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Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufenthalt (Gelesen: 8.547 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 10.01.2007 um 08:50:53
 
Hi Ashakiran,

es ist niemals verboten zu heiraten. Es ist nicht verboten in DK zu heiraten. Zwinkernd

Die Problematik, die hier im Forum immer wieder auftaucht ist, dass danach
eine AE für einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet erwirkt werden will und da schreibt das Gesetz halt das Visumverfahren vor. D.h. Ausreise und Wiedereinreise mit dem "erforderlichen" Visum. Dieses ist natürlich kostspielig,
und deswegen wird immer wieder versucht das Visumverfahren zu verhindern,
bzw. es wird hier um Rat gebeten.


DC
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 10.01.2007 um 13:58:19
 
Zitat:
es ist niemals verboten zu heiraten. Es ist nicht verboten in DK zu heiraten. Zwinkernd

Die Problematik, die hier im Forum immer wieder auftaucht ist, dass danach
eine AE für einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet erwirkt werden will und da schreibt das Gesetz halt das Visumverfahren vor. D.h. Ausreise und Wiedereinreise mit dem "erforderlichen" Visum.


Das ist unzulässig vereinfacht, und das solltest Du wissen.

Gruß, ULF
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DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 10.01.2007 um 14:33:38
 
ulf schrieb am 10.01.2007 um 13:58:19:
Das ist unzulässig vereinfacht, und das solltest Du wissen.

Gruß, ULF



was ?

DC
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 10.01.2007 um 14:39:49
 
Zitat:
was ?


Daß grundsätzlich und immer die Ausreise und Beantragung eines Ehegattennachzugsvisums erforderlich sein soll.

Gruß, ULF
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 10.01.2007 um 14:43:44
 
Soory Ulf,

damuss ich DC aber vom grundsatz her Recht geben. Das Visumsverfahren ist ein wesentlicher Bestandteil es Ausländerrechts und in vielen gerichtlichen Urteilen und Beschlüssen bestätigt worden.

Du musst allerdings auch mal ein Bedenken: Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Ausländer, die das Visaverfahren richtig und rechtmäßig betreiben, aber andererseits sehen müssen, dass Ausländer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erleichtert nach Deutschland einwandern können.

Im Grundgesetz nennt man das Gleichbehandlung.

Und die ABH's sind auch dafür da, die Gleichbehandlung herzustellen !

Der Wunsch alles leichter zu erreichen, ist nachzuvollziehen, aber rechtlich nicht immer erreichbar.


Proll
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 10.01.2007 um 15:05:36
 
Zitat:
damuss ich DC aber vom grundsatz her Recht geben. Das Visumsverfahren ist ein wesentlicher Bestandteil es Ausländerrechts und in vielen gerichtlichen Urteilen und Beschlüssen bestätigt worden.


5.2.1.1
Die Voraussetzung der Einreise mit erforderlichem Visum entfällt über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus gemäß § 39 AufenthV, wenn der Ausländer
- ein nationales Visum § 6 Abs. 4 oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
- vom Erfordernis des Aufenthaltstitels befreit ist und die Befreiung nicht auf einen Teil des Bundesgebiets oder auf einen Aufenthalt bis zu längstens sechs Monate beschränkt ist,
- Staatsangehöriger eines in der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staaten ist und sich rechtmäßig im Bun-desgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14863094_L20.pdf

Gruß, ULF
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 10.01.2007 um 15:17:19
 
Richtig Ulf !

Wie du selbst schreibst:

1. niedersächsische (nicht bundesweite) vorläufige Anwendungshinweise
2. Soweit ein Anspruch besteht

Also keine Generalia !

Proll
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Antwort #37 - 10.01.2007 um 15:26:35
 
Hi,
irgendwie verstehe ich die Diskussion nicht. In der Frage
#29 ging es doch nicht um einen Daueraufenthalt für D.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 10.01.2007 um 15:33:17
 
Mick schrieb am 10.01.2007 um 15:26:35:
In der Frage
#29 ging es doch nicht um einen Daueraufenthalt für D.


In Frage #1 schon.

Im Fall #29 erfährt davon in der Regel weder die ABH noch das deutsche Standesamt, es sei denn, das würde von Amts wegen international kundgemacht.

Gruß, ULF
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Antwort #39 - 10.01.2007 um 15:37:52
 
Also so langsam mutet der Thread an als würde der berühmte Streit um den "Bart des Kaisers" losbrechen  Ärgerlich
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Antwort #40 - 10.01.2007 um 15:42:32
 
ulf schrieb am 10.01.2007 um 15:33:17:
In Frage #1 schon.


Sorry, Ulf. Aber #1 war nicht von Ashakiran. Und DC
hatte ausdrücklich Ashakiran (#29) geantwortet.
Vielleicht können wir es dabei belassen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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