Hallo!
Ich bin deutscher und lebe in Deutschland. Meine Freundin is Russin und lebt in Russland. Sie hat für Ende Februar ein Schengen Visum welches für 3 Wochen gültig ist.
Wir haben folgenden Plan:
(bitte fragt mich nicht wieso es so laufen muss, das hat mit ihrem Arbeitgeber in Russland zu tun und ist kompliziert)
1. Mit dem Schengen Visum in Dänemark heiraten
2. Zurück nach Deutschland und mit Hilfe der Hochzeitsdokumente eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
3. Zusammen leben und glücklich sein
Ich habe die hisige Ausländerbehörde schon gefragt welche Dokumente nötig sind. Leider gab sie mir zu verstehen, dass eine Aufenthaltsgenehmigung gar nicht möglich ist, weil mit einem Schengen Visum eingereist wurde und man sich damit zur Rückreise verpflichtet habe.
Ich fragte, ob folgende Information also falsch sei:
Zitat:Hier ein Zitat aus Nr. 5.2.1.1 der Vorl. Anwendungshinweise, die sich
u.A. auf den §39 Absatz 3 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
beziehen:
Bei Inhabern eines Schengen-Visums ist eine Vorabkontrolle durch das
Visumverfahren erfolgt. Sie erhalten im Fall des Anspruchs ebenfalls
die Möglichkeit, ohne vorherige Ausreise den Aufenthaltszweck zu
wechseln, da andernfalls Ausländer, die legal eingereist sind,
schlechter gestellt würden als abgelehnte Asylbewerber (§ 10 Abs. 3
Satz 3 Aufenthaltsgesetz). Die bisherige detaillierte Aufzählung der
einzelnen Familiennachzugsfälle war eine entbehrliche Überregulierung.
Man sagte mir §39
AufenthV sei eine Ermessensvorschrift und wir könnten niemals glaubhaft machen, dass der Entschluss zu heiraten und den Lebensmittelpunkt meiner Frau nach Deutschland zu verlegen erst während ihres Aufenthalts entstanden sei.
Ich frage mich aber, ob das so korrekt sein kann, denn schließlich sagt §28
AufenthG Abs. 1 doch, dass genau dies möglich ist und das ist soweit ich weiß keine Ermessensvorschrift, sondern ein Recht von Ehepartnern.
Jedenfalls habe ich keine Antwort darauf bekommen, was nach der Hochzeit in Deutschland zu tun ist um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Könnt ihr mir da helfen? Schließlich wird ihr Schengen Visum nur 3 Wochen gültig sein und wir müssen und beeilen wenn wir zurück in Deutschland sind.
Oder sollte ich mich etwa doch irren und der gewählte Weg ist nicht möglich, ohne dass meine Frau wieder ausreist und ein Visum Zwecks
FZF beantragt?
Vielen Danke,
- Rainer