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Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufenthalt (Gelesen: 8.546 mal)
rainco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.01.2007 um 22:50:04
 
Hallo!

Ich bin deutscher und lebe in Deutschland. Meine Freundin is Russin und lebt in Russland. Sie hat für Ende Februar ein Schengen Visum welches für 3 Wochen gültig ist.

Wir haben folgenden Plan:
(bitte fragt mich nicht wieso es so laufen muss, das hat mit ihrem Arbeitgeber in Russland zu tun und ist kompliziert)

1. Mit dem Schengen Visum in Dänemark heiraten
2. Zurück nach Deutschland und mit Hilfe der Hochzeitsdokumente eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
3. Zusammen leben und glücklich sein

Ich habe die hisige Ausländerbehörde schon gefragt welche Dokumente nötig sind. Leider gab sie mir zu verstehen, dass eine Aufenthaltsgenehmigung gar nicht möglich ist, weil mit einem Schengen Visum eingereist wurde und man sich damit zur Rückreise verpflichtet habe.

Ich fragte, ob folgende Information also falsch sei:

Zitat:
Hier ein Zitat aus Nr. 5.2.1.1 der Vorl. Anwendungshinweise, die sich
u.A. auf den §39 Absatz 3 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
beziehen:
Bei Inhabern eines Schengen-Visums ist eine Vorabkontrolle durch das
Visumverfahren erfolgt. Sie erhalten im Fall des Anspruchs ebenfalls
die Möglichkeit, ohne vorherige Ausreise den Aufenthaltszweck zu
wechseln, da andernfalls Ausländer, die legal eingereist sind,
schlechter gestellt würden als abgelehnte Asylbewerber (§ 10 Abs. 3
Satz 3 Aufenthaltsgesetz). Die bisherige detaillierte Aufzählung der
einzelnen Familiennachzugsfälle war eine entbehrliche Überregulierung.


Man sagte mir §39 AufenthV sei eine Ermessensvorschrift und wir könnten niemals glaubhaft machen, dass der Entschluss zu heiraten und den Lebensmittelpunkt meiner Frau nach Deutschland zu verlegen erst während ihres Aufenthalts entstanden sei.

Ich frage mich aber, ob das so korrekt sein kann, denn schließlich sagt §28 AufenthG Abs. 1 doch, dass genau dies möglich ist und das ist soweit ich weiß keine Ermessensvorschrift, sondern ein Recht von Ehepartnern.

Jedenfalls habe ich keine Antwort darauf bekommen, was nach der Hochzeit in Deutschland zu tun ist um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

Könnt ihr mir da helfen? Schließlich wird ihr Schengen Visum nur 3 Wochen gültig sein und wir müssen und beeilen wenn wir zurück in Deutschland sind.

Oder sollte ich mich etwa doch irren und der gewählte Weg ist nicht möglich, ohne dass meine Frau wieder ausreist und ein Visum Zwecks FZF beantragt?

Vielen Danke,
- Rainer
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.01.2007 um 22:59:09
 
Zitat:
Wir haben folgenden Plan:
(bitte fragt mich nicht wieso es so laufen muss, das hat mit ihrem Arbeitgeber in Russland zu tun und ist kompliziert)

1. Mit dem Schengen Visum in Dänemark heiraten

Ihr habt also geplant mit einem Touristenvisum das fuer kurzzeitige Besuche gedacht ist zu Heiraten und so "Hintenrum" eine AE zu bekommen?
An eurer Stelle wuerde ich von so einem "Plan" Abstand nehmen, bringt ne Menge Aerger ein Anstatt einer AE.

Das Visum was ihr braucht ist ein Visum zur Eheschliessung.

Alles andere ist vorsaetzlicher Visumsmissbrauch und fuehrt nicht zum Gewuentschem Ergebnis
Zitat:
3. Zusammen leben und glücklich sein


Viel Glueck,

maki
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rainco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.01.2007 um 23:16:33
 
Naja, ganz so ist es in der Tat nicht. Jetzt muss ich doch die Problematik mit ihrem Arbeitgeber wengistens anreißen:

Das Touristen-Visum ist schon seit November beantragt und auch schon genehmigt. Damals war es auch so gedacht (als Touristen-Visum zu Besuchszwecken). Selbst Hin- und Rückflug sind schon gebucht!

Nun haben sich aber die Probleme mit ihrem Arbeitgeber ergeben und daraus entsteht der dringende Wunsch (oder besser sogar die Not) ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland zu verlegen.

Um es genau zu sagen: Bei der Beantragung des Visums sind keine Falschangaben gemacht worden! Es soll jetzt nur anders genutzt werden.

Also, seht ihr da eine Möglichkeit? Früher oder später hätten wir eh (auf dem normalen Wege) heiraten wollen, nur jetzt muss es eben etwas schnellet gehen!

Danke,
- Rainer
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.01.2007 um 23:23:38
 
rainco schrieb am 03.01.2007 um 22:50:04:
Man sagte mir §39 AufenthV sei eine Ermessensvorschrift und wir könnten niemals glaubhaft machen, dass der Entschluss zu heiraten und den Lebensmittelpunkt meiner Frau nach Deutschland zu verlegen erst während ihres Aufenthalts entstanden sei.
Absolut korrekte Auskunft der Ausländerbehörde.
Wie Maki schon schreibt, ist das, was Ihr da macht, Visumsmissbrauch.
Es gab hier im Forum schon mal so einen ähnlichen Thread.
Wenn ich mich recht erinnere, musste der ausländische Ehepartner wieder ausreisen und es gab einen Haufen Probleme.

Bitte beachtet, dass -falls Ihr das mit der Hochzeit in DK und direkt anschließendem Aufenthalt in D so durchzieht- sich Deine Frau nach Auslaufen der Visumsgültigkeit ILLEGAL in D aufhält. Daran ändert auch die Tatsache, dass sie mit einem Deutschen verheiratet ist, nichts. Ein Rechtsanspruch auf sofortige Erteilung einer AE ohne vorherige Ausreise und Einreise mit dem KORREKTEN VISUM besteht nicht.

Zitat:
Ich frage mich aber, ob das so korrekt sein kann, denn schließlich sagt §28 AufenthG Abs. 1 doch, dass genau dies möglich ist und das ist soweit ich weiß keine Ermessensvorschrift, sondern ein Recht von Ehepartnern.
Eben nicht, wenn mit dem FALSCHEN VISUM geheiratet wurde.

Natürlich könnt Ihr probieren, NOCH WÄHREND GÜLTIGKEIT DES SCHENGENVISUMS zur ABH zu gehen und eine AE zu beantragen. Vielleicht habt Ihr Glück und einen netten Sachbearbeiter und bekommt eine. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.

Bitte bedenke auch, dass die ABH Euch beim Visum zur FzF und auch später bei Verlängerung der AE erst mal Probleme machen kann (Befragungen, Verzögerungen), wenn sie merkt, dass ihr sie so vera*** wollt.

Zitat:
Oder sollte ich mich etwa doch irren und der gewählte Weg ist nicht möglich, ohne dass meine Frau wieder ausreist und ein Visum Zwecks FZF beantragt?
Genau so ist es. Der gewählte Weg ist rechtlich nicht möglich.

Der korrekte Weg wäre:
entweder in RUS heiraten und danach Visum zur FzF zu beantragen
oder Visum zur Eheschließung zu beantragen und in D zu heiraten.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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maki
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Antwort #4 - 03.01.2007 um 23:27:27
 
Das keine wissentlichen Falschangaben gemacht worden sind wird schwer zu beweisen sein, wie dir deine ABH schon zu verstehen gegeben hatte Zwinkernd
Vielleicht sieht ein Richter das anders, vielleicht auch nicht, kann  ich dir leider nicht sagen.
Jedenfalls wird das nicht einfach was ihr da geplant habt, bestenfalls nur Nervenaufreibend.
Im Normalfall bestehen die Behoerden immer auf die Nachholung des Visaverfahrens (FZF von RU aus).

Gruss,

maki
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ronny
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Antwort #5 - 03.01.2007 um 23:31:55
 
Schau mal hier im Board nach den beiträgen von boehm, das sollte langen, dann gabs da auch noch nen speziellen DK und Abschiebungs- Thraed Zwinkernd

Mehr sag ich zu der Materie nicht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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rainco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.01.2007 um 23:47:05
 
ok, ihr laßt mich ziemlich in panik geraten, aber vielen dank für die klaren aussagen.

trotzdem will ich nicht so leicht aufgeben!

also selbst das gebuchte rückflugticket und einen beleg ihres arbeitgebers, dass sie in russland bestens versorgt ist und gebraucht wird, reichen nicht um zu belegen, dass bei visum antrag keine falschangaben gemacht wurden?
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rainco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.01.2007 um 00:05:21
 
hi nochmal Zwinkernd

ich würde die beiträge von boehm gerne lesen. leider kann man nicht suchen, wenn man keinen suchbegiff eingibt. suchbegriffe wie dänemark, DK und abschiebung haben auch nichts in zusammenhang mit diesem namen ergeben...

... und der link auf das foren archiv funktioniert leider auch nicht (404).

kann mir jemand zeigen, wie ich diese beiträge finde?

danke,
- rainer
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inge
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Antwort #8 - 04.01.2007 um 00:28:14
 
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Antwort #9 - 04.01.2007 um 00:59:12
 
Nachtrag:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=viewprofile;username=Boeh...

Außerdem hilft manchmal auch die google-Suche:
"suchwort suchwort suchwort site:info4alien.de"
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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Antwort #10 - 04.01.2007 um 01:00:29
 
Hi,

Die einzige Chance: Die Sachbearbeiter in ABH und Standesamt haben Verständtnis und spielen mit. Theoretisch besteht diese Chance, groß ist sie aber nicht. Kläre das jetzt mit denen ab, spiele mit offenen Karten. Wenn ihr nachher mit vollendeten Tatsachen (der Heiratsurkunde aus DK) dort ankommt, gehen die Chancen gegen Null.
Auf dem Papier steht Touristenvisum und dann die Hochzeit in DK, womöglich mit Papieren von vor der Einreise. Es wird keinen Unterschied machen, daß die Heiratsabsicht erst nach der Antragstellung entstand. Bei Einreise besteht sie. Mit einem Touristenvisum zur Heirat eingereist, das ist Erschleichung des Visums.
Dann habt ihr richtig Ärger am Hals, da ist das normale Visum zur Heirat deutlich einfacher.

Gruß,
Norbert
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Antwort #11 - 04.01.2007 um 01:15:24
 
Zitat:
Es wird keinen Unterschied machen, daß die Heiratsabsicht erst nach der Antragstellung entstand

THEORETISCH macht das schon einen Unterschied, denn dadurch wurden keine Falschangaben bei der Beantragung gemacht und ein Visumsmissbrauch liegt nicht vor. Insbesondere da man nicht verpflichtet ist, solche Änderungen mitzuteilen. Dürfte u.U. allerdings schwierig werden, die ABH von dieser zeitlichen Reihenfolge zu überzeugen ...
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rainco
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Antwort #12 - 04.01.2007 um 03:29:36
 
ok, erstmal vielen danke für die eingehende beratung. ihr habs wirklich drauf hier!

ich habe noch ein bisschen in den anderen threads gelesen und mir ist klar geworden, dass man das auf keinen fall hinter dem rücken der abh machen sollte.

vielleicht schildere ich doch mal ganz knapp wie es nach dem visum antrag dazu kam, dass wir nun doch schneller heiraten wollen:

[off-topic]
sie hat natürlich für das visum urlaub bei ihrer firma beantragt, was auch noch kein problem war. an ihrem job liegt ihr sehr viel und daher war auch klar, dass sie zurück wollte. aber einige wochen später hat ihr chef herausgefunden, was sie eigentlich während ihres urlaubs machen will. dieser scheint mir auch recht eifersüchtig zu sein, ist jedenfalls ausgerastet und hat ihr schon zu diesem zeitpunkt vorgeworfen sie wolle nur in deutschland heiraten und käme eh nicht zurück. das verhältnis zu ihrem chef ist nun so gespannt, dass sie nicht zurückkommen braucht, wenn sie den urlaub antritt. damit entzieht er ihr natürlich ein großes stück lebensgrundlage in russland und daher würde sie sich jetzt sehr freuen hier bleiben zu können.
[/off-topic]

also was sagt eure erfahrung? macht es sinn diesen sachverhalt bei der abh offen und ehrlich zu schlidern? gibt es dann eine chance, dass es funktioniert? flug tickets (hin- und rückflug) sind schon gebucht, vielleicht hilft das auch um glaubwürdig zu machen, dass eine rückreise ursprünglich geplant war.

noch eine frage: ist es wenigstens möglich ihr nur 3 wochen gültiges visum hier zu verlängern? auf 90 tage? möglicherweise mit dem hinweis, dass sie natürlich wieder ausreisen wird, um ein heiratsvisum zu beantragen, aber das wir den besuch halt gerne so lange wie möglich legal durchführen wollen?

welches vorgehen ist bei der abh "strategisch" (aber natürlich ehrlich und legal) das sinnvollste?

nehmen wir mal an, wir kommen nicht drum herum und sie muss tatsächlich zurück, dann muss ich sie in russland erstmal durchfüttern und das sollte nur so kurz wie absolut nötig der fall sein. macht es dann sinn trotzdem vorher in dänemark zu heiraten (ist an sich ja noch nicht illegal soweit ich weiß), dann auszureisen und in russland einen antrag auf visum zwecks FZF zu stellen, statt eines heiratsvisums? ist das schneller?

vielen danke!
- rainer
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 04.01.2007 um 08:07:40
 
Hi,

ich kann mir eigentlich nicht so recht vorstellen, dass Deine Geschichte irgendwelche Auswirkungen auf die Nachholung des Visumverfahren haben kann.
Zum Zeitpunkt der Visumbeantragung (Besuchsvisum) war doch eigentlich schon klar, dass Ihr heiraten wollt. Finanzielle Gründe schließen die Rechtslage nicht grundsätzlich aus, deshalb gilt § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG. Dort heißt es:
...mit dem erforderlichen Visum eingereist...  .
Dies bedeutet, dass das erforderliche Visum (Visum zur Eheschließung oder Fz)
nachgeholt werden muss.

Ich versteh auch nicht, weshalb das richtige Visumverfahren ein Problem sein soll und eine Heirat in Dänemark, gerade auch in finanzieller Hinsicht, weniger problematisch sein soll !? Die Schwierigkeiten, die daraus entsteheen werden sind danach hausgemacht und bereits von der ABH angekündigt.

Die Verlängerung des Schengen-Visum ist grundsätzlich nur in engen Grenzen möglich. Diese dürften in Deinem Fall kaum zutreffen, so dass auch das nicht funktionieren wird, zumal die ABH bereits informiert ist.

Tip:
Heirat in Rus und Antrag Visum Fz oder Heirat in D planen und Visum zur Eheschließung beantragen. Dies dürfte die finanziell günstigste und gesetzmäßige
Variante sein.  Zwinkernd


DC
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 04.01.2007 um 08:57:58
 
Moin,

rainco schrieb am 04.01.2007 um 03:29:36:
[off-topic]
sie hat natürlich für das visum urlaub bei ihrer firma beantragt, was auch noch kein problem war. an ihrem job liegt ihr sehr viel und daher war auch klar, dass sie zurück wollte. aber einige wochen später hat ihr chef herausgefunden, was sie eigentlich während ihres urlaubs machen will. dieser scheint mir auch recht eifersüchtig zu sein, ist jedenfalls ausgerastet und hat ihr schon zu diesem zeitpunkt vorgeworfen sie wolle nur in deutschland heiraten und käme eh nicht zurück. das verhältnis zu ihrem chef ist nun so gespannt, dass sie nicht zurückkommen braucht, wenn sie den urlaub antritt. damit entzieht er ihr natürlich ein großes stück lebensgrundlage in russland und daher würde sie sich jetzt sehr freuen hier bleiben zu können.
[/off-topic]


Dein Beitrag zeigt, dass das Visum doch unter falschen Voraussetzungen beantragt wurde. Ihr hattet vor, nicht nur als Touri hier zu sein, sondern auch zu heiraten !

§ 39 AufenthVO ist eine Ermessensvorschrift, die höchstens im Falle eines Anspruchs angewandt werden kann. Ein Anspruch kann nach § 28 AufenthG entstehen. Jedoch ist auf Grund der falschen Einreise ein Ausweisungsgrund entstanden (27 III, und 5 AufenthG) der den Anspruch schwinden lässt.

Also Tipp: mach's so, wie die Vorredner geschrieben haben. So erspart ihr euch Geld, Zeit und Ärger.

Proll
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