hallo an alle,
meine frau (geheiratet vergangenen samstag
) und ich haben im august für sie und den 11jährigen sohn ein heiratsvisum und
FZF beantragt. meine frau kommt aus russland...
die einreise des sohnes wurde von meiner
ABH trotz der einverständniserklärung des vaters verweigert. begründung war, dass keine besondere härte zu erkennen sei, weil der sohn ja beim vater bleiben könne.
um nicht wegen der 6-monate-frist in weitere schwierigkeiten zu kommen, haben wir uns entschlossen, den kleinen provisorisch bei den eltern meiner frau unterzubringen und erstmal zu heiraten. aber beide sind übrigens berufstätig - deshalb betonung auf 'provisorisch'.
heute bei der
ABH problemlose anmeldung meiner frau, dann wieder zur SB wegen der zustimmung für den sohn. SB aber wieder: es liegt kein härtefall vor. der müsse von der Botschaft angezeigt werden. bei der botschaft angerufen und die SB meinte: 'warum sollte denn da ein härtefall vorliegen? da müsste kind oder mutter schon totkrank sein!!!'. ich daraufhin: aber die
ABH wartet nur auf eine kurze stellungnahme von ihnen, dass das kind bei der mutter bleiben muss. darauf die dame am telefon wieder: 'sie verstehen mich nicht: WIR warten auf die zustimmung von der ABH'. ich wieder bei der
ABH angerufen: 'ohne stellungnahme der botschaft können wir keinen härtefall erkennen'.
also da beisst sich doch die katze mal ganz klassisch in den eigenen schwanz...
meine frau hatte schon bei anwälten in der heimatstadt wegen des sorgerechts nachgefragt (der vater macht keinerlei probleme - will mit dem kind nix zu tun haben), die aber allesamt sofort abgewunken haben: sauteuer und dauert endlos lange.
es kann doch nicht sein, dass unter diesen umständen der kindesnachzug ohne das alleinige sorgerecht nicht möglich sein soll. weder
ABH noch botschaft lässt da aber mit sich reden!!!!
habe vor, morgen früh zur vorgesetzten der SB bei der
ABH zu gehen und auch der die situation nochmal zu erklären.
es geht also hier tatsächlich um das wohl eines kindes, das jetzt noch nicht mal gemeldet werden kann, weil die mutter ja nicht mehr selbst da gemeldet ist.
aber die SB macht ja einen auf stur und meint halt, dass keine härte zu erkennen sei. also von wegen §32 Abs. 4. wie macht man also solchen leuten klar, dass ein kind zu seiner mutter gehört. vor allem, wenn kein vater da ist, der sich dafür interessiert (und dies in seiner erklärung ja auch kundgetan hat)...
ich weiss bald wirklich nicht mehr, was wir noch machen sollen...
vielleicht hat noch jemand einen tip für uns...
achja: der kleine hatte übrigens vier jahre deutsch in der schule. grundkenntnisse der sprache wären also auch bereits vorhanden. nur falls diese frage kommen sollte...
ratloser gruss
rockie