Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Hilfe erbeten bei AE verlängerung (Gelesen: 2.483 mal)
sigi-n
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe erbeten bei AE verlängerung
11.01.2007 um 21:13:00
 
Hallo und guten Abend
Ich bräuchte mal einen Rat der Spezialisten bei einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
Es handelt sich um meine Stieftochter und bei der ALB um eine bekannter Maßen seltsame Ansichten vertretende in NRW.
Schilderung:
Meine Tochter(RU) ist seit 01.06 mit einem Deutschen verheiratet, AE in Deutschland seit 02.06, vorher mit uns in Belgien ansässig (seit 02.03).
Bisher AE immer für ein Jahr da Ehemann Student, Jährliche Kontrolle auf Scheinehe. In 10.06 Verlängerung AE beantragt. ALB stellte Diskrepanz zwischen Familiennamen und Passnamen fest und empfahl in D einen Familiennamen festzulegen (Jeder behält seinen Namen). Nach ca. 4 Wochen Nachricht das dies nicht möglich sei da in Dänemark schon ein Familienname gewählt wurde. In 10.06 Fiktionsbescheinugung bis 24.01.04. Seit 19-12-06 gemeldet als getrennt lebend..
Da durch Umstellungen im Verhältnis DK/RU ein neuer Pass mit dem gewählten Familiennamen erst ca. Mitte 02.07 fertig sein wird nun heute mit mir Zusammen Termin bei der ALB wahrgenommen zur Verlängerung der Fiktionsbescheinigung.
Anmache durch den Sachbearbeiter „Da Sie getrennt leben ist der Grund der Verlängerung den sie in 10.06 genannt haben nicht mehr existent, wollen Sie überhaupt noch eine Aufenthaltserlaubnis wenn ja aus welchem Grund“ Hieraufhin nannte ich als Gründe Ausbildung und das Zusammenleben mit mir und meiner Frau, die auch alle Kosten tragen.
Antwort des SB „ Bei 4 Millionen Arbeitslosen ist Ausbildung sicher kein Grund und Sie sind volljährig also wäre es höchstens ein Härtefall“. Meinen Einwand des selbstständigen Bleiberechts nach mehr als 2 jähriger Ehe, was ja jährlich von der ALB kontrolliert wurde, wurde in folgender Form erwidert. „Ob die Lebensgemeinschaft wirklich bestanden hat muss ich kontrollieren, die anderen Kontrollen sind zu alt, ich will Nachweise gemeinsamer Versicherungen, gemeinsame Urlaubsbuchungen etc, ALLES was belegt das die Lebensgemeinschaft wirklich mehr als 2 Jahre bestanden hat“
Hierauf hin habe ich ein Ausfüllen des Antrages nach kurzer Durchsicht verschoben, da mir folgende Punkte unklar sind.
Familienstand Vorgaben nur „verheiratet, verpartnert“ was schreibt man bei getrennt lebend?
Angaben zum Aufenthaltszweck, Vorgaben „ Familienzusammenführung, Studium/Ausbildung, selbstständige Tätigkeit, sonstige Gründe“
Fragen nach Bezug von Sozialen Leistungen des Ehepartners, kann meine Tochter nicht beantworten, Stand 12.06 Bezug von BAVÖG, wie lange noch?
Ich bitte um Verhaltensmassregeln in dem zuvor geschilderten Fall, ich bin zwar zu allem bereit aber man will ja nicht auf Fehlern aufbauen die man hätte vermeiden können.

Mit freundlichen Grüßen
Sigi-n
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe erbeten bei AE verlängerung
Antwort #1 - 11.01.2007 um 22:02:21
 
Zitat:
Meine Tochter(RU) ist seit 01.06 mit einem Deutschen verheiratet
[...]
Seit 19-12-06 gemeldet als getrennt lebend
[...]
Meinen Einwand des selbstständigen Bleiberechts nach mehr als 2 jähriger Ehe

12.06 minus 01.06 gibt bei mir irgendwie nur schlappe 11 Monate, oder stimmen die Daten nicht?

Ausserdem geht's ja nicht um "Lebensgemeinschaft", sondern um "eheliche Lebensgemeinschaft" -> vorherige Zeiten (Verlobung etc) zählen nicht.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe erbeten bei AE verlängerung
Antwort #2 - 11.01.2007 um 22:09:53
 
Hallo Inge
das war natürlich ein Tippfehler, muss heissen 01.04 :
mfg
Sigi-n
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe erbeten bei AE verlängerung
Antwort #3 - 11.01.2007 um 22:20:11
 
Und seit wann AE in D? 02.04?
Dauerhaft in D gemeldet ohne Unterbrechungen?

Zitat:
ALB stellte Diskrepanz zwischen Familiennamen und Passnamen fest und empfahl in D einen Familiennamen festzulegen (Jeder behält seinen Namen)

Warum wurde das jetzt erst festgestellt? Gibt's da nen besonderen Grund?

BTW das nennt man DK-Pech ...

(desweiteren gehe ich von einem ununterbrochenen Aufenthalt in D seit 02.04 aus!)

Wenn ansonsten die Voraussetzungen vorliegen, müsste sie ihre AE eigentlich bekommen. Der Einwand dass noch geprüft werden müsse ist mE nicht haltbar.
Die Verlängberung der AE in 02.06 (? wieso in 10.06 ?) kann ja auch nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen (ehel. Gemeinschaft) noch vorliegen.
Evtl. müsste der Noch-Ehemann aber nochmal eine Stellungnahme abgeben, dass die Trennung eben erst in Dez 06 erfolgte.

Aber warum Verlängerung in 10.06?
02.04 -> 02.05 -> 02.06

Und warum "jährliche Scheineüberprüfungen"? klingt sehr ungewöhnlich.
Welche Verdachtsmomente haben die ABH denn so mißtrauisch gemacht?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe erbeten bei AE verlängerung
Antwort #4 - 11.01.2007 um 22:23:33
 
Zum Thema Misstrauen: Wie alt war denn wohl eure Tochter als sie in 02.03 zu euch nach Belgien nachgezogen ist und wann seid ihr vorher nach Belgien gezogen?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe erbeten bei AE verlängerung
Antwort #5 - 11.01.2007 um 22:49:43
 
sigi-n schrieb am 11.01.2007 um 21:13:00:
Familienstand Vorgaben nur „verheiratet, verpartnert“ was schreibt man bei getrennt lebend?

Hoi,
VH ankreuzen, "GT" daneben schreiben.

Zitat:
Angaben zum Aufenthaltszweck, Vorgaben „ Familienzusammenführung, Studium/Ausbildung, selbstständige Tätigkeit, sonstige Gründe“

Sonstige, daneben schreiben: "eigenständiges Aufenthaltsrecht"

Zitat:
Fragen nach Bezug von Sozialen Leistungen des Ehepartners, kann meine Tochter nicht beantworten, Stand 12.06 Bezug von BAVÖG, wie lange noch?

Daneben schreiben "nicht bekannt".
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
sigi-n
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe erbeten bei AE verlängerung
Antwort #6 - 11.01.2007 um 23:30:58
 
Hallo inge
ich versuchs mal der reihe nach

seit 2.04 ae + ununterbrochen in d

neuer sachbearbeiter

10.06 Berufsförderungsmassnahme nur möglich bei ae min 12 monate / 10.06 bis 2.07 jedoch nur 4 monate

19.12.06 offiziell bei einwohnermeldeamt angezeigt gilt das nichts?

18 jahre, mit meiner frau gekommen in 2003, ich lebte da schon seit den 90er (meine tochter hatte eine 8jährige AE in Belgien beim umzug nach D)

s.o., es gab und gibt keine verdachtsmomente, bei dieser ABH ist das Standart

Als kleines beispiel ist in dieser stadt das Einwohnermeldeamt auch nur für deutsche, ausländer müssen als meldebehörde die ABH nutzen

ein paar fakten zur argumentation wären nun nicht schlecht

mfg
Sigi-n
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe erbeten bei AE verlängerung
Antwort #7 - 12.01.2007 um 00:09:08
 
Kann man nicht viel machen:
Ehemann soll nochmal bestätigen, dass Trennung erst nach 2.5 Jahren.
ABH soll AE ausstellen oder schriftlich ablehnen.
Im Zweifelsfall mag die ABH gerne weiter prüfen, da die AE problemlos gekickt werden kann, falls sie mit unrichtigen Angaben erschwindelt (s. Urteil BVerfG zu Einbürgerung durch Scheinehe) - IMO. Die ABH sollte aber wenigstens in der LAge sein, die Verdachtsmomente zu benennen.

Problem: Die Namensgeschichte. Je nach ABH kann das bedeuten: "macht nix" bis "erst Pass mit richtigem Namen, sonst keine AE".
Kann also sein, dass ihr das erst mit der RU Botschaft klären müsst, bevor es eine AE gibt. Andernfalls evtl nur wieder FB.

Ansonsten: Antrag Ausfüllen wie von Mick diktiert Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe erbeten bei AE verlängerung
Antwort #8 - 12.01.2007 um 00:25:31
 
inge schrieb am 12.01.2007 um 00:09:08:
Kann man nicht viel machen:

Die ABH sollte aber wenigstens in der LAge sein, die Verdachtsmomente zu benennen.



Das wurde schon mal versucht!!!!!!!!!! schriftliche Anfrage

Antwort: Müssen wir nicht haben ist bei uns standart bei allen binationalen ehen während der ersten 5 jahre.

Das mit der FB ist für uns klar und alles schon in den wegen wollten heute auch nur verlängerung der FB da konsulat RU bis 15 d.m. keine bearbeitung passangelegenheiten, dann bearbeitungszeit 3-4 wochen. Enddatum aktuelle FB 24.01.
mfg
sigi-n


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe erbeten bei AE verlängerung
Antwort #9 - 12.01.2007 um 00:29:35
 
sigi-n schrieb am 11.01.2007 um 23:30:58:
Als kleines beispiel ist in dieser stadt das Einwohnermeldeamt auch nur für deutsche, ausländer müssen als meldebehörde die ABH nutzen

Hi,
ohne eine Diskussion darüber lostreten zu wollen:
Das machen viele Behörden und kann durchaus
praktisch sein, da Meldebehörden ständig bei ABH'en
nachfragen weil Unsicherheiten bestehen. Ferner
müssen viele Ausländer zum EMA und anschließend
zur ABH.

Zitat:
ein paar fakten zur argumentation wären nun nicht schlecht

Es gibt nicht viel was man raten kann. Nach Deiner
Darstellung sollte der weitere Aufenthalt kein Problem
darstellen. Ggf. mal mit dem Vorgesetzen des Sach-
bearbeiters sprechen und Info darüber einholen, warum
plötzlich Zweifel bestehen, wenn doch örtliche Prüfungen
keine hervorgerufen haben.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
sigi-n
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe erbeten bei AE verlängerung
Antwort #10 - 12.01.2007 um 00:50:21
 
Mick schrieb am 12.01.2007 um 00:29:35:
Hi,
ohne eine Diskussion darüber lostreten zu wollen:
Das machen viele Behörden und kann durchaus
praktisch sein, da Meldebehörden ständig bei ABH'en
nachfragen weil Unsicherheiten bestehen. Ferner
müssen viele Ausländer zum EMA und anschließend
zur ABH.


Danke für die Antwort Mick,
ich verstehe das schon mit dem praktischen. Aber auf der anderen seite steht die diskreminierung. Ist kein erhebendes gefühl wenn du dich anmelden willst mit deinem mann und man schiebt dir deinen pass wieder zurück mit der bemerkung hier können sich nur DEUTSCHE anmelden OK war vielleicht ein schlechter mitarbeiter/in. Aber in einer grossstadt gibt es die sogenannten bürgerservice in den stadtteilen, hier kann man ohne anmeldung erscheinen und an einem tag sogar bis 18.30 uhr. im zentralen ABH nur mit anmeldung täglich bis 12 und an einem tag bis 17.00.
Praktisch wäre es auch für uns wenn wir unsere steuer in RU zahlen könnten (10%), kleiner scherz am rande dann wäre EMA und ABH ganz praktisch, würden nicht mehr arbeiten da keine Steuer=kein gehalt

mfg
sigi-n
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema