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Aufenthaltstitel aufgrund deutsches Kind (Gelesen: 8.523 mal)
darpaz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnien
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26.01.2007 um 13:35:40
 
Ich komme aus Bosnien und lebe schon seit ich 4 bin in Österreich und bin mit dann mit 17 reisen gegangen aufgrund familiärer Probleme. Mit 20 habe ich eine Ostfriesin kennen gelernt in Sevilla / Andaluzia / Spanien, mit der ich dann in Südportugal eine Feuershow über den Sommer hinweg veranstaltet habe. Danach sind wir zwei nach Holland gefahren und dort für acht monate geblieben. In der Zeit wurde sie schwanger. Von da an begann der ganze Spass. In der Reisezeit ist mein Visum in Österreich abgelaufen. Sie ist nach Deutschland gegangen, weil es besser ist fürs Kind als deutsche Mutter und ich nach Österreich und habe nochmal ein Visum bekommen, doch gab es schwere Probleme mit einer Arbeitgenehmigung. Ich habe dann doch schliesslich eine Arbeit gefunden und mir eine Wohnung mit einer anderen Frau gemietet und das war ein Fehler. Ich lebte mit dieser Frau zusammen, nur weil ich nicht alleine sein wollte und deshalb war diese Beziehung von Anfang an zum scheitern verurteilt. Schliesslich verlor ich Arbeit und die Beziehung ging recht früh zugrunde. Des hat mir gereicht und habe die Mutter meines Kindes angerufen und gesagt, dass ich nach Bremen komme, wo die zwei leben, und sie stimmte zu.
Jetzt ist mein Kind 1,5 Jahre alt und ich sah es letztes Wochenende das erste Mal.
Dies hat mir so einen Schlag gegeben, das ich Österreich aufgegeben habe und mich entschied in Bremen zu bleiben und mich zu informieren wie es möglich wäre in Bremen sesshaft zu werden und hier mein Leben aufzubauen, nahe des Kindes. In Österreich hätte ich nichts zu verlieren. Keine Arbeit mehr und die Wohnung ist auch weg. Jetzt bin ich bei leuten die ich so in Bremen kennen gelernt habe und die gaben mir auch eine Unterkunft.
Jetzt wird auch meine Geldbörse kleiner und ich muss mir irgendeine Arbeit suchen und mir zugleich eine Zukunft in Bremen sichern. Mein Visum in Österreich läuft noch bis zum Dezember 2007 und demnach habe ich zeit in Deutschland alles zu erledigen. Ich habe mich beim IAF informiert und die sagten mir, wenn ich mir das Sorgerecht mit der Mutter teilen würde, dann würde ich sicher ein Visum bekommen und sogleich mit dem Visum arbeiten dürfen.
Da die Mutter nicht mehr wirklich viel von mir haltet und denkt, dass ich es nicht schaffe stimmte sie nicht zu und ich muss mir nun einen anderen weg suchen.
Ich muss es aus eigener Kraft schaffen und dann würde die Mutter auch wieder mehr von mir halten und vielleicht wird ja wieder etwas zwischen uns und wir können eine kleine Familie aufbauen. Naja etwas weit gegriffen, ABER es ist möglich.
So meine Frage ist jetzt wie ich das ganze angehen soll, damit ich weiss welcher weg sicher ist, weil ich bin selber psychisch etwas durch und halte es schwer aus aber der Gedanke und die Träume die ich jede nach habe von meinem Kind und seiner mutter treiben mich voran.
Naja falls irgendjemand Lust hätte mir zu helfen, wäre ich überraus dankbar dafür, weil ich bin der meinen, dass mehrere Köpfe mehr anstellen können und dadurch mehr Ideen enstehen.
Und falls das alles klappt, dann können wir uns ja auch mal treffen und das feiern.
Wer weiss

Ich bedanke mich schon im vorhinein fürs lesen dieser lebensgeschichte und hoffe das sich jemand meldet!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.01.2007 um 14:25:32
 
darpaz schrieb am 26.01.2007 um 13:35:40:
Mein Visum in Österreich läuft noch bis zum Dezember 2007 und demnach habe ich zeit in Deutschland alles zu erledigen. Ich habe mich beim IAF informiert und die sagten mir, wenn ich mir das Sorgerecht mit der Mutter teilen würde, dann würde ich sicher ein Visum bekommen und sogleich mit dem Visum arbeiten dürfen.
Da die Mutter nicht mehr wirklich viel von mir haltet und denkt, dass ich es nicht schaffe stimmte sie nicht zu und ich muss mir nun einen anderen weg suchen.
Ich muss es aus eigener Kraft schaffen und dann würde die Mutter auch wieder mehr von mir halten und vielleicht wird ja wieder etwas zwischen uns und wir können eine kleine Familie aufbauen. Naja etwas weit gegriffen, ABER es ist möglich.
So meine Frage ist jetzt wie ich das ganze angehen soll


Zumindest eine Umgangsgemeinschaft sollte bestehen, in der Du Dich auch ohne Sorgerecht um das Kind kümmerst.

Ach ja, Unterhalt für Kind und Mutter wären auch nicht schlecht, wenngleich erst nach Erteilung einer AE oder aber von Österreich aus (nach Annahme eines neuen Jobs) leistbar.

Und nein, wenn Deine Aufenthaltserlaubnis in Österreich unverlängert abläuft, kannst Du ohne Visum gar nicht mehr nach Deutschland hinein.

Gruß, ULF
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darpaz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.01.2007 um 14:40:13
 
Wie schon geschrieben will ich in Deutschland bleiben und dieses Visum für Österreich gibt mir ja Zeit um das in Deutschland zu erledigen und sofern ich das Visum in Deutschland habe, dann finde ich sicher einen Job und werde Mutter und Kind finanziell unterstützen. Das ist ja vollkommen klar. Von Österreich ist leider nichts gekommen, weil ich nicht wirklich viel hatte um selber damit zu leben. Es war keine Vollzeitarbeit.
Aber meine Frage ist jetzt eigentlich: Wie und Wo soll ich das ganze angehen und auf muss ich achten? Auf was kann ich mich festhalten?
Ich wünsche mir nichts sehnlicher, als dass ich ein guter Vater werde und dass dann auch die Mutter wieder etwas von mir haltet. Es sind zwei Wünsche, die nicht unmöglich sind. Natürlich in erster Linie ist das Wohl des Kindes und dem Kind geht es recht gut. Es ist Gesund und Stark. Aber der Mutter wieder es leichter ergehen wenn ich noch dazukomme. Sie hat mir das nicht gesagt, weil sie es sich nicht vorstellen kann, dass ich es schaffe meine Vaterpflichten nachzukommen, aber das liegt auch nicht an ihr sondern an mir und ich werde alles mögliche dafür tun. Nur das Rechtliche ist wieder eine andere Geschichte, die ich nicht alleine schaffen kann.
Ich will mich erstmal eine oder zwei Wochen informieren und dann es angehen!
Nochmals meine Frage:
Wie und Wo soll ich das ganze angehen und auf muss ich achten? Auf was kann ich mich festhalten, damit ich hier in Bremen rechtlich bleiben und arbeiten kann und meinen Pflichten als Vater voll und ganz ohne irgendwelche gerschlossenen Türen nachkommen kann?
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darpaz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.01.2007 um 12:03:00
 
ich meine eigentlich nur das amtliche, damit ich das Visum kriege und in Deutschland arbeiten darf!
hat den da niemand ratschläge?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 27.01.2007 um 12:23:26
 
darpaz schrieb am 26.01.2007 um 13:35:40:
Da die Mutter nicht mehr wirklich viel von mir haltet und denkt, dass ich es nicht schaffe stimmte sie nicht zu und ich muss mir nun einen anderen weg suchen.


Hallo darpaz,

also ohne die "Mitarbeit" der Mutter hast Du keine Chance, eine AE zur Personensorge für Dein Kind zu erhalten. (§ 28 Abs.1 Nr.3 AufenthG)

1. Ihr habt geteiltes Sorgerecht und Du übst die Personensorge auch aus.
Auzug aus den Vorl. Nds. VV:

28.1.5      Der ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen hat den Nachzugsanspruch hingegen nur, wenn ihm das Personensorgerecht für das deutsche Kind zusteht und er aufgrund dessen beabsichtigt, die Personensorge auszuüben.
...Erforderlich ist jedoch, dass die Personensorge im Rahmen einer familiären Lebensgemeinschaft tatsächlich ausgeübt wird. Im begründeten Ausnahmefall kann es auch ausreichen, wenn die Personensorge ein Rahmen einer Betreuungs-und Beistandsgemeinschaft tatsächlich ausgeübt wird.


2. Du hast kein Sorgerecht
Auzug aus den Vorl. Nds. VV:

28.1.6      Dem nicht sorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen kann nach Abs. 1 Satz 2 im Ermessenswege abweichend von § 5 Abs. 1 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Ermessensausübung wird durch §§ 5 Abs. 2 bis 4, 10 Abs. 1 und 3, 11 Abs. 1 und 27 Abs. 3 eingeschränkt. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kommt nur in Betracht, wenn eine familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet schon besteht. Ist das der Fall, findet Satz 2 auch Anwendung auf den sorgeberechtigten Elternteil (Erst-Recht-Schluss). Bei der Ermessensausübung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob

     28.1.6.1      ­das deutsche Kind in seiner Entwicklung auf den   ausländischen Elternteil angewiesen ist (z.B. Stellungnahme des Jugendamtes),

     28.1.6.2      ­der ausländische Elternteil seit der Geburt des Kindes seinen Unterhaltsverpflichtungen regelmäßig nachgekommen ist und

     28.1.6.3      ­das Kindeswohl einen auf Dauer angelegten Aufenthalt des ausländischen Elternteils im Bundesgebiet erfordert.


Bei 1. muss die ABH die AE erteilen.
Bei 2. kann die ABH die AE erteilen. Hier wird in aller Regel auch noch eine Stellungnahme der Mutter eingeholt.

Eine andere Rechtsgrundlage, Dir eine AE zu erteilen, sehe ich hier nicht.  unentschlossen

Gruß, J.  Zwinkernd



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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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darpaz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.01.2007 um 13:56:12
 
danke für die info, aber ich kann und werde es nicht hinehmen, dass dies der einzige weg wäre!
Ich würde jeden erdenklichen weg einschlagen um in bremen sesshaft werden zu können, aber ich kenne mich mit diesem gesetz nicht aus. wie würde es ausschauen wenn ich kein kind in deutschland hätte und eine AE beantragen würde.
Ausbildung, ...........
was weiss ich, aber es muss einen weg geben.

und was bedeutet:

Die Ermessensausübung wird durch §§ 5 Abs. 2 bis 4, 10 Abs. 1 und 3, 11 Abs. 1 und 27 Abs. 3 eingeschränkt.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.01.2007 um 19:45:37
 
darpaz schrieb am 27.01.2007 um 13:56:12:
aber ich kann und werde es nicht hinehmen, dass dies der einzige weg wäre!
Ich würde jeden erdenklichen weg einschlagen um in bremen sesshaft werden zu können, aber ich kenne mich mit diesem gesetz nicht aus. wie würde es ausschauen wenn ich kein kind in deutschland hätte und eine AE beantragen würde.


Arbeitserlaubnis nach Vorrangprüfung.

Mit Kind: Du meldest Dich jetzt in Bremen an (Du darfst bis zu 3 Monaten am Stück in D bleiben, ab einem geplanten Aufenthalt von jedenfalls 2 Monaten mußt Du Dich anmelden), Du kümmerst Dich um Dein Kind und sprichst nach einiger Zeit (vielleicht nach knapp 2 Monaten) mit der Mutter bei der Ausländerbehörde vor.

Gruß, ULF
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.01.2007 um 20:19:14
 
Ulf, hast du darpaz' Ausgangspostinggelesen:

darpaz schrieb am 26.01.2007 um 13:35:40:
Da die Mutter nicht mehr wirklich viel von mir haltet und denkt, dass ich es nicht schaffe stimmte sie nicht zu und ich muss mir nun einen anderen weg suchen.
Ich muss es aus eigener Kraft schaffen und dann würde die Mutter auch wieder mehr von mir halten und vielleicht wird ja wieder etwas zwischen uns und wir können eine kleine Familie aufbauen. Naja etwas weit gegriffen, ABER es ist möglich.


Also ist dein Vorschlag an der Sache vorbei.
Ich habe eher den Eindruck , darpaz sucht eine Alternative zu seinem in Österreich auslaufenden Aufenthaltstitel, damit er nicht in sein Heimatland zurück muss.

Proll
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.01.2007 um 13:25:14
 
Zitat:
Ulf, hast du darpaz' Ausgangspostinggelesen:


Also ist dein Vorschlag an der Sache vorbei.


Ich habe.

Kannst Du diese Deine Meinung auch begründen?

Gruß, ULF
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darpaz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 29.01.2007 um 18:14:08
 
Zitat:
Ulf, hast du darpaz' Ausgangspostinggelesen:


Also ist dein Vorschlag an der Sache vorbei.
Ich habe eher den Eindruck , darpaz sucht eine Alternative zu seinem in Österreich auslaufenden Aufenthaltstitel, damit er nicht in sein Heimatland zurück muss.

Proll


Naja so ist es auch nicht. Ich kann mein Visum in Österreich verlängern und wenn ich mich wirklich dahintersetzen würde und jetzt wieder nach Österreich zurückgehe, dann kann ich es auch sicher anstellen, dass ich in Österreich bleibe und mein Leben dort aufbauen, aber ich kann mir das nicht mehr vorstelen.
Ich will und werde mein Leben in Bremen aufbauen und der Mutter zeigen, dass ich es auch anders kann als wie bisher gezeigt.

Ich werde alles mögliche unternehmen um es der Mutter zu zeigen, dass mir mein Kind wichtig ist und, dass ich ein guter Vater sein will.
Ich habe jetzt morgen ein Termin bei der AWO und CARITAS und hoffe, dass die mir weiterhelfen können.
Ich werde jeden erdenklichen Weg einschlagen und wenn mir morgen die AWO oder CARITAS übermittelt, dass ich keine chancen hätte, dann gehe ich halt wo anders hin und hoffe auf eine Hilfe. Ich habe mir jetzt die nächsten zwei Wochen vorgenommen, jeden Tag von früh bis abends echt auf alles zu schauen:
Arbeit, AE, WG, .............

Aber ja die AE steht am Vordergrund, die das alles ermöglicht.
Falls mir jemand ernsthaft helfen will, dann bitte ich mir eine E-Mail an darpaz@gmx.net

danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 29.01.2007 um 18:27:15
 
ulf schrieb am 29.01.2007 um 13:25:14:
Kannst Du diese Deine Meinung auch begründen?


Klar kann ich:

Darpaz schreibt,
dass die Mutter des gemeinsamen Kindes nichts von ihm wissen will
Ulf schreibt
dass darpaz nach 2 Monaten mit der Mutter des Kindes zur ABH gehen soll
Proll schreibt,
dass Ulfs Vorschlag an der Sache vorbei ist, weil die Mutter des Kindes von Darpaz ja nichts will und fügt sogar noch das entsprechende Zitat bei.
Ulf fragt,
ob ich meine Meinung begründen kann.

Klar kann ich:
siehe oben

Und meine Meinung, warum darpaz nach Deutschland will, liegt eigentlich auch auf der Hand. Er tingelt durch Europa, kümmert sich nicht um das Kind, hat eine andere Freundin und kramt jetzt das Kind aus, wo offensichtlich sein Aufenthalt in A gefährdet ist, die Mutter des Kindes will aber nichts von ihm wissen, er probiert es aber doch.
Das bei so einem Sachverhalt Zweifel aufkommen, ist doch mehr als verständlich !  Oder sehe ich vor lauter Bäume den Wald nicht mehr.

Proll
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Antwort #11 - 29.01.2007 um 18:44:20
 
Zitat:
wo offensichtlich sein Aufenthalt in A gefährdet ist, die Mutter des Kindes will aber nichts von ihm wissen, er probiert es aber doch.
Das bei so einem Sachverhalt Zweifel aufkommen, ist doch mehr als verständlich ! Oder sehe ich vor lauter Bäume den Wald nicht mehr.

Du hast das typische ABH ler Sydrom. Smiley Leicht paranoid. Smiley Alles ist eine einzige Intrige, nur um eine AE zu bekommen. Sozusagen der Pavlow Reflex. Smiley Kenne ich auch von Botschaftspersonal. Die sehen dann meist den Wald nicht mehr. Smiley IHMO
Das liegt wohl daran, das man soviel belogen wird, das man keinem mehr glauben schenkt.

Also ich kenne zig fälle, wo der Vater (Deutscher) nichts vom Kind wissen wollte. Vaterschaftsklage u.v.m. Dann sieht er sein eigenens Kind das erste mal, und schwub ist es vorbei . Plötzlich wird man sich einiger Sachen bewußt, und dies ist einer der wenigen Momente im Leben, wo jemand in der Lage ist, sein Leben wirklich zu ändern. Wegen das Kindes. Da ich noch nicht so oft belogen wurde, gehe ich jetzt mal von echter Einsicht aus. Manche brauchen halt länger um Erwachsen zu werden.

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Antwort #12 - 29.01.2007 um 19:16:18
 
Pawlov´scher Reflex ist gut, könnte auch mit "leidvoller Erfahrung" umschrieben werden Zwinkernd

Würde ich jedenfalls nicht als paranoid bezeichnen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #13 - 30.01.2007 um 12:30:58
 
Back to the facts?

Österr. Titel vorhanden -> hilft aber nix in D, bzw. nur für max 3 Monate und "nicht-Daueraufenthalt". Ich würde erstmal nach AT gehen und mir ne NE-EG holen, falls noch nicht vorhanden!

"Ich weiss, dass es gehen muss" -> ist falsch, weil "ich will aber hierbleiben" nicht wirklich jemanden interessiert.

AE durch deutsches Kind: Solange die Mutter nicht mitspielt, wird man ggfs. sogar das Umgangsrecht einklagen müssen. Stellt die Mutter sich auf den Standpunkt, dass das Kind einzig als "AE-Beschaffer" verwendet werden soll, könnte zum Wohle des Kindes ggfs. auch gegen ein Umgangsrecht entschieden werden (?)

Beste Chance sicherlich noch mit einer Aufenthaltsberechtigung nach RL 2003/109/EG.
Da in der RL erwähnt wird, dass die nationalen Gesetze eine Arbeitsmarktprüfung vorsehen KÖNNEN, die GröKotZ (=GRÖßte KOaliTion aller Zeiten) aber immer noch kein entspr. nationales Gesetz geschaffen hat, wird möglicherweise die günstigerer Regelung gelten. D.h. Arbeitsmarktzugang in D mit österr. NE-EG.
Evtl. Klage notwendig (da Gesetz wie bereits angemerkt noch fehlt)

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Antwort #14 - 30.01.2007 um 13:02:55
 
[offtopic]
Zitat:
Pawlov´scher Reflex ist gut, könnte auch mit "leidvoller Erfahrung" umschrieben werden Zwinkernd

Würde ich jedenfalls nicht als paranoid bezeichnen Zwinkernd

[/offtopic]
"a posteriori" sozusagen

Ansonsten kann ich mich Inge nur anschliessen, in D darf er nur 3 Monate bleiben, als Tourist. Seine einzige Chance wäre dann wohl in/über Ö.
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