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Aufenthaltsstatus nach FzF (Gelesen: 3.992 mal)
Jamal70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsstatus nach FzF
25.01.2007 um 21:16:16
 
Hallo,  
da ich hier schon so einiges mitverfolgt habe im forum, hoffe ich das mir hier bei meinem problem(en) bzw. fragen auch geholfen wird.
ich fang einfach mal an....
ich bin algerier und habe die deutsche staatsangehörigkeit und habe meine frau in algerien geheiratet das war september 2004. seit april 2005 ist sie hier in deutschland. leider haben wir zu unterschiedliche ansichten was das zusammen leben und unsere ehe betrifft und es klappt einfach nicht. nun möchte ich mich schnellst möglich scheiden lassen, da mich diese situation einfach wahnsinnig macht.
da ich aufgarkeinen fall irgendwelche schwierigkeiten bekommen möchte, habe ich es der ausländerbehörde schon mitgeteilt, das wir seit einigen monaten getrennt sind, aber leider noch in der selben wohnung zusammen leben, aber wie zwei fremde eben. sie hat hier in deutschland  keine familie die sie jetzt aufnehmen könnte. die mitarbeiterin von der abh hat mir mitgeteilt, ich müsste es  beim einwohnermedeamt noch schriftlich einreichen das wir getrennt lebend sind.  ich hab mich schon etwas informiert, möchte aber dennoch gewissheit haben.
sie hat 3 jahre aufenthaltserlaubnis bekommen und den kurs um die deutsche sprache zu erlernen hat sie auch nicht besucht. nun zu meinen fragen:
kann sie auch ausgewiesen werden ohne das wir geschieden sind?
was passiert mit der aufenthaltserlaubnis die noch bis 2008 gültig ist?

ich bedanke mich im vorraus für jede antwort.

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 25.01.2007 um 22:39:50
 
Hi,
die Antwort auf Deine Frage findest Du in er FAQ.
Schau dort mal rein, falls Fragen bleiben, melde
Dich einfach.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Jamal70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.01.2007 um 13:37:49
 
Wie soll ich das Verstehen? unentschlossen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 26.01.2007 um 13:47:16
 
Das heißt, dass Du bitte zunächst die FAQ lesen sollst, da dort schon die meistgestellten Fragen beantwortet sind.

hier--> http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.01.2007 um 23:03:19
 
Jamal70 schrieb am 25.01.2007 um 21:16:16:
kann sie auch ausgewiesen werden ohne das wir geschieden sind?
was passiert mit der aufenthaltserlaubnis die noch bis 2008 gültig ist?

Die Aufenthaltserlaubnis wird möglicherweise befristet (also verkürzt).

Innerhalb der Zeitspanne, in der die AE gültig ist, muss Deine (Noch)Frau ausreisen, auch wenn die Scheidung noch nicht ausgesprochen oder rechtskräftig ist.

Wenn sie nicht bis zum Ende der Gültigkeit der AE ausreist, würde sie sich im Anschluss illegal hier aufhalten und könnte ausgewiesen werden.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Jamal70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 29.01.2007 um 18:24:10
 
Hallo ich war heute beim Rathaus (Einwohnemeldeamt) wollte mich du als Getrennt lebend anmelden.Dort sagte man mir ich soll die Steuerkarte bringen aber wir sind doch gar nicht geschieden? Griesgrämig
Oder was soll es sagen???????
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 29.01.2007 um 18:38:32
 
Das hat auch nichts mit der Scheidung zu tun, sondern mit dem Zeitpunkt, den Du angibst. Wenn Du sagst, Ihr lebt seit Dezember 2006 getrennt, gilt ab 01.01.2007 wieder Lohnsteuerklasse 1 für Dich.

Sagst Du, Ihr lebt seit 25.01.2007 getrennt, gilt Klasse 1 meines Erachtens erst ab 01.01.2008 für Dich.
(Immer ab 01.01. des Folgejahres der Trennung)
Bin da allerdings auch kein Experte.  Zwinkernd

Gruß, J.  Zwinkernd
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Jamal70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.01.2007 um 18:55:54
 
Hallo Zusammen Smiley
Hab heute meine Steuerkarte geändert.
Könnt ihr mir sagen wie lange es dauert bist die ABH sich meldet??
Und welche schritte leiten die ein???

Danke in vorraus.
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Jamal70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 04.02.2007 um 14:32:03
 
Hallo zusammen kann denn keine mir diese frage beantworten?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 05.02.2007 um 08:08:09
 
Jamal70 schrieb am 04.02.2007 um 14:32:03:
Hallo zusammen kann denn keine mir diese frage beantworten?



Haaaalo, keine Hellseher hier im Board ?  Laut lachend


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #10 - 05.02.2007 um 08:25:03
 
Hallo Jamal 70,

die ABH lädt normalerweise nachdem sie Kenntnis von der Trennung (bzw. dem Getrenntleben der Noch-Ehepartner) zumindest denjenigen (in diesem Falle Deine Frau) zu einer Anhörung ein, der nur über den befristeten Aufenthalt verfügt. Da Eure familiäre Lebensgemeinschaft/Ehe nicht mindestens zwei Jahre rechtmäßig in Deutschland bestanden hat, wird Deine Frau grundsätzlich zur Ausreise aufgefordert werden - hier bei uns ist es so, dass die ABH dazu relativ liberal eine Frist einräumt, damit der/die Betreffende ihre/seine Anglegenheiten ordnen und die Ausreise vorbereiten kann. (Es ist bei uns aber generell nicht so, dass, wie Janna gepostet hat, bis zum Ablauf der Geltungszeit der AE gewartet wird!)

Wie lange das alles genau dauert kann niemand sagen - letztlich können auch Dinge eine Rolle spielen, die von hier aus gar keiner beurteilen kann - etwa, wenn Deine Frau sich anwaltlich vertreten lässt und verschiedene Anträge gestellt werden, die die Ausreise verzögern können.

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Jamal70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 23.06.2007 um 10:26:49
 
Hallo zusammen,
es hat sich in den letzten Monaten wieder was getan. Ich hoffe sehr das mir das 4Alien Team wieder weiterhelfen kann.
Ich fang mal an...

Im März hat laut Ausländerbehörde, meine (noch) Ehefrau ein Schreiben bekommen in der sie aufgefordert wurde das Land zuverlassen ggf. sich dazu zu äussern . Das hat Sie jedoch ignoriert.
Im April hat die ABH den Bescheid zur Abschiebeandrohnung ebenfalls zugeschickt, in dem auch mitgeteilt wurde, das die Aufenthatserlaubnis aufgehoben wurde und innerhalb der eingeräumten Frist auszureisen. Die Abschiebung ist rechtskräftig. Wieder hat Sie es ignoriert.

Ich habe letzte Woche erneut mit der ABH telefoniert, da wurde mir mitgeteilt das sie sich schon seit Mitte Mai Illegal in der BRD aufhält. Die Polizei hatte Sie auch abgeholt und "WAR " in Abschiedehaft und wurde nach 2 Tagen auf Kaution wieder frei gelassen. Nun ist sie wieder in der Wohnung und kann machen was Sie will. Laut Polizei, könnte ich nichts dagegen machen weil, Sie auch dort gemeldet sei.
Mein Anwalt und die ABH haben mir gesagt das es eigentlich nicht richtig ist was da abgelaufen ist, weil Fluchtgefahr besteht. Nun hat Sie sich einen Anwalt genommen, weil Sie sich weigert am festgestzten Termin, also jetzt Montag, auszureisen.

Ich erlebe zur Zeit die Hölle, werde unteranderm Bedroht und kann seit Wochen nicht mehr meine Wohnung betreten. Das muss ich leider alles hinnehmen.

Meine Frage ist, kann meine (noch) Ehefrau mit Anwalt einen längerern Aufenthalt hier erzwingen obwohl der Termin feststeht?

Ich bedanke mich im vorraus.






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Antwort #12 - 23.06.2007 um 10:57:37
 
Jamal70 schrieb am 23.06.2007 um 10:26:49:
Meine Frage ist, kann meine (noch) Ehefrau mit Anwalt einen längerern Aufenthalt hier erzwingen obwohl der Termin feststeht?

Hi,
die Frage können wir hier nicht beantworten. Vermutlich
wird ein Eilantrag beim Gericht eingereicht und dieses wird
entscheiden, ob das Widerspruchs- oder Klageverfahren
abzuwarten ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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