Hallo,
Paasch schrieb am 11.01.2007 um 17:03:24:Ist es moeglich, die Partnerschaft in der Deutschen Botschaft eintragen zu lassen?
Afaik nein, denn es gibt m.W. kine Ermächtigung für die Konsularbeamten. Die Ausführung des LPartG ist Lndersache, eine Bundesausführungsgesetz ist mir nicht bekannt.
Selbst wenn es analog der Eheschließung beim Konsulat möglich wäre, stünde dem
IMHO immer die Einschränkung entgegen, dass beide Partner Deutsche sein müssen und keiner der Partner dem Staat angehören darf in welchem das Konsulat angesiedelt ist(so ist es jedenfalls bei den Konsulaten geregelt, die überhaupt Ehen schließen dürfen).
Könnte einer unser Konsulatsexperten evtl. noch näher drauf eingehen
Zitat:Wuerde mein Freund in einer Notsituation (Homosexualitaet wird in Aegypten verfolgt) eine "unkomplizierte" Einreise nach Deutschland bekommen, bzw. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis?
Nur im Rahmen des normalen Visumverfahrens, evtl. über ein Ausnahmevisum
Zitat:Gibt es einen Datenaustausch mit Aegypten ueber Ehen und Partnerschaften? Das wuerde fuer ihn moeglicherweise gefaehrlich sein.
So weit ich weiß Nein.
Zitat:Kann mein Freund nach 3 Jahren zusammenleben in Aegypten, so ist es glaube ich in Deutschland, einen Deutschen Pass beantragen?
Nein, eine Einbürgerung setzt rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus, von (hier wohl nicht zutreffenden) Ausnahmen mal abgesehen
Grüße
Ronny