Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Frage um AE-Status? (Gelesen: 909 mal)
vnn
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 39
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage um AE-Status?
27.12.2006 um 00:19:56
 
Smiley
Ein wunderschön guten Abend!

Im (Ausländergesetz - AuslG): in gültige Fassung bis 31-12-2004. 
§ 5 Arten der Aufenthaltsgenehmigung.   

(1)      Die Aufenthaltsgenehmigung wird erteilt als 
Aufenthaltserlaubnis (§§ 15 , 17),


Der Antragsteller ist vor 01-01-2005 (§ 23 Ausländische Familienangehörige Deutscher) nach Deutschland eingereist.


Aber in Pass steht:   
Name.........
       .........

Art der Titel: Aufenthaltserlaubnis.                        ( vorgedruckt)
                  Keine                                               ( Keine wird vom AB unter  Aufenthaltserlaubnis bzw über Aufenthaltserlaubnis schreiben). 
    

Die Frage Ist, ob Antragsteller in Besitz eines Aufenthaltserlaubnis nach § 104 Übergangsregelungen,  ( Zuwanderungsgesetz)  oder nicht? Und warum? 
 
§ 104 Übergangsregelungen
(2) Bei Ausländern, die vor dem 1. Januar 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis sind, ist es bei der Entscheidung über die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hinsichtlich der sprachlichen Kenntnisse nur erforderlich, dass sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können. § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 8 findet keine Anwendung

Danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage um AE-Status?
Antwort #1 - 27.12.2006 um 08:48:56
 
Soweit ich mich erinnere, bezieht sich das Wort "Keine" auf die Spalte "Auflagen" - also kein Problem.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage um AE-Status?
Antwort #2 - 27.12.2006 um 09:46:15
 
Hi

ich dachte die (IMHO gleiche) Frage wäre bereits geklärt:

Alter Fred

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema