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FZF Visum in Gefahr? (Gelesen: 1.842 mal)
diam2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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27.01.2007 um 12:18:56
 
Mein Verlobter hat selbst unbefristeten Aufenthalt und bereits eines seiner drei Kinder aus Nigeria nach D geholt. Die ABH in Berlin hat nun auch die Zustimmung für seine weiteren zwei Kinder gegeben und nun ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann also alle drei Kinder hier leben werden. So weit so gut.

Nun meine Frage. Mein Verlobter und ich leben nicht zusammen und wollten/wollen dies in nächster Zeit eigentlich auch nicht. Nun erwarte ich ein Kind von ihm. Da ich selbst kaum über die Runden komme, werde ich wohl Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt beantragen müssen. Kann mein Verlobter dadurch Schwierigkeiten bekommen bzw. ist das Visum für seine Kinder dadurch in Gefahr?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 27.01.2007 um 14:01:16
 
Da bei einer Familienzusammenführung zu einem ausländischen Mitbürger der Lebensunterhalt gesichert sein muss, könnte die FzF seiner Kinder zu ihm gefährdet werden, da das Jugendamt sich natürlich das Geld für den Unterhaltsvorschuss Deines Kindes beim Kindsvater zurückholen wird.

Änderungen in den finanziellen und sonstigen Verhältnissen, die die Erteilung eines Visums und / oder einer AE beeinflussen, müssen der ABH angezeigt werden, andernfalls drohen ernste Konsequenzen, denn dann wäre das Visum "erschlichen" worden.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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diam2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.01.2007 um 14:19:01
 
Danke für die schnelle Antwort.

Ich gehe mal davon aus, dass seine Kinder bis zur Geburt unseres gemeinsamen Kindes schon hier sein werden. Muss man denn auch nach Erteilung des Visums und Einreise der Kinder den Ämtern noch Rechenschaft ablegen?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 27.01.2007 um 14:38:36
 
Spätestens beim Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werdet Ihr Rechenschaft ablegen müssen. Auch bei einer Verlängerung der AE muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Möglicherweise werden die Kinder also erst einmal nur eine Verlängerung der AE für ein Jahr erhalten. Wenn bis dahin der LU nicht gesichert ist, könnte eine Ausreise verfügt werden (gegen die natürlich widersprochen werden kann mit Antrag auf Aussetzung der Verfügung - ich denke es kommt auch immer auf das Alter und den Integrationsgrad der Kinder an, evtl. könnte eine Ausreiseverfügung eine besondere Härte darstellen).

Viele Grüße
Janna
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.01.2007 um 19:24:14
 
diam2005 schrieb am 27.01.2007 um 12:18:56:
Mein Verlobter und ich leben nicht zusammen und wollten/wollen dies in nächster Zeit eigentlich auch nicht. Nun erwarte ich ein Kind von ihm. Da ich selbst kaum über die Runden komme, werde ich wohl Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt beantragen müssen. Kann mein Verlobter dadurch Schwierigkeiten bekommen bzw. ist das Visum für seine Kinder dadurch in Gefahr?


Man könnte jetzt darüber streiten, ob es sich um ein echtes Verlöbnis handelt. Dein Kind wird vorrangig Unterhalt vom Vater zu fordern haben, das Jugendamt hat nur einzuspringen, wenn er sich verdrückt oder ggf. kein Geld hat.

Gruß, ULF
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diam2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 27.01.2007 um 23:04:52
 
ulf schrieb am 27.01.2007 um 19:24:14:
Man könnte jetzt darüber streiten, ob es sich um ein echtes Verlöbnis handelt. Dein Kind wird vorrangig Unterhalt vom Vater zu fordern haben, das Jugendamt hat nur einzuspringen, wenn er sich verdrückt oder ggf. kein Geld hat.

Gruß, ULF


Warum sollte man darüber streiten, ob es sich um ein echtes Verlöbnis handelt? Wofür sollte das relevant sein?

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.01.2007 um 19:30:59
 
diam2005 schrieb am 27.01.2007 um 23:04:52:
Warum sollte man darüber streiten, ob es sich um ein echtes Verlöbnis handelt? Wofür sollte das relevant sein?


Ich hatte Dich so verstanden, daß Ihr in absehrbarer Zeit keine echte eheliche Lebensgemeinschaft begründen wollt. Ist aber im Zweifel nicht weiter wichtig, da er schon unbefristet hat.

Gruß, ULF
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diam2005
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Antwort #7 - 31.01.2007 um 18:26:44
 
ulf schrieb am 28.01.2007 um 19:30:59:
Ich hatte Dich so verstanden, daß Ihr in absehrbarer Zeit keine echte eheliche Lebensgemeinschaft begründen wollt. Ist aber im Zweifel nicht weiter wichtig, da er schon unbefristet hat.

Gruß, ULF


Stimmt genau  Smiley

Hab' das nur so als Beiwerk dazugeschrieben.
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