Danke, Proll, ich habe eben mit der
ABH telefoniert, sie haben unsere Namen schonmal aufgenommen, mich aber gebeten, erst dann Unterlagen vorbei zu bringen, wenn man mich dazu auffordert. Zunächst wolle man warten, bis man eine Mitteilung von der Deutschen Botschaft in Lagos darüber bekommt, dass der Antrag eingegangen ist.
So weit so gut.
Jetzt möchte ich noch einmal kurz auf die Abschiebung meines Mannes aus Spanien zurück kommen. Ich habe ja wie gesagt die Deutsche Botschaft in Nigeria über die Abschiebung in Kenntnis gesetzt und auch die
ABH darüber telefonisch informiert, bevor ich zur Heirat ausgereist bin. Zu diesem Zeitpunkt hat man unsere Namen dort aber noch nicht aufgenommen. Offiziell weiß die
ABH jetzt also noch nicht Bescheid, aber ich gehe doch davon aus, dass die Boschaft sie über die Abschiebung informieren wird, oder nicht? Die Sachbearbeiterin bei der
ABH sagte mir in dem Telefongespräch von vor vier Wochen, sie wüsste nicht genau, was zu tun sei und hat bei einem Kollegen nachgefragt. Schließlich teilte sie mir mit, mein Mann müsste sich selbst mit den spanischen Behörden in Verbindung setzen und nachfragen, ob er auf der "Schengenliste" steht und ob man auf die Erstattung der Abschiebekosten bestehen würde. Sie selbst habe keinen Einblick in diese Liste und könne das auch nicht mit den spanischen Behörden klären. Kann das stimmen? Es kam mir so vor, als wüsste sie selbst nicht ganz genau, ob sie mir die richtige Auskunft gegeben hat. Muss ich jetzt tatsächlich aktiv werden und in Spanien herumtelefonieren, oder übernimmt so etwas die
ABH selbst? Die
ABH wird doch sicherlich selbst prüfen wollen, was Sache ist oder? Kann mir vielleicht jemand den normalen Ablauf in solchen Fällen (Abschiebung aus Spanien, Wiedereineinreise zur
FZF in Deutschland) bei der
ABH erklären? Wann wird was von wem wo überprüft und was muss ich bzw. mein Mann selbst tun?
Abschließend möchte ich mich noch einmal bei Euch bedanken für die hilfreichen und vor allem schnell gegebenen Tipps!
Coralia