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Aufenthaltstitel aufgrund deutsches Kind (Gelesen: 8.542 mal)
Mick
i4a-team
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel aufgrund deutsches Kind
Antwort #30 - 03.02.2007 um 23:01:09
 
Zitat:
Hi Mick,

wenn du grundsätzlich alle Sachverhalte, die hier vorgetragen werden, als richtig unterstellen würdest, wäre das, besonders auch als ABH/EBH Mitarbeiter falsch.

Wie kommst Du darauf, dass ich hier als ABH-Mitarbeiter
tätig bin? Hast Du Sinn und Zweck dieses Boards vielleicht
nicht verstanden?
Um es klar zu sagen:
Unterstellungen und Hinterfragungen sind nicht erwünscht.
Sie führen nur zu sinnlosen, ellenlangen, nichtssagenden
Freds.
Die Diskussion ist beendet.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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