Hallo Martin,
ich versuche mal aus meiner persönlichen Erfahrung heraus zu anworten.
Martin_NRW schrieb am 30.12.2006 um 19:00:09:1. Frage: Was wird erfahrungsgemäß in einem solchen Gespräch gefragt und was sollte man antworten?
Wir hatten damals vor vier Jahren (Sri Lanka) kein solches Gespräch. aber ich kann mir vorstellen, dass es sich nicht von anderen Gesprächen (hetero) unterscheidet. Ich kann mir also vorstellen, dass z. B. Fragen gestellt werden wo ihr euch kennengelernt habt, wie lange ihr euch schon kennt, usw. Dazu gibt es hier im Board genügend Beispiele.
Zitat: 2. Frage: Mit der Verpflichtungserklärung erklärt der Unterzeichnende [also Harald], für Lebensunterhalt, Versicherungsschutz im Krankheitsfall und ausreichend Wohnraum [mind. 12 qm] zu sorgen. Bedeutet das, dass Lin während dieses Zeitraums von der Einreise bis zur Hochzeit in Haralds Wohnung übernachten bzw. leben muss? Könnten sich noch andere Komplikationen aus dieser Konstellation ergeben?
Nein, dass denke ich nicht, da ja schließlich Du und Dein Freund zukünftig zusammenleben wollen und nicht Harald und Dein Freund!
Zitat: 3. Frage: Wie sind folgende Fragen in dem Formular zu beantworten?
- Frage #15: Vorgesehener Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland? ... ... [Wird hier meine Adresse oder besser Haralds Adresse eingetragen? Auf den Webseiten anderer deutscher Botschaften wird empfohlen, den vorübergehenden Gastgeber oder Gesprächspartner einzutragen].
- Frage #17: Wird ständiger Wohnort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beibehalten und ggf. wo? ... ... [Hier ist wohl mit „nein“ zu antworten; ist dies eventuell mit einer Abmeldung in Lins Heimatort verbunden?]
- Frage #20: Name und Adresse der Verwandten, der Studienanstalt, Referenzen usw. ... ... [Ist hier sinnvollerweise Haralds oder meine Adresse einzutragen?]
- Frage #24: Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten? ... ... [Ist hier Lins Lebensunterhalt in China oder während der Zeit der Geltungsdauer der Verpflichtungserklärung gemeint?]
Zu Frage 15: Aus dem selben Grund wie oben, würde ich hier Deine Adresse eintragen, schließlich wollt ihr beide ja eine Lebenspartnerschaft eingehen, aber evtl. mal mit der Ausländerbehörde abstimmen.
Zu Frage 17: Wir haben damals mit "Nein" geantwortet.
Zu Frage 20: Hier haben wir nichts eingetragen, da mein Lebenspartner ja noch keine Verwandten, bzw. Referenzen hier in DE hatte und nicht zum Studieren oder ähnlichem einreisen wollte, sondern zur Begründung einer Lebensparnterschaft.
Zu Frage 24: Ich denke, dass hier die Bestreitung des Lebensunterhalts in DE gemeint ist.
Zitat: 4. Frage: Wäre es für die Visumserteilung von Vorteil, wenn angegeben würde, dass Lin durch unsere Hochzeit meinen Familiennamen annehmen würde?
Für die Visumerteilung, ist dies meines Erachtens völlig unerheblich. Da meines Wissens in China (wie auch in unserem Fall in Sri Lanka) homosexuelle Handlungen unter Strafe stehen, würde ich euch auf keinen Fall empfehlen eine Namensänderung durchzuführen! Das könnte u. U. Komplikationen für Deinen Partner bedeuten, wenn er sich mal wieder in seinem Heimtland aufhalten will oder muss.
Viele Grüße
muewi