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FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien? (Gelesen: 10.752 mal)
Dan
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hi ;-)


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Antwort #30 - 23.06.2007 um 17:56:14
 
Hallo Coralia,

wünsche euch beiden viel Glück und Durchhaltevermögen. Wenn ihr nur zusammenhaltet dann wird es letztendlich auch klappen.

Smiley
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coralia
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Antwort #31 - 06.07.2007 um 19:27:48
 
Hallo, ich schreibe nochmal, weil es leider immer noch nichts Neues gibt. Mittlerweile warten wir seit acht Wochen darauf, dass sich die spanischen Behörden im Konsultationsverfahren äußern. Ich habe jetzt durch die Hilfe aus einem anderen Forum die Email Adresse des BKA herausgefunden und dort nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist, erhalte aber keine Auskunft. Ich kann einfach nicht verstehen, wo das Problem ist, es geht doch nur um eine simple Auskunft, warum brauchen die Spanier dafür so lange und warum sagt mir keiner was? Habe ich einen Anspruch auf Auskunft vom BKA und wenn ja, wie kann ich den durchsetzen?
Grüße
Coralia
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kikkiyk
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Antwort #32 - 07.07.2007 um 15:03:11
 
Hallo Coralia,

ich denke, du mußt einfach nur noch ein bißchen abwarten, allzu lange scheint es ja jetzt nicht mehr zu dauern. Wie Du sagst, ist mit der Botschaft in Abuja alles in Ordnung und alles positiv verlaufen. Will Dir nur Mut machen, viell geht es ja bald ganz schnell und ruck zuck ist Dein Mann bei Dir.

Das wünsche ich Dir viel Glück und ein bißchen Geduld.

Denn am Ende wird alles gut.... Zwinkernd

Alles Liebe Kikkiy
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coralia
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Antwort #33 - 07.07.2007 um 15:18:30
 
Danke Kikki, das hoffe ich auch, manchmal ist es einfach schwer bestimmte Dinge nachzuvollziehen und über Monate hinweg geduldig zu bleiben.
Dir wünsche ich auch viel Glück!
Coralia
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kikkiyk
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Antwort #34 - 08.07.2007 um 15:52:55
 
Hallo Coralia,

kannst du mir ungefähr sagen, was ein ZFZ kostet. Damit ich mir davon ein ungefähres Bild machen kann.

Danke!

Gruß Kikki
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coralia
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Antwort #35 - 08.07.2007 um 19:53:51
 
Hi Kikki,
du meinst wahrscheinlich die Familienzusammenführung, oder? Bei uns hat es bisher ca. 3000 euro gekostet. Das ist aber sicher von Fall zu Fall verschieden. Man muss sehr viele Dokumente bei der Botschaft vorlegen, die die Identität des Mannes belegen, die zu besorgen kostet schon eine Menge. Man muss die Gebühren für den Rechtsanwalt in Nigeria bezahlen, natürlich die Reise- und Impfkosten, Malariaprophylaxe, Hochzeitsfeier, und und und. Nicht zu vergessen, dass jeder popelige Standesbeamte für seine Dienste je nach Belieben, einen "Ausländerzuschlag", eine "Expressgebühr"(in unserem Fall bei einer Wartezeit von fünf Stunden der blanke Hohn) oder sonst irgend eine Art Zulage verlangt.
Besser man legt sich ein kleines bzw. großes Polster zu, um auf alles vorbereitet zu sein.
Gruß
Coralia
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Antwort #36 - 10.07.2007 um 14:42:11
 
Hallo,
ich bin es mal wieder, mit der nächsten Frage zum Konsultationsverfahren.
Wie ich vor einigen Wochen von Ronny erfahren habe, greift dabei der folgende Artikel:

Artikel 25 [Aufenthaltstitel und Ausschreibung zur Einreiseverweigerung]

(1) Beabsichtigt eine Vertragspartei, einem zur Einreiseverweigerung ausgeschriebenen Drittausländer einen Aufenthaltstitel zu erteilen, so konsultiert sie vorab die ausschreibende Vertragspartei und berücksichtigt deren Interessen; der Aufenthaltstitel wird nur bei Vorliegen von gewichtigen Gründen erteilt, insbesondere wegen humanitärer Erwägungen oder infolge internationaler Verpflichtungen.
Wird der Aufenthaltstitel erteilt, so zieht die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung zurück, wobei es ihr unbenommen bleibt, den betroffenen Drittausländer in die nationale Ausschreibungsliste aufzunehmen.

Meine Frage: Wird der Aufenthaltstitel erteilt, so zieht die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung zurück....
bedeutet das, dass die Ausschreibung automatisch zurückgezogen wird, oder muss mein Mann einen entsprechenden Antrag stellen? Soweit ich weiß, muss man die Aufhebung einer bestehenden Einreisesperre für Deutschland ja selbst beantragen. Ist das bei Drittländern auch so?

Gruß
Coralia
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coralia
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Antwort #37 - 19.07.2007 um 22:45:50
 
Hallo!

Ich wollte euch nur mitteilen, dass ich heute einen Anruf von der ABH bekommen habe, man hat der Visumserteilung zugestimmt! Ich bin unglaublich erleichtert und einfach nur froh!

Ich möchte mich beu Euch bedanken für die Antworten, die Ihr mir gegeben habt und dafür, dass Ihr auch bei meinen "entnervten" posts Verständnis hattet.

Grüße
Coralia
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Antwort #38 - 14.09.2007 um 07:39:26
 
Guten Morgen,

ich schreibe in meinem alten Thread weiter, obwohl die FZF bereits abgeschlossen ist, damit ihr wisst, um welchen Fall es sich dreht.

Mein Mann ist mittlerweile in Deutschland angekommen und hat eine AE für zwei Jahre bekommen.

Wir planen, in den nächtsten Monaten ein paar Tage Urlaub zu machen, um weitere Behördengänge und Visaanträge zu vermeiden, würden wir das gern in einem der Schengenstaaten machen, denn wenn ich mich nicht irre, ist es meinem Mann ja durch die deutsche AE erlaubt, sich ohne Visaantrag für das jeweilige Land in einem anderen Schengenstaat aufzuhalten, das ist doch richtig oder?

Wie sieht es nun mit Spanien aus? Er wurde ja aus Spanien ausgewiesen (Einreisesperre in die Schengenstaaten befristet bis 01/2008). Die Einreisesperre wurde ja im Konsultationsverfahren aufgehoben (wichtiger Grund die Heirat mit mir). Darf er nun auch wieder nach Spanien einreisen, oder besteht die Sperre dort noch? Kann mir jemand sagen, wie wir das herausfinden können?

Grüße
Coralia
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Daddy
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Antwort #39 - 14.09.2007 um 09:30:17
 
coralia schrieb am 14.09.2007 um 07:39:26:
Wir planen, in den nächtsten Monaten ein paar Tage Urlaub zu machen, um weitere Behördengänge und Visaanträge zu vermeiden, würden wir das gern in einem der Schengenstaaten machen, denn wenn ich mich nicht irre, ist es meinem Mann ja durch die deutsche AE erlaubt, sich ohne Visaantrag für das jeweilige Land in einem anderen Schengenstaat aufzuhalten, das ist doch richtig oder?
Ja, als Tourist und für max. 3 Monate (werdet ja kaum länger Urlaub machen wollen Zwinkernd )

coralia schrieb am 14.09.2007 um 07:39:26:
Wie sieht es nun mit Spanien aus? Er wurde ja aus Spanien ausgewiesen (Einreisesperre in die Schengenstaaten befristet bis 01/2008). Die Einreisesperre wurde ja im Konsultationsverfahren aufgehoben (wichtiger Grund die Heirat mit mir). Darf er nun auch wieder nach Spanien einreisen, oder besteht die Sperre dort noch? Kann mir jemand sagen, wie wir das herausfinden können?
Schwer zu sagen, da Spanien 2 Möglichkeiten hat ...
1. die Einreisesperre in Gänze aufzuheben
2. die Einreisesperre aus dem SIS zu nehmen und in den nationalen Bestand "zurücknehmen"

Letzteres bedeutet, dass ihr alle Schengenstaaten außer Spanien bereisen könnt.
Ansprechpartner sind in diesem Fall ausschließlich die spanischen Behörden, da es nur noch eine nationale Einreisesperre ist.

Gruß
Daddy
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Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

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coralia
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Antwort #40 - 14.09.2007 um 11:16:41
 
Danke für die Antwort Daddy!

Es gibt doch in Deutschland die Möglichkeit, eine Selbstauskunft über die SIS Liste zu beantragen, oder? Kann man sowas auch für Spanien machen und weiß jemand wo?

Grüße
Coralia
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Ulf
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Antwort #41 - 18.09.2007 um 15:28:53
 
coralia schrieb am 14.09.2007 um 11:16:41:
Es gibt doch in Deutschland die Möglichkeit, eine Selbstauskunft über die SIS Liste zu beantragen, oder? Kann man sowas auch für Spanien machen und weiß jemand wo?


Das für de eutschen Wohnsitz Deines Mannes zuständige spanische Konsulat sollte in der Lage sein, mitzuteilen, ob Spanien ein Problem mit seiner kurzfristigen Wiedereinreise hat.

Gruß, ULF
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