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Selbstständigkeit als neuer EU-Bürger(Rumänien)? (Gelesen: 2.661 mal)
axytaxy
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06.01.2007 um 13:58:37
 
Hallo an alle i4a,
wie sieht es mit der Selbstständigkeit (in Deutschland) für die neuen EU Länder aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Gibt es gesperrte Bereiche ? Wo muß das Ganze beantragt werden?
Vielen Dank Smiley
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Sondra
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Antwort #1 - 08.01.2007 um 13:57:43
 
axytaxy schrieb am 06.01.2007 um 13:58:37:
wie sieht es mit der Selbstständigkeit (in Deutschland) für die neuen EU Länder aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Gibt es gesperrte Bereiche ? Wo muß das Ganze beantragt werden?


Entsprechend des Europaabkommens mit den MOE-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn bezüglich Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: Die Niederlassungsfreiheit (Aufenthalt und Wohnen) für bulgarische und rumänische Staatsbürger ist ab 01.01.2007 gegeben. Die Dienstleistungsfreiheit ist teilweise eingeschränkt. Ausgenommen von der Dienstleistungsfreiheit sind die Bereiche Gebäudereinigung, Baugewerbe und Innendekoration. Hier hat die Bundesregierung die Möglichkeit, die Fristenregelung über sieben Jahre hinweg anzuwenden (analog der Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit).

Sehr informativ auch: Personenfreizügigkeitsregelungen nach der EU-Erweiterung und Grenzüberschreitende Handwerks-Dienstleistungen

Zu den Voraussetzungen, erlaube ich mir, dir einen Kurzartikel zu zitieren
Zitat:
Kein Visum für Prostituierte ohne 'berufliche Qualifikation'
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil die Klage von drei Prostituierten aus Rumänien, welche sich in Deutschland selbständig machen wollten, mit der Begründung auf fehlende Qualifikationen abgewiesen. Die EU hat mit Rumänien ein Abkommen zur Niederlassungsfreiheit. Dies bedeutet, dass sich rumänische Staatsbürger in der EU als Selbständige niederlassen dürfen. Diese Personen müssen jedoch fachliche und finanzielle Kompetenz vorweisen können.
Nach der Definition des VG Berlin fällt auch Prostitution unter dieses Abkommen. Die Klägerinnen hätten jedoch wegen fehlenden Sprachkenntnissen und Finanzen trotz ihrer Beraterfirma nicht die Möglichkeit eine selbständige Tätigkeit auszuüben.

Fazit: fachliche und finanzielle Kompetenz müssten schon vorhanden sein.

Für die Anträge tippe ich auf Gewerbeamt, IHK, HK und ähnliches.

Gruß  Smiley S.




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Sondra
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Antwort #2 - 08.01.2007 um 14:22:17
 
Sondra schrieb am 08.01.2007 um 13:57:43:
Für die Anträge tippe ich auf Gewerbeamt, IHK, HK und ähnliches.

Und selbstverständlich ABH (für die Aufenthaltsbescheinigung) und Arbeitsagentur.
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Janey
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Antwort #3 - 08.01.2007 um 14:58:44
 
Wenn er sich selbstständig machen möchte, braucht die Agentur für Arbeit nicht beteiligt werden. 

Gruß, J.  Zwinkernd
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axytaxy
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Antwort #4 - 09.01.2007 um 23:12:21
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten.Haben mir geholfen.
Gruß axytaxy Smiley
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