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Krankenversicherung (Gelesen: 1.356 mal)
Lindo
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Beiträge: 45

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung
09.01.2007 um 15:00:58
 
Hallo zusammen!

Ich habe da mal eine kleine Frage:

Ich werde in Brasilien heiraten, später mit meiner Frau nach Deutschland gehen. Wie sieht das nun aus mit der Krankenversicherung? Gibt es da eine gesetzliche für meine Frau? Oder wird sie bei mir mitversichert?

Danke
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.01.2007 um 15:06:44
 
Hallo,

eine Mitversicherung der Ehefrau gibts nur wenn Du gesetzlich versichert bist.Und da müßtest Du bereits jetzt versichert sein, oder nach Einreise versichert werden. Das wird im Regelfall der Fall sein, wenn Du versicherungspflichtig beschäftig bist oder eben als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.01.2007 um 14:22:46
 
ronny schrieb am 09.01.2007 um 15:06:44:
Das wird im Regelfall der Fall sein, wenn Du versicherungspflichtig beschäftig bist oder eben als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied.


In dem Fall kann es nicht schaden, bei der GKV vorzusprechen und mindestens schon einmal ein Formular auf Familienversicherung mitzunehmen. Gültig (ggf. auch rückwirkend) ab gemeinsamer ehelicher Wohnsitznahme in D.

Gruß, ULF
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Santa
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Tupaq Amaru


Beiträge: 176

Augsburg, Germany
Augsburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 26.01.2007 um 18:38:37
 
Falls Du gesetzlich krankenversichert bist, hat Deine Ehefrau ab dem Tag der Hochzeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Familienversicherung bei Dir.
Die gilt natürlich nicht in Brasilien sondern umfasst denselben Geltungsbereich wie beim (einzahlenden) Hauptmitglied.
Einfach die Hochzeitsurkunde (mit deutscher Übersetzung) an die GKV faxen und telefonisch nachfragen, ob alles gut angekommen ist und mitteilen, wann Ihr bzw. Deine Frau ungefähr nach D einreist.
Bei meiner Frau wurde mir ihre Krankenversicherungskarte von der GKV umgehend zugeschickt, lange vor ihrer Einreise.
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