Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien? (Gelesen: 10.762 mal)
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #15 - 07.01.2007 um 21:07:59
 
coralia schrieb am 07.01.2007 um 21:05:35:

Sehe ich das ungefähr richtig?  


Ja !

Ob sich allerdings Spanien an deinen Mann wenden wird, ist mir unbekannt.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wanderer
Experte
****
Offline




Beiträge: 36
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #16 - 08.01.2007 um 11:12:40
 
Moin
Auch Spanien kann und wird mögliche Abschiebekosten (die ja entstanden sind da er im Camp war und ausgeflogen wurde) einfordern. Dadurch das er als Passloser aufgegriffen und abgeschoben wurde ist zwar die Heirat immer noch ein gewichtiger Grund, ABER der Verdacht einer Zweckehe wird für die Spanier im Vordergrund stehen, so dass sie ALLE Umstände untersucht und aufgeklärt haben werden wollen Warum plötzlich eine Heirat mit einer Deutschen (Schengenstaatlerin...cooles Wort).
Nichts destotrotz will ich Dir, coralia, hier keine Angst machen, aber so einfach wird das nicht sein.
Viel Glück wünsch ich trotzdem Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

auf der Suche
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #17 - 08.01.2007 um 13:40:48
 
Hi Wanderer,
ich hoffe darauf, dass die Behörden nicht annehmen werden, dass wir nur heiraten, damit er zurück nach Europa kommen kann. Man kann in unserem Fall ja eigentlich nicht von einer "plötzlichen" Heirat sprechen, mein Mann wurde bereits vor zwei Jahren aus Spanien ausgewiesen. In der ZWischenzeit haben wir den Kontakt per Telefon und Email aufrecht erhalten und ich habe meinen Freund letztes Jahr in Lagos besucht. Unter Anderem hatte ich bei diesem Besuch auch ein Vorstellungsgespräch bei der Deutschen Botschaft, weil wir darüber nachgedacht haben, unseren Lebensmittelpunkt nach Nigeria zu verlegen und ich mich dort um einen Job beworben hatte. Das sind doch alles Dinge, die nicht für eine Scheinehe sprechen, oder? Wäre es um die Papiere gegangen, hätten wir doch sofort geheirat und nicht erst nach zwei Jahren.
Gruß
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #18 - 18.01.2007 um 21:13:40
 
Hallo, ich bin es nochmal!
Ich habe mich an Euren Rat gehalten (den mir übrigens auch ein Rechtsanwalt bestätigt hat) und der Deutschen Botschaft mitgeteilt, dass mein Mann aus Spanien ausgewiesen wurde. Unser Sachbearbeiter teilte mir mit, ich müsste diese Auskunft an die zuständige ABH weiterleiten, wenn das Verfahren läuft. Dann würde die ABH überprüfen, ob Spanien eine Einreisesperre verhängt hat. Dazu habe ich eine Frage: Gibt es für solche Einreisesperren konkrete Fristen, an die sich alle Länder halten oder wird das von Fall zu Fall bzw. Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Mein Mann hat wie gesagt keine weitere Straftat abgesehen vom illegalen Aufenthalt begangen. Besteht evtl. die Möglichkeit, dass die Einreisesperre bereits aufgehoben wurde oder gibt es vielleicht eine "Mindestsperrzeit"?
Mein Mann wurde im Januar 2005 ausgewiesen.
Grüße
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wanderer
Experte
****
Offline




Beiträge: 36
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #19 - 18.01.2007 um 21:26:42
 
Atwort per PN
Zum Seitenanfang
  

auf der Suche
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #20 - 25.01.2007 um 08:51:51
 
Hallo,
ich habe gestern mit einer Mitarbeiterin meiner zuständigen ABH gesprochen. Sie hat mir gesagt, mein Mann müsse selbst mit Spanien klären, ob er auf der Schengenliste steht, da sie das nicht überprüfen könne. Das kann doch nicht sein, oder? Wie kann ich bzw. mein Mann denn erfahren, ob er überhaupt auf der Liste steht?
Gruß Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #21 - 25.01.2007 um 09:34:55
 
Hier findest du einen Antrag auf Selbstauskunft aus dem SIS:
http://www.sofia.diplo.de/Vertretung/sofia/de/01/Visabestimmungen/Sis.html

Bitte beachte das die Unterschrift beglaubigt sein mus.

Gruß,

maki

Nachtrag: Sehe gerade das dieser Antrag nur dazu dient Infos aus D einzuholen, denke das die Spanier etwas ähnliches haben werden...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #22 - 21.02.2007 um 08:07:39
 
Hallo!
Unser Fall geht in die nächste Runde, mein Mann und ich haben vor drei Wochen in Nigeria geheiratet und hatten eine Woche später den Termin bei der Deutschen Botschaft, um den Antrag auf FZF abzugeben. Soweit alles ok.
Jetzt habe ich gehört, dass ich hier bei der ABH einen Antrag auf Vorabzustimmung zur Einreise meines Mannes stellen kann. Ist das richtig und falls ja, was muss ich dafür tun, welche Unterlagen benötigt die ABH dazu?
Beste Grüße
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #23 - 21.02.2007 um 08:39:17
 
Eine Vorabzustimmung ist ein verwaltungsinternes Instrument zwischen ABH und Botschaft. Nach Prüfung aller Voraussetzung kann die ABH der Botschaft mitteilen, dass ein Visum zum beantragten Zweck ohne weitere Prüfung, die ja schon erfolgte, erteilt werden kann.

Es gibt keinen Anspruch auf eine Vorabzustimmung. Eine Vorabzustimmung wird auch nur in seltenen Fällen erteilt, in der Regel dann, wenn der Ausländer bereits in Deutschland eine Ausländerakte hat und sein Fall bekannt ist.

Da dein Mann aber in Spanien war und er in Deutschland mehr oder weniger unbekannt ist, wird hier mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Vorabzustimmung ausgestellt werden.

Du kannst dich aber mit Heiratsurkunde, Mietvertrag und Einkommensnachweis auf den Weg zu deiner ABH machen (Termin vereinabren !) und den Visaantrag ankündigen bzw. die Unterlagen schon mal unaufgefordert vorlegen. Das könnte evtl. das Visaverfahren beschleunigen.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #24 - 21.02.2007 um 15:47:27
 
Danke, Proll, ich habe eben mit der ABH telefoniert, sie haben unsere Namen schonmal aufgenommen, mich aber gebeten, erst dann Unterlagen vorbei zu bringen, wenn man mich dazu auffordert. Zunächst wolle man warten, bis man eine Mitteilung von der Deutschen Botschaft in Lagos darüber bekommt, dass der Antrag eingegangen ist.
So weit so gut.
Jetzt möchte ich noch einmal kurz auf die Abschiebung meines Mannes aus Spanien zurück kommen. Ich habe ja wie gesagt die Deutsche Botschaft in Nigeria über die Abschiebung in Kenntnis gesetzt und auch die ABH darüber telefonisch informiert, bevor ich zur Heirat ausgereist bin. Zu diesem Zeitpunkt hat man unsere Namen dort aber noch nicht aufgenommen. Offiziell weiß die ABH jetzt also noch nicht Bescheid, aber ich gehe doch davon aus, dass die Boschaft sie über die Abschiebung informieren wird, oder nicht? Die Sachbearbeiterin bei der ABH sagte mir in dem Telefongespräch von vor vier Wochen, sie wüsste nicht genau, was zu tun sei und hat bei einem Kollegen nachgefragt. Schließlich teilte sie mir mit, mein Mann müsste sich selbst mit den spanischen Behörden in Verbindung setzen und nachfragen, ob er auf der "Schengenliste" steht und ob man auf die Erstattung der Abschiebekosten bestehen würde. Sie selbst habe keinen Einblick in diese Liste und könne das auch nicht mit den spanischen Behörden klären. Kann das stimmen? Es kam mir so vor, als wüsste sie selbst nicht ganz genau, ob sie mir die richtige Auskunft gegeben hat. Muss ich jetzt tatsächlich aktiv werden und in Spanien herumtelefonieren, oder übernimmt so etwas die ABH selbst? Die ABH wird doch sicherlich selbst prüfen wollen, was Sache ist oder? Kann mir vielleicht jemand den normalen Ablauf in solchen Fällen (Abschiebung aus Spanien, Wiedereineinreise zur FZF in Deutschland) bei der ABH erklären? Wann wird was von wem wo überprüft und was muss ich bzw. mein Mann selbst tun?
Abschließend möchte ich mich noch einmal bei Euch bedanken für die hilfreichen und vor allem schnell gegebenen Tipps!
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #25 - 21.02.2007 um 16:46:16
 
Also wenn du ordnungsgemäß angegeben hast, oder besser dein Mann, dass er aus Spanien ausgewiesen oder abgeschoben wurde, dann wird die ABH das sogenannte Konsultationsverfahren über das Bundeskriminalamt mit Spanien nach Artikel 95 des Schengenerdurchführungsübereinkommen (SDÜ) durchführen müssen.

Soviel zur Theorie.

Entsprechende Informationen erhält Deutschland (die ABH) dann von Spanien.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #26 - 21.02.2007 um 19:31:30
 
ja, wir haben es der botschaft per email mitgeteilt und die sachbearbeiterin in lagos hat meinen mann auch im interview gefragt, wo wir uns kennengelernt haben. daraufhin hat er gesagt, dass wir uns in spanien kennengelernt haben und dass er einige monate später ausgewiesen wurde. das hat sie sich notiert.
gut, ich werde jetzt einfach warten, was die abh dazu sagt und schonmal alle unterlagen hier zusammenstellen.
vielen dank für eure hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #27 - 21.02.2007 um 19:32:36
 
eine frage noch, dann lass ich euch in ruhe  Smiley
hat jemand eine ahnung, wie lange dieses konsultationsverfahren in der regel dauert?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #28 - 22.02.2007 um 08:19:55
 
Da alles per Fax geht (Spanien wendet sich an das BKA- BKA an ABH, ABH gibt Antwort an s BKA, BKA teilt dies Spanien mit) kann es sehr schnell gehen. Ich würde mal auf ca. 2 Wochen tippen. Aber wie das immer so ist: man weiss nie, wieviel die Behörden zu tun haben und solche Sachen bearbeitet werden.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #29 - 23.06.2007 um 13:10:39
 
Hallo!
Ich schreibe hier in meinem Beitrag von vor ein paar Monaten weiter, damit Ihr wisst, worum es in meinem Fall geht.
Der aktuelle Stand der Dinge:
Mein Mann hat das FZF-Visum beantragt, die Überprüfung der Dokumente durch den Vertrauensanwalt der Botschaft ist abgeschlossen und der Bericht des Anwalts ist positiv ausgefallen. Die ABH hat mich zu einem Gespräch eingeladen und mir einige Fragen gestellt, die auch meinem Mann in Lagos bei der Botschaft gestellt wurden, bei der Beantwortung der Fragen gab es keine Probleme. Die Sachbearbeiterin bei der ABH hat mir erklärt, aus Ihrer Sicht gäbe es keine Probleme, es käme jetzt nur noch auf das Ergebnis des Konsultationsverfahrens mit Spanien an. Die Anfrage an die spanischen Behörden wurde vor 6 Wochen gestellt und leider haben wir bisher keine Antwort erhalten. Ich mache mir immer mehr Sorgen, weil die Lage in Nigeria zur Zeit alles andere als ruhig ist, seit Tagen herrscht Generalstreik, mittlerweile gibt es in dem Viertel, in dem mein Mann wohnt weder Strom noch Wasser. Die Lage ist so angespannt und ich mache mir einfach große Sorgen, dass es sich weiter zuspitzt und ihm etwas passieren könnte. Ich würde gern wissen, ob ich irgend etwas tun kann, um die Bearbeitung zu beschleunigen. 6 Wochen sind doch eine ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit, oder? Wir wissen bereits, dass die spanischen Behörden die Einreisesperre befristet haben bis Januar 2008. Daher gehe ich davon aus, dass sie keine weiteren Beanstandungen haben werden, es gibt keine weiteren Straftateten, abgesehen vom illegalen Aufenthalt, die ihm zur Last gelegt werden. Also ist dieses Konsultationsverfahren doch eigentlich nur eine Formsache. Warum dauert das denn bloß so lange? Ich werde immer unruhiger, die Tage kommen mir ewig lang vor. Kann ich nicht irgend etwas tun, um die Sache zu beschleunigen?`
Grüße
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema