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Formalitäten für Begründung einer eingetragenen Le (Gelesen: 8.027 mal)
Xenuran
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14.01.2007 um 23:02:54
 
DurchgedrehtMein chinesischer Freund "Key" (er nennt sich gerne so) und ich (Chris) wollen so bald wie möglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Leider habe ich bis dato keine Ahnung was ich dabei alles beachten und beantragen muss, auch was er machen muss, weiß ich leider nicht... Ich kann auch meine Eltern leider nicht fragen, weil wenn ich denen jetzt schon sage, dass ich schwul bin, kann ich gleich vergessen, dass ich den Kontakt zu ihm aufrecht erhalten kann.  GriesgrämigEr will auch hier nach Deutschland ziehen, haben nur keine Ahnung was wir alles machen sollten damit wir erreichen, was wir uns zum Ziel gesetzt haben. Augenrollen 
Wäre euch echt dankbar, wenn ihr mir dabei helfen könntet, hab nämlich wirklich keinen Plan wo ich anfangen soll... (Also am besten anfangen beim hier und jetzt und aufhören...am besten gar net. haha...
Ich wohne derzeit in der Oberpfalz, werde aber wenn es klappt nach Berlin umziehen, falls das Einwirkung aufs Ergebnis hat!
Je mehr ihr mich zutextet, umso besser (danke, falls ihrs tut)... Laut lachend

Danke schon mal, euer Chris
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schweitzer
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Antwort #1 - 16.01.2007 um 08:08:05
 
Hallo,

ich gehe davon aus, dass grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen sind, wie bei einer binationalen Eheschließung nicht gleichgeschlechtlicher Partner. - Konkret solltest Du Dich zunächst beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen von Dir und insbesondere Deinem Freund (sicher: gültiger Pass, Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, entsprechende Legalisation der dt. Boschaft) beigebracht werden müssen.

Wichtig ist auch, dass Dein Freund zur Begründung der Lebensgemeinschaft bzw. dem weiteren Aufenthalt hier mit dem erforderlichen Visum einreisen muss (FZF - Visum, d.h. Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung) Das muss er bei der deutschen Botschaft in China beantragen. - Zu Detailfragen wende Dich am besten an die Ausländerbehörde Deines Wohnortes. Auch die deutsche Botschaft in China kann und wird entsprechende konkrete Auskünfte geben.

Alles Gute -

=schweitzer=
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Antwort #2 - 16.01.2007 um 12:55:04
 
Gibts dann da nicht irgendwie Probleme für IHN, wenn er denen beim Visumsantrag dann meine Infos gibt?? unentschlossen
Sorry da rätsel ich grad mit ihm...

Trotzdem danke, Chris und "Key"
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schweitzer
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Antwort #3 - 16.01.2007 um 15:07:59
 
Wieso sollte es da Probleme geben? In Deutschland sind eingetragene Lebensgemeinschaften von gleichgeschlechtlichen Partnern möglich und völlig legal, was sich mittlerweisle auch im Wortlaut der relevanten gesetzlichen Betimmungen widerspiegelt. Das wissen auch die Botschaftsangehörigen - die werden die Dinge dort bearbeiten, wie bei jedem anderen Visaverfahren auch.

Also, geht es an!

Erkundige Dich aber zunächst beim Standesamt, welche Unterlagen nötig sind. Es ist wichtig wirklich überlegt und schrittweise vorzugehen.

Eventuell können Dir auch die Webseite www.verband-binationaler.de und die dort aufgeführten Kontaktmöglichkeiten weiterhelfen. Die beraten generell zu binationalen Ehen und Partnerschaften und verfügen vielleicht schon über detailliertere Erfahrungen mit Fallkonstellationen wie der Deinen.

Viel Erfolg -

=schweitzer=
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Antwort #4 - 30.01.2007 um 06:37:11
 
Hallo Xenuran,

hier ein weiterer Link mit Infos zu dem Thema: www.lsvd.de

Gruß muewi
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Ulf
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Antwort #5 - 30.01.2007 um 14:07:51
 
schweitzer schrieb am 16.01.2007 um 08:08:05:
ich gehe davon aus, dass grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen sind, wie bei einer binationalen Eheschließung nicht gleichgeschlechtlicher Partner. - Konkret solltest Du Dich zunächst beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen von Dir und insbesondere Deinem Freund (sicher: gültiger Pass, Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, entsprechende Legalisation der dt. Boschaft) beigebracht werden müssen.


Für Ehen im engeren Sinne reicht eine Ledigkeitsbescheinigung nicht; da will das deutsche Stanndesamt ein EFZ sehen. Könnte mir vorstellen, daß Staaten, die keine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft kennen, bei Übereinstimmung des Geschlechts weder EFZ noch Äquivalent ausstellen.

Gruß, ULF
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schweitzer
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Antwort #6 - 30.01.2007 um 14:20:55
 
@ Ulf,

das kann schon sein, aber das hängt, wie bei angestrebten "üblichen" binationalen Ehen/Partnerschaften jeweils vom Einzelfall ab - deshalb hatte ich zunächst an das Standesamt verwiesen - Sollte kein EFZ bzw. Äquivalent ausgestellt werden, könnte die Befreiung von der Beibringung mit der entsprechenden Begründung beim zuständigen OLG beantragt werden. Ich weiß, dass das nicht selten ein qualvoller Prozess ist - aber, was anderes bliebe dann nicht übrig.

Ich denke, Xenuran müsste es erst einmal angehen - mögliche konkret auftretende Probleme könnten dann zu gegebener Zeit hier erörtert werden - alles andere wäre letztlich doch weitgehend spekulativ.

Gegebenenfalls ist es auch nützlich, sich mit konkreten Fragen an den iaf zu wenden. Hier ist der link dazu: www.verband-binationaler.de (hatte ich aber weiter oben schon mal angeregt.)

=schweitzer=

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Antwort #7 - 30.01.2007 um 14:53:11
 
Hallo Chris hallo "KEY",

mal ne andre Frage. Wie oft habt ihr euch den schon "life" gesehen?

Dies will die Botschaft und das Ausländeramt auch wissen!
(PS. du weisst in Bayern geht das eingehen einer Lebenspartnerschaft nur vor einem Notar!!)

Grüße
Grista Zwinkernd
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muewi
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Antwort #8 - 30.01.2007 um 14:55:56
 
Bei unserer Lebenspartnerschaft reichte damals eine Ledigkeitsbescheinigung. Aber sicherheitshalber beim Standesamt bzw. Notar erfragen.

Gruß
muewi
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Antwort #9 - 30.01.2007 um 15:12:22
 
Also life gesehen zwar nicht oft, aba wenn dann lange  Augenrollen
Aber er wird ohnehin zuvor schon ne Weile da sein bevor wir die Partnerschaft eintragen lassen, weil er erst ein bisschen zurecht kommen sollte hier in Deutschland. Smiley
Geplant wars ursprünglich sogar eigentlich so, dass ich nach China geh, aber zum Einen ging des wegen dem Beruf nicht, zum Anderen ist es in Deutschland doch ein bisschen komfortabler.
Vielen Dank für die Beiträge, war ganz erstaunt, plötzlich von so vielen Leuten zu lesen. Zwinkernd
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Antwort #10 - 30.01.2007 um 15:13:11
 
Hallo,

es gibt bei Lebenspartnerschaften kein EFZ und keine Befreiung davon Zwinkernd

Der mitwirkende Bedienstete/ oder der Notar wird eigenständig prüfen müssen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #11 - 30.01.2007 um 15:25:30
 
Was meinst du denn mit er soll sich erstmal Deutschland anschauen?

Wie lang? Wann habt Ihr vor die Lebenspartnerschaft einzugehen??

Will er nach Deutschland kommen um zu heiraten?

Falls ja, wird das Visum i.R. erst erteilt (so ist es bei uns bisher immer gewesen) wenn die Ausländerbehörde ihr ok gibt. Wir geben es nur, wenn das Standesamt sagt alle Unterlagen liegen vor!!

Wie habt ihr das vor?
grüße
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Antwort #12 - 30.01.2007 um 15:42:22
 
Hey

JA, er will hier in Deutschland leben, aber, bevor wir die Eintragung abschließen lassen, werde ich ihm Deutschland noch einmal im Detail zeigen (war noch nicht hier, nur ich bei ihm)... ((Damit mein ich nicht, dass ihm Deutschland vollkommen fremd ist!!))
Wir planen diese Möglichkeit auch schon recht lange, also ist es mit Sicherheit auch nichts was wir uns nur wünschen.

Wenn der Notar wirklich selber prüfen muss, ist da ja schon mal ein Problem beiseite:) und wir können uns auf wichtigere Sachen konzentrieren. Durchgedreht
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Antwort #13 - 30.01.2007 um 15:49:00
 
Also wenn er zur Eheschließung kommt, muss die Ehe dann so weit vorbereitet sein, dass Sie schnellstmöglich geschlossen werden kann.

Ansonsten gibt es, für so etwas wie Ihr plant auch noch das Touristenvisum!!

Plant Ihr dann gleich die Eheschließung wenn er kommt oder erstmal entscheiden bzw. noch überlegen?
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Antwort #14 - 30.01.2007 um 16:38:13
 
Nein, wir wollen die Partnerschaft gleich eintragen lassen, aber zuvor eben unseren neuen Wohnort zeigen etc... Also in dem selben Aufenthalt Zwinkernd
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Antwort #15 - 31.01.2007 um 08:19:18
 
Ahso,


ja das klappt dann schon  Laut lachend.

Visum ist ja i.R. für 3 Monate gültig und innerhalb dieser drei Monate müsst Ihr Heiraten.

Also dann alles gute und viel Glück beim vorbereiten und falls es klappt eine schöne Hochzeit!!! Smiley

Grüße
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Antwort #16 - 31.01.2007 um 08:54:36
 
Zitat:
Visum ist ja i.R. für 3 Monate gültig und innerhalb dieser drei Monate müsst Ihr Heiraten

Wobei "das Visum" hoffentlich ein Visum zur Eheschließung und kein Touri-Visum ist. Hat nämlich zwei Vorteile:
a) Es ist das "richtige" für diesen Zweck.
b) Sollte es trotzdem während des Aufenthalts zu Verzögerungen bei der Eintragung der LP kommen, kann die ABH das Visum relativ problemlos verlängern, da es sich um ein NATIONALES Visum handelt, bei dem die strengeren Schengenregeln nicht beachtet werden.
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Antwort #17 - 31.01.2007 um 09:07:15
 
Ja das stimmt auch, aber i.R. wird das VISUM auch erst erteilt, sobald alle Unterlagen vorliegen, die eine Eheschließung innerhalb kürzester Zeit ermöglichen sollten.

Falls Ihr mit der Eheschließung länger brauchen solltet, als das Visum gültig ist, müssen hierfür gründe vorgelegt werden. Das Visum kann dann in Ausnahmefällen nochmals verlängert werden. Hier muss dann aber ein Termin für die Eintragung der LP feststehen!

So ist das zumindest bei uns, wird jedoch häufig von ABH zu ABH anders gehandabt.  Zwinkernd
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Antwort #18 - 31.01.2007 um 09:24:29
 
Zitat:
So ist das zumindest bei uns

Und was macht ihr, wenn die Befreiung vom EFZ (oder hier Prüfung der Ledigkeit) länger dauert? Den Termin gibt's doch erst, wenn das erledigt ist, oder?
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Antwort #19 - 31.01.2007 um 09:54:05
 
Bei uns wird dem Visum erst zugestimmt, wenn das Standesamt das ok zur Eheschließung gibt. Das heisst, alle Unterlagen sind vollständig!
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Antwort #20 - 31.01.2007 um 10:40:34
 
Dann spreche ich an dieser Stelle noch mal meinen Dank an unsere ABH aus, die uns erlaubt hat, auf diese Vorgehensweise zu verzichten. Verlangt wurde für's Visum nur die Vorlage der für's EFZ (bzw. für die Befreiung vom selbigen) benötigten Dokumente.

BTW steht übrigens so auch im Merkblatt der dt. Botschaft in Moskau (zB)
Bestätigung vom Standesamt
ODER ... (alle Papiere die zur Befreiung nötig sind)
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Antwort #21 - 31.01.2007 um 10:50:37
 
Ja, wie gesagt, sobald das Standesamt sein OK gibt, wird von uns zugestimmt, vorher nicht!!
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Antwort #22 - 31.01.2007 um 11:19:16
 
DANKE, Smiley
habt uns wirklich sehr geholfen.
Hoffe auch, dass es klappen wird, aber wüsste nicht warum nicht...
Verheiratet war noch keiner von uns und auch keine Kinder (natürlich)...
Wir werden, wenn ich ihn das nächste Mal besuche auch vor Ort nachfragen. Zwinkernd

Also danke nochmal an alle, die mir geantwortet haben Durchgedreht

Euer Key Augenrollen und Xenuran
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Antwort #23 - 26.03.2007 um 12:07:52
 
Hihi,
ich hatte ja vor einigen Wochen, diese Frage, inwiefern, dass mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft zwischen einem Chinesen und einem Deutschen funktioniert.
Da sich jetzt aber anscheinend die Rechtslage zwischenzeitlich verändert hat, weinend muss ich euch nochmal was fragen. Wäre echt subba von euch, wenn ihr uns da nochmal "unter die Arme greifen" könntet... Schockiert/Erstaunt
Also, es ist doch so, dass Ausländer in Deutschland, die keine Arbeitsstelle gefunden haben, wieder abgeschoben werden sollen, wenn ich mich nicht irre... Gilt das auch für diejenigen Ausländer, die verheiratet bzw. verpartnert sind, oder gilt das Gesetz dann nur bei alleinstehenden oder unverpartnerten oder -heiraten Ausländern.
Hoffe ihr könnt mir da was positives sagen, ohne was schönreden zu müssen Zunge

Euer Xenuran und Key
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Antwort #24 - 26.03.2007 um 12:12:52
 
Xenuran,

da geht es um langjährig Geduldete, das ist ein relativ kleiner Kreis von Ausländern, hat nix mit euch oder den meisten andernen Ausländern zu tun Zwinkernd
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Antwort #25 - 26.03.2007 um 12:13:37
 
Da er mit einem deutschen verparntert ist, spielt ALG II oder sonstige Arbeitslosigkeit bzw. sonstige öffentliche Leistungen keine Rolle!!!


Grüße
Grista Zwinkernd
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Antwort #26 - 01.07.2007 um 10:20:16
 
Hallihallo,

mein letzter Eintrag is ja scho'n viertel Jahre her, aber vielleicht antwortet ja doch noch jemand unentschlossen
Wie gesagt möchte ich mit meinem chinesischen Freund eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen.
Allerdings habe ich jetzt gehört, dass er in diesem Fall Deutsch können muss. Der Staat will damit angeblich Zwangsheirat verhindern, wobei ich nicht denke das es sowas im schwulen oder lesbischen Kreis gibt. Schockiert/Erstaunt
Mein Freund lernt mit mir auch schon etwas Deutsch, da er keine zeitlichen Möglichkeiten für Kurse hat.
Ist es notwendig, dass er die Bescheinigung von der Teilnahme eines solchen Kurses benötigt um die Partnerschaft eintragen zu lassen? Wäre übel für uns Griesgrämig

Danke schonmal falls nochmal jemand antwortet Smiley
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Antwort #27 - 02.07.2007 um 08:41:00
 
Also um die Partnerschaft eintragen zu lassen, muss er i.R. kein deutsch können.

Es ist jedoch geplant, die Voraussetzungen zum Familiennachzug zu ändern. Hier soll bzw. ist dann geändert, dass nachziehende Ehegatten, deutschkenntnisse nachweisen können müssen!

Aber Eintragen kannst du sie!
grüße
Grista
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Antwort #28 - 07.07.2007 um 23:46:50
 
Hey Xenuran / Chris (und alle anderen),

ich wollte nur wissen, wie deine Geschichte ausgegangen ist?

Ich habe nämlich so ziemlich das selbe wie du vor, mit dem Unterschied dass mein Freund Thai ist.

Besonders mache ich mir Gedanken über das Ehefähigkeitszeugnis: Muss er das nun vorlegen oder nicht, oder reicht eine Ledigkeitsbescheinigung?

Und wie ist das mit den Sprachkenntnissen? Wann tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft?

Beim LSVD (www.lsvd.de) habe ich gelesen, dass man eine eingetragene Lebenspartnerschaft auch während eines Besuchsaufenthalts beantragen kann - stimmt das so?

Mein Freund wird nämlich Ende des Jahres auf einen Besuch herkommen.

Es wäre toll, wenn du / ihr euch nochmal äußern könntet!

Lg,
Tiuri
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