Zitat:Jetzt im Moment kann ich Dir nur raten, nicht gleich zu schwarz zu sehen und auch den ABH-Mitarbeiter, egal wie er wirklich ist, nicht vorab zu verurteilen. (manche sind sehr restriktiv, einige geben sich auch nur so - an die Gesetze sind sie aber alle gebunden!) - Möglicherweise will er sich einfach einen Überblick über die bisherigen Integrationsbemühungen Deines Mannes verschaffen.
Hallo, und danke erstmal fuer all eure Hilfe!
Ich weiss, dass manche
ABH Mitarbeiter sich nur so geben als waeren sie unfair, um auch Respekt nicht zu verlieren. Doch nachdem mein Mann den Wohnort gewechselt hat, war diese neue
ABH fuer meinen Mann zustaendig und dieser Mitarbeiter von der neuen
ABH hat ihn zu einem Gespraech eingeladen und gleich nachdem mein Mann das Zimmer betrat, meinte der Mitarbeiter: Dich schick ich sowieso zurueck! Er begruendete seine Aussage damit, dass fuer ihn eh diese ganze Ehe gefakt vorkommt und er das ganze vor Gericht bringen wird!
Ich habe dann auch einen Brief von diesem ABH-Mitarbeiter bekommen, in dem stand, ich solle meine Aussage ueber den Zeitpunkt der Trennung nocheinmal ueberdenken, denn ich wuerde mich mit Falschaussagen strafbar machen, etc. am Schluss schrieb er noch, nach einem intensiven Gespraech mit meinem Mann sei herausgekommen, dass wir uns nach Entdecken seiner Krankheit getrennt haetten! Was eine absolute Luege ist.
1. Hat mein Mann eine Uebersetzerin dabei gehabt und gar nicht mit diesem Mann geredet. Und die Uebersetzerin hat gar keinen Zeitpunkt der Trennung angegeben
2. Waeren wir nach der Meinung des ABH-Mitarbeiters nur 2 Monate zusammen gewesen !!!!
und 3. Kann ich eigentlich nachweisen, dass wir uns zu diesem Zeitpunkt nicht getrennt haben! Solange Aussagen des Arztes (bei gemeinsamen Arztbesuchen), gemeinsame Urlaube usw. zaehlen!
Das nur zum Hintergrund, warum ich ueber diesen Mitarbeiter schlecht geredet/ geschrieben hatte.
Ich hoffe nur, dass er uns das Leben nicht noch schwieriger macht, als es ueberhaupt schon ist.
Was mich jetzt jedoch noch interessieren wuerde:
Da ich ja dem Auslaenderamt den Trennungszeitpunkt mitteilte, kann ich mich auch nicht vorher scheiden lassen (obwohl die vorzeitige Scheidung im beidseitigem Einverstaendnis waere?)
Vielen Dank noch einmal fuer eure Hilfe!