bemühung ist wichtig.

Wenn die EB nachfrag, ( bei unserem EB gibt es keine Nachfragen mehr)
muß deine Frau nachweisen, das sie sich bemüht hat, sich ausbürgern zu lassen. Am besten mit nachweis. Fahrten zur Botschaft, Anrufe (Einzelverbindungsnachweis) und noch besser Schriftverkehr mit der Botschaft.

Dann sollte alles im grünen Bereich sein.

Michael

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Blaise
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Antwort #2 - 29.01.2007 um 20:37:20
 
Hallo,

die Umstände zur Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit sind bekannt. Nach meinen Informationen ist die Entlassung aus der thailändischen Staatsangehörigkeit finanziell und von der Verfahrensdauer her zumutbar. Traurig

Wegen des Verfahrens zum Verlust und der Einbürgerung: in welchem Bundesland lebt ihr denn?

Grüße,

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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HK1957
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.01.2007 um 09:32:34
 
Hallo Blaise und Micha zunächst mal vielen Dank. Wir wohnen in NRW


Die Verfahrensdauer wird sich laut Botschaft mindestens 4, eher aber noch mehr Jahre hinziehen. Die Voraussetzung das der Antrag überhaupt angenommen und bearbeitet wird, ist das wir erst einmal alle erforderlichen Dokumente, Papiere, Bilder zusammentragen und dann mit zwei thailändischen Zeugen nach Terminabsprache bei der Botschaft aufkreuzen. Einige Papiere (die des Vaters) sind gar nicht mehr zu beschaffen da der Mann kurz nach ihrer Geburt verschollen ist. Dadurch muss ein extra Verfahren in Thailand anlaufen, wozu wir zunächst einmal auch vor Ort sein müssen und das kostet richtig Geld.
Nebenbei verliert sie natürlich noch alle Erb und Eigentumsansprüche Schockiert/Erstaunt

Gruß HK1957
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HK1957
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Antwort #4 - 30.01.2007 um 10:23:12
 
Ich habe gerade noch einen Artikel gefunden in dem es heist, das der/die Zeugen aus Thailand kommen müssen!

Zitat:
sie kann i.d.R. weiterhin Thai bleiben, da momentan sowohl die Ausbürgerungszeit (manchmal über 10 Jahre), als auch die Kosten über der Zumutbarkeitsgrenze liegen.
Wenn du nun auch noch eine Zeugin - die für die Ausbürgerung nach D kommen muß - aussuchst, die im heiratsfähigen Alter ist - wird deren Visum sowieso abgelehnt


Wenn dem so ist, ist die Sache von vorne herein aussichtslos
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Mikael321
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Antwort #5 - 30.01.2007 um 10:42:43
 
HK1957 schrieb am 30.01.2007 um 09:32:34:
Wir wohnen in NRWDie Verfahrensdauer wird sich laut Botschaft mindestens 4, eher aber noch mehr Jahre hinziehen.


Also ich denke, es kommt auch stark auf das EB Amt an. Uns hat der Beamte gesagt, das wir uns um die Ausbürgerung kümmern müßen. Muste meine Frau auch unterschreiben. Dann hat er die Akte in eine Kiste gesteckt, und meinte grinsend : Die Kiste kommt jetzt in den Keller, und da bleibt sie bestimmt die nächsten 20 Jahre, ohne das die nochmal jemand anpackt. Dann hat er meine Frau angesehen, und meinte : Das haben sie doch verstanden ? Oder ?

Also würde ich nochmal anrufen den Fall schildern und fragen, wie man den Nachweis führen soll, da die Thais sich quer stellen.

Wenn du alle Sachen nachweisen kannst die du geschrieben hast, sollte das kein Problem sein. Vielleicht ist ja auch kein Intresse an der Nachprüfung, wie bei unseren EB.

Meine Frau hätte die Sache auch zuhause regeln müßen, aber das hätte lt. Auskunft eines Anwalts mind. 9 Monate gedauert. Da wir ein kleines Kind haben, unzumutbar 9 Monate ohne Mutter. Außerdem bestand die Möglichkeit, das sie meine Frau auch nicht mehr rauslassen.

Auch meine Frau verliert Erbansprüche, alledings sagte uns der EB ler, das der Verlust mindesten 1 Jahreseinkommen ausmachen müßte, um als härte anerkannt zu werden . Sie ist Ärztin, so konnte wir diese Sache also gleich vergessen. Smiley

Allerdings betreibt mein Frau die Ausbürgerung trotzdem weiter ! Sie will ihren alten Pass unbedingt vom Hals haben. Dabei geht es aber nicht um formale, sondern um emotionale Gründe.

Also ich persönlich denke du bist im grünen Bereich. Trotzdem würde ich zur Sicherheit alles dokumentieren.

Michael






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HK1957
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.01.2007 um 13:33:31
 
Michael dein Wort in Gottes Ohren, aber ein Achtungszeichen bleibt doch trotzdem! Glaube mir ich kann deine Gedankengänge besser verstehen, als du dir vorstellen kannst aber das Ganze hat trotzdem einen faden Beigeschmack.
Ich denke hierbei mehr an die Zukunft. Was ist wenn du einmal nicht mehr da bist (z.B. tot) und dann kommt es doch plötzlich zu irgendwelchen unerwarteten Schwierigkeiten. Vielleicht bin ich ja auch zu klein kariert und mache mir einfach zu viele Sorgen.
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Mikael321
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Antwort #7 - 30.01.2007 um 14:05:13
 
HK1957 schrieb am 30.01.2007 um 13:33:31:
Vielleicht bin ich ja auch zu klein kariert und mache mir einfach zu viele Sorgen.


Man kennt ja Murphys Gesetz. Ich würde echt mal mit der EB sprechen, und deine Sorgen vortragen. Mache ich auch diese Woche.


Michael

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Ralf
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Antwort #8 - 03.02.2007 um 14:01:51
 
HK1957 schrieb am 29.01.2007 um 12:32:58:
Meine (Thai) Gattin ist im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft und wollte sich aus der thailändischen ausbürgern lassen


So wie ich das hier verstanden habe, ist deine Frau bereits eingebürgert worden,
und zwar unter vorübergehender Hinnahme von Mehrstaatigkeit, mit der Auflage,
nach der Einbürgerung einen Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staats-
angehörigkeit zu stellen.

Offenbar wurde dieser Entlassungsantrag ja auch bereits gestellt, damit ist die
Auflage bereits erfüllt. Den Fortgang des Entlassungsverfahrens könnt ihr ohnehin
kaum beeinflussen. Sofern ihr eine schriftliche Bestätigung der Botschaft über die
Antragstellung erhalten habt, solltet ihr diese der Einbürgerungsbehörde zukommen
lassen. Ggf. diese Bestätigung von der Botschaft noch verlangen.

Ansonsten sollte es genügen, gelegentlich (einmal im Jahr) schriftlich bei der
Botschaft anzufragen, mehr könnt ihr ohnehin nicht tun.
Wenn dann irgendwann einmal die Entlassungsbestätigung kommt, diese zur
Behörde schicken und gut.
Wenn nach spätestens 3 Jahren nach Antragstellung nichts passiert ist, sollte die
Behörde gem. § 12 (1) Nr. 3 StAG, dritte Alternative, die Akten schließen und
dauernde Mehrstaatigkeit hinnehmen. Wenn dann irgendwann doch noch was
kommt, nimmt man es natürlich auch noch zu den Akten.
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