Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufenthalt (Gelesen: 8.607 mal)
rainco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufenthalt
03.01.2007 um 22:50:04
 
Hallo!

Ich bin deutscher und lebe in Deutschland. Meine Freundin is Russin und lebt in Russland. Sie hat für Ende Februar ein Schengen Visum welches für 3 Wochen gültig ist.

Wir haben folgenden Plan:
(bitte fragt mich nicht wieso es so laufen muss, das hat mit ihrem Arbeitgeber in Russland zu tun und ist kompliziert)

1. Mit dem Schengen Visum in Dänemark heiraten
2. Zurück nach Deutschland und mit Hilfe der Hochzeitsdokumente eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
3. Zusammen leben und glücklich sein

Ich habe die hisige Ausländerbehörde schon gefragt welche Dokumente nötig sind. Leider gab sie mir zu verstehen, dass eine Aufenthaltsgenehmigung gar nicht möglich ist, weil mit einem Schengen Visum eingereist wurde und man sich damit zur Rückreise verpflichtet habe.

Ich fragte, ob folgende Information also falsch sei:

Zitat:
Hier ein Zitat aus Nr. 5.2.1.1 der Vorl. Anwendungshinweise, die sich
u.A. auf den §39 Absatz 3 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
beziehen:
Bei Inhabern eines Schengen-Visums ist eine Vorabkontrolle durch das
Visumverfahren erfolgt. Sie erhalten im Fall des Anspruchs ebenfalls
die Möglichkeit, ohne vorherige Ausreise den Aufenthaltszweck zu
wechseln, da andernfalls Ausländer, die legal eingereist sind,
schlechter gestellt würden als abgelehnte Asylbewerber (§ 10 Abs. 3
Satz 3 Aufenthaltsgesetz). Die bisherige detaillierte Aufzählung der
einzelnen Familiennachzugsfälle war eine entbehrliche Überregulierung.


Man sagte mir §39 AufenthV sei eine Ermessensvorschrift und wir könnten niemals glaubhaft machen, dass der Entschluss zu heiraten und den Lebensmittelpunkt meiner Frau nach Deutschland zu verlegen erst während ihres Aufenthalts entstanden sei.

Ich frage mich aber, ob das so korrekt sein kann, denn schließlich sagt §28 AufenthG Abs. 1 doch, dass genau dies möglich ist und das ist soweit ich weiß keine Ermessensvorschrift, sondern ein Recht von Ehepartnern.

Jedenfalls habe ich keine Antwort darauf bekommen, was nach der Hochzeit in Deutschland zu tun ist um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

Könnt ihr mir da helfen? Schließlich wird ihr Schengen Visum nur 3 Wochen gültig sein und wir müssen und beeilen wenn wir zurück in Deutschland sind.

Oder sollte ich mich etwa doch irren und der gewählte Weg ist nicht möglich, ohne dass meine Frau wieder ausreist und ein Visum Zwecks FZF beantragt?

Vielen Danke,
- Rainer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #1 - 03.01.2007 um 22:59:09
 
Zitat:
Wir haben folgenden Plan:
(bitte fragt mich nicht wieso es so laufen muss, das hat mit ihrem Arbeitgeber in Russland zu tun und ist kompliziert)

1. Mit dem Schengen Visum in Dänemark heiraten

Ihr habt also geplant mit einem Touristenvisum das fuer kurzzeitige Besuche gedacht ist zu Heiraten und so "Hintenrum" eine AE zu bekommen?
An eurer Stelle wuerde ich von so einem "Plan" Abstand nehmen, bringt ne Menge Aerger ein Anstatt einer AE.

Das Visum was ihr braucht ist ein Visum zur Eheschliessung.

Alles andere ist vorsaetzlicher Visumsmissbrauch und fuehrt nicht zum Gewuentschem Ergebnis
Zitat:
3. Zusammen leben und glücklich sein


Viel Glueck,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
rainco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #2 - 03.01.2007 um 23:16:33
 
Naja, ganz so ist es in der Tat nicht. Jetzt muss ich doch die Problematik mit ihrem Arbeitgeber wengistens anreißen:

Das Touristen-Visum ist schon seit November beantragt und auch schon genehmigt. Damals war es auch so gedacht (als Touristen-Visum zu Besuchszwecken). Selbst Hin- und Rückflug sind schon gebucht!

Nun haben sich aber die Probleme mit ihrem Arbeitgeber ergeben und daraus entsteht der dringende Wunsch (oder besser sogar die Not) ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland zu verlegen.

Um es genau zu sagen: Bei der Beantragung des Visums sind keine Falschangaben gemacht worden! Es soll jetzt nur anders genutzt werden.

Also, seht ihr da eine Möglichkeit? Früher oder später hätten wir eh (auf dem normalen Wege) heiraten wollen, nur jetzt muss es eben etwas schnellet gehen!

Danke,
- Rainer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #3 - 03.01.2007 um 23:23:38
 
rainco schrieb am 03.01.2007 um 22:50:04:
Man sagte mir §39 AufenthV sei eine Ermessensvorschrift und wir könnten niemals glaubhaft machen, dass der Entschluss zu heiraten und den Lebensmittelpunkt meiner Frau nach Deutschland zu verlegen erst während ihres Aufenthalts entstanden sei.
Absolut korrekte Auskunft der Ausländerbehörde.
Wie Maki schon schreibt, ist das, was Ihr da macht, Visumsmissbrauch.
Es gab hier im Forum schon mal so einen ähnlichen Thread.
Wenn ich mich recht erinnere, musste der ausländische Ehepartner wieder ausreisen und es gab einen Haufen Probleme.

Bitte beachtet, dass -falls Ihr das mit der Hochzeit in DK und direkt anschließendem Aufenthalt in D so durchzieht- sich Deine Frau nach Auslaufen der Visumsgültigkeit ILLEGAL in D aufhält. Daran ändert auch die Tatsache, dass sie mit einem Deutschen verheiratet ist, nichts. Ein Rechtsanspruch auf sofortige Erteilung einer AE ohne vorherige Ausreise und Einreise mit dem KORREKTEN VISUM besteht nicht.

Zitat:
Ich frage mich aber, ob das so korrekt sein kann, denn schließlich sagt §28 AufenthG Abs. 1 doch, dass genau dies möglich ist und das ist soweit ich weiß keine Ermessensvorschrift, sondern ein Recht von Ehepartnern.
Eben nicht, wenn mit dem FALSCHEN VISUM geheiratet wurde.

Natürlich könnt Ihr probieren, NOCH WÄHREND GÜLTIGKEIT DES SCHENGENVISUMS zur ABH zu gehen und eine AE zu beantragen. Vielleicht habt Ihr Glück und einen netten Sachbearbeiter und bekommt eine. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.

Bitte bedenke auch, dass die ABH Euch beim Visum zur FzF und auch später bei Verlängerung der AE erst mal Probleme machen kann (Befragungen, Verzögerungen), wenn sie merkt, dass ihr sie so vera*** wollt.

Zitat:
Oder sollte ich mich etwa doch irren und der gewählte Weg ist nicht möglich, ohne dass meine Frau wieder ausreist und ein Visum Zwecks FZF beantragt?
Genau so ist es. Der gewählte Weg ist rechtlich nicht möglich.

Der korrekte Weg wäre:
entweder in RUS heiraten und danach Visum zur FzF zu beantragen
oder Visum zur Eheschließung zu beantragen und in D zu heiraten.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #4 - 03.01.2007 um 23:27:27
 
Das keine wissentlichen Falschangaben gemacht worden sind wird schwer zu beweisen sein, wie dir deine ABH schon zu verstehen gegeben hatte Zwinkernd
Vielleicht sieht ein Richter das anders, vielleicht auch nicht, kann  ich dir leider nicht sagen.
Jedenfalls wird das nicht einfach was ihr da geplant habt, bestenfalls nur Nervenaufreibend.
Im Normalfall bestehen die Behoerden immer auf die Nachholung des Visaverfahrens (FZF von RU aus).

Gruss,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #5 - 03.01.2007 um 23:31:55
 
Schau mal hier im Board nach den beiträgen von boehm, das sollte langen, dann gabs da auch noch nen speziellen DK und Abschiebungs- Thraed Zwinkernd

Mehr sag ich zu der Materie nicht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
rainco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #6 - 03.01.2007 um 23:47:05
 
ok, ihr laßt mich ziemlich in panik geraten, aber vielen dank für die klaren aussagen.

trotzdem will ich nicht so leicht aufgeben!

also selbst das gebuchte rückflugticket und einen beleg ihres arbeitgebers, dass sie in russland bestens versorgt ist und gebraucht wird, reichen nicht um zu belegen, dass bei visum antrag keine falschangaben gemacht wurden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
rainco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #7 - 04.01.2007 um 00:05:21
 
hi nochmal Zwinkernd

ich würde die beiträge von boehm gerne lesen. leider kann man nicht suchen, wenn man keinen suchbegiff eingibt. suchbegriffe wie dänemark, DK und abschiebung haben auch nichts in zusammenhang mit diesem namen ergeben...

... und der link auf das foren archiv funktioniert leider auch nicht (404).

kann mir jemand zeigen, wie ich diese beiträge finde?

danke,
- rainer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #8 - 04.01.2007 um 00:28:14
 
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #9 - 04.01.2007 um 00:59:12
 
Nachtrag:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=viewprofile;username=Boeh...

Außerdem hilft manchmal auch die google-Suche:
"suchwort suchwort suchwort site:info4alien.de"
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #10 - 04.01.2007 um 01:00:29
 
Hi,

Die einzige Chance: Die Sachbearbeiter in ABH und Standesamt haben Verständtnis und spielen mit. Theoretisch besteht diese Chance, groß ist sie aber nicht. Kläre das jetzt mit denen ab, spiele mit offenen Karten. Wenn ihr nachher mit vollendeten Tatsachen (der Heiratsurkunde aus DK) dort ankommt, gehen die Chancen gegen Null.
Auf dem Papier steht Touristenvisum und dann die Hochzeit in DK, womöglich mit Papieren von vor der Einreise. Es wird keinen Unterschied machen, daß die Heiratsabsicht erst nach der Antragstellung entstand. Bei Einreise besteht sie. Mit einem Touristenvisum zur Heirat eingereist, das ist Erschleichung des Visums.
Dann habt ihr richtig Ärger am Hals, da ist das normale Visum zur Heirat deutlich einfacher.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #11 - 04.01.2007 um 01:15:24
 
Zitat:
Es wird keinen Unterschied machen, daß die Heiratsabsicht erst nach der Antragstellung entstand

THEORETISCH macht das schon einen Unterschied, denn dadurch wurden keine Falschangaben bei der Beantragung gemacht und ein Visumsmissbrauch liegt nicht vor. Insbesondere da man nicht verpflichtet ist, solche Änderungen mitzuteilen. Dürfte u.U. allerdings schwierig werden, die ABH von dieser zeitlichen Reihenfolge zu überzeugen ...
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
rainco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #12 - 04.01.2007 um 03:29:36
 
ok, erstmal vielen danke für die eingehende beratung. ihr habs wirklich drauf hier!

ich habe noch ein bisschen in den anderen threads gelesen und mir ist klar geworden, dass man das auf keinen fall hinter dem rücken der abh machen sollte.

vielleicht schildere ich doch mal ganz knapp wie es nach dem visum antrag dazu kam, dass wir nun doch schneller heiraten wollen:

[off-topic]
sie hat natürlich für das visum urlaub bei ihrer firma beantragt, was auch noch kein problem war. an ihrem job liegt ihr sehr viel und daher war auch klar, dass sie zurück wollte. aber einige wochen später hat ihr chef herausgefunden, was sie eigentlich während ihres urlaubs machen will. dieser scheint mir auch recht eifersüchtig zu sein, ist jedenfalls ausgerastet und hat ihr schon zu diesem zeitpunkt vorgeworfen sie wolle nur in deutschland heiraten und käme eh nicht zurück. das verhältnis zu ihrem chef ist nun so gespannt, dass sie nicht zurückkommen braucht, wenn sie den urlaub antritt. damit entzieht er ihr natürlich ein großes stück lebensgrundlage in russland und daher würde sie sich jetzt sehr freuen hier bleiben zu können.
[/off-topic]

also was sagt eure erfahrung? macht es sinn diesen sachverhalt bei der abh offen und ehrlich zu schlidern? gibt es dann eine chance, dass es funktioniert? flug tickets (hin- und rückflug) sind schon gebucht, vielleicht hilft das auch um glaubwürdig zu machen, dass eine rückreise ursprünglich geplant war.

noch eine frage: ist es wenigstens möglich ihr nur 3 wochen gültiges visum hier zu verlängern? auf 90 tage? möglicherweise mit dem hinweis, dass sie natürlich wieder ausreisen wird, um ein heiratsvisum zu beantragen, aber das wir den besuch halt gerne so lange wie möglich legal durchführen wollen?

welches vorgehen ist bei der abh "strategisch" (aber natürlich ehrlich und legal) das sinnvollste?

nehmen wir mal an, wir kommen nicht drum herum und sie muss tatsächlich zurück, dann muss ich sie in russland erstmal durchfüttern und das sollte nur so kurz wie absolut nötig der fall sein. macht es dann sinn trotzdem vorher in dänemark zu heiraten (ist an sich ja noch nicht illegal soweit ich weiß), dann auszureisen und in russland einen antrag auf visum zwecks FZF zu stellen, statt eines heiratsvisums? ist das schneller?

vielen danke!
- rainer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #13 - 04.01.2007 um 08:07:40
 
Hi,

ich kann mir eigentlich nicht so recht vorstellen, dass Deine Geschichte irgendwelche Auswirkungen auf die Nachholung des Visumverfahren haben kann.
Zum Zeitpunkt der Visumbeantragung (Besuchsvisum) war doch eigentlich schon klar, dass Ihr heiraten wollt. Finanzielle Gründe schließen die Rechtslage nicht grundsätzlich aus, deshalb gilt § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG. Dort heißt es:
...mit dem erforderlichen Visum eingereist...  .
Dies bedeutet, dass das erforderliche Visum (Visum zur Eheschließung oder Fz)
nachgeholt werden muss.

Ich versteh auch nicht, weshalb das richtige Visumverfahren ein Problem sein soll und eine Heirat in Dänemark, gerade auch in finanzieller Hinsicht, weniger problematisch sein soll !? Die Schwierigkeiten, die daraus entsteheen werden sind danach hausgemacht und bereits von der ABH angekündigt.

Die Verlängerung des Schengen-Visum ist grundsätzlich nur in engen Grenzen möglich. Diese dürften in Deinem Fall kaum zutreffen, so dass auch das nicht funktionieren wird, zumal die ABH bereits informiert ist.

Tip:
Heirat in Rus und Antrag Visum Fz oder Heirat in D planen und Visum zur Eheschließung beantragen. Dies dürfte die finanziell günstigste und gesetzmäßige
Variante sein.  Zwinkernd


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #14 - 04.01.2007 um 08:57:58
 
Moin,

rainco schrieb am 04.01.2007 um 03:29:36:
[off-topic]
sie hat natürlich für das visum urlaub bei ihrer firma beantragt, was auch noch kein problem war. an ihrem job liegt ihr sehr viel und daher war auch klar, dass sie zurück wollte. aber einige wochen später hat ihr chef herausgefunden, was sie eigentlich während ihres urlaubs machen will. dieser scheint mir auch recht eifersüchtig zu sein, ist jedenfalls ausgerastet und hat ihr schon zu diesem zeitpunkt vorgeworfen sie wolle nur in deutschland heiraten und käme eh nicht zurück. das verhältnis zu ihrem chef ist nun so gespannt, dass sie nicht zurückkommen braucht, wenn sie den urlaub antritt. damit entzieht er ihr natürlich ein großes stück lebensgrundlage in russland und daher würde sie sich jetzt sehr freuen hier bleiben zu können.
[/off-topic]


Dein Beitrag zeigt, dass das Visum doch unter falschen Voraussetzungen beantragt wurde. Ihr hattet vor, nicht nur als Touri hier zu sein, sondern auch zu heiraten !

§ 39 AufenthVO ist eine Ermessensvorschrift, die höchstens im Falle eines Anspruchs angewandt werden kann. Ein Anspruch kann nach § 28 AufenthG entstehen. Jedoch ist auf Grund der falschen Einreise ein Ausweisungsgrund entstanden (27 III, und 5 AufenthG) der den Anspruch schwinden lässt.

Also Tipp: mach's so, wie die Vorredner geschrieben haben. So erspart ihr euch Geld, Zeit und Ärger.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ernas
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #15 - 04.01.2007 um 10:05:14
 
hallo Leute,
zu dem Thema mal folgendes. Ich arbeite in einer Botschaft in einem der sogenannten Problemstaaten. Bei mir versuchen viele Antragstellerinnen Schengenvisa zu erhalten um sich dann mit ihren Verlobten in DK zu verheiraten. Hintergrund hierfür ist, Heirats oder FZ Visum dauern zu lange, wir prüfen zu genau und wir finden heraus, dass viele der Mädels halt noch verheiratet sind und dann kommt natürlich die Ablehnung.
In den vielen Jahren die ich jetzt schon hier bin, haben wir von 26 Eheschliessungen in DK erfahren und ich selber hatte inzwischen 12 Anrufe von knapp einem Dutzend dieser bigamischen Ehemänner, die mir heulend erzählten, dass ihnen ihre geliebten Ehefrauen nicht nur das Konto geplündert hat, nein auch in allen Fällen haben die Frauen die gemeinsamen Kinder mitgenommen, da diese in die noch bestehenden Ehen mit den einheimischen Ehemännern hineingeboren wurden und der deutsche Geldgeber damit zum Erzeuger degradiert wurde.
Wie gesagt, ich mache dieses Geschäft nun schon viele Jahre und ähnliches ist auch oft mit Antragstellern aus normalen Staaten geschehen, in denen die Botschaften noch legalisieren, also keine Urkundennprüfung durchgeführt wird.

Nun, die Moral der Geschichte soll wohl sein: heiratet nicht in DK. Ach ja nochwas, ruft mich dann nicht heulend an, eine Mail reicht in soeinem Fall auch, wenn ihr die Botschaften überhaupt unterrichten wollt. Eigendlich reicht auch eine kurze Nachricht an die ALB.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #16 - 04.01.2007 um 10:10:30
 
Zitat:
also was sagt eure erfahrung? macht es sinn diesen sachverhalt bei der abh offen und ehrlich zu schlidern? gibt es dann eine chance, dass es funktioniert? flug tickets (hin- und rückflug) sind schon gebucht, vielleicht hilft das auch um glaubwürdig zu machen, dass eine rückreise ursprünglich geplant war.

Mögich ist alles ...

Andererseits ergibt sich letzlich auch kein Problem:
Hin- Rückreise für Besuch plus spätere Einreise waren von euch ja eh' geplant. Spricht letztlich also nichts dagegen, das tatsächlich so zu machen. Also könntet ihr während ihres "Besuchs" hier heiraten, zur ABH gehen und versuchen eine "Vorabzustimmung" zu bekommen (http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#3), dann Rückreise na RU und Antrag auf FZF Visum. Im Normalfall sollte das FZF-Visum dann innerhalb weniger Wochen erledigt sein. Während der Zeit könnte deine Frau die Ehe dann auch in RU "registrieren" lassen und sich um evtl. Namensführung kümmern, d.h. evtl einen neuen Pass mit dem "richtigen" Namen beschaffen. Das ist dann auch einfacher als den ganzen Kram in D über die RU Botschaft zu machen (machen jedenfalls einige "Ostler" so, da der ganze Vorgang bei der Botschaft recht teuer und langwierig sein kann)
Die Zeit in RU ohne Job dürfte sich mit recht geringen Barmitteln überbrücken lassen.

Bei Heirat in DK sollte man sowieso bedenken, dass sich daraus Probleme bei der Namensführung ergeben können!
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #17 - 04.01.2007 um 10:26:53
 
Hallo rainco,
meinen Vorrednern schließe ich mich unumwunden an.
Ich schreibe dies nur, weil ich im Forum mehrere Postings veröffentlicht habe, die sich auf die nötigen Voraussetzungen für eine Heirat mit Besuchsvisum beziehen.
Vielleicht hast Du diese bereits gelesen. Wenn, dann lies sie ganz genau!!!

Denn bei uns lag der Fall deutlich anders!!! Wir wollten ursprünglich auf dem ganz normalen Wege mit Eheschließungsvisum heiraten und zwar hier in D - damit gar nicht erst irgend welche Vorbehalte entstehen. Alles war vorbereitet, das Okay vom OLG lag vor und meine (damals noch Verlobte) verfügte über eine Reihe positiver Reputationen aus D.
Aber es gab dann Probleme mit der Terminkoordination und wir erwogen, die Heirat vorzuziehen. Dabei war jedoch von vornherein klar, dass meine heutige Frau sowohl wenige Tage nach unserer Heirat ganz ordnungsgemäß wieder ausreisen, als auch den Zweck des beantragten Besuchsvisums erfüllen würde.

Unter diesen Voraussetzungen, von denen ich unsere ABH ohne größere Probleme überzeugen konnte, signalisierte mir der zust. SB in Gegenwart seines Gruppenleiters - allerdings wortlos (nur mit einem leisen Nicken) - dass meine Gattin ihre AE bereits während des Besuchsaufenthalts bekommen würde.
Das war also nur eine Option, und nichts worauf wir uns verlassen konnten.
Doch letztlich haben alle mitgespielt, und wir die Regeln eingehalten. Meine Frau bekam die AE, die sie vorerst nur dafür brauchte, zwischen unserer Heirat und ihrer späteren Übersiedlung visafrei hin- und herreisen zu können. Innerhalb dieses Zeitraumes hatte sie hier eine Reihe von Terminen im Rahmen ihrer bevorstehenden Immatrikulation wahrzunehmen.
Dies wäre jedoch kaum möglich gewesen, da sie ja innerhalb eines bereits schwebenden Verfahrens für ein Heiratsvisum noch mehrere Besuchsvisa gebraucht hätte.

Ich würde also nicht empfehlen, mit einem Besuchsvisum zu heiraten, wenn es einerseits nicht wirklich schwerwiegende Gründe dafür gibt und die ABH nicht vorab bereit ist, das zu akzeptieren.

Grüße,
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
rainco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #18 - 04.01.2007 um 11:45:34
 
hallo,

sorry dass ich so pingelig bin und nochmal nachfragen muss.

ich habe verstanden, dass alles seinen vernünftigen weg gehen muss und das wollen wir auch tun. wir wollen niemanden hintergehen, oder deutsches recht verdrehen.

das visum war wirklich nur zu besuchszwecken gedacht. erst als ihr chef erfahren hat, dass sie mich besuchen will, wurde die sache kompliziert und bei uns entstand die überlegung zu heiraten.

es geht jetzt also nur darum, wie wir es jetzt auf möglichst kurzem wege bewerstelligen können ohne dabei vom rechten weg abzuweichen.

nach eurer sehr guten beratung ist mir klar, dass wir das visum auch zu keinem anderen zweck benutzen sollten und auch nicht werden, als zum besuch. aber  können und sollten wir diesen nicht nutzen um schon so viel wie möglich vorzubereiten? wie?
ist es denn schon verwerflich während dieses besuchs trotzdem zu heiraten? auch wenn danach wieder ganz regulär ausgereist wird? also nur um nachher ganz ordnungsgemäß ein visum zwecks fzf zu stellen, statt eines heiratsvisums?
hilft das überhaupt, wenn es möglich ist? geht das schneller als ein heiratsvisum?
ist es denn verwerflich diese hochzeit dann in dänemark zu machen, weil es kaum möglich sein wird mit einem visum von 3 wochen in deutschland zu heiraten?

Zitat:
Die Verlängerung des Schengen-Visum ist grundsätzlich nur in engen Grenzen möglich. Diese dürften in Deinem Fall kaum zutreffen, so dass auch das nicht funktionieren wird, zumal die ABH bereits informiert ist.


welches sind diese grenzen? macht es nicht auch aus sicht der abh sinn, dass wir hier erst nochmal 90 tage zusammen leben können, bevor sie wieder ausreist und  dann den ganz regulären antrag stellt? statt nur einige, jeweils auf wenige wochen begrenzte, urlaube miteinander verbracht zu haben? es würde uns doch helfen belegen zu können, dass wir wirklich zusammen leben wollen und auch können!

und ernas zu deinem beitrag: ich verstehe deine sorge und bin dankbar für deine warnung. aber in diesem fall ist es eindeutig anders. meine freundin hatte eigentlich nie vor nach deutschland zu kommen, weil sie in russland sehr gut eingebunden und versorgt ist, dort ihren sehr gut bezahlten traumjob hat und jede menge freunde und familien. das war vorher durchaus ein problem für unsere beziehung, weil es mir in deutschland genauso geht und ich auch nicht nach russland will. nun (nach beantragung des besuchsvisums, oder so zu sagen durch beantragung des besuchsvisums) haben sich aber ihre verhältnisse geändert und sie ist bereit nach deutschland zu kommen und hier zu leben.  ich habe also nicht die geringste sorge, dass sie das nur tut um mich um geld zu erleichtern. kinder sind eh erstmal noch nicht geplant, da mache ich mir also auch keine sorge zum erzeuger degradiert zu werden.

also nochmal: es geht nur darum, es auf möglichst einfachem, schnellem, aber wasserdichten und juristisch einwandfreiem wege zu tun.
das besuchsvisum ist nun mal schon bewilligt. wäre es nicht dumm dieses zwar nur zu besuchszwecken, aber eben schon zur vorbereitung der weiteren schritte, zu nutzen? wie kann diese vorbereitung aussehen, und wie die weiteren schritte?

danke für eure hilfe,
- rainer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #19 - 04.01.2007 um 12:01:27
 
Verlängerung Schengen-Visum: Mach dir keinen Kopf, es GEHT NICHT! Diese Ausnahmen beziehen sich auf "Schicksalsschläge" und nicht irgendwelche persönlichen Wunschvorstellungen.

Heirat mit Besuchsvisum: no prob!
Visum für kurzfristigen Aufenthalt heißt: Ich komme für kurze Zeit und gehe dann wieder. Ob man in der Zeit heiratet, Kinder kriegt oder was auch immer ist Wurscht. Hauptsache man hält sich an das, was man "versprochen" hat: vor Ablauf des Visums wieder nach Hause zu gehen.

FZF vs. Heiratsvisum: FZF = Rechtsanspruch, Lebensunterhalt muss nicht gesichert sein. Heiratsvisum: KEIN Rechtsanspruch, Lebensunterhalt MUSS gesichert sein.

Heirat in DK: Erlaubt und ausländerrechtlich problemlos.

Beschleunigung FZF Visum durch "Vorabzustimmung" möglich. Vorabzustimmung muss aber nicht erteilt werden, da eigentlich eine "Ausnahmsweise"-Regelung.

Heirat in DK: Bitte beachten, dass dadurch ein weiteres Land in das Beurkundungswesen einbezogen wird, wass zumindest den späteren bürokratischen Aufwand (Namensführung, Familienbuch, Passänderung etc) erhöhen kann.

Zitat:
meine freundin hatte eigentlich nie vor nach deutschland zu kommen

Mag sein. Aber man kann niemandem hinter die Stirn schauen. Und so kommt es mehr auf den äußerlichen Anschein an, als auf wortreich vorgebrachte Beteuerungen.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #20 - 04.01.2007 um 12:03:22
 
rainco,

Heirat in Daenemark ist nicht einfacher fuer euch, nur Aufwendiger und Teurer.
Um eine in Daenemark geschlossene Ehe hier in D anerkennen zu lassen wird das Standesamt genau den selben Aufwand treiben als wenn ihr gleich in D geheiratet haettet.
Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen in der eine Heirat in Daenemark Sinn macht, leider haelt sich das Geruecht hartnaeckig das dem nicht so ist.

Abkuerzung= Der laengere Weg

Es gibt leider keinen superschnellen Weg zu Heiraten, das ist immer mit Buerokratischem Aufwand verbunden.

Wuensche dir viel Erfolg und Glueck,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #21 - 04.01.2007 um 12:05:26
 
Zitat:
Heirat in DK: Erlaubt und ausländerrechtlich problemlos.

Beschleunigung FZF Visum durch "Vorabzustimmung" möglich. Vorabzustimmung muss aber nicht erteilt werden, da eigentlich eine "Ausnahmsweise"-Regelung.

Heirat in DK: Bitte beachten, dass dadurch ein weiteres Land in das Beurkundungswesen einbezogen wird, wass zumindest den späteren bürokratischen Aufwand (Namensführung, Familienbuch, Passänderung etc) erhöhen kann.


Evtl einmal DK zuviel und RU gemeint ?

Ansonsten gut analysiert Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #22 - 04.01.2007 um 12:05:43
 
Zitat:
Heirat in DK: Erlaubt und ausländerrechtlich problemlos.

Naja, falls Sie kein Visum zur mehrfachen Einreise hat, wuerde Sie bei der Wiedereinreise nach D illegal eingereist sein und somit waere auch der Aufenthalt illegal.. das bringt ne Menge Aerger mit der ABH und verzoegert Dinge unnoetig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #23 - 04.01.2007 um 12:10:22
 
Zitat:
Um eine in Daenemark geschlossene Ehe hier in D anerkennen zu lassen wird das Standesamt genau den selben Aufwand treiben als wenn ihr gleich in D geheiratet haettet.

Die Ehe muss aber nicht "anerkannt" werden, da sie für D gültig ist. Einzig bei Anlage des Familienbuches oder anderer standesamtlicher Vorgänge bzgl. der Ehe/Familie entsteht der Aufwand.

Der große Vorteil der Eheschließung ist aber eh' eine evetuelle Verkürzung der Trennungsphase. Bezahlen tut man dass dann mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand und zusätzlichen Kosten. Man ist halt nur schon mal verheiratet, wenn der Bürokratismus anfällt. Muss man selbst entscheiden was einem wichtiger ist. Außerdem darf man natürlich Fälle nicht vergessen, in denen ein Eheschließungsvisum nicht erteilt werden würde und auch zB eine Heirat in der Heimat des Verlobten nicht sinnvoll wäre (unsicheres Urkundenwesen macht schließlich NOCH mehr Aufwand).
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #24 - 04.01.2007 um 12:14:02
 
Zitat:
Naja, falls Sie kein Visum zur mehrfachen Einreise hat

eine Einreise = eine Einreise INS SCHENGENGEBIET
Grenzübertritte in andere Schengenstaaten sind dadurch nicht eingeschränkt.

Zitat:
Evtl einmal DK zuviel und RU gemeint ?

Nö. Nur nach ungefährer Fragestellung sortiert, bzw. der übliche "Jehova-2" Zusatz: DK ist unkompliziert UND kompliziert
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
rainco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #25 - 04.01.2007 um 12:18:37
 
ok, danke! ihr habt mir super geholfen!

ihr visum ist ein schengen visum, sollte also kein problem sein mit der wiedereinreise.

ich werde zur abh gehen und folgenden weg vorschlagen:
- während des besuchsaufenthalts wenn möglich hier, ansonsten in dänemark heiraten
- fragen, ob eine vorabzustimmung möglich ist
- wieder ausreisen und visum zwecks fzf beantragen.

einwände?  Augenrollen

wie das dann mit fzf geht muss ich mich noch schlau machen, aber dafür ist ja noch zeit!

danke! super, dass ich euch gefunden habe, mit meinem gefährlichen halbwissen, dass ich vorher hatte, wäre sonst wohl einiges schief gegangen!

- rainer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #26 - 05.01.2007 um 12:47:07
 
rainco schrieb am 04.01.2007 um 12:18:37:
ihr visum ist ein schengen visum, sollte also kein problem sein mit der wiedereinreise.

ich werde zur abh gehen und folgenden weg vorschlagen:
- während des besuchsaufenthalts wenn möglich hier, ansonsten in dänemark heiraten
- fragen, ob eine vorabzustimmung möglich ist
- wieder ausreisen und visum zwecks fzf beantragen.

einwände?  Augenrollen

wie das dann mit fzf geht muss ich mich noch schlau machen, aber dafür ist ja noch zeit!


Es *kann* auch sein, daß die ABH nach erfolgter Heirat in DK bereit ist, eine AE zu erteilen, ohne daß Deine Frau dann noch eine Familienzusammenführung in ihrer Heimat beantragen müßte.

Ein freundlicher Hinweis auf die einschlägige Vorschrift kann nicht schaden.

Kann aber auch sein, daß sie sich, wie angedeutet, querstellt.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #27 - 05.01.2007 um 12:53:49
 
Zitat:
Ich arbeite in einer Botschaft in einem der sogenannten Problemstaaten. Bei mir versuchen viele Antragstellerinnen Schengenvisa zu erhalten um sich dann mit ihren Verlobten in DK zu verheiraten. Hintergrund hierfür ist, Heirats oder FZ Visum dauern zu lange, wir prüfen zu genau und wir finden heraus, dass viele der Mädels halt noch verheiratet sind und dann kommt natürlich die Ablehnung.
In den vielen Jahren die ich jetzt schon hier bin, haben wir von 26 Eheschliessungen in DK erfahren und ich selber hatte inzwischen 12 Anrufe von knapp einem Dutzend dieser bigamischen Ehemänner, die mir heulend erzählten, dass ihnen ihre geliebten Ehefrauen [...]


Russische Inlandspässe bzw. Scheidungsurkunden sind da wohl doch noch etwas zuverlässiger.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #28 - 05.01.2007 um 13:59:48
 
rainco schrieb am 04.01.2007 um 12:18:37:
ok, danke! ihr habt mir super geholfen!

ihr visum ist ein schengen visum, sollte also kein problem sein mit der wiedereinreise.

ich werde zur abh gehen und folgenden weg vorschlagen:
- während des besuchsaufenthalts wenn möglich hier, ansonsten in dänemark heiraten
- fragen, ob eine vorabzustimmung möglich ist
- wieder ausreisen und visum zwecks fzf beantragen.

einwände?  Augenrollen

wie das dann mit fzf geht muss ich mich noch schlau machen, aber dafür ist ja noch zeit!

danke! super, dass ich euch gefunden habe, mit meinem gefährlichen halbwissen, dass ich vorher hatte, wäre sonst wohl einiges schief gegangen!

- rainer

Also rainer,
wenn Du meinen Beitrag weiter oben richtig gelesen und verstanden hast, könnte es sein, dass die ABH sich davon überzeugen lässt, Euch das FZF-Verfahren zu ersparen, indem sie Deiner Frau evtl. gleich eine AE erteilt.
Das Hauptproblem für uns war ja, das wir keinen Anlass hatten, uns vor dem FZF Prozedere zu fürchten, sondern dass meine Frau während dessen Laufzeit wohl kaum weitere Besuchsvisa bekommen hätte.
Ohne die AE hätte meine Frau zwar über kurz oder lang 'auch so' einreisen können, wäre dann aber für fast ein Jahr - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - dem Staat zur Last gefallen, anstatt wie vorgesehen, hier zeitnah ihr Studium anzutreten und somit auch ihren LU aus eigener Kraft zu bestreiten.
Dazu hatte ich der ABH einen relativ genauen Terminplan vorgelegt, welche Anwesendheitszeiträume in D und RUS nach unserer Heirat erforderlich waren, um letzteres zu ermöglichen.
So konnte allen Beteiligten (also den Behörden und uns) jede Menge überflüssiger Aufwand erspart werden, da die rechtlichen Grundlagen ohnehin zweifelsfrei geklärt waren.

Wenn Du die Sache ähnlich anpackst, könnte es auch bei Euch so funktionieren.
Aber wir haben eben in D geheiratet, eine beglaubigte Abschrift aus dem Familiebuch sowie diverse weitere Dokumente über die Richtigkeit unserer Planungen in der Hand gehabt.

Gruß,
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ashakiran
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #29 - 09.01.2007 um 16:53:04
 
inge schrieb am 04.01.2007 um 12:01:27:
Heirat mit Besuchsvisum: no prob!
Visum für kurzfristigen Aufenthalt heißt: Ich komme für kurze Zeit und gehe dann wieder. Ob man in der Zeit heiratet, Kinder kriegt oder was auch immer ist Wurscht. Hauptsache man hält sich an das, was man "versprochen" hat: vor Ablauf des Visums wieder nach Hause zu gehen.


Heirat in DK: Erlaubt und ausländerrechtlich problemlos.


Heirat in DK: Bitte beachten, dass dadurch ein weiteres Land in das Beurkundungswesen einbezogen wird, wass zumindest den späteren bürokratischen Aufwand (Namensführung, Familienbuch, Passänderung etc) erhöhen kann.


hallo inge!

heißt das, dass es in fällen, in denen das paar NICHT beabsichtigt, sich in deutschland bzw. in der EU niederzulassen und somit keine AE erteilt zu werden braucht, durchaus legitim ist, wenn der ausländische partner mit dem schengen-visum einreist und das paar dann in dänemark heiratet - der partner aber eben gleich nach der hochzeit wieder fliegt?

mein verlobter lebt in den usa und ich möchte mit hilfe des ehegatten-visums zu ihm; brauche aber vorher eine heiratsurkunde. in deutschland zu heiraten wäre meiner ansicht nach zu aufwendig, zumal es ein problem mit seiner geburtsurkunde gibt. er ist inder und die hatten ein etwas seltsames namensrecht bis vor wenigen jahrzehnten, so dass auf seiner geburtsurkunde bei nachname nur das initial "k" vermerkt ist, während sein nachname im pass vollständig ausgeschrieben wurde. wir haben uns bei verschiedenen hochzeitsagenturen in dk erkundigt und die sagten, dass sei dort kein problem (ich war mir aber ziemlich sicher, dass das deutsche standesamt sich darüber beschweren würde).

wäre unserer also ein fall, bei dem eine hochzeit in dk mehr sinn machen würde? würde uns die abh auch schwierigkeiten machen wegen des falschen visums, oder haben wir mit der abh gar nichts zu tun, weil wir nicht in deutschland bleiben?

lg,
a.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #30 - 10.01.2007 um 08:50:53
 
Hi Ashakiran,

es ist niemals verboten zu heiraten. Es ist nicht verboten in DK zu heiraten. Zwinkernd

Die Problematik, die hier im Forum immer wieder auftaucht ist, dass danach
eine AE für einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet erwirkt werden will und da schreibt das Gesetz halt das Visumverfahren vor. D.h. Ausreise und Wiedereinreise mit dem "erforderlichen" Visum. Dieses ist natürlich kostspielig,
und deswegen wird immer wieder versucht das Visumverfahren zu verhindern,
bzw. es wird hier um Rat gebeten.


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #31 - 10.01.2007 um 13:58:19
 
Zitat:
es ist niemals verboten zu heiraten. Es ist nicht verboten in DK zu heiraten. Zwinkernd

Die Problematik, die hier im Forum immer wieder auftaucht ist, dass danach
eine AE für einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet erwirkt werden will und da schreibt das Gesetz halt das Visumverfahren vor. D.h. Ausreise und Wiedereinreise mit dem "erforderlichen" Visum.


Das ist unzulässig vereinfacht, und das solltest Du wissen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #32 - 10.01.2007 um 14:33:38
 
ulf schrieb am 10.01.2007 um 13:58:19:
Das ist unzulässig vereinfacht, und das solltest Du wissen.

Gruß, ULF



was ?

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #33 - 10.01.2007 um 14:39:49
 
Zitat:
was ?


Daß grundsätzlich und immer die Ausreise und Beantragung eines Ehegattennachzugsvisums erforderlich sein soll.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #34 - 10.01.2007 um 14:43:44
 
Soory Ulf,

damuss ich DC aber vom grundsatz her Recht geben. Das Visumsverfahren ist ein wesentlicher Bestandteil es Ausländerrechts und in vielen gerichtlichen Urteilen und Beschlüssen bestätigt worden.

Du musst allerdings auch mal ein Bedenken: Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Ausländer, die das Visaverfahren richtig und rechtmäßig betreiben, aber andererseits sehen müssen, dass Ausländer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erleichtert nach Deutschland einwandern können.

Im Grundgesetz nennt man das Gleichbehandlung.

Und die ABH's sind auch dafür da, die Gleichbehandlung herzustellen !

Der Wunsch alles leichter zu erreichen, ist nachzuvollziehen, aber rechtlich nicht immer erreichbar.


Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #35 - 10.01.2007 um 15:05:36
 
Zitat:
damuss ich DC aber vom grundsatz her Recht geben. Das Visumsverfahren ist ein wesentlicher Bestandteil es Ausländerrechts und in vielen gerichtlichen Urteilen und Beschlüssen bestätigt worden.


5.2.1.1
Die Voraussetzung der Einreise mit erforderlichem Visum entfällt über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus gemäß § 39 AufenthV, wenn der Ausländer
- ein nationales Visum § 6 Abs. 4 oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
- vom Erfordernis des Aufenthaltstitels befreit ist und die Befreiung nicht auf einen Teil des Bundesgebiets oder auf einen Aufenthalt bis zu längstens sechs Monate beschränkt ist,
- Staatsangehöriger eines in der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staaten ist und sich rechtmäßig im Bun-desgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14863094_L20.pdf

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #36 - 10.01.2007 um 15:17:19
 
Richtig Ulf !

Wie du selbst schreibst:

1. niedersächsische (nicht bundesweite) vorläufige Anwendungshinweise
2. Soweit ein Anspruch besteht

Also keine Generalia !

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #37 - 10.01.2007 um 15:26:35
 
Hi,
irgendwie verstehe ich die Diskussion nicht. In der Frage
#29 ging es doch nicht um einen Daueraufenthalt für D.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #38 - 10.01.2007 um 15:33:17
 
Mick schrieb am 10.01.2007 um 15:26:35:
In der Frage
#29 ging es doch nicht um einen Daueraufenthalt für D.


In Frage #1 schon.

Im Fall #29 erfährt davon in der Regel weder die ABH noch das deutsche Standesamt, es sei denn, das würde von Amts wegen international kundgemacht.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #39 - 10.01.2007 um 15:37:52
 
Also so langsam mutet der Thread an als würde der berühmte Streit um den "Bart des Kaisers" losbrechen  Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufent
Antwort #40 - 10.01.2007 um 15:42:32
 
ulf schrieb am 10.01.2007 um 15:33:17:
In Frage #1 schon.


Sorry, Ulf. Aber #1 war nicht von Ashakiran. Und DC
hatte ausdrücklich Ashakiran (#29) geantwortet.
Vielleicht können wir es dabei belassen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema