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Ab 2007, FZF nur noch mit Sprachkenntnisse?   (Gelesen: 24.955 mal)
sam2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ab 2007, FZF nur noch mit Sprachkenntnisse?  
10.01.2007 um 14:45:17
 
Guten Tag,

Würde gern wissen ob es wirklich stimmt, dass ab 2007 der Ehepartner im Ausland, zuerst Deutschkenntnisse vorweisen muss, damit überhaupt der FZF Antrag genehmigt wird?


Gruß
der moe
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab 2007, FZF nur noch mit Sprachkenntnisse?  
Antwort #1 - 10.01.2007 um 14:50:34
 
Hi,

bisher wurde noch nichts gesetzlich fixiert, nur angedacht bzw. diskutiert !  Zwinkernd


DC
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Aguinaldo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.01.2007 um 16:29:18
 
Es soll dem Bundesinnenministerium ein Rechtsgutachten des Prof. Dr. Christian Hillgruber vorliegen, wonach der Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache durch den nachzugswilligen Ehegatten beim Ehegattennachzug von Drittstaatsangehörigen zu Deutschen und zu sich sich in Deutschland rechtmäßig aufhaltenden Drittstaatsangehörigen mit der grundrechtlichen Garantie der Ehe (Art. 6 I GG) grundsätzlich vereinbar sei.

Ich halte dieses Gutachten für höchst fragwürdig (es gibt ja auch andere Gutachten, die zu einem anderen Ergebnis kommen).

Wer sich für diese Frage interessiert, sollte vielleicht mal den Aufsatz des Prof. Dr. Hillgruber in der Zeitschrift für Ausländerrecht (ZAR) 2006, 304 nachlesen (gibt es leider nicht online).
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Mick
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Antwort #3 - 10.01.2007 um 17:20:58
 
Aguinaldo schrieb am 10.01.2007 um 16:29:18:
Ich halte dieses Gutachten für höchst fragwürdig (es gibt ja auch andere Gutachten, die zu einem anderen Ergebnis kommen).


Hi,
hast Du es denn gelesen, oder "nur" weil es andere gibt?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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ronny
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Antwort #4 - 10.01.2007 um 17:39:34
 
Zitat:
es gibt ja auch andere Gutachten, die zu einem anderen Ergebnis kommen


Hallo,

wo und von wem ?

Dann kann man sich ein eigenes Bild machen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #5 - 10.01.2007 um 17:45:01
 
Zitat:
Ich halte dieses Gutachten für höchst fragwürdig

jedem seine Meinung  Zwinkernd
Prof. Dr. Rudolf Streinz, Lehrstuhl für öffentliches Recht und Europarecht an der Uni München, kam zu dem gleichen Ergebnis.
So allein ist somit Prof. Dr. Christian Hillgruber mit seiner Ansicht gar nicht.
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Was du für richtig hältst, sage klar und ruhig &&und höre auch anderen zu,&&selbst den Einfältigen, auch sie haben ihre Geschichte.&&La-otse
 
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Balitraveller
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Antwort #6 - 10.01.2007 um 20:50:36
 
Hallo,

interessant zu wissen wäre noch ob dies nur für FzF "angedacht" ist oder auch bereits für das so genannte Hochzeitsvisum.

Meines Wissens gibt es diese Regelung  bei unseren holländischen Nachbarn für ein Hochzeitsvisum bereits seit irgendwann im letzten Jahr.

Grüße
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Aguinaldo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 10.01.2007 um 22:46:16
 
Mick schrieb am 10.01.2007 um 17:20:58:
Hi,
hast Du es denn gelesen, oder "nur" weil es andere gibt?

Hallo Mick,

was bezweckst du mit deiner Frage? Natürlich habe ich den veröffentlichten Beitrag des Prof. Dr. Hillgruber gelesen. Ich weise doch auf einen Beitrag nicht hin, wenn ich ihn nicht gelesen habe. Und ich kann dich beruhigen: Ich habe mir sogar eine Kopie davon gemacht.

Nur kann ich einige juristische Gedankengänge des Prof. Dr. Hillgruber nicht nachvollziehen. Gerne können wir darüber diskutieren (vielleicht hast du diesen Beitrag ja auch schon gelesen).
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Mick
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Antwort #8 - 10.01.2007 um 23:22:05
 
Aguinaldo schrieb am 10.01.2007 um 22:46:16:
Hallo Mick,

was bezweckst du mit deiner Frage? Natürlich habe ich den veröffentlichten Beitrag des Prof. Dr. Hillgruber gelesen. Ich weise doch auf einen Beitrag nicht hin, wenn ich ihn nicht gelesen habe. Und ich kann dich beruhigen: Ich habe mir sogar eine Kopie davon gemacht.


Hi,
ich bezweckte nichts, mir war das nur nicht klar,
nach dem ersten Absatz Deines Postings.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #9 - 11.01.2007 um 00:08:04
 
ronny schrieb am 10.01.2007 um 17:39:34:
Hallo,

wo und von wem ?

Dann kann man sich ein eigenes Bild machen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Beide existierenden Gutachten, die zu einem anderen Ergebnis gelangen sollen, habe ich noch nicht gelesen. Es soll sich dabei:

1) um eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages handeln. Gefunden in den Bundestagsprotokollen S. 6059 in einer Anfrage an Staatsministerin Dr. Böhmer:

Zitat:
denn in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes vom 3. April 2006 gibt es eine Schlussfolgerung – ich zitiere –: Gegen den Nachweis von Deutschkenntnissen als generelle Voraussetzung für den Nachzug von ausländischen Ehegatten zu ihrem in Deutschland lebenden ausländischen Ehepartner bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Ich möchte wissen, ob Sie sich diesen Bedenken anschließen oder ob Sie juristisch begründen können, dass der Familiennachzug von dem Stand der Sprachkenntnisse abhängig gemacht werden soll.


http://dip.bundestag.de/btp/16/16062.pdf

2) um ein Gutachten des Prof. Kingeen für die SPD-Fraktion handeln. Wird mehrfach von Prof. Dr. Hillgruber in seinem Beitrag zitiert.

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ronny
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Antwort #10 - 11.01.2007 um 07:20:31
 
Zitat:
Beide existierenden Gutachten, die zu einem anderen Ergebnis gelangen sollen, habe ich noch nicht gelesen.


Interessant Zwinkernd

Dann halte ich diese Aussage zumindest für ebenso fragwürdig, wie Du das Gutachten  Zwinkernd

Zitat:
Ich halte dieses Gutachten für höchst fragwürdig (es gibt ja auch andere Gutachten, die zu einem anderen Ergebnis kommen). 


Grüße
Ronny Zwinkernd

ronny hat sich entschieden erst mal die gesetzliche Regelung abzuwarten
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Antwort #11 - 11.01.2007 um 07:53:37
 
ronny schrieb am 11.01.2007 um 07:20:31:
* ronny hat sich entschieden erst mal die gesetzliche Regelung abzuwarten


Vielleicht lassen sich aber unsere Volksvertreter von der Meinung der zukünftig von einer Neuregelung Betroffenen doch etwas beeindrucken. Für diese Betroffenen wäre es doch einfacher, gesetzliche Neuregelungen abzumildern oder zu verhindern, als später aufgrund dieser Neuregelungen den Klageweg beschreiten zu müssen.

Ich bin daher der Auffassung, daß man diese Sache jetzt schon diskutieren sollte.

In bezug auf deinen Einwand mit der von mir in den Raum geworfenen Fragwürdigkeit des Gutachtens von Prof. Dr. Hillgruber: Falls es zu Neuregelungen kommt, wird wahrscheinlich irgendwann das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache entscheiden. Darüber können aber Jahre ins Land gehen. Natürlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht nicht über das Gutachten. Wir wissen dann aber letztendlich, ob diese Rechtsmeinung des Prof. Dr. Hillgruber fragwürdig ist oder der Meinung unserer obersten Verfassungsrichter entspricht.
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Antwort #12 - 11.01.2007 um 09:38:54
 
Blöderweise kann man dieses ominöse Gutachten anscheinend nirgendwo kostenlos im INet einsehen. Wurde das nicht von (auch meinen) Steuergeldern bezahlt?
Anyway.

Eine alte Stellungnahme (zum ZuwandG 2002) von CH findet man hier:
http://www.jura.uni-bonn.de/institute/oerecht/hillgruber/Material/StellungnahmeZ...
Datum 16.2.2002 (wichtig!), auf Seite 19 findet man:
Zitat:
Mit der Erstreckung des Geltungs- und Anwendungsbereichs der Regelungen des Familiennachzugs auf gleichgeschlechtliche Lebenspartner (§ 27 Abs. 2 AufenthG-E) setzt die rotgrüne Koalition ihre Politik der weitgehenden Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare mit Ehepaaren i.S.d. Art. 6 Abs. 1 GG fort. Dies ist zwar konsequent, allerdings konsequent verfassungswidrig, weil es das Differenzierungs- und „Abstands“-Gebot des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt: Zwischen den von Verfassungs wegen privilegierten Instituten von Ehe und Familie und anderen „Lebensgemeinschaften“ müssen vielmehr rechtliche Unterschiede solchen Ausmaßes und solchen Gewichts bestehen, dass erkennbar bleibt, welch fundamentales Interesse der Staat an Eheschließung und Familiengründung hat, also daran, dass diese grundrechtlichen Freiheitsangebote angenommen und entsprechende Bindungen eingegangen werden

Dummerweise entschied das BVerfG am 17.7.2002 (!)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20020717_1bvf000101.html...
entgegen von CHs Meinung und stellte stattdessen den Leitsatz auf:
Zitat:
Die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare verletzt Art. 6 Abs. 1 GG nicht. Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können.

Letztlich ist es nämlich Wurst, ob Herr Hillgruber oder jemand anders etwas für nicht verfassungskonform halten. Solange die Aussage nicht von 8 Damen und Herren im roten Mantel kommt, ist es nur eine Meinung ...
Wobei Herr Hillgruber wohl irgendwie verkannt hat, dass eine "Ehe" zwischen gleichgeschleichtlichen Partnern eh' unmöglich ist und damit ja schon per se eine maximal mögliche Trennung erreicht ist.

BTW, Querverweise zu diesem Gutachten sprechen regelmäßgi von "Familiennachzug zu Ausländern". Ohne Einsicht in das Original kann ich persönlich gar nicht mal sagen, ob es jetzt wirklich auch um den Nachzug zu Deutschen geht und wenn ja, mit welcher Begründung.

OTOH: Bis das Gesetz schließlich mal geändert wird, wird vermutlich noch viel Wasser die Spree runterlaufen.
Einzige Chance: Wenn Angela wg der EU-Ratspräsidentsschaft auf die Tube drückt, damit wenigstens endlich die EU-Richtlinien umgesetzt werden. Dabei kann's dann natürlich passieren, dass man umstrittene (SPD vs CDU) Regelungen evtl. erstmal außen vor läßt und dann auf die nächste Wahl hofft ...

http://dip.bundestag.de/btd/16/039/1603968.pdf
Zitat:
Prof. Dr. Hillgruber erstellte ein Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit
der in Artikel 1 Nr. 17) sowie Nr. 10 Buchstabe a) des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union enthaltenen Regelungen zum Ehegattennachzug von Ausländern (auszugsweise veröffentlicht in der Zeitung für Ausländerrecht, 2006, S. 304-317; Gutachten wurde am 15. Mai 2006 im BMI der Öffentlichkeit
vorgestellt).

Ist nämlich auch verwirrend, da 1.17 sich auf §28 bezieht und 10.a) gar nicht existiert und wenn, dann wäre es die (neue) AE für Forschungszwecke.
Oder hatte Herr Hillgruber einen anderen Entwurf als den vom 3.1.05 ?
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Mick
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Antwort #13 - 11.01.2007 um 10:12:24
 
inge schrieb am 11.01.2007 um 09:38:54:
Letztlich ist es nämlich Wurst, ob Herr Hillgruber oder jemand anders etwas für nicht verfassungskonform halten.


Hoi,
wenn aber das Gesetz letztlich aufgrund eines Gutachtens
geändert wird, ist es nicht so ganz Wurst. Ich erinnere daran,
wie lange es dauerte, bis die Verfassungswidrigkeit des § 33
AufenthG festgestellt wurde. Das Verfahren begann vor vielen
Jahren zu Zeiten des AuslG.
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hardliner
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Antwort #14 - 11.01.2007 um 10:18:33
 
Balitraveller schrieb am 10.01.2007 um 20:50:36:
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Grüße  



Kann ich bestätigen ...
Vor kurzem hat ein bekannter geheiratet.
Für sein heirats visum müsste er seine hol. sprach kenntnise bei der hol. botschaft nachweisen. ( test )
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