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Eheschliessungproblem (Gelesen: 1.360 mal)
rebdesul
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09.01.2007 um 17:38:33
 
Vor paar monaten habe ich hier meine situation beschrieben. Ich bin deutsche und mein Freund ist Russe, anfang Dezember möchten wit in Sankt Petersburg heiraten und dannach mit bereits geöfnete Schengenvisum nach D einreisen um Weihnachten und Silvester zusammen zu feiern und wenn möglich wird dann sofort AE für ihn beantragen. Als Er bei Standesamt in St.Petersburg war han die Beamnin gesagt das von mir nur Aufenthaltsbescheinigung und Scheidungsurteil beide mit Apostille begläubig nötig sind. Aber als wir mit alle  begläubigen übersetzungen kammen hat sie gesagt das alles hat sich geändert und ich brauche nun Ehefähigkeitzeugnis. Dann bin ich zu deutsche Konsulan gegangen und da wurde mir gesagt das es gründsetzlich so, das deutsche bürgern im Ausland nur mit Ehefähigkeitszeugnis heiraten durften und die können mir helfen, aber es geht so wie so nur über deutsche Standesamt und dauerte bis 4 Wochen, so viek Zeit habe ich nicht. Dann haben wir sein Scheidungsurkunde mit Apostille begläubigt und wie geplant nach Deutschland eingereist mit den Gedanke versuchen hier zu heiraten. Als wir hier zu Standesamk kammen haben wir erfahren das sein Geburtsurkunde sollte nicht älter als 6 monaten sein und soll auch mit Apostille begläubigt werden. Problem ist der Wohnt in Sankt Petersburg und geboren ist paar tausend kilometer weiter, und Urkunde wechseln und apostillisieren kann NUR das Standesamt seines Geburtsortes, wo der niemanden mehr hat. Und per Post nach Rußland etwas senden ist auch nicht sicher. Sonst haben wir alles: Eidesstaatliche Versicherung, Ehefähigkeitszeugnis für ihn von Russische Konsulat und so weiter und so fort. Und wenn wir EFZ für heirat in Russland haben wollen sollten wir trotzdem Geburtsurkunde tauschen und apostillisieren. Dann haben wir gehört das Dänemark ist seit 29-12-06 bei Haager Konvenz dabei und braucht nicht mehr konsulatische legalisierung, sonder auch Apostille, dabei reicht für Dänemark aktuelle Pass oder Reisepass und Geburtsurkunde brauchen die nicht (so stehn in der information Site von Kommune Toender), aber als ich heute die angerufen habe, han die Beamtin gesagt das Apostille auf Russische Scheidungsurkunde nicht reicht, es bei Ihnenministerium in Moskau legalisiert werden. Mein Freund hat Visum für 1 Monat, jetzt haben wir die noch für 2 Monaten verlängert, aber was können wir in diese Zeit machen?
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Zeppelin
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Antwort #1 - 09.01.2007 um 18:08:34
 
Rückfrage:
Wer soll so einen Bleitext ohne jeden Absatz bitte lesen, verstehen und angesichts der russ. "Rechts"verhältnisse auch noch halbwegs sinnvoll antworten?
Die verwendete Orthographie ist schon schwer genug.  Ärgerlich

Z.
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ronny
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Antwort #2 - 09.01.2007 um 18:19:10
 
Zitat:
hat sie gesagt das alles hat sich geändert und ich brauche nun Ehefähigkeitzeugnis.


Immerhin eines habe ich schon verstanden:

Russland (korrigiere St. Petersburg) scheint begriffen zu haben, dass Deutsche für die Eheschließung in Russland ein EFZ benötigen Zwinkernd

Die Praxis mal eben ne Aufenthaltsbescheinigung auszustellen scheint nicht mehr gefragt.

Ansonsten zum Sachverhalt:

Etwas verworren, aber mir scheint die Option "Eheschließung beim deutschen Standesamt" vorliegend die einzig sinnvolle, auch wenn die Geburtsurkunde des Zukünftigen dazu neu ausgestellt und mit Apostille versehen noch zu beschaffen ist Zwinkernd

Von der "Option" Dänemark rate ich ab, da bereits das "falsche" Visum erschlichen wurde und deswegen sicherlich Probleme bei der Umwandlung des Schengen-Visums in eine AE zu erwarten sind.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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rebdesul
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Antwort #3 - 09.01.2007 um 18:26:31
 
Danke,
wir haben uns auch entschiden morgen früh noch Mal zu Standesamt gehen und nachfragen, ob wir jetzt alle Unterlagen abgeben können und apostillisierte Geburtsurkunde später nachreichen.
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Antwort #4 - 09.01.2007 um 18:46:47
 
ronny schrieb am 09.01.2007 um 18:19:10:
Immerhin eines habe ich schon verstanden:

Russland (korrigiere St. Petersburg) scheint begriffen zu haben, dass Deutsche für die Eheschließung in Russland ein EFZ benötigen Zwinkernd

Die Praxis mal eben ne Aufenthaltsbescheinigung auszustellen scheint nicht mehr gefragt.

Ansonsten zum Sachverhalt:

Etwas verworren, aber mir scheint die Option "Eheschließung beim deutschen Standesamt" vorliegend die einzig sinnvolle, auch wenn die Geburtsurkunde des Zukünftigen dazu neu ausgestellt und mit Apostille versehen noch zu beschaffen ist Zwinkernd

Von der "Option" Dänemark rate ich ab, da bereits das "falsche" Visum erschlichen wurde und deswegen sicherlich Probleme bei der Umwandlung des Schengen-Visums in eine AE zu erwarten sind.

Grüße
Ronny Zwinkernd

Das habe ich ebenfalls verstanden.
Klar ist ebenso, dass Heirat in D die naheliegendste Variante ist.
Die gelegentliche 'Nummer' aus RUS, doch mal ein EFZ zu verlangen, was ja angesichts der russ. "Rechtspraxis" m.E. gar nicht geht, ist leider das Problem an der Sache.
Im Pendant zu dieser Rubrik hier im Russland-Forum unter http://www.aktuell.ru/forum/viewforum.php?f=34 heißt es, das von SAGS zu SAGS (russ. Standesämter [?]) ganz unterschiedliche Anforderungen gestellt werden; wobei letzlich doch eine Aufenthaltsbescheinigung des dt. Ehepartners mit Angabe des Familienstandes als ausreichend anerkannt werden soll.

Aber zur Vorteilsbilanz einer Heirat gleich in D habe ich mich ja schon oft genug ausgelassen.

Grüße,
Zeppelin
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Ulf
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Antwort #5 - 11.01.2007 um 14:20:18
 
ronny schrieb am 09.01.2007 um 18:19:10:
Russland (korrigiere St. Petersburg) scheint begriffen zu haben, dass Deutsche für die Eheschließung in Russland ein EFZ benötigen Zwinkernd

Die Praxis mal eben ne Aufenthaltsbescheinigung auszustellen scheint nicht mehr gefragt.


Rußland kennt doch (für eigene Bürger) keine EFZ?

Gruß, ULF
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ronny
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Antwort #6 - 11.01.2007 um 14:55:45
 
ulf schrieb am 11.01.2007 um 14:20:18:
Rußland kennt doch (für eigene Bürger) keine EFZ?



Ich schrieb ja auch :

dass Deutsche für die Eheschließung in Russland ein EFZ benötigen,

weil es keine deutsche Ledigkeitsbescheinigung gibt 

Grüße
Ronny Zwinkernd
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