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Niederlassungserlaubnis für Tibeterin (Gelesen: 4.963 mal)
GermanKhampa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis für Tibeterin
25.01.2007 um 20:04:50
 
Hallo, Guten Abend.

Kurze Zusammenfassung: Nach gewaltigem Hickhack hat das Standesamt uns letztes Jahr nun doch verheiratet. Trotz VOLLSTÄNDIG fehlender Papiere haben sie eine eidesstattliche Versicherung akzeptiert und uns heiraten lassen. Meine Frau konnte als Tibeterin absolut keine Papiere beibringen, es gibt eben keine, was das Gericht dann nach eingehender Beschäftigung mit dem Fall Tibet (ich erspare euch die Details) dann eingesehen hat. Also haben wir eine gültige Heiratsurkunde (ich bin Deutscher) und ich hab die Standesbeamte pausenlos umarmt...

Zwischenzeitlich kam unsere Tochter auf die Welt und wir sind mit stolzgeschwellter Brust zum Ausländeramt gelaufen und haben eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Zuerst teilten sie uns mit, daß meine Frau (ehemals Asyl, jetzt gestoppt) keineswegs meinen Familiennamen tragen dürfte, auch wenn das so in den Papieren steht. Die hiesige Ausländerbehörde stellte dann als "absolute Ausnahme" eine Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraph 28, Abs1.1 aus, befristet auf ein Jahr. Zusätzlich sollte meine Frau einen Fragebogen für die chinesische Botschaft ausfüllen, was sie schweren Herzens gemacht hat um zu demonstrieren, daß wir kooperieren... also wieder die Leier: nein, Tibeter sind keine Chinesen, nein meine Frau spricht kein Chinesisch, nein wir kennen keine Chinesen, nein nur die Chinesen behaupten Tibet sei ein Teil Chinas etc etc.

Zu dem Zeitpunkt hat meine Frau schon geweint, weil die Beamtin immerzu wiederholt hat, sie sei chinesische Staatsangehörige... Naja, aber eigentlich sind sie ganz nett, die Situation Tibets ist nicht einfach zu verstehen. Nun meine Frage:

Was ist das für ein Paragraph (28.1-1)?
Nun, nach einem Jahr läuft die Aufenthaltsgenehmigung ab. Denkt ihr, sie wird verlängert?
Wie und wann könnte meine Frau die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Niederlassungserlaubnis bekommen (mit deutschem Mann und gemeinsamem Kind)?
Was kann uns passieren, was ratet ihr uns zu tun? Hat jemand Erfahrungen in einem ähnlichen Fall gemacht?

Wenn ich dieses Forum nicht hätte....

GK
 

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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 25.01.2007 um 20:14:36
 
Hallo,

§ 28 Abs.1 Nr.1 AufenthG = Ehegatte deutsch

Die NE-Erteilung richtet sich nach § 28 Abs.2 AufenthG i.V.m. § 9 AufenthG und § 5 AufenthG und ist in der Regel nach 3 Jahren möglich.

Die Einbürgerung = § 9 StAG

Alles oben unter Gesetze nachzulesen.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 27.01.2007 um 01:26:09
 
GermanKhampa schrieb am 25.01.2007 um 20:04:50:
Tibeter sind keine Chinesen

Von der Volkszugehörigkeit vielleicht nicht, von der Staatsangehörigkeit schon.
Genauso wie Katalanen und überwiegend auch Basken spanische Staatsangehörige,
Kurden überwiegend türkische oder irakische Staatsangehörige, und Bayern und
Ostfriesen deutsche Staatsangehörige sind. Sorry. das ist nun mal so, ob es den
Betroffenen passt oder nicht.
Und nur auf die Staatsangehörigkeit kommt es hier an.

Zitat:
meine Frau spricht kein Chinesisch

Kein Argument, dafür gibt es Übersetzer.

Zitat:
Zu dem Zeitpunkt hat meine Frau schon geweint, weil die Beamtin immerzu wiederholt hat, sie sei chinesische Staatsangehörige...

Sie ist es aber nun mal.


Zitat:
Wie und wann könnte meine Frau die deutsche Staatsangehörigkeit ... bekommen (mit deutschem Mann und gemeinsamem Kind)?


Nur mal ganz kurz dazu, denn das Thema wurde zu Recht hierher verschoben, da
Einbürgerung hier eher zweitrangig ist:

Ohne Original-Dokumente aus China (Geburtsurkunde, Pass zum Nachweis der
Staatsangehörigkeit etc.) wird eine Einbürgerung überhaupt nicht möglich sein,
sofern sie nicht anerkannter Flüchtling ist.
Ansonsten siehe für die Einbürgerung nach § 9 StAG:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 27.01.2007 um 05:31:45
 
GermanKhampa schrieb am 25.01.2007 um 20:04:50:
Hallo,
Die hiesige Ausländerbehörde stellte dann als "absolute Ausnahme" eine Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraph 28, Abs1.1 aus, befristet auf ein Jahr.
Was ist das für ein Paragraph (28.1-1)?

Nun, nach einem Jahr läuft die Aufenthaltsgenehmigung ab. Denkt ihr, sie wird verlängert?



GK
 



warum die AE nur als 'absolute Ausnahme'? ist doch normal für einen Ehgatten eines Deutschen. Ich sehe keinen Grund, warum die AE nicht nach 1 Jahr  verlängert werden sollte

hge

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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 27.01.2007 um 12:26:36
 
hge2001 schrieb am 27.01.2007 um 05:31:45:
warum die AE nur als 'absolute Ausnahme'?


Ich denke, weil keine Papiere vorlagen. Vermutlich auch kein Pass. Evtl. wurde ein Ausweisersatz oder ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt. Aber das sind nur meine Vermutungen.

J.  Zwinkernd
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GermanKhampa
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Antwort #5 - 28.01.2007 um 18:14:37
 
Guten Abend.

Also: Die Vermutung ist richtig. Es liegen keine Papiere vor und es wurde ein Ausweisersatz und ein Reisepaßdokument für Ausländer ausgestellt, daß wir immer nach einem Aufenthalt außerhalb der BRD (Schweiz) wieder abgeben müssen. Das klappt reibungslos.

Ich sehe diese Thematik nicht so wie Ralf. Schließlich wurde Tibet erobert und besetzt und nicht alle Tibeter erhielten automatisch chinesische Papiere, teils haben sie sich strikt geweigert solche anzunehmen. Der Fall ist politisch kompliziert, der Bundestag und das EU-Parlament  hat den Einmarsch der Chinesen als völkerrechtswidrig verurteilt, die Bundesregierung setzt dies aber aus politischen Gründen nicht um. Meine Frage zielt aber in eine andere Richtung.

Weil meine Frau aber nunmal ohne Papiere ist, ist Ralfs "basta" Antwort zwar wahrscheinlich die augenblickliche Verfahrensweise, richtig ist das aber nicht und ich hoffe es ändert sich irgendwann.

Wenn eine Einbürgerung NIEMALS möglich ist (wie Ralf sagt), wie geht es denn für uns weiter? Wieso ist das "zweitrangig" ?

Mich interessiert mehr wie unsere Zukunft aussehen könnte... bekommt meine Frau immer wieder eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder automatisch nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis? Da Papiere nunmal nicht vorhanden sind, gibt es wirklich niemals eine Chance auf eine deutsche Staatsbürgerschaft?

Falls Ihr die Staatsbürgerschaft verwehrt ist - welche Folgen hat das denn? Kann man mit einem Paßersatzdokument z.B. in der Welt herumreisen?

Danke GK

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Ulf
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Antwort #6 - 28.01.2007 um 19:24:53
 
Ralf schrieb am 27.01.2007 um 01:26:09:
Ohne Original-Dokumente aus China (Geburtsurkunde, Pass zum Nachweis der
Staatsangehörigkeit etc.) wird eine Einbürgerung überhaupt nicht möglich sein,
sofern sie nicht anerkannter Flüchtling ist.


Nach erfolgter Einbürgerung hätte sie ohnehin keine andere, insbesondere keine chinesische Staatsangehörigkeit.

Gruß, ULF
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Saxonicus
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Antwort #7 - 28.01.2007 um 23:17:02
 
GermanKhampa schrieb am 28.01.2007 um 18:14:37:
Schließlich wurde Tibet erobert und besetzt und nicht alle Tibeter erhielten automatisch chinesische Papiere, teils haben sie sich strikt geweigert solche anzunehmen. Der Fall ist politisch kompliziert, der Bundestag und das EU-Parlament  hat den Einmarsch der Chinesen als völkerrechtswidrig verurteilt, die Bundesregierung setzt dies aber aus politischen Gründen nicht um. Meine Frage zielt aber in eine andere Richtung.


So ist das nun mal mit der Staatsangehörigkeit. Wir sind auch "über Nacht" Staatsangehörige der "DDR" geworden ohne das uns jemand gefragt hatte ob wir das auch wollen. Es gab welche, die die Annahme entsprechender Papiere (Perso) verweigert haben, egal es nützte nichts, sie waren trotzdem "Bürger der DDR".
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inge
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Antwort #8 - 29.01.2007 um 09:38:20
 
Zitat:
Wieso ist das "zweitrangig" ?

Weil
a) noch nicht in Frage kommend
b) anderes Forum (Einbürgerung) und es hier ja erstmal um die AE/NL geht.
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Mikael321
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Antwort #9 - 29.01.2007 um 10:25:19
 
Saxonicus schrieb am 28.01.2007 um 23:17:02:
Es gab welche, die die Annahme entsprechender Papiere (Perso) verweigert haben, egal es nützte nichts, sie waren trotzdem "Bürger der DDR".


Das ist doch kein Vergleich. Bürger der DDR war man nur im Ostblock. Nach Einreise in den Westen, hätte sich jeder der es gewollt hätte, sofort einen BRD Pass abholen können. Das kann die Tiberterin aber nicht. Sich einfach so einen Tibetischen Pass abholen, wenn sie will.

Meine Persönlich meinung dazu ist, das die BRD zwar die übernahme verurteil, aber jetzt einen der Betroffenen dazu zwingen will sich jetzt erst einbürgern zu lassen, damit sie sich dann wieder ausbürgern lassen kann. Das ist moralisch sowie bürokratisch IHMO absoluter Unsinn !!

Wenn die Chinesen jetzt noch eine Sprachtest zur Einbürgerung verlangen würden .................... Griesgrämig

Michael

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ronny
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Antwort #10 - 29.01.2007 um 11:41:00
 
Zitat:
Falls Ihr die Staatsbürgerschaft verwehrt ist - welche Folgen hat das denn?


Hi,

Falls das so wäre, dann könnte sie das doch sicher nachweisen Zwinkernd Also von den Chinesen eine Bescheinigung darüber vorlegen: Ehe-Frau German Khampa ist keine chinesische Staatsangehörige.

Dann wäre IMHO auch (mangels funktionierender tibetischer Souveränität) kein Staat vorhanden, der sie als seine Staatsangehörige beansprucht.

Da sie dann ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat, wären (wieder IMHO) die Voraussetzungen gegeben, sie hier als Staatenlose im Sinne des entsprechenden Übereinkommens ( Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen) zu behandeln. Damit bekäme sie nach  Art. 28 des Übereinkommens einen deutschen Reiseausweis für Staatenlose.

Danach dürfte auch die Einbürgerung kein Problem darstellen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #11 - 29.01.2007 um 11:52:01
 
Zitat:
Kann man mit einem Paßersatzdokument z.B. in der Welt herumreisen?

Durch die ganze Welt wahrscheinlich nicht, viele Staaten (Russland, UK, etc.) erteilen keine Visa falls nur Ersatzdokumente vorhanden sind.
Auch ist China/Tibet aussen vor, den der Ersatzausweis ist dort nicht gültig.
Schengen sollte aber kein Problem darstellen.
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Antwort #12 - 29.01.2007 um 13:19:39
 
Mikael321 schrieb am 29.01.2007 um 10:25:19:
Das ist doch kein Vergleich. Bürger der DDR war man nur im Ostblock. Nach Einreise in den Westen, hätte sich jeder der es gewollt hätte, sofort einen BRD Pass abholen können.


Das ist zwar richtig aber so ganz einfach war es eben doch nicht mit der Einreise nach dem Wasten.

Zitat:
Das kann die Tiberterin aber nicht. Sich einfach so einen Tibetischen Pass abholen, wenn sie will.


Gibt es denn keine tibetische Exilregierung ?
Aber sicher hat die internationale Staatengemeinschaft die Annektion Tibets durch China längst als rechtmäßig anerkannt. In der Politik gibt es eben keine Moral.





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GermanKhampa
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Antwort #13 - 30.01.2007 um 15:22:37
 
Hallo!

Vielen Dank für die Tips. Ja das wäre doch eine Perspektive. Wir haben ja im Ausländeramt diesen dämlichen Fragebogen für chinesische Staatsbürger schweren Herzens abgegeben (nachdem wir einen NICHT-chinesischen Dolmetscher gefunden hatten). Da wurde nach Geburtsort, Familie etc. gefragt. Da die Familie meiner Frau in alle Winde zerstreut oder vermutlich tot ist, denken wir dies ist keine Gefahr.

Vielleicht antworten die Chinesen nie oder sie sagen wir sollen uns zum Teufel scheren. Dann bekommt meine Frau vielleicht den Status "staatenlos". Damit ginge es dann weiter. Tolle Idee. Wenns klappt.

Ja, eine tibetische Exilregierung gibt es natürlich, in Indien mit Büro in Genf. Wir haben von der Regierung des Dalai Lama auch ein tolles Papier, daß meine Frau zweifelsfrei Tibeterin ist. Interessiert die Behörde nur nicht sonderlich. Sie versteifen sich auf "chinesisch". Manchmal wünschte ich mir, die Tibeter wären nicht so überzeugt gewaltlos - vielleicht wäre dann über diesen Völkermord etwas mehr bekannt und Deutschland und die Behörde würde sich anders verhalten.

Wobei ich das nicht so negativ darstellen möchte. Ich hatte das Gefühl, die Sachbearbeiterin würde uns gerne helfen, wenn nur die Sachlage anders wäre. Manchmal schäme ich mich dann als "Ureinwohner" für mein Land, dem Geschäfte mit China eben über alles gehen und das die Augen vor dem unendlichen Leid der Tibeter verschliesst.

Ich werde weiter kämpfen - gewaltlos.

Danke Euch allen.

GK
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Antwort #14 - 30.01.2007 um 16:29:14
 
Zitat:
Wir haben von der Regierung des Dalai Lama auch ein tolles Papier, daß meine Frau zweifelsfrei Tibeterin ist. Interessiert die Behörde nur nicht sonderlich. Sie versteifen sich auf "chinesisch".

Das liegt daran, das die Bundesregierung den Dalai Lama  nicht als Staatsoberhaupt, sondern "nur" als religiösen Führer anerkennt.
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