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Verlängerung des 3 monatigen Touristvisa (Gelesen: 2.047 mal)
rb40de
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung des 3 monatigen Touristvisa
21.12.2006 um 09:52:24
 
Hallo,

wer kann mich aufklären??Meine Bekannte(Bolivien) hat ein Tourist-Visum gültig für 3 Monate (bis07.01.07)Sie wohnt bei Ihrer Schwester.Welche Möglichkeiten
gibt es,dies zu verlängern bzw. den Rückflug nach Bolivien zu vermeiden??
Bin für jeden legalen Input dankbar.

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hardliner
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Nix wiesen , ich andere
baustelle


Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.12.2006 um 10:24:38
 
KEINE...
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"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.12.2006 um 10:25:57
 
Hallo,

habs mal hierher verschoben weil es da besser passt.

Ich gehe davon aus , dass sie ein Schengen-Visum im Sinne von § 6 Abs. 1 Ziffer 2 AufenthG besitzt.

Dieses kann in besonderen Fällen (siehe § 6 Abs. 3 AufenthG) als nationales Visum verlängert werden.

Besondere Fälle :

dazu mal ein Zitat aus einem mir vorliegenden Kommentar

Zitat:
Ein nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erteiltes Schengen-Visum kann in besonderen Fällen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten pro Halbjahr verlängert werden.  Die Verlängerung kann nur erfolgen, wenn die Einreisevoraussetzungen des Art. 5 SDÜ weiterhin vorliegen. Eine Verlängerung kommt nur wegen wichtiger persönlicher Gründe in Betracht.


Beispiel: Ärztliche Behandlung, besorgniserregende Ereignisse bei nahen Familienangehörigen, berufliche und humanitäre Gründe.


Wobei die Messlatte hoch liegt Zwinkernd

Im Grundsatz dürfen die Gründe auch erst nach der Einreise entstanden sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.12.2006 um 11:11:35
 
rb40de schrieb am 21.12.2006 um 09:52:24:
den Rückflug nach Bolivien zu vermeiden??




Hi,


warum das denn ?


DC
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 21.12.2006 um 14:22:21
 
Zitat:
warum das denn

Ich denke er meint: Ausreisen und dann Wiedereinreise mit neuem Visum.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 21.12.2006 um 16:30:04
 
aber Wiedereinreise zu welchem Aufenthaltszweck?
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