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Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / China (Gelesen: 10.551 mal)
Martin_NRW
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / China
30.12.2006 um 19:00:09
 
Hallo,

mein Name ist Martin und ich möchte im Frühjahr 2007 meinen chinesischen Freund Lin heiraten [also eine eingetragene Partnerschaft begründen]. Wir haben auch schon einen Termin beim Standesamt in Bonn. Leider befindet sich mein Freund noch in China und wird in etwa zwei Wochen sein Visum [ein Visum zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, also quasi ein Visum zur Eheschließung] beantragen. Er hat einen Termin zur Antragstellung am 09.01.2007 bei der deutschen Botschaft in Peking, wahrscheinlich ist dies mit einem Gespräch verbunden.

1. Frage: Was wird erfahrungsgemäß in einem solchen Gespräch gefragt und was sollte man antworten?

Die deutsche Botschaft bzw. das Ausländeramt in Bonn verlangt eine Verpflichtungserklärung von mir. Da ich zurzeit die Voraussetzungen für eine solche Erklärung nicht erfülle, habe ich einen Freund [Harald] gefragt, dies für mich zu übernehmen, sobald sich das Ausländeramt mit mir in Kontakt setzt. Ich habe dem Ausländeramt meine Situation geschildert und sie waren damit einverstanden, dass jemand anderes als ich diese Verpflichtungserklärung unterschreibt. Sie würde nur für den Zeitraum von Lins Einreise bis zur Hochzeit gelten, also ungefähr 3-6 Wochen.

2. Frage: Mit der Verpflichtungserklärung erklärt der Unterzeichnende [also Harald], für Lebensunterhalt,  Versicherungsschutz im Krankheitsfall und ausreichend Wohnraum [mind. 12 qm]  zu sorgen. Bedeutet das, dass Lin während dieses Zeitraums von der Einreise bis zur Hochzeit in Haralds Wohnung übernachten bzw. leben muss? Könnten sich noch andere Komplikationen aus dieser Konstellation ergeben?

Zu den erforderlichen Unterlagen für die deutsche Botschaft gehört auch das eigentliche Formular zur Antragstellung [RK 1200].

3. Frage: Wie sind folgende Fragen in dem Formular zu beantworten?

- Frage #15: Vorgesehener Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland? ... ... [Wird hier meine Adresse oder besser Haralds Adresse eingetragen? Auf den Webseiten anderer deutscher Botschaften wird empfohlen, den vorübergehenden Gastgeber oder Gesprächspartner einzutragen].

- Frage #17: Wird ständiger Wohnort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beibehalten und ggf. wo? ... ... [Hier ist wohl mit „nein“ zu antworten; ist dies eventuell mit einer Abmeldung in Lins Heimatort verbunden?]

- Frage #20: Name und Adresse der Verwandten, der Studienanstalt, Referenzen usw. ... ... [Ist hier sinnvollerweise Haralds oder meine Adresse einzutragen?]

- Frage #24: Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten? ... ... [Ist hier Lins Lebensunterhalt in China oder während der Zeit der Geltungsdauer der Verpflichtungserklärung gemeint?]


Wie bei der Hetero-Ehe besteht auch bei der eingetragenen Partnerschaft die Möglichkeit der Führung desselben Familiennamens. Dies streben wir ohnehin an, doch aufgrund Lins Namens im Reisepass, der auch nach der Hochzeit der alte sein würde, haben wir zunächst davon Abstand genommen.

4. Frage: Wäre es für die Visumserteilung von Vorteil, wenn angegeben würde, dass Lin durch unsere Hochzeit meinen Familiennamen annehmen würde?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr uns bei der einen oder anderen Frage weiterhelfen könntet.  Smiley

Gruß Martin
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muewi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #1 - 31.12.2006 um 09:23:12
 
Hallo Martin,

ich versuche mal aus meiner persönlichen Erfahrung heraus zu anworten.

Martin_NRW schrieb am 30.12.2006 um 19:00:09:
1. Frage: Was wird erfahrungsgemäß in einem solchen Gespräch gefragt und was sollte man antworten?


Wir hatten damals vor vier Jahren (Sri Lanka) kein solches Gespräch. aber ich kann mir vorstellen, dass es sich nicht von anderen Gesprächen (hetero) unterscheidet. Ich kann mir also vorstellen, dass z. B. Fragen gestellt werden wo ihr euch kennengelernt habt, wie lange ihr euch schon kennt, usw. Dazu gibt es hier im Board genügend Beispiele.

Zitat:
2. Frage: Mit der Verpflichtungserklärung erklärt der Unterzeichnende [also Harald], für Lebensunterhalt,  Versicherungsschutz im Krankheitsfall und ausreichend Wohnraum [mind. 12 qm]  zu sorgen. Bedeutet das, dass Lin während dieses Zeitraums von der Einreise bis zur Hochzeit in Haralds Wohnung übernachten bzw. leben muss? Könnten sich noch andere Komplikationen aus dieser Konstellation ergeben?


Nein, dass denke ich nicht, da ja schließlich Du und Dein Freund zukünftig zusammenleben wollen und nicht Harald und Dein Freund!

Zitat:
3. Frage: Wie sind folgende Fragen in dem Formular zu beantworten?

- Frage #15: Vorgesehener Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland? ... ... [Wird hier meine Adresse oder besser Haralds Adresse eingetragen? Auf den Webseiten anderer deutscher Botschaften wird empfohlen, den vorübergehenden Gastgeber oder Gesprächspartner einzutragen].

- Frage #17: Wird ständiger Wohnort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beibehalten und ggf. wo? ... ... [Hier ist wohl mit „nein“ zu antworten; ist dies eventuell mit einer Abmeldung in Lins Heimatort verbunden?]

- Frage #20: Name und Adresse der Verwandten, der Studienanstalt, Referenzen usw. ... ... [Ist hier sinnvollerweise Haralds oder meine Adresse einzutragen?]

- Frage #24: Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten? ... ... [Ist hier Lins Lebensunterhalt in China oder während der Zeit der Geltungsdauer der Verpflichtungserklärung gemeint?]


Zu Frage 15: Aus dem selben Grund wie oben, würde ich hier Deine Adresse eintragen, schließlich wollt ihr beide ja eine Lebenspartnerschaft eingehen, aber evtl. mal mit der Ausländerbehörde abstimmen.

Zu Frage 17: Wir haben damals mit "Nein" geantwortet.

Zu Frage 20: Hier haben wir nichts eingetragen, da mein Lebenspartner ja noch keine Verwandten, bzw. Referenzen hier in DE hatte und nicht zum Studieren oder ähnlichem einreisen wollte, sondern zur Begründung einer Lebensparnterschaft.

Zu Frage 24: Ich denke, dass hier die Bestreitung des Lebensunterhalts in DE gemeint ist.

Zitat:
4. Frage: Wäre es für die Visumserteilung von Vorteil, wenn angegeben würde, dass Lin durch unsere Hochzeit meinen Familiennamen annehmen würde?


Für die Visumerteilung, ist dies meines Erachtens völlig unerheblich. Da meines Wissens in China (wie auch in unserem Fall in Sri Lanka) homosexuelle Handlungen unter Strafe stehen, würde ich euch auf keinen Fall empfehlen eine Namensänderung durchzuführen! Das könnte u. U. Komplikationen für Deinen Partner bedeuten, wenn er sich mal wieder in seinem Heimtland aufhalten will oder muss.

Viele Grüße
muewi
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« Zuletzt geändert: 31.12.2006 um 09:33:15 von muewi »  

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Antwort #2 - 31.12.2006 um 09:54:09
 
Hallo Martin,

hier noch ein Link zu dem Thema: http://www.lsvd.de

Gruß
muewi
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Antwort #3 - 31.12.2006 um 14:34:53
 
Hallo Martin,

ich muß mich berichtigen. Nach meiner heutigen Recherche wird Homosexualität bzw. werden homosexuelle Handlungen in China (VCR) nicht mehr bestraft (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_gegen_Homosexualit%C3%A4t).

Siehe aber auch "Anhaltende Repressionen" http://de.wikipedia.org/wiki/Homosexualit%C3%A4t_in_China

Gruß
muewi
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maki
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Antwort #4 - 31.12.2006 um 17:49:38
 
Hallo Martin,

bin zwar kein Experte, versuche trotzdem mal zu Antworten.

Zitat:
2. Frage: Mit der Verpflichtungserklärung erklärt der Unterzeichnende [also Harald], für Lebensunterhalt,  Versicherungsschutz im Krankheitsfall und ausreichend Wohnraum [mind. 12 qm]  zu sorgen. Bedeutet das, dass Lin während dieses Zeitraums von der Einreise bis zur Hochzeit in Haralds Wohnung übernachten bzw. leben muss? Könnten sich noch andere Komplikationen aus dieser Konstellation ergeben?

Soviel ich weiss, muss genuegend Wohnraum zur Verfuegung stehen (12qm pro Person).

Wie soll denn eine eheaehnliche  Lebensgemeinschaft bestehen bzw. moeglich sein wenn man nicht unter dem selben Dach wohnt?
So etwas wuerde bei einer FZF (Heirat im Ausland, bei euch wohl leider nicht moeglich) zum deutschen Partner in D im Wege stehen. Wie sich das auf ein Eheschliessungsvisum Auswirkt, weiss ich leider nicht genau.

Guten Rutsch und viel Erfolg,

maki
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Martin_NRW
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Antwort #5 - 31.12.2006 um 18:41:08
 
Hallo muewi,

vielen Dank für Deine schnellen und ausführlichen Antworten! Bei vielen Fragen sehen wir jetzt klarer bzw. wissen jetzt, wie wir uns verhalten werden. Nachdem ich meinem Freund Lin über Deine Erfahrungen berichtet habe, haben wir nun noch ein paar Fragen.

Frage 5: Wie lange hat es bei Euch gedauert von der Antragstellung bis zur Erteilung des Visums?

Frage 6: Wie lange dauert erfahrungsgemäß ein Gespräch bei der Antragstellung in der Botschaft? Kann sich Nervosität des Antragstellers negativ bei dem Gespräch auswirken? Wie wichtig ist das Gespräch für die Visumserteilung überhaupt?

Frage 7: Lin hat zwar studiert [mit Abschluss], hat aber zurzeit keinen Job in China. Kann sich das nachteilig auf die Visumserteilung auswirken?


Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Einen guten Rutsch Euch allen  Smiley
Lin und Martin
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proll
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Antwort #6 - 31.12.2006 um 18:42:35
 
Hi,

was mich als Behördenlümmel erstaunt, ist, das deine ABH es zulässt, dass eine dritte Person sämtliche Verpflichtungen übernimmt, also auch die Wohnungserklärung.

Sinn und Zweck eine Ehe, dazu gehört auch eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, ist eigentlich das gemeinsame Wohnen. Deshalb erstaunt mich, dass deine ABH die Erklärung von deinem Bekannten entgegennimmt.

Du musst schon nach Einreise mit deinem chinesicshen Freund zusammenleben, damit eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Ansonsten könnten Zweifel aufkmmen.

Davon unabhängig ist die Übernahme von finanziellen Verpflichtungen. Dein Freund Harald muss aber wissen, worauf er sich einlässt.

Proll
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Mick
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Antwort #7 - 31.12.2006 um 19:27:38
 
Zitat:
was mich als Behördenlümmel erstaunt, ist, das deine ABH es zulässt, dass eine dritte Person sämtliche Verpflichtungen übernimmt, also auch die Wohnungserklärung.

Sinn und Zweck eine Ehe, dazu gehört auch eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, ist eigentlich das gemeinsame Wohnen. Deshalb erstaunt mich, dass deine ABH die Erklärung von deinem Bekannten entgegennimmt.

Hoi,
ich find's nicht erstaunlich. Ist schlicht Inhalt der normalen
VE, dürfte eher nur am Rande interessieren. Es wird ja im
Antrag angegeben, wo der Wohnsitz genommen wird.

Zitat:
Frage 7: Lin hat zwar studiert [mit Abschluss], hat aber zurzeit keinen Job in China. Kann sich das nachteilig auf die Visumserteilung auswirken?

Nein, es ist doch eh ein Daueraufenthalt in D. geplant.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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muewi
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Antwort #8 - 31.12.2006 um 19:47:39
 
Hallo Martin,

Martin_NRW schrieb am 31.12.2006 um 18:41:08:
Frage 5: Wie lange hat es bei Euch gedauert von der Antragstellung bis zur Erteilung des Visums?


Von der Antragstellung bis zur Erteilung vergingen, wenn ich mich recht erinnere, ein paar Tage. Die Botschaft erteilt das Visum aber erst dann, wenn ihr bereits einen Termin beim Standesamt habt und die ABH das OK gegeben hat. Bei uns hat aber z. B. die Prüfung der Geburtsurkunde meines Partners im Vorfeld bereits fast 1 Jahr gedauert.

Zitat:
Frage 6: Wie lange dauert erfahrungsgemäß ein Gespräch bei der Antragstellung in der Botschaft? Kann sich Nervosität des Antragstellers negativ bei dem Gespräch auswirken? Wie wichtig ist das Gespräch für die Visumserteilung überhaupt?


Wie schon gesagt, bei uns fand kein Gespräch statt. Ich bin zusammen mit meinem Freund zur Botschaft gegangen und wir haben den Antrag gemeinsam abgegeben. Ich kann dazu leider nichts sagen. Es ist auch nicht gesagt, dass überhaupt eine Befragung stattfindet. Laßt euch nicht verrückt machen. Hier im Board gibt es mehrere Threads zu dem Thema, einfach mal danach suchen.

Zitat:
Frage 7: Lin hat zwar studiert [mit Abschluss], hat aber zurzeit keinen Job in China. Kann sich das nachteilig auf die Visumserteilung auswirken?


Mein Partner hatte auch keinen Job, als wir das Visum beantragt haben, er hat erst hier in Deutschland nach der Begründung der Lebenspartnerschaft Arbeit gefunden. Für die Visumerteilung ist lediglich wichtig, dass der Lebensunterhalt bis zur Begründung eurer Lebenspartnerschaft gesichert ist. Aber da habt ihr ja Harald.

Wie stellt ihr euch die Sicherung des Lebensunterhalts eigentlich nach der Begründung eurer Lebenspartnerschaft vor, Krankenkasse, usw?

Einen guten Rutsch und alles Gute für das neue Jahr
wünscht muewi
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Antwort #9 - 01.01.2007 um 02:27:23
 
Hallo maki,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Natürlich wollen Lin und ich unter einem Dach wohnen, doch für die Zeit der Gültigkeitsdauer der Verpflichtungserklärung erklärt sich ja jemand anderes gegenüber dem Ausländeramt bereit, für Lin zu sorgen, u.a. eben auch mit ausreichend Wohnraum. Könnte dies eventuell zu Schwierigkeiten oder Widersprüchen führen?

Ein frohes neues Jahr
Lin und Martin
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Antwort #10 - 01.01.2007 um 14:58:19
 
Ein Gutes neues Jahr,

mein Beitrag bezog sich auf

Martin_NRW schrieb am 30.12.2006 um 19:00:09:
[ Bedeutet das, dass Lin während dieses Zeitraums von der Einreise bis zur Hochzeit in Haralds Wohnung übernachten bzw. leben muss? Könnten sich noch andere Komplikationen aus dieser Konstellation ergeben?[/i]


und sollte nur darstellen, dass ein gemeinsamer Wohnsitz eigentlcih unerlässlich sein wird.

Proll
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Martin_NRW
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Antwort #11 - 02.01.2007 um 00:49:46
 
Hallo proll,

vielen Dank auch für Deine Beiträge. Vielleicht kannst Du mir als Mitarbeiter in einer ABH helfen, meine Bedenken auszuräumen, die ich bzgl. der VE habe. Für die VE habe ich bereits die erforderliche Krankenversicherung für Lin abgeschlossen, mein Freund Harald soll mit seiner Unterschrift unter die VE „nur“ Lebensunterhalt und ausreichenden Wohnraum formal sicherstellen. Wohnen wird Lin während der Zeit der Gültigkeit der VE natürlich bei mir [und danach selbstverständlich auch]. Könnte dies aus Sicht der ABH ein Widerspruch sein?

Vielleicht ist Dir das Formular RK 1200 bekannt, das zur Beantragung eines Visums bei der Botschaft benötigt wird. Unter Punkt 15 ist der vorgesehene Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland einzutragen. Hier würde Lin wahrheitsgemäß meine Adresse eintragen [und nicht Haralds]. Wäre doch sicher so korrekt, oder?

Ein frohes neues Jahr wünschen
Lin und Martin
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Antwort #12 - 02.01.2007 um 00:52:23
 
Hallo muewi,

zunächst erst mal vielen Dank für die schnelle Beantwortung unserer weiteren Fragen.
Sobald Lin und ich geheiratet haben, kann Lin in die Familienversicherung meiner gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden, also ohne Mehrkosten. Habe ich schon mit meiner Krankenkasse geklärt.

Ein frohes neues Jahr wünschen
Lin und Martin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 02.01.2007 um 10:04:21
 
Das angesprochene Formular kenne ich nicht, weil ich mit Einreisen nichts zu tun habe.

Die Verpflichtungserklärung ist nur eine Formsache, damit der Staat im Eventualfall nicht auf eigenen Kosten sitzen bleibt, sondern anderen - dann der Person, die die VE unterschrieben hat - in die Tasche greifen kann. Ist ja auch klar, oder ?

Insofern dürfte es keine Probleme geben.

Proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 02.01.2007 um 10:44:33
 
Auch ich kenne das Formular nicht - jedenfalls nicht in aktueller Fassung.
Aber klar: dort wäre die Adresse einzutragen, wo Lin sich aufzuhalten gedenkt.

M.a.W.: Harald übernimmt als Dritter die VE. Für ausreichend Wohnraum sorgen bedeutet ja nicht, dabei die eigene Wohnung zur Verfügung stellen müssen.
Also macht mal alle Angaben so, wie es richtig ist, und nicht so wie Ihr vermutet, dass es die Behörden so sehen wollen würden.

Gruß,
Z.
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