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Formalitäten für Begründung einer eingetragenen Le (Gelesen: 8.032 mal)
Grista
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Antwort #15 - 31.01.2007 um 08:19:18
 
Ahso,


ja das klappt dann schon  Laut lachend.

Visum ist ja i.R. für 3 Monate gültig und innerhalb dieser drei Monate müsst Ihr Heiraten.

Also dann alles gute und viel Glück beim vorbereiten und falls es klappt eine schöne Hochzeit!!! Smiley

Grüße
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inge
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Antwort #16 - 31.01.2007 um 08:54:36
 
Zitat:
Visum ist ja i.R. für 3 Monate gültig und innerhalb dieser drei Monate müsst Ihr Heiraten

Wobei "das Visum" hoffentlich ein Visum zur Eheschließung und kein Touri-Visum ist. Hat nämlich zwei Vorteile:
a) Es ist das "richtige" für diesen Zweck.
b) Sollte es trotzdem während des Aufenthalts zu Verzögerungen bei der Eintragung der LP kommen, kann die ABH das Visum relativ problemlos verlängern, da es sich um ein NATIONALES Visum handelt, bei dem die strengeren Schengenregeln nicht beachtet werden.
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Grista
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Antwort #17 - 31.01.2007 um 09:07:15
 
Ja das stimmt auch, aber i.R. wird das VISUM auch erst erteilt, sobald alle Unterlagen vorliegen, die eine Eheschließung innerhalb kürzester Zeit ermöglichen sollten.

Falls Ihr mit der Eheschließung länger brauchen solltet, als das Visum gültig ist, müssen hierfür gründe vorgelegt werden. Das Visum kann dann in Ausnahmefällen nochmals verlängert werden. Hier muss dann aber ein Termin für die Eintragung der LP feststehen!

So ist das zumindest bei uns, wird jedoch häufig von ABH zu ABH anders gehandabt.  Zwinkernd
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inge
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Antwort #18 - 31.01.2007 um 09:24:29
 
Zitat:
So ist das zumindest bei uns

Und was macht ihr, wenn die Befreiung vom EFZ (oder hier Prüfung der Ledigkeit) länger dauert? Den Termin gibt's doch erst, wenn das erledigt ist, oder?
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Antwort #19 - 31.01.2007 um 09:54:05
 
Bei uns wird dem Visum erst zugestimmt, wenn das Standesamt das ok zur Eheschließung gibt. Das heisst, alle Unterlagen sind vollständig!
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inge
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Antwort #20 - 31.01.2007 um 10:40:34
 
Dann spreche ich an dieser Stelle noch mal meinen Dank an unsere ABH aus, die uns erlaubt hat, auf diese Vorgehensweise zu verzichten. Verlangt wurde für's Visum nur die Vorlage der für's EFZ (bzw. für die Befreiung vom selbigen) benötigten Dokumente.

BTW steht übrigens so auch im Merkblatt der dt. Botschaft in Moskau (zB)
Bestätigung vom Standesamt
ODER ... (alle Papiere die zur Befreiung nötig sind)
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Antwort #21 - 31.01.2007 um 10:50:37
 
Ja, wie gesagt, sobald das Standesamt sein OK gibt, wird von uns zugestimmt, vorher nicht!!
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Xenuran
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Antwort #22 - 31.01.2007 um 11:19:16
 
DANKE, Smiley
habt uns wirklich sehr geholfen.
Hoffe auch, dass es klappen wird, aber wüsste nicht warum nicht...
Verheiratet war noch keiner von uns und auch keine Kinder (natürlich)...
Wir werden, wenn ich ihn das nächste Mal besuche auch vor Ort nachfragen. Zwinkernd

Also danke nochmal an alle, die mir geantwortet haben Durchgedreht

Euer Key Augenrollen und Xenuran
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Xenuran
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Antwort #23 - 26.03.2007 um 12:07:52
 
Hihi,
ich hatte ja vor einigen Wochen, diese Frage, inwiefern, dass mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft zwischen einem Chinesen und einem Deutschen funktioniert.
Da sich jetzt aber anscheinend die Rechtslage zwischenzeitlich verändert hat, weinend muss ich euch nochmal was fragen. Wäre echt subba von euch, wenn ihr uns da nochmal "unter die Arme greifen" könntet... Schockiert/Erstaunt
Also, es ist doch so, dass Ausländer in Deutschland, die keine Arbeitsstelle gefunden haben, wieder abgeschoben werden sollen, wenn ich mich nicht irre... Gilt das auch für diejenigen Ausländer, die verheiratet bzw. verpartnert sind, oder gilt das Gesetz dann nur bei alleinstehenden oder unverpartnerten oder -heiraten Ausländern.
Hoffe ihr könnt mir da was positives sagen, ohne was schönreden zu müssen Zunge

Euer Xenuran und Key
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maki
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Antwort #24 - 26.03.2007 um 12:12:52
 
Xenuran,

da geht es um langjährig Geduldete, das ist ein relativ kleiner Kreis von Ausländern, hat nix mit euch oder den meisten andernen Ausländern zu tun Zwinkernd
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Grista
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Antwort #25 - 26.03.2007 um 12:13:37
 
Da er mit einem deutschen verparntert ist, spielt ALG II oder sonstige Arbeitslosigkeit bzw. sonstige öffentliche Leistungen keine Rolle!!!


Grüße
Grista Zwinkernd
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Xenuran
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Antwort #26 - 01.07.2007 um 10:20:16
 
Hallihallo,

mein letzter Eintrag is ja scho'n viertel Jahre her, aber vielleicht antwortet ja doch noch jemand unentschlossen
Wie gesagt möchte ich mit meinem chinesischen Freund eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen.
Allerdings habe ich jetzt gehört, dass er in diesem Fall Deutsch können muss. Der Staat will damit angeblich Zwangsheirat verhindern, wobei ich nicht denke das es sowas im schwulen oder lesbischen Kreis gibt. Schockiert/Erstaunt
Mein Freund lernt mit mir auch schon etwas Deutsch, da er keine zeitlichen Möglichkeiten für Kurse hat.
Ist es notwendig, dass er die Bescheinigung von der Teilnahme eines solchen Kurses benötigt um die Partnerschaft eintragen zu lassen? Wäre übel für uns Griesgrämig

Danke schonmal falls nochmal jemand antwortet Smiley
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Grista
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Antwort #27 - 02.07.2007 um 08:41:00
 
Also um die Partnerschaft eintragen zu lassen, muss er i.R. kein deutsch können.

Es ist jedoch geplant, die Voraussetzungen zum Familiennachzug zu ändern. Hier soll bzw. ist dann geändert, dass nachziehende Ehegatten, deutschkenntnisse nachweisen können müssen!

Aber Eintragen kannst du sie!
grüße
Grista
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Tiuri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #28 - 07.07.2007 um 23:46:50
 
Hey Xenuran / Chris (und alle anderen),

ich wollte nur wissen, wie deine Geschichte ausgegangen ist?

Ich habe nämlich so ziemlich das selbe wie du vor, mit dem Unterschied dass mein Freund Thai ist.

Besonders mache ich mir Gedanken über das Ehefähigkeitszeugnis: Muss er das nun vorlegen oder nicht, oder reicht eine Ledigkeitsbescheinigung?

Und wie ist das mit den Sprachkenntnissen? Wann tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft?

Beim LSVD (www.lsvd.de) habe ich gelesen, dass man eine eingetragene Lebenspartnerschaft auch während eines Besuchsaufenthalts beantragen kann - stimmt das so?

Mein Freund wird nämlich Ende des Jahres auf einen Besuch herkommen.

Es wäre toll, wenn du / ihr euch nochmal äußern könntet!

Lg,
Tiuri
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