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Lohnsteuerkarte (Gelesen: 1.661 mal)
Adele
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Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ich deutsch, mein Mann Tunesier
Zeige den Link zu diesem Beitrag Lohnsteuerkarte
05.01.2007 um 14:30:27
 
Ich habe jetzt eine Frage, kommt allerdings von meinem Freund (Student).

Er arbeitet immer mal wieder (nicht zu häufig) bei einer Messe im Sicherheitsdienst mit Lohnsteuerkarte 1 (unregelmäßig).

Nun hat er zwischen den Jahren noch einen Minijob angenommen und musste dort seine Lohnsteuerkarte 1 abgeben und hat in der Messe die LK 6 dafür abgegeben.

Nun seine Frage: Aus welchem Grund wird die LK 1 beim Minijob behalten, wo doch pauschal versteuert wird. In der Messe muss er Lohnsteuer (nun 6)  zahlen und hat somit immense Einbußen beim Gehalt.

Danke schön.
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Am Ende wird alles gut. Und ist es nicht gut, ist es auch nicht das Ende.
 
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Zeppelin
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für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #1 - 05.01.2007 um 15:23:05
 
Adele schrieb am 05.01.2007 um 14:30:27:
Ich habe jetzt eine Frage, kommt allerdings von meinem Freund (Student).

Er arbeitet immer mal wieder (nicht zu häufig) bei einer Messe im Sicherheitsdienst mit Lohnsteuerkarte 1 (unregelmäßig).

Nun hat er zwischen den Jahren noch einen Minijob angenommen und musste dort seine Lohnsteuerkarte 1 abgeben und hat in der Messe die LK 6 dafür abgegeben.

Nun seine Frage: Aus welchem Grund wird die LK 1 beim Minijob behalten, wo doch pauschal versteuert wird. In der Messe muss er Lohnsteuer (nun 6)  zahlen und hat somit immense Einbußen beim Gehalt.

Danke schön.

Soll er zum Finanzamt gehen, und sich einen Freibetrag auf der LSK 6 - Karte eintragen lassen. Solange sein Einkommen insgesamt unterhalb der Steuerpflicht bleibt, muss dann auch keine LS abgeführt werden.

Grüße,
Zeppelin
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.01.2007 um 15:24:39
 
Hab's hierher verschoben, da das keine ausländerrechtliche
Fragestellung ist.
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