Hallo,
habe folgende Situation: Meine Schwester hat für meine Mutter (Wohnort Ukraine) eine Einladung(Verpflichtungserklärung) vom
ABH bekommen(im Okt2006). Diese Enladung besagte, dass die Mutter für 1 Jahr nach Deutschland darf, um ihr Enkelkind zu betreuen. (Vor ungefähr einem Jahr(Sep2005) hat der
ABH für sie die gleiche Einladung ausgestellt und die Mutter ist für 1 Jahr nach Deutschland gekommen. Zweck ihres Aufenthaltes war
Familiäre Hilfeleistungen.) Da wir bis jetzt kein Gesetz gefunden haben, das besagt, dass unsere Mutter nicht nochmal für 1 Jahr einreisen darf, hat unsere Mutter es nochmal probiert.
Als sie in der Botschaft in Kiev mit der Einladung angekommen ist, hat man ihr gesagt, dass es dieses Visum(für 1 Jahr) nicht gibt und nie gegeben hat. Komisch, vor einem Jahr ging es aber doch!
Und als die Mutter gesagt hat, dass sie schon einmal in Deutschland mit so einem Visum war, hat man ihre Unterlagen doch angeschaut und sie angenommen.
Vier Wochen später kam dann eine Ablehnung. Ihre Unterlagen wurden falsch bearbeitet. Ich zitiere den Brief:
Sehr geehrte Frau...
die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung
(????) nach Abschluss der ausländerrechtlichen Prüfung nicht entsprochen werden kann.
Begründung: Es handelt sich bei Ihnen um einen Nachzug sonstiger Familienangehöriger ggem. § 36
AufenthG. Es müsste demnach ein aussergewöhnlicher Härtefall vorliegen. Allerdings stellt die Betreuungsbedürftigkeit minderjähriger Kinder im Bundesgebiet keinen aussergewöhnlichen Härtefall dar. Ihr Antrag ist somit abzulehnen.
Im Übrigen hat die zuständige innerdeutsche Ausländerbehörde Ihre nach § 11 Abs. 1 DV
AuslG erforderliche Zustimmung zur Visumerteilung mit dieser Begründung verweigert.
Mit freundlichen Grüßen,
Es wurde von unserer Mutter keinen Antrag auf
FZF gestellt. In der Verpflichtungserklärung(Einladung) satnd schwarz auf weiß 1 Jahr Aufenthalt.
Wir wollen einen Einspruch einlegen. Wie können wir es machen? Was ist als erstes zu tun? Wem sollen wir schreiben?
Wenn man in die Botschaft unter eingegebener Telnr. anruft, erzählen sie nur S..... Sorry. Wer kann mir/uns helfen? Über eure Antworten freue ich mich sehr!!!
Pinguin