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Darf Ehemann nachzeihen? (Gelesen: 2.551 mal)
HaNa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.12.2006 um 21:50:14
 
Hallo!

Eine Deutsche 20jährige heiratet in Bosnien und Herzegowina einen Bosnier.Sie ist leider in Deutschland arbeitslos, möchte aber das ihr Mann zu ihr nach Deutschland kommen kann.
Wo stellt sie den Antrag auf Familienzusammenführung?
Hat sie darauf überhaupt ein Recht als Arbeitslose??
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annette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.12.2006 um 22:12:46
 
bei deutschen staatsangehörigen werden normalerweise keine einkommensnachweise verlangt. d. h., du kannst auch als arbeitslose deinen mann nach deutschland holen.
das visum zur familienzusammenführung muss dein mann bei der deutschen botschaft in seinem land beantragen.
habe dir per PN noch mehr geschrieben.

gruss, annette
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HaNa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsche
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Antwort #2 - 22.12.2006 um 02:27:41
 
Schonmal vielen Dank Annette!

Kann mir auch jemand sagen ob dann irgendein Recht auf eine gemeinsame Wohnung besteht???
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.12.2006 um 04:28:37
 
Im Gegensatz zum Einkommen dürfte eine gemeinsame Wohnung wohl die einzigste Bedingung sein, die zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich  ist.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ronny
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Antwort #4 - 22.12.2006 um 07:10:18
 
Saxonicus schrieb am 22.12.2006 um 04:28:37:
Im Gegensatz zum Einkommen dürfte eine gemeinsame Wohnung wohl die einzigste Bedingung sein, die zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich  ist.


Ich glaub gemeint war aber, ob die Wohnung trotz ALG II und dem geringen Lebensalter auch von der ARGE bezahlt und da sehe ich zunächst mal ein sich in den Schwanz beißendes Problem.

Was Sax. ist dass überhaupt ein Wohnraum (wegen ansonsten evtl. vorliegender Obdachlosigkeit) nachzuweisen wäre, sonst gäbe es die Nachzugsgenehmigung nicht.

Die ARGE finanziert wohl eher nicht im Vorfeld (weil sie als 20 Jährige ja noch den Eltern in der BG ist) , sondern erst wenn er zur BG gehört....

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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HaNa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.12.2006 um 13:16:12
 
Uhhh, das heißt er bekommt keine Aufenthaltserlaubnis  wenn keine gemeinsame Wohnung in Deutschland besteht??
Ich dachte immer für den Ehemann muss nur eine bestimmt Anzahl an Quadratmetern zu Verfügung stehen und die muss nicht in einer gemeinsamen Wohnung sein....
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Janey
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Antwort #6 - 22.12.2006 um 15:30:35
 
Die beiden müssen zuammenleben. Ob das nun vorerst bei ihren Eltern ist, spielt keine Rolle, wenn die Wohnung groß genug ist.

Ausreichender Wohnraum ist stets vorhanden, wenn für jedes über sechs Jahre alte Familienmitglied zwölf Quadratmeter und für jedes bis zu sechs Jahre altes  Familienmitglied zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Wohnräume, die von Dritten mitgenutzt werden, bleiben grundsätzlich außer Betracht; mitbenutzte Nebenräume können berücksichtigt werden. Maßgebend ist nicht die für jede Person zur Verfügung stehende Wohnfläche, sondern die Wohnungsgröße einschließlich der Nebenräume insgesamt. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa 10 % ist stets unschädlich; im Zweifel ist eine großzügige Auslegung vorzunehmen.

Ob dann, wenn der Ehemann in Deutschland ist, eine eigene Wohnung bezogen werden darf, ist mit der ARGE zu klären.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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maki
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 22.12.2006 um 16:15:43
 
Hallo HaNa,

wollte noch hinzufuegen, das manchmal eine Bestaetigung vom Vermieter verlangt wird, in der er (der Vermieter) sich damit einverstanden erklaert, das noch eine zusaetzliche Person im Haushalt lebt.
Oft haben Vermieter auch Vorstellungen wie viele Menschen in denen vom ihnen vermieteten Wohnungen maximal Leben sollten um Ueberbelegungen zu vermeiden.

Gruss,

maki
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HaNa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsche
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Antwort #8 - 22.12.2006 um 17:46:37
 
Ooo mann.Also es ist so:
Ich wohne mit meinem Bruder und meiner Mutter in einer ca 80Quadratmeter großen Wohnung.Dabei hat mein Zimmer ca 20qm.
Früher wohnten wir zu füft in dieser Wohnung...also dass er einziehen dürfte/könnte wäre ja vom Vermieter schonmal gegeben.
Wir möchten aber dann gerne eine eigene Wohnung haben...
Ist das jetzt ein Problem wenn er erstmal zu uns ziehen soll?Genug Platz wäre ja da.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 22.12.2006 um 18:50:02
 
Zitat:
Ist das jetzt ein Problem wenn er erstmal zu uns ziehen soll?Genug Platz wäre ja da.


Hallo,

nein das wäre kein Problem Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 22.12.2006 um 22:31:29
 
Das hört sich ja schonmal gut an Smiley.

Und wie siehts aus: Er kann kein Deutsch!
Muss er Deutsch können um hier nach DE kommen zu können?

Kennt jemand vielleicht einen Link damit ich nachlesen kann wie denn die Gesetze rund um die ganze Sache aussehen?Hab gegoogelt, finde aber nichts...

LG
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Lugati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 22.12.2006 um 22:34:39
 
dein mann muss kein deutsch sprechen, um einreisen zu dürfen. die behörde werden sich aber natürlich fragen, wie ihr kommuniziert, denn die gehen davon aus, dass man keine richtige beziehung führen kann, wenn man keine gemeinsame sprache spricht. dieser punkt ist auch einer derjenigen, den die behörden als anlass nehmen können, dass es sich um eine scheinehe handelt.
es sei denn, du sprichst seine sprache oder es gibt eine andere sprache, die ihr beide sprecht.
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